Datum: 01.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle der Grundschule Hohenthann
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 16.11.2021
2 Präsentation der bisherigen Ergebnisse aus der ISEK mit Beschlussfassung
3 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Einfriedung rund um das Grundstück auf Fl.Nr. 38/23, Gemarkung Weihenstephan im Baugebiet "Am Kellerberg II"
4 Antrag auf Anbau eines eingestreuten Auslaufbereiches an den bestehenden Mastschweine-Stall auf Fl.Nr. 367, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld
5 Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 22/5, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld
6 Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und Garagen auf Fl.Nr. 1638/39, Gemarkung Andermannsdorf im Baugebiet "Am Gambach" im Genehmigungsfreistellungsverfahren
7 Feststellung der Jahresrechnung 2020
8 Bestellung Notkommandanten FF Wachelkofen
9 Bestellung Notvertreter FF Wachelkofen
10 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
10.1 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
10.2 Bekanntgabe von Vergaben

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 16.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.12.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Präsentation der bisherigen Ergebnisse aus der ISEK mit Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.12.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

Hierzu konnte erste Bürgermeisterin Weiß Herrn Dr. Preising und Frau Heilscher vom Büro Planwerk Stadtentwicklung sowie Herrn Baur und Herrn Weschta vom Büro SEP StadtEntwicklungPlanung begrüßen.
Zunächst präsentierte erste Bürgermeisterin Weiß einen kurzen Rückblick.
Am 05.11.2019 informierte Herr Klar von der Regierung von Niederbayern den Gemeinderat über die Inhalte einer integrierten städtebaulichen Entwicklung zur guten Ortsentwicklung von Hohenthann. Für erste Bürgermeisterin Weiß war insbesondere die Möglichkeiten zur Entwicklung der Gemeinde Hohenthann, aber besonders dem Hauptort Hohenthann wichtig. Zudem dies auch für die Bürgerinnen und Bürger interessant, da diese ihre Ideen und Vorschläge einbringen können. Der Gemeinderat beschloss hierbei, dass ein Antrag auf Aufnahme in das städtebauliche Förderprogramm zur Entwicklung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts gestellt wird.
Am 02.10.2020 erhielt die Gemeinde die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn, sodass am 22.10.2020 der Vertrag mit den Planungsbüros PLANWERK Stadtentwicklung und SEP StadtEntwicklungPlanung unterzeichnet werden konnte. Am 18.11.2020 erhielt die Gemeinde sodann den Bewilligungsbescheid zum Förderantrag für das ISEK. Im November 2020 begann die Arbeit der Planungsbüros wie z.B. das Auftaktgespräch mit der Gemeinde, die Grundlagenermittlung sowie der Einbindung der Öffentlichkeit mittels Online-Beteiligung, Spaziergängen und Workshops vor Ort. Die Planungsbüros haben sich mit der Gemeinde auseinandergesetzt, sind die Ortsteile abgefahren und haben sich ein Bild vor Ort gemacht. Am 04.05.2021 wurde das Untersuchungsgebiet vom Gemeinderat auch in Absprache mit den Planungsbüros und der Regierung von Niederbayern festgelegt.
Herr Dr. Preising stellte in seiner Präsentation nochmal vor, was im letzten Jahr passierte. Die Lenkungsgruppe, die aus dem Gemeindeentwicklungsausschuss bestand, war von Anfang an integriert und begleitete das Projekt. Neben der Online-Befragung mit Web-Mapping, welche hervorragend von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen wurden, fanden eine Gesprächsrunde Freizeit/Kultur sowie ein Ortsspaziergang mit anschließender Kreativwerkstatt statt. Am 08.12.2021 folgt die öffentliche Aufbruchveranstaltung, die nicht wie geplant in Präsenz, sondern online stattfindet. Das Ziel des ISEK ist, dass Hohenthann ein attraktiver Wohn-, Arbeits- und Lebensort für alle Generationen ist. Die erarbeiteten Maßnahmen, die in verschiedene Handlungsfelder unterteilt wurde, dienen als Richtschnur für die nächsten 10 bis 15 Jahre. 

Herr Weschta präsentierte das Handlungsfeld „Öffentlicher Raum, Städtebau“:
  • Neuordnung des Raiffeisengeländes
Hierzu sind zu gegebener Zeit eine Machbarkeitsstudie und nächste Untersuchungen durchzuführen. Im ISEK wird vorgeschlagen das Silo als Bürogebäude umzubauen. Die bestehenden Hallen im Süden können zu Wohnungen umgebaut werden. Zudem wäre Gewerbe und Einzelhandel sowie eine öffentliche Nutzung (z.B. auch VHS oder Bibliothek) möglich. Auch eine Vereinsnutzung wäre bei der öffentlichen Nutzung umzusetzen. Hierzu stellte Herr Weschta eine visuelle Planung vor.
  • Bauliche Sanierung/Umbau/Aufwertung Brauereikeller
Der Brauereikeller sollte unbedingt erhalten bleiben. Hierzu sollte jedoch der Vorplatz neu gestaltet und aufgewertet werden. Zudem wäre ein Umbau mit Fluchtwegen, Belüftung und Sanitäranlagen vorzunehmen.
  • Bauliche Sanierung Pfarrhof, Schulstraße 1
Hier wäre auch eine öffentliche Nutzung möglich und vorstellbar.
  • Neubau einer Zweifachturnhalle in Kombination einer Sport- und Freizeitanlage
Die Planungsbüros haben hierzu sowohl die Wünsche und Anregungen der Bevölkerung als auch die Informationen der Gemeinde und des Sportvereins eingeholt. Aus allen vorhandenen Informationen entwickelten die Planer verschiedene mögliche Varianten. Demnach kann entweder der Sportplatz mit einer Sanierung erhalten bleiben und zusätzlich neue Angebote geschaffen werden oder das gesamte Gelände wird ausgelagert. 
Grundsätzlich wurden 4 Standorte favorisiert, wobei sich 2 Standorte als beste Möglichkeiten herauskristallisiert haben. Dies wäre entweder Richtung Grafenhaun gegenüber Rosenhöhe, wo sowohl ein Sportplatz, ein Bikeparks als auch eine Zweifachturnhalle realisierbar wären (Auslagerung Sportgelände) oder beim neuen Baugebiet „Am Wald“, wo eine Zweifachturnhalle und evtl. ein Trainingsplatz (Erhaltung Sportgelände) realisierbar wären.
Voraussetzung für beide Varianten ist insbesondere der Grundstückserwerb. Beim Erhalt des Sportgeländes sollte die Gambacher Straße entsprechend mitgestaltet werden, dass die beiden Sportflächen eine Zusammengehörigkeit symbolisieren.
Wenn das Sportgelände ausgelagert werden soll, kann auf dem jetzigen Flächen eine Wohnbebauung realisiert werden.
  • Gestaltung der Schulstraße
Der Vorplatz des alten Kindergartens wurde bereits bei einer früheren Dorferneuerung neugestaltet. Diese Gestaltung sollte sich über die gesamte Schulstraße fortführen.

Zum Handlungsfeld „Wohnen“ präsentierte Herr Weschta folgende Maßnahmen:
  • Initiierung barrierefreier, seniorengerechter Wohnangebote sowie gemeinschaftlicher Wohnformen/Wohnbauprojekte
Hierzu können auch leerstehende Gasthäuser herangezogen werden.
  • Sicherung von Flächen zur Ortsrandabrundung
Besonders im östlichen Bereich von Hohenthann besteht eine große Lücke zur Forststraße. Dieser Bereich sollte entsprechend geschlossen werden

Frau Heilscher zeigte das Handlungsfeld „Verkehr, Mobilität“ auf:
  • Verkehrsberuhigung Ortsdurchfahrt
Dies ist erst nach dem Bau einer Ortsumgehung zu realisieren
  • Erweiterung von Ladestationen für Elektro-Fahrzeuge
Mögliche Standorte wären das Rathaus/Raiffeisengelände, Sportgelände, Biergarten und Freibad
  • Ausbau der Radwegeinfrastruktur
  • Initiierung eines Probebetriebs zum Elektrolastenfahrrad-Verleih
  • Prüfung zur Einrichtung eines Bürgerbusses als Unterstützung zum ÖPNV

Weiter teilte Frau Heilscher folgende Maßnahmen zum Handlungsfeld „Freizeit, Soziales, Miteinander“ auf:
  • Nachnutzung Raiffeisengelände
Es sind verschiedene Nutzungen möglich, wie z.B. Wohnnutzung, Platzgestaltung mit Freisitzmöglichkeiten und Begrünung, Veranstaltungen, Bürgersaal, Bürgertreff, Jugendtreff, Gewerbe, Mehrgenerationenprojekte.
  • Ausbau des kulturellen Angebots
Kulturreihe an verschiedenen Spielorten (z.B. Brauereikeller), Open-Air-Kino, Konzerte, Theater.
  • Aufwertung des Spielplatzes und Bolzplatzes an der Rottenburger Straße
Angebote für Erwachsene und Senioren wie Sitzgelegenheiten, Bewegungs- und Trainingsgeräte integrieren.
  • Schaffung eines Bike-Parks z.B. in Kombination mit einer Zweifachturnhalle
  • Einrichtung eines Jugendtreffs
  • Einrichtung eines Schutzraums für den Waldkindergarten
  • Vernetzung der Vereine und gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit

Zum Handlungsfeld „Nahversorgung, Wirtschaft“ teilte Frau Heilscher folgendes mit:
  • Die vorhandene Gastronomie mit einem Café mit Freisitzmöglichkeiten oder Eisdiele ergänzen
  • Wochenmarkt initiieren für den Verkauf von regionalen Produkten
  • Einrichtung eines Coworking-Space
  • Breitbandausbau
  • Markt der Möglichkeiten (Kombination Berufsmesse und Tag der Vereine)

Frau Heilscher präsentierte das Handlungsfeld „Natur, Naherholung“:
  • Aufwertung der Grünfläche nördlich des Sportplatzes
  • Renaturierung von Bächen und Ackerrandstreifen
  • Erhalt und Sicherung des Freibades

Im letzten Handlungsfeld „Klima, Energie, Infrastruktur“ sind folgende Maßnahmen enthalten:
  • Ausbau Wärmenetz
  • Ausbau der Photovoltaikanlagen auf öffentlichen und halböffentlichen Gebäuden (z.B. Freibad, Raiffeisengebäude)
  • Erstellung eines Handbuchs für nachhaltiges, klimagerechtes Bauen und Weiterentwicklung der Bebauungspläne

Die vorgestellten Maßnahmen werden in verschiedene Kategorien unterteilt. Sie werden mit einer Priorität (sehr hoch, hoch und mittel) und einem Zeithorizont (kurzfristig, mittelfristig, langfristig) versehen. Zudem werden sie in drei Kostenklassen (gering, mittel, hoch) eingeteilt.

Herr Baur erläuterte die Maßnahmen nochmals zusammengefasst auf dem Maßnahmenplan, wo diese verortet sind. Sie befinden sich im Wesentlichen im Untersuchungsgebiet. Zudem sind im Plan noch Grünzüge eingeplant. Diese befinden sich sowohl zwischen der möglichen Ortsumgehung und der bestehenden Bebauung sowie südlich des Freibades und nördlich nach der bestehenden Bebauung. Diese soll eine weitere Ausbreitung des Hauptorts Hohenthann nach Norden unterbinden. Die Wohnbebauung bei der Forststraße sieht Herr Baur als sehr sinnvoll an, diese ist mit einem grüngeprägten Ortsrand vorgesehen. Die Planungsbüros haben zahlreiche Gebäude als ortsbildprägend eingestuft, die somit erhalten bleiben sollten. Für das Sportgelände sind beide vorgestellte Varianten im Plan aufgeführt, wobei nur eine davon umgesetzt wird.
Generell betonte Herr Baur, dass es sich bei den im ISEK verankerten Maßnahmen lediglich um Ideen und Vorschläge handelt. Eine Verpflichtung zur Umsetzung besteht nicht. Der Gemeinderat hat jederzeit die Möglichkeit Maßnahmen zu ändern oder zu streichen.

Die erarbeiteten Projektvorschläge wurden im Rahmen einer Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 03.11.2021 ausführlich besprochen. Eine Entwurfsfassung des ISEK wurde dem Gemeinderat vorgelegt. 
Zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes, vergleiche Einleitungsbeschluss vom 04.05.2021, ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 137 BauGB sowie eine Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 139 BauGB vorgesehen.

Das ISEK wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Fläche mit 27 ha zu groß für ein umfassendes Verfahren ist. Im vereinfachten Verfahren sind somit keine Ausgleichsbeträge zu leisten, die Gemeinde kann sanierungsrechtliche Genehmigungen erteilten und es sind für Einzelpersonen steuerliche Verbesserungen und Anreize möglich.

Nach der Vorstellung in der Öffentlichkeit im Rahmen der Aufbruchveranstaltung am 08.12.2021 und der entsprechenden Auslegungsfrist, werden im Januar die Abwägungsvorschläge im Gemeinderat behandelt. Eine endgültige Beschlussfassung ist demnach im Frühjahr 2022 vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat Hohenthann billigt die vorgelegte Entwurfsfassung des ISEK und beschließt die Beteiligung gemäß § 137 BauGB und § 139 BauGB. Hierzu wird die Entwurfsfassung des ISEK in digitaler Form für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zugänglich gemacht. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Unterlagen bei der Gemeinde Hohenthann ausgelegt und auch auf der Homepage der Gemeinde Hohenthann unter www.hohenthann.de/wirtschaft_und_bauen/ISEK veröffentlicht.
Allen Beteiligten wird eine Frist zur Einbringung der Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde Hohenthann bis spätestens 14.01.2022 eingeräumt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Einfriedung rund um das Grundstück auf Fl.Nr. 38/23, Gemarkung Weihenstephan im Baugebiet "Am Kellerberg II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.12.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für die Errichtung einer Einfriedung auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 38/23, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Kellerberg II“ in Bezug auf die Art und Höhe der Einfriedung zu den Verkehrsflächen.
Auf dem Grundstück soll ein Doppelstabmattenzaun und teilweise Gabionenzaun mit Stützen aus Granit, Beton, Alu oder Stahl mit einer Höhe von max. 1,65 m errichtet werden. Laut Bebauungsplan ist zu Verkehrsflächen hin lediglich ein Holzlattenzaun mit senkrechter Lattung zulässig. Die Höhe darf ab OK Gehweg bzw. Straße mind. 1,0 m und max. 1,2 m nicht überschreiten.
Außerdem soll ein Tor, welches manuell oder elektrisch zu öffnen ist, vor der Hauszufahrt errichtet werden. Laut Bebauungsplan dürfen die Flächen für Garagenzufahrten zur Straße hin nicht eingezäunt werden. 
Zwischen den Grundstücken ist bezüglich der Art sowie der Höhe der Einfriedung im Bebauungsplan nichts festgelegt. Demnach wäre hier die Errichtung von Mauern einschließlich Stützmauern, Einfriedungen und Sichtschutzzäunen mit einer Höhe bis zu 2 m verfahrensfrei. Die Befreiung wird ausschließlich für die Einfriedung zu Verkehrsflächen bez. der Art und Höhe der Einfriedung benötigt, sowie für die Einzäunung vor der Garagenzufahrt.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller nicht beigebracht. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass die Errichtung von Gabionen zugelassen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Beschluss abgelehnt.

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Kellerberg II“ in Bezug auf die Befreiung der Art (lediglich Doppelstabmattenzaun) zugestimmt wird. Die Höhe der Einfriedung bleibt jedoch zu den Verkehrsflächen auf 1,20 m begrenzt. Zudem darf die Fläche vor der Zufahrt, wie im Bebauungsplan vorgeschrieben, nicht eingezäunt werden. Die Verwaltung wird beauftragt hierfür einen entsprechenden positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Anbau eines eingestreuten Auslaufbereiches an den bestehenden Mastschweine-Stall auf Fl.Nr. 367, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.12.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Anbau eines eingestreuten Auslaufbereiches an den bestehenden Mastschweine-Stall auf dem Grundstück Fl.Nr. 367, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld.
Es werden nicht mehr Mastschweine eingestellt. Es wird nur 40 % mehr Fläche je Schwein für einen eingestreuten Auslaufbereich geschaffen. Dies dient dem Tierwohl, jedoch ist das Vorhaben innerhalb der Überschwemmungslinie der Kleinen Laber.
Nachbarunterschriften werden keine benötigt.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag unter der Bedingung zugestimmt wird, dass die Wasserrechtsbehörde ebenfalls ihr Einvernehmen zu dem Bauvorhaben aufgrund des Eingriffs in den Überschwemmungsbereich erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeindrat Müller nahm an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.

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5. Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 22/5, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.12.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 22/5, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld.
Mit dem Vorbescheid soll geklärt werden, ob eine Bebauung auf dem Grundstück, wie im Lageplan und Schnitt dargestellt, möglich ist.
Das Wasserwirtschaftsamt hat auf eine schriftliche Anfrage der Gemeinde die Forderung einer Hochwasserberechnung in diesem Bereich dargelegt. Auch die untere Denkmalbehörde wurde über die Bauabteilung des Landratsamts angefragt. Das angefragte Baugrundstück ist aus Sicht der Bodendenkmalpflege und auch hinsichtlich der Ortsgeschichte von Türkenfeld äußerst sensibel, da die Reste einer ehemaligen Burg, die von einem Burggraben umgeben ist, obertägig vorhanden sind. Diese Informationen wurden Herrn Vilser bereits für die weitere Planung mitgeteilt.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf Vorbescheid unter der Bedingung zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird, dass sowohl das Wasserwirtschaftsamt im Zuge der wasserrechtlichen Belange als auch die Untere Denkmalbehörde im Zuge der vermuteten Bodendenkmalflächen ebenfalls ihr Einvernehmen hierzu erteilen. 
Zudem beschließt der Gemeinderat, dass der Antragsteller keinen Anspruch auf eine Erstellung einer Zufahrt über den Türkenfelder Bach hat. Die Zufahrt ist auf Kosten des Antragstellers eigenständig zu erstellen. Die geplante Zufahrt muss so gestaltet werden, dass eine Abflussbehinderung des Türkenfelder Baches verhindert wird. Die Kosten für den Schmutzwasserhausanschluss sind ebenfalls vom Antragsteller zu tragen, der Regenwasserhausanschluss ist eigenständig zu erstellen. Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Müller nahm an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.

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6. Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und Garagen auf Fl.Nr. 1638/39, Gemarkung Andermannsdorf im Baugebiet "Am Gambach" im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.12.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1638/39, Gemarkung Andermannsdorf in Hohenthann, im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 1 BayBO.
Spätestens mit der Vorlage bei der Gemeinde benachrichtigt der Bauherr die Eigentümer der benachbarten Grundstücke von dem Bauvorhaben.
Die Grundstückseigentümer haben die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. 
Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Am Gambach“ in Hohenthann

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7. Feststellung der Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.12.2021 ö 7

Sachverhalt

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wurde dem Gemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.11.2021 bekannt gegeben. Die von Erster Bürgermeisterin Weiß gegebene Aufklärung der Anregungen wurde zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2020 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. 
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt und Entlastung erteilt.

Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

       Verwaltungs-HH        Vermögens-HH        Gesamt-HH

Summe Solleinnahmen     €        8.324.378,70        6.400.397,22        14.724.775,92
+ neuer HH-Einnahmereste        0,00        0,00        0,00
- Abgang alter HH-Einnahmereste         0,00        0,00        0,00
- alter Kassen-Einnahmereste        3.041,43        4.894,63        7.936,06
                                                        ------------------------------------------------------------------------------
Bereinigte Solleinnahmen        8.321.337,27        6.395.502,59        14.716.839,86
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Summe Sollausgaben      €         8.321.337,27        6.395.502,59        14.716.839,86
+ neuer HH-Ausgabereste         0,00        0,00        0,00
- Abgang alter HH-Ausgabereste        0,00        0,00        0,00
- alter Kassen-Ausgabereste        0,00        0,00        0,00
                                                        ------------------------------------------------------------------------------
Bereinigte Sollausgaben        8.321.337,27        6.395.502,59        14.716.839,86
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Unterschied         0,00        0,00        0,00

Nachrichtlich:
Zuführung vom VwHH zum VmHH                1.494.033,38

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Jahresrechnung 2020. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass gemäß der oben erwähnten Jahresrechnung entsprechende Entlastung erteilt wird. Erste Bürgermeisterin Weiß ist als Leitung der Verwaltung von der Entlastung unmittelbar betroffen und somit persönlich beteiligt und nicht abstimmungsberechtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Bestellung Notkommandanten FF Wachelkofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.12.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Um auszuschließen, dass die Freiwillige Feuerwehr längere Zeit ohne Kommandant ist, sieht Art. 8 Abs. 2 Satz 2 BayFwG die Bestellung eines Notkommandanten durch die Gemeinde vor. Wenn innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Funktionsinhabers (z.B. durch Zeitablauf der Amtszeit) kein neuer Kommandant wirksam gewählt wurde, muss die Führungsspitze der Freiwilligen Feuerwehr in diesem Notverfahren bestellt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass Herr Florian Högl als Notkommandant der FF Wachelkofen bestellt wird. Der bestellte Kommandant Florian Högl hat die gemäß Art. 8 Abs. 3 BayFwG erforderlichen Lehrgänge nachgewiesen. Die Amtszeit des Notkommandanten endet mit der Bestätigung eines gewählten Feuerwehrkommandanten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Bestellung Notvertreter FF Wachelkofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.12.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Um auszuschließen, dass die Freiwillige Feuerwehr längere Zeit ohne stellvertretenden Kommandant ist, sieht Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i.V. mit Abs. 5 BayFwG die Bestellung eines Notvertreters durch die Gemeinde vor. Wenn innerhalb von drei Monaten nach Ausscheidens des bisherigen Funktionsinhabers (z.B. Zeitablauf) kein neuer stellvertretender Kommandant wirksam gewählt wurde, muss die Führungsspitze der Freiwilligen Feuerwehr in diesem Notverfahren bestellt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass Herr Andreas Vilser als Notverteter der FF Wachelkofen bestellt wird. Der bestellte Notvertreter Andreas Vilser hat die gemäß Art. 8 Abs. 3 und 5 BayFwG erforderlichen Lehrgänge nachgewiesen. Die Amtszeit des Notvertreters endet mit der Bestätigung eines gewählten Stellvertreters. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.12.2021 ö beschließend 10
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10.1. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.12.2021 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Markt Pfeffenhausen
Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Pestkapelle“ in Oberlauterbach mit Deckblatt Nr. 1 (erste Auslegung)
Die Gemeinde ist bestrebt, Erschließungsflächen in Eigentum zu übernehmen. Der bisherige Eigentümerweg und die private Zufahrt sollen deshalb öffentliche Erschließungsflächen werden.
Anfallendes Oberflächenwasser soll zur Entschärfung von Abflussspitzen eines Starkniederschlags über Regenrückhalteeinrichtungen verzögert in das Regenwasserkanalnetz abgeleitet werden.

  • Markt Ergolding
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlagen nördlich der Bundesautobahn A92 - Fl.Nrn. 443 und 462/15 der Gemarkung Ergolding“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Ergolding mit Deckblatt Nr. 3 (erste Auslegung)
Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets gemäß § 11 BauNVO. Als Nutzungsart wird eine Zweckbestimmung für Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie festgelegt.
Geltungsbereich: 40.241 m²

  • Markt Ergoldsbach
Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 68 „Solarpark Siegensdorf“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 43 „Solarpark Siegensdorf“ (erste Auslegung)
Das gesamte Sondergebiet ist zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem EEG vorgesehen.
Geltungsbereiches 52.164 m²

  • Markt Ergoldsbach
Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 69 „Solarpark Siegensdorf II“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 44 „Solarpark Siegensdorf II“ (erste Auslegung)
Das gesamte Sondergebiet ist zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem EEG vorgesehen.
Geltungsbereiches 23.555 m²

  • Markt Ergoldsbach
Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 70 „Solarpark Oberergoldsbach-Bahn Süd“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 45 „Solarpark Oberergoldsbach-Bahn Süd“ (erste Auslegung)
Der bei Hochwasser (HQ100) nicht überschwemmte Teil des Sondergebietes ist zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem EEG vorgesehen.
Geltungsbereiches 37.258 m²

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

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10.2. Bekanntgabe von Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.12.2021 ö informativ 10.2

Sachverhalt

Für folgende Beschlüsse sind die Gründe der Geheimhaltung weggefallen:

Gewerbegebiet „GE West“ in Hohenthann
Straßen- und Kanalbauarbeiten        Firma Georg Pritsch GmbH & Co. KG, Herrngiersdorf
Örtliche Bauüberwachung                Ingenieurbüro Dietlmeier, Pfeffenhausen

Rathausverwaltung
Schulung zu Microsoft Office                Fa. Ein.stein Bildungswerkstatt, Passau

Baugebiet "Am Wald" in Hohenthann
Erschließungsträgerschaft                Hohenthanner Kommunalunternehmen

Kläranlage Hohenthann 
stationärer Probenehmer                Fa. Probst, Zachenberg

Datenstand vom 15.12.2021 08:26 Uhr