Datum: 05.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Niederschrift vom 16.10.2019
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2 |
Vertauschen der Tagesordnungspunkte 2 und 3
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3 |
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenthann
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4 |
Erlass der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung
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5 |
Informationen für eine mögliche integrierte städtebauliche Entwicklung zu einer guten Ortsentwicklung
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6 |
Tektur zum Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Fl.Nr. 209/2, Gemarkung Wachelkofen
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7 |
Antrag auf Kiesabbau bei Untergambach auf den Fl.Nrn. 1562, 1563, 1564, 1567, 1565/1, 1566 Gemarkung Andermannsdorf
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8 |
Antrag auf Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebsleiterwohnhauses auf Fl.Nr. 59/3, Gemarkung Andermannsdorf im Genehmigungsfreistellungsverfahren
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9 |
Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes mit einer Höhe von 1,85 m auf Fl.Nr. 284/50, Gemarkung Schmatzhausen
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10 |
Antrag auf isolierte Befreiung für den Neubau einer Gartenhütte mit Satteldach auf Fl.Nr. 38/23, Gemarkung Weihenstephan
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11 |
Aufstellung eines Bebauungsplanes „Schmatzhausen Süd" in Schmatzhausen
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12 |
Aufstellung eines Deckblattes Nr. 21 zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenthann
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13 |
Verschiedenes, Wünsche, Anträge
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13.1 |
Nächste Gemeinderatssitzung
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13.2 |
Einladungen
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13.3 |
Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
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13.4 |
Bekanntgabe von Vergaben
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13.5 |
Anfrage Gemeinderätin Erbinger zur integrierten städtebaulichen Entwicklung
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13.6 |
Anfragen Gemeinderatsmitglieder
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 16.10.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.11.2019
|
ö
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beschließend
|
1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Vertauschen der Tagesordnungspunkte 2 und 3
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.11.2019
|
ö
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beschließend
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2 |
Beschluss
Auf Anraten der Kommunalberatung Radlbeck beschließt der Gemeinderat, dass die Tagesordnung abgeändert wird und zunächst der TOP 3 (Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenthann) und im Anschluss der TOP 2 (Erlass der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungssatzung) behandelt
werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenthann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.11.2019
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Hierzu konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Frau Radlbeck von der Kommunalberatung Radlbeck begrüßen.
Im Zuge der nun abgeschlossenen Kläranlagensanierung ist auch der Herstellungsbeitrag neu zu berechnen. Dies ist aufgrund der Beschlüsse des BayVGH vorgegeben, die Kalkulation wurde von der Kommunalberatung Radlbeck vorgenommen.
Der beitragsfähige Aufwand aller Anlagen der Einrichtung abzüglich des Straßenentwässerungsanteils sowie gewährter Zuwendungen ist auf alle Grundstücks- und Geschossflächen umzulegen soweit die Grundstücke bereits angeschlossen sind oder in absehbarer Zeit eine Beitragspflicht entstehen kann.
Die beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen der bebauten und unbebauten Grundstücke wurden von der Verwaltung mit Stand zum 13.06.2019 übermittelt. Die Nachverdichtungen bei den Grundstücksflächen mit 1,0 % und bei den Geschossflächen mit 2,0 % wurden nach Rücksprache mit der Verwaltung angesetzt.
Folgende Kosten liegen der Kalkulation zu Grunde:
Herstellungsaufwand 19.782.590,22 €
abzügl. Straßenentwässerungsanteil 2.130.731,74 €
Aufwand Grundstücksentwässerung 17.651.858,48 €
Der Beitrag errechnet sich wie folgt:
Anteil Niederschlagswasser 3.257.195,87 €
abzügl. anteilige Zuwendungen 1.016.265,74 €
umlegungsfähiger Aufwand 2.240.930,13 €
Grundstücksfläche 1.714.138,51 m²
ergibt: 1,31 €/m² Grundstücksfläche
Anteil Schmutzwasser 14.394.662,61 €
abzügl. anteilige Zuwendungen 6.174.610,68 €
umlegungsfähiger Aufwand 8.220.051,93 €
Geschossflächen 604.218,39 m²
ergibt: 13,60 €/m² Geschossfläche
Die Gemeinde erhebt derzeit einen Grundstücksflächenbeitrag von 2,05 €/m² und einen Geschossflächenbeitrag von 11,25 €/m² (BGS-EWS vom 05.12.2003 in der Fassung der Änderungssatzung vom 31.10.2012). Die Verschiebung hin zur Geschossfläche beruht auf einer Änderung der Verteilung auf Grundstücks- und Geschossflächen. In einer Berechnung der Verwaltung aus dem Jahre 2008 erfolgte die Verteilung des umlegungsfähigen Aufwandes noch pauschal mit 1/3 auf die Grundstücks- und 2/3 auf die Geschossfläche. Dies entspricht jedoch nicht der aktuellen Rechtsprechung. In der vorliegenden Berechnung errechnet sich ein Verteilungsmaßstab von 18,45 % (Grundstücksfläche) zu 81,55 % (Geschossfläche).
Der Verbesserungsbeitrag wurde mit 0,18 €/m² Grundstücksfläche und 3,85 €/m² Geschossfläche kalkuliert (genaue Erläuterung im nächsten Tagesordnungspunkt).
Ein Verbesserungsbeitrag stellt die Differenz zwischen dem von den Altanschließern geforderten Beitrag für die erstmalige Herstellung und dem von den Neuanschließern zu fordernden Herstellungsbeitrag für eine bereits hergestellte verbesserte Anlage dar. Kalkulatorisch stellen die Investitionen zur Verbesserung für die Neuanschließer Teile des Gesamtaufwands dar, die bei der Kalkulation der erhöhten Herstellungsbeiträge zur berücksichtigen sind. Die Altanschließer werden in gleichem Maße wie die Neuanschließer mit dem Verbesserungsaufwand über Verbesserungsbeiträge belastet.
Der neue Herstellungsbeitrag beläuft sich demnach auf 1,49 €/m² Grundstücksfläche und 17,45 €/m² Geschossfläche.
Zudem wurde festgestellt, dass weniger als 10 % der Grundstücke im Entwässerungsgebiet ausschließlich Schmutzwasser einleiten. An den Kanal sind ca. 1.300 Grundstücke angeschlossen, davon haben 50 Grundstücke nur einen Schmutzwasseranschluss, d. h. nur 3,85 % sind von der Regelung des bestehenden § 6 Abs. 2 betroffen.
Nach den Ausführungen im Kommentar von Nitsche/Baumann/Schwamberger - Satzungen zur Abwasserbeseitigung - „ist eine Normierung unterschiedlicher Beitragssätze in einer Satzungsregelung aber nur dann erforderlich, wenn mehr als 10 % der Fälle dem vom Maßstab erfassten Typ widersprechen. Ansonsten ist es ausreichend, der unterschiedlichen Vorteilslage durch eine entsprechend niedrigere Beitragsfestsetzung bei der Veranlagung der jeweiligen Grundstücke – zweckmäßigerweise auf der Grundlage eines allgemeinen Ratsbeschlusses – Rechnung zu tragen (zuletzt BayVGH, Beschluss v. 08.09.2004 Az.: 23 CS 04.2187).“
Die Regelung sollte laut der Kommunalberatung Radlbeck deswegen entnommen werden, da dadurch eine Beitragsabstufung manifestiert wird, die sich aber analog im Gebührenteil der Satzung nicht wiederfindet, da die Gemeinde weder eine abgestufte noch eine gesplittete Gebühr hat. Beitrags- und Gebührenteil passen somit nicht zusammen.
Der § 6 Abs. 2 sollte demnach entfallen und stattdessen durch einen gleichlautenden Gemeinderatsbeschluss weiterhin so vollzogen werden.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, dass die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenthann (BGS-EWS) vom 05.12.2003 in der Fassung vom 31.10.2012 geändert wird. Die dritte Änderungssatzung hat folgenden Wortlaut:
3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenthann (BGS-EWS)
vom 05.11.2019
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Hohenthann folgende 3. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:
§ 1
§ 6 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
Der Beitrag beträgt
a) pro m² Grundstücksfläche 1,49 €
b) pro m² Geschoßfläche 17,45 €
§ 2
§ 6 Abs. 2 wird ersatzlos gestrichen.
§ 3
Diese Satzung tritt am 07.11.2019 in Kraft.
Hohenthann, den 05.11.2019
Gemeinde Hohenthann
Andrea Weiß
Erste Bürgermeisterin
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, dass lediglich der Beitrag für die Geschossfläche entsteht, wenn ausschließlich Schmutzwasser eingeleitet werden darf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Erlass der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.11.2019
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Die Sanierung der Kläranlage wird anhand Verbesserungsbeiträge finanziert. Der beitragsfinanzierte Verbesserungsaufwand ist auf alle Grundstücks- und Geschossflächen, sowohl der Altanschließer als auch der Neuanschließer, zu verteilen. Dabei müssen unter Berücksichtigung künftiger baulicher Entwicklungen mögliche Grundstücks- und Geschossflächenvergrößerungen eingestellt und insoweit als Zuwachs in die Globalberechnung aufgenommen werden.
Gemäß Rechtsprechung sind für die Aufteilung des durch Beiträge zu deckenden Investitionsaufwands auf Grundstücksflächen und Geschossflächen zwei Kostenmassen (Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung) zu bilden und zur Kalkulation der Beitragssätze die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung durch die Summe der Geschossflächen und die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung durch die Summe der Grundstücksflächen zu dividieren.
Die beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen der bebauten und unbebauten Grundstücke wurden von der Verwaltung mit Stand zum 13.06.2019 übermittelt. Die Nachverdichtungen bei den Grundstücksflächen mit 1,0 % und bei den Geschossflächen mit 2,0 % wurden nach Rücksprache mit der Verwaltung angesetzt.
Folgende Kosten liegen der Kalkulation zu Grunde:
Verbesserungsaufwand 2.769.015,30 €
abzügl. Straßenentwässerungsanteil 137.615,23 €
Aufwand Grundstücksentwässerung 2.631.400,07 €
Der Beitrag errechnet sich wie folgt:
Anteil Niederschlagswasser 303.274,39 €
Grundstücksfläche 1.714.138,51 m²
ergibt: 0,18 €/m² Grundstücksfläche
Anteil Schmutzwasser 2.328.125,68 €
Geschossflächen 604.218,39 m²
ergibt: 3,85 €/m² Geschossfläche
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung erlassen wird. Der Verbesserungsbeitrag beträgt 0,18 €/m² Grundstücksfläche und 3,85 €/m² Geschossfläche. Die Verbesserungsbeitragssatzung tritt am 07.11.2019 in Kraft.
Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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5. Informationen für eine mögliche integrierte städtebauliche Entwicklung zu einer guten Ortsentwicklung
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.11.2019
|
ö
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beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Hierzu konnte Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Herrn Klar von der Regierung von Niederbayern begrüßen.
Herr Klar erklärte sich bereit, den Gemeinderat über die Inhalte einer integrierten städtebaulichen Entwicklung zur guten Ortsentwicklung von Hohenthann zu informieren.
Für Erste Bürgermeisterin Weiß ist es wichtig, welche Entwicklungsmöglichkeiten der Ortsteil Hohenthann hat und welche Herausforderungen in Zukunft zu bewältigen sind. Auch die Frage, was sich die Bürgerinnen und Bürger für Hohenthann vorstellen, soll geklärt werden.
Die Gemeinde hat hierfür die Aufgabe, sparsam mit Grund und Boden umzugehen und eine gesunde und nachhaltige Weiterentwicklung, verbunden mit einer hohen Lebensqualität, für eine lebendige Ortsmitte anzustreben. Die gesellschaftlichen Veränderungen, insbesondere der demografische Wandel, sind eine große Herausforderung.
Aus diesen Gründen sieht die Vorsitzende ein sog. ISEK (integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) als einen richtigen Planungsansatz.
Herr Klar erklärte anhand einer Präsentation, dass ein ISEK Mittel zum Zweck ist und für viele Förderungen als Grundlage sowie Voraussetzung ist. Die städtebauliche Förderung dient der Stärkung der Ortskerne für mehr Lebensqualität und Attraktivität. Leerstände können genutzt und sollen künftig vermieden werden.
Auch die Bürgerinnen und Bürger sollen frühzeitig ein das Projekt „städtebauliche Förderung“ bzw. integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept eingebunden werden. Hier erfahren Gemeinden häufig sehr gute Ideen und Umsetzungsmöglichkeiten.
Ziele der Städtebauförderung sind insbesondere Mobilität, Flächensparen, Klimaschutz, soziales Zusammenleben, Stadtgestaltung sowie Mitwirkung und Kooperation.
Der rechtliche Rahmen für die städtebauliche Förderung sind die §§ 136 ff BauGB. Als Einstieg dienen eine vorbereitende Untersuchung (bezieht sich auf einen kleineren Bereich, häufig den Ortskern) oder ein ISEK (betrachtet den Gesamtort).
Der zu überplanende Bereich wird dann häufig in einer Satzung als Sanierungsgebiet definiert, wonach der Gemeinde auch ein Vorkaufsrecht zusteht.
Mit einem ISEK erhält die Gemeinde leichter Sonderförderungen. Auch Abschreibungsmöglichkeiten von Privaten sind gegeben.
Die städtebauliche Förderung beträgt derzeit 60% der förderfähigen Aufwendungen.
Die Regierung von Niederbayern unterstützt Gemeinden auch bei der Bürgerbeteiligung. Neben reinen Informationsveranstaltungen sind Workshops für Bürger ebenfalls möglich.
Auch ein Quartiers- bzw. Projektmanager wird durch die städtebauliche Förderung unterstützt. Dieser entlastet die Verwaltung und kümmert sich um die Umsetzung und Durchführung des Projekts.
Als klassische Förderungen gelten:
- Leerstehende Gebäude erhalten (sowohl Kauf als auch Sanierung wird gefördert)
- Neugestaltung des öffentlichen Raums
- Parkierungsanlagen für Anwohner und Kunden
- Grünanlagen
- Modernisierung von Privatanlagen über kommunale Förderungen
- Beratungsleistungen
- Erwerb und Freimachen von Grundstücken
- Rahmenplanung und Konzepte
Die vorbereitende Untersuchung sowie das ISEK dienen der Feststellung von städtebaulichen Missständen und den Handlungsbedarf. Dies ist Voraussetzung für den Erhalt einer städtebaulichen Förderung.
Ein entsprechendes Konzept ist jedoch auch als Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat sinnvoll. Allerdings hat dieses Konzept keinen Charakter eines Bebauungsplans. Es ist lediglich ein Arbeitspapier.
Nach der Feststellung von städtebaulichen Missständen und dem entsprechenden Handlungsbedarf werden konkrete Maßnahmen in einen Kosten-, Zeit- und Maßnahmenplan zusammengefasst.
Bei einem ISEK wird zunächst das gesamte Gemeindegebiet betrachtet, um sich dann auf das Untersuchungsgebiet zu konzentrieren.
Aktuell gibt es eine weitere Förderinitiative „Innen statt Außen“ zum Flächensparen. Hier erhöht sich der Fördersatz auf 80%. Neben der Durchführung eines ISEK ist auch ein Grundsatzbeschluss der Gemeinde zur Innenentwicklung erforderlich.
Das bedeutet, dass Leerstände (auch unbebaute Grundstücke) erfasst werden und der Flächenbedarf ermittelt wird (Einschätzung) sowie Umsatzstrategien (Eigentümer über geplante Maßnahmen ansprechen, Beratungen und Förderungen anbieten, bestehende Siedlungen nachverdichten, Flächennutzungsplan-Flächen zurücknehmen) entwickelt werden.
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6. Tektur zum Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Fl.Nr. 209/2, Gemarkung Wachelkofen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
05.11.2019
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Der Eigentümer stellt einen Tekturantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf seinem Grundstück Fl.Nr. 209/2, Gemarkung Wachelkofen in Wachelkofen.
Es sind folgende Änderungen zum bisherigen Bauantrag (genehmigt am 25.10.2017): Kellergeschoß und Einliegerwohnung wurden hinzugefügt, Kniestock im DG 1,25 m, Dachneigung wurde auf 35 ° erhöht
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Die Zufahrt sowie
die Ver- und Entsorgungsleitungen sind dinglich zu sichern. Der Kanalanschluss ist auf Kosten des Antragstellers zu erstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Kiesabbau bei Untergambach auf den Fl.Nrn. 1562, 1563, 1564, 1567, 1565/1, 1566 Gemarkung Andermannsdorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
05.11.2019
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Die Firma Pritsch GmbH & Co. KG, 84097 Herrngiersdorf, stellt Antrag auf Kiesabbau in Untergambach auf den FlstNr. 1562, 1563, 1564, 1565/1, 1566 und 1567, jeweils Gemarkung Andermannsdorf.
Die überplante Grundstücksfläche beträgt 10,07 ha, die Abbaufläche ist 8,81 ha groß. Der Gesamtaushub über 15 Jahre ist mit 1.28 Mio m³ angegeben. Der Abbau soll in 5 Bauabschnitten erfolgen. Für die Rekultivierung sind nach Abbauende 5 Jahre vorgesehen.
Die Grundstücke 1562 und 1566, Gemarkung Andermannsdorf sind Wege und im Eigentum der Gemeinde Hohenthann.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Das Bauvorhaben ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenthann bereits als Vorrangfläche Sand und Kies eingetragen.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 4
BauGB.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Außerdem soll über die Benutzung und Wiederherstellung der Wege eine Vereinbarung mit dem Antragsteller geschlossen werden. Der Abtransport erfolgt wie bisher und ist noch schriftlich zu fixieren. Zudem ist eine sichtbare Absicherung und Beschilderung erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Antrag auf Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebsleiterwohnhauses auf Fl.Nr. 59/3, Gemarkung Andermannsdorf im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
05.11.2019
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Der Eigentümer stellt Antrag auf Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebsleiterwohnhauses auf seinem Grundstück Fl.Nr. 59/3, Gemarkung Andermannsdorf in Andermannsdorf, im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Der Antragsteller hat die Gemeinde davon in Kenntnis gesetzt, dass sein Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Andermannsdorf“ in Andermannsdorf.
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9. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes mit einer Höhe von 1,85 m auf Fl.Nr. 284/50, Gemarkung Schmatzhausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
05.11.2019
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Für die Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 284/50, Gemarkung Schmatzhausen, beantragt die Eigentümerin die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Marktweg II“ in Bezug auf die Art und die Höhe der Einfriedung. Der Doppelstabmattenzaun soll mit einer Höhe von 1,85 m zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 284/51 errichtet werden. Laut Bebauungsplan ist lediglich ein Holzlatten- / Hanichelzaun oder ein Maschendrahtzaun mit einer max. Höhe von 1,50 m zulässig.
Die Unterschrift des anliegenden Nachbarn wurde von dem Antragsteller beigebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Marktweg II“ in Bezug auf die Art der Einfriedung zugestimmt wird. Die Einfriedung darf jedoch die im Bebauungsplan definierte Höhe von 1,50 m nicht übersteigen.
Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid in Bezug auf die Art der Einfriedung zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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10. Antrag auf isolierte Befreiung für den Neubau einer Gartenhütte mit Satteldach auf Fl.Nr. 38/23, Gemarkung Weihenstephan
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
05.11.2019
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Für den Neubau einer Gartenhütte mit Satteldach auf dem Grundstück Fl.Nr. 38/23, Gemarkung Weihenstephan, beantragt der Eigentümer
die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Kellerberg II“ in Bezug auf die Baugrenzenüberschreitung. Die Gartenhütte mit den Ausmaßen 6,00 m x 4,00 m (2,91 m Wandhöhe) befindet sich außerhalb der Baugrenzen, die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzt sind.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller beigebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Kellerberg II“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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11. Aufstellung eines Bebauungsplanes „Schmatzhausen Süd" in Schmatzhausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
05.11.2019
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Bereits im Jahr 2016 beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Ausweisung eines Gewerbegebiets in Schmatzhausen für die Auslagerung des Gewerbebetriebs von Herrn Ritzer, wofür von der Regierung von Niederbayern eine informelle Rahmenplanung gefordert wurde. Diese ist mittlerweile abgeschlossen.
Auch mit dem Landwirt, dessen Flächen in diese informelle Rahmenplanung aufgenommen sind, wurde über künftige geplante Erweiterungen gesprochen. Baumaßnahmen sind jedoch nicht geplant, es besteht Einverständnis mit dem Bebauungsplan.
Ein Teil der Planfläche (Laaber-Auen) liegt im Arten- und Biotopschutzprogramm des Bay. Umweltministeriums, das nicht bebaut werden darf.
Lärm und Geruch wurden begutachtet, hier entstehen keine Einschränkungen.
Bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplans ist mit Herrn Ritzer ein städtebauliche Vertrag abzuschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass für die Grundstücke Fl.Nr. 81, 281/1, 282 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 80, 1526/17, 283 und 284 jeweils Gemarkung Schmatzhausen, ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Im Bereich des Bebauungsplanes ist ein Gewerbegebiet (GE) und ein Dorfgebiet (MD) einzuplanen. Der Name des Baugebietes soll "Schmatzhausen Süd" lauten.
Das Architekturbüro Büttner & Klaus PartGmbB hat aus den vorgelegten Varianten einen Vorentwurf mit den textlichen Festsetzungen zu erarbeiten. Dieser Vorentwurf ist dann dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen. Über die Planungsleistung ist ein städtebaulicher Vertrag mit Manfred Ritzer, Moosburg abzuschließen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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12. Aufstellung eines Deckblattes Nr. 21 zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenthann
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
05.11.2019
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass für die Grundstücke Fl.Nr. 79, 81, 281/1, 282 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 80, 1526/17, 283 und 284, jeweils der Gemarkung Schmatzhausen, ein Deckblatt Nr. 21 zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenthann aufgestellt wird. Im Bereich des Deckblattes ist ein Gewerbegebiet (GE) und ein Dorfgebiet (MD) einzuplanen.
Das Architekturbüro Büttner & Klaus PartGmbB hat einen Vorentwurf zu erarbeiten. Dieser Vorentwurf ist dann dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen. Über die Planungsleistung ist ein städtebaulicher Vertrag mit Manfred Ritzer, Moosburg abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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13. Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
05.11.2019
|
ö
|
beschließend
|
13 |
zum Seitenanfang
13.1. Nächste Gemeinderatssitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
05.11.2019
|
ö
|
beschließend
|
13.1 |
Sachverhalt
Die nächste Gemeinderatssitzung finde
t voraussichtlich am Mittwoch, den 27.11.2019 statt. Die Jahresabschlusssitzung erfolgt am Mittwoch, den 18.12.2019.
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13.2. Einladungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
05.11.2019
|
ö
|
beschließend
|
13.2 |
Sachverhalt
Am Donnerstag, den 07.11.2019 findet um 19:30 Uhr eine Informationsveranstaltung im GH Pichlmeier, Schmatzhausen zur Landwirtschaft und Grundwasserschutz statt.
Am Freitag, den 22.11.2019 findet die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hohenthann im Gasthaus Vilser, Hohenthann statt.
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13.3. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.11.2019
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ö
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beschließend
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13.3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 62 „Langenhettenbach-West/Erweiterung“ (erste Auslegung)
Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) mit drei Baugrundstücken, die für Einzelhäuser konzipiert sind. Aktuell werden die Flächen im Geltungsbereich landwirtschaftlich genutzt. Der vorhandene Baumbestand wird geschützt.
Gesamtfläche des Bebauungsplanes beträgt ca. 5.096 m²
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.
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13.4. Bekanntgabe von Vergaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.11.2019
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ö
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beschließend
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13.4 |
Sachverhalt
Für folgende Beschlüsse sind die Gründe der Geheimhaltung weggefallen:
Umbau und Erweiterung des Gemeindekindergartens "Gänseblümchen"
Malerarbeiten
Fa. Fohmann, Rottenburg
Natürlicher Rückhalt Hader Graben
Wasserbauarbeiten Fa. Thomas Kopp, Hohenthann
Neubau Gerätehaus FF Andermannsdorf
Estrich Fa. IMMO.KA, Altheim
Hochwasserrückhaltebecken Weiherholzfeld
Ökologische Bauleistung Landschaftsbüro Büttner & Klaus, Landshut
Digitalausstattung Grundschule Hohenthann Fa. IT Eichhorn, Essenbach
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13.5. Anfrage Gemeinderätin Erbinger zur integrierten städtebaulichen Entwicklung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.11.2019
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ö
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beschließend
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13.5 |
Sachverhalt
Herr Klar teilte in seinem Vortrag mit, dass die Gemeinde bei Bedarf dieses Jahr einen Antrag zur Aufnahme in das städtebauliche Förderprogramm stellen soll. Da die nächste Gemeinderatssitzung erst Ende November stattfindet, fragte Gemeinderätin Erbinger, ob dies ausreichend ist oder ob sich der Gemeinderat bereits jetzt entscheiden kann.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, dass bereits in der heutigen Sitzung über die Aufnahme in das städtebauliche Förderprogramm entschieden werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Hohenthann bei der Regierung von Niederbayern einen Antrag auf Aufnahme in das städtebauliche Förderprogramm zur Entwicklung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts stellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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13.6. Anfragen Gemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.11.2019
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ö
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beschließend
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13.6 |
Sachverhalt
Die Feuerwehr Andermannsdorf übernimmt die Isolierungsarbeiten am Feuerwehrgerätehaus in Eigenleistung, die beauftragte Firma verlegt lediglich den Estrich. Dies ist mit der Firma entsprechend abgesprochen.
Auf die Frage, ob der Kontrakt mit der Firma König bereits abgeschlossen ist, teilte die Vorsitzende mit, dass aufgrund von Klärungsbedarf noch keine Unterschrift erfolgte.
Datenstand vom 29.11.2019 11:48 Uhr