Datum: 18.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal Hohenthann
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:31 Uhr bis 22:53 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Niederschrift vom 14.12.2021
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2 |
Deckblatt Nr. 18 zum Flächennutzungsplan Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)
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3 |
Feststellungsbeschluss über das Deckblatt Nr. 18 zum Flächennutzungsplan Hohenthann
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4 |
Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 219, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld
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5 |
Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Anschlussräumen auf Fl.Nr. 1823, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun
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6 |
Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 461 und 461/1, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg
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7 |
Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 43/2, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen
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8 |
Antrag auf Neubau eines Geräteschuppen auf Fl.Nr. 835, Gemarkung Wachelkofen in Ettenkofen
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9 |
Antrag auf Anbau von seitlichen Ausläufen an zwei bestehende Schweineställe sowie Anbau eines überdachten Festmistlagers auf Fl.Nr. 2489, Gemarkung Oberergoldsbach in Unkofen
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10 |
Antrag auf Neubau eines 40 m Stahlgittermasten mit 2 Plattformen und Outdoortechnik auf Fundamentplatte auf Fl.Nr. 198, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen
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11 |
Antrag nach § 4 BImSchG auf Erhöhung des Endmastgewichts von 115 kg auf zukünftig 130 kg je Mastschwein in der bestehenden und fortgesetzt betriebenen Mastschweinehaltung, Abbruch des Stallgebäudes 3 mit 360 Tierplätzen, Anbau eines neuen Stallgebäudes 8 mit Auslauf und 364 Tierplätzen sowie Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf den Grundstücken mit den FI.Nrn. 463 und 463/1, Gemarkung Wachelkofen, Gemeinde Hohenthann
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12 |
Antrag nach § 4 BImSchG auf einen fortgesetzten Betrieb und weitere Flexibilisierung der bestehenden Biogasanlage durch Leistungserhöhung von 2.275 kWFWL auf 2.422 kWFWL, Einsatzstoffergänzung und Errichtung eines überdachten Mistlagers sowie Überdachung eines Containerstellplatzes, fortgesetzter Betrieb der bestehenden Mastschweinehaltung und Umbau der Ställe 1 bis 3 zu Tierwohlställen mit Stroh, teilweise Außenklima, Einbau eines weiteren Luftwäschers, Geruchsabdeckung der 4 bestehenden offenen Güllegruben und Errichtung eines Daches über der Getreideschüttgosse, auf den Grundstücken mit den FI.Nrn. 624 und 624/6, Gemarkung Wachelkofen, Gemeinde Hohenthann; Erhöhung des Endmastgewichtes von 120 kg auf 130 kg je Mastschwein
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13 |
Voranfrage auf Aufstockung des bestehenden Ladens für die Errichtung von 2 Wohnungen auf Fl.Nr. 128/1 Gemarkung Schmatzhausen
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14 |
Verschiedenes, Wünsche, Anträge
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14.1 |
Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
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14.2 |
Bekanntgabe von Vergaben
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14.3 |
Neues Fahrzeug für FF Hohenthann
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14.4 |
Regionalbudget 2021 - Kostenaufstellung
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14.5 |
Gewerbegebiet "GE West" - Information zur Erschließung
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14.6 |
Austausch und Installation von Lüftungen in der Grundschule Hohenthann
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14.7 |
Anfragen Gemeinderatsmitglieder
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 14.12.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.01.2022
|
ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderäte Dam, Erbinger und Hummel stimmten nicht mit ab, da sie an der Gemeinderatssitzung vom 14.12.2021 nicht anwesend waren.
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2. Deckblatt Nr. 18 zum Flächennutzungsplan Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.01.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 10.04.2019 beschlossen, dass ein Deckblatt Nr. 18 zum Flächennutzungsplan Hohenthann aufgestellt wird. Von dem Architekturbüro Bindhammer, Bayerbach wurde ein Entwurf erarbeitet. Da in der zweiten Auslegung, welche vom 29.06.2021 bis 28.07.2021 durchgeführt wurde, ein formeller Fehler (umweltbezogene Informationen waren in der Bekanntmachung nicht dokumentiert) enthalten war, wurde diese Auslegung zur Heilung des Fehlers erneut durchgeführt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Feststellungsbeschluss über das Deckblatt Nr. 18 zum Flächennutzungsplan Hohenthann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.01.2022
|
ö
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beschließend
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3 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass das Deckblatt Nr. 18 zum Flächennutzungsplan Hohenthann in der Fassung vom 18.01.2022 verbindlich festgestellt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Deckblatt Nr. 18 dem Landratsamt Landshut zur Genehmigung vorzulegen. Der Feststellungsbeschluss vom 07.09.2021 wird durch diesen Beschluss ersetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 219, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.01.2022
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 219, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben nach §35 Abs. 2 BauGB.
Grundsätzlich ist zu klären, ob dieses Bauvorhaben zum einen wegen der möglichen Probleme durch den Gewerbelärm der Firma Zinner, zum anderen wegen der Zuordnung zum Außenbereich und des damit resultierenden Problems der Entstehung einer Streusiedlung vom Gemeinderat gewünscht ist bzw. befürwortet wird.
Der Bauherr bittet im Vorbescheid um Klärung folgender Fragen:
- Wäre bei Errichtung eines Bungalows auf dem Grundstück eine bestimmte Bauweise erforderlich – in puncto Energieeffizienz und/oder hierbei verwendetes Material wie z.B. Ziegel, Vollholz oder Holzrahmen?
Geplant ist die Errichtung eines barrierefreien Bungalows auf Bodenplatte ohne Keller, Wohnfläche ca. 80 qm bis 120 qm, falls möglich mit Pult- oder Flachdach (eventuell begrünt), falls nicht erlaubt alternativ mit Satteldach?
Wären für die Zufahrt zur Garage bzw. Carport wasserdurchlässige Pflastersteine vorgeschrieben?
Zur Abwasseraufbereitung ist eine Kleinkläranlage geplant?!
Müsste eine Regenwasserzisterne eingesetzt werden?
Spricht etwas gegen eine Luft-Wärmepumpe als primäres Heizsystem, kombiniert mit Kaminofen und Solarenergie zur Erzeugung von Warmwasser?
Eine Zufahrt zum Grundstück ist bereits vorhanden, unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßenbau werden daher voraussichtlich nicht notwendig!
Ist eine Anbindung an Wasserversorgung und Stromnetz durch separate Erschließung möglich?
Die Verwaltung schlägt bezüglich der Fragen des Bauherrn folgendes vor:
- Bezüglich der bestimmten Bauweise z.B. Ziegel, Vollholz oder Holzrahmen wird von der Gemeinde nichts vorgeschrieben
- Dies gilt auch für die Dachform
- Für die Zufahrt zur Garage bzw. Carport werden wasserdurchlässige Pflastersteine befürwortet.
- Die Errichtung einer Kleinkläranlage zur Abwasserbeseitigung wäre zwingend erforderlich, da dieses Grundstück nicht mit einem Kanal erschlossen ist und nicht erschlossen werden kann.
- Die Errichtung einer Regenwasserzisterne wäre sinnvoll.
- Bezüglich des Heizsystem bestehen von der Gemeinde keine Vorgaben.
- Da für das Grundstück bereits eine Zufahrt besteht, würde an dieser nichts verändert werden, es besteht kein Anspruch auf eine Asphaltierung.
- Die Anbindung an die Wasserversorgung müsste mit dem Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe geklärt werden. Für das Stromnetz ist das Bayernwerk zuständig.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Vorbescheid zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße. Ein Anspruch auf einen Kanalanschluss besteht ebenfalls nicht. Die Abwasserbeseitigung ist durch eine Kleinkläranlage auf Kosten des Antragstellers sicherzustellen.
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7
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5. Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Anschlussräumen auf Fl.Nr. 1823, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.01.2022
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Bauherren stellen Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Anschlussräumen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1823, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben nach §35 Abs. 2 BauGB.
Von der Verwaltung wurde im Vorfeld bereits folgendes geklärt:
Der Grundstückseigentümer der Ackerfläche erkundigte sich, ob eine weitere Zufahrt durch eine Verrohrung des Hader Grabens möglich wäre. Durch die geförderte Renaturierungsmaßnahme im Jahr 2020 ist eine solche Verrohrung für eine weitere Zufahrt zum Feld allerdings nicht möglich. Für die Zufahrt ist bereits an zwei Stellen eine Verrohrung vorhanden und somit auch nach dem geplanten Bauvorhaben gesichert. Nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt und der Unteren Naturschutzbehörde (LRA) wird eine Verrohrung ebenfalls nicht befürwortet.
Die Entsorgung des anfallenden Niederschlagswassers hat entweder durch den Privatgrund oder entlang der Straße auf Kosten des Antragstellers zu erfolgen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Vorbescheid zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass die Kosten für einen Schmutzwasserhausanschluss vom Antragsteller zu tragen sind. Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Ganslmeier nahm an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.
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6. Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 461 und 461/1, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.01.2022
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 461 und 461/1, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Es liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid vom 28.11.2019 vor, allerdings wurde hierin eine Betriebsleiterwohnung beantragt. Laut Aussage vom Antragsteller liegt keine Privilegierung für eine Betriebsleiterwohnung vor, sodass nun der Antrag auf ein Einfamilienwohnhaus erfolgt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht jedoch nicht. Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 43/2, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.01.2022
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Bauherr stellt Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/2, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Antrag auf Neubau eines Geräteschuppen auf Fl.Nr. 835, Gemarkung Wachelkofen in Ettenkofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.01.2022
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümerin stellt Antrag auf Neubau eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 835, Gemarkung Wachelkofen in Ettenkofen.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben nach §35 Abs. 2 BauGB.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Antrag auf Anbau von seitlichen Ausläufen an zwei bestehende Schweineställe sowie Anbau eines überdachten Festmistlagers auf Fl.Nr. 2489, Gemarkung Oberergoldsbach in Unkofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.01.2022
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Anbau von seitlichen Ausläufen an zwei bestehende Schweineställe sowie Anbau eines überdachten Festmistlagers auf dem Grundstück Fl.Nr. 2489, Gemarkung Oberergoldsbach in Unkofen.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers.
Es wurde bereits im April 2021 ein BImSchG-Antrag mit 2.168 Tierplätzen gestellt. Dieser wurde von dem Bauherrn zurückgenommen. Da dieser seine Tierplätze auf unter 1.500 reduziert, ist nun ein Bauantrag möglich.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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10. Antrag auf Neubau eines 40 m Stahlgittermasten mit 2 Plattformen und Outdoortechnik auf Fundamentplatte auf Fl.Nr. 198, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.01.2022
|
ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Die Deutsche Funkturm GmbH, 81673 München, stellt Antrag auf Errichtung eines 40 m Stahlgittermastens mit 2 Plattformen und Outdoortechnik auf Fundamentplatte auf dem Grundstück Fl.Nr. 198, Gemarkung Schmatzhausen in der Nähe von Schmatzhausen.
Die Unterschrift des Grundstückseigentümers wurde vom Antragsteller beigebracht. Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller ebenfalls beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. Das Vorhaben dient der Telekommunikationsdienstleistungen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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11. Antrag nach § 4 BImSchG auf Erhöhung des Endmastgewichts von 115 kg auf zukünftig 130 kg je Mastschwein in der bestehenden und fortgesetzt betriebenen Mastschweinehaltung, Abbruch des Stallgebäudes 3 mit 360 Tierplätzen, Anbau eines neuen Stallgebäudes 8 mit Auslauf und 364 Tierplätzen sowie Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf den Grundstücken mit den FI.Nrn. 463 und 463/1, Gemarkung Wachelkofen, Gemeinde Hohenthann
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
|
18.01.2022
|
ö
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|
11 |
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümerin stellt Antrag nach § 4 BImSchG auf Erhöhung des Endmastgewichts von 115 kg auf zukünftig 130 kg je Mastschwein in der bestehenden und fortgesetzt betriebenen Mastschweinehaltung, Abbruch des Stallgebäudes 3 mit 360 Tierplätzen, Anbau eines neuen Stallgebäudes 8 mit Auslauf und 364 Tierplätzen (zukünftige Gesamttierzahl 3.816) sowie Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf den Grundstücken mit den FI.Nrn. 463 und 463/1, Gemarkung Wachelkofen, Gemeinde Hohenthann.
Die Antragstellerin plant den Anbau eines Tierwohl Mastschweinestalles für 364 Mastplätze (Stall 8) als Ersatzbau für den stillzulegenden Mastschweinestall (Stall 3), womit sich mit 80 Mastplätzen (Stall 1), 180 Mastplätzen (Stall 2), 1.510 Mastplätzen (Stall 4 + 5), 530 Mastplätzen (Stall 6) und 1.152 Mastplätzen (Stall 7) ein beantragter Gesamttierbestand von 3.816 Mastschweinen ergibt.
Im Zuge des BImSch-Antrages wird die genehmigte Tierendmasse von 115kg je Mastschwein auf zukünftig 130kg je Mastschwein in sämtlichen bestehenden und dem geplanten Mastschweinestallanbau erhöht.
Ebenso plant die Antragstellerin den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle als Ersatzbau für den abzubrechenden Mastschweinestall (Stall 3).
Zur Flüssigmistlagerung bestehen 5 Güllegruben: Güllegrube 1 mit 1.500 m³, Güllegrube 2 mit 1.500 m³, Güllegrube 3 mit 800 m³, Güllegrube 4 mit 310 m³ und Güllegrube 5 mit 310 m³ und 2 Güllegruben mit je 300 m³ sind gepachtet, das gibt ein Gesamtfassungsvermögen von 5.020 m³.
Die geplante Erweiterung der Anlage zum Halten von Mastschweinen mit insgesamt 3.816 Mastschweineplätzen bedarf einer Genehmigung nach § 4 BImSchG in Verbindung mit der Nummer 7.1.7.1 des Anhangs 1 der 4. BlmSchV. Somit ist ein förmliches Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung (G) durchzuführen. Die Anlage ist als „Anlage gemäß Art. 10 der RL 2010/75/EU" (Industrieemissions-Richtlinie) ausgewiesen (E).
Aufgrund der Konzentrationswirkung des § 16 Abs. 1 BImSchG sind alle sonstigen behördlichen Genehmigungs- und Zulassungserfordernisse, mit Ausnahme einer wasserrechtlichen Erlaubnis, in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eingeschlossen. Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrages sind damit auch die Baugenehmigungsanträge für sämtliche baulichen Anlageteile.
Über eine eventuell erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens entschieden.
Der in Penkofen auf dem Flurgrundstück Nr. 463 der Gemarkung Wachelkofen geplante Anbau eines Stallgebäudes soll der Mastschweineproduktion dienen.
Die Antragstellerin plant den Anbau eines Tierwohl-Mastschweinestalles für 364 Mastschweineplätze als Ersatzbau für den abzubrechenden Mastschweinestall mit 360 Mastschweineplätzen (Stall 3). Der Standort wurde im Hinblick auf Transportwege, Abstände zu Schutzgebieten und künftige Entwicklung so ausgewählt.
Die Antragstellerin betreibt den Betrieb als Familienbetrieb ohne fremde Arbeitskräfte.
Die Unterlagen wurden bereits öffentlich ausgelegt.
Laut Auskunft des Wasserzweckverbandes kann vom Ortsnetz eine Entnahme von 48 m³/h zum Löschwasserbedarf gewährleistet werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag nach § 4 BImSchG zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Erforderliche Arbeiten für die weitergehende Sicherstellung des Löschwasserbedarfs sind von der Antragstellerin zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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12. Antrag nach § 4 BImSchG auf einen fortgesetzten Betrieb und weitere Flexibilisierung der bestehenden Biogasanlage durch Leistungserhöhung von 2.275 kWFWL auf 2.422 kWFWL, Einsatzstoffergänzung und Errichtung eines überdachten Mistlagers sowie Überdachung eines Containerstellplatzes, fortgesetzter Betrieb der bestehenden Mastschweinehaltung und Umbau der Ställe 1 bis 3 zu Tierwohlställen mit Stroh, teilweise Außenklima, Einbau eines weiteren Luftwäschers, Geruchsabdeckung der 4 bestehenden offenen Güllegruben und Errichtung eines Daches über der Getreideschüttgosse, auf den Grundstücken mit den FI.Nrn. 624 und 624/6, Gemarkung Wachelkofen, Gemeinde Hohenthann; Erhöhung des Endmastgewichtes von 120 kg auf 130 kg je Mastschwein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.01.2022
|
ö
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12 |
Sachverhalt
Die Antragsteller stellen einen Antrag nach § 4 BImSchG auf einen fortgesetzten Betrieb und weitere Flexibilisierung der bestehenden Biogasanlage durch Leistungserhöhung von 2.275 kWFWL auf 2.422 kWFWL. Die Beantragung erfasst zudem die derzeit vorzusehende Leistungsdrosselung am BHKW3 aufzuheben, um einen flexiblen Anlagenbetrieb zu ermöglichen. Hierbei soll mit der Aufhebung der Drosselung die Leistung von BHKW3 erhöht werden.
Die Biogasanlage (NaWaRo-Anlage) wird zusätzlich mit Wirtschaftsdünger (Schweinegülle/ Schweinemist/ Geflügelmist) betrieben. Zur Lagerung der Silage steht eine Fahrsiloanlage östlich des Stalls 7 zur Verfügung. Die Silage ist mit Silofolie bedeckt. Die Gaserzeugung wird trotz des Hinzukommens des Schweinemists nicht vergrößert, da eine Reduzierung des Einsatzes von Maissilage und Getreidekorn vorgesehen ist.
Außerdem wird die Einsatzstoffergänzung und Errichtung eines überdachten Mistlagers (für Geflügelmist) sowie Überdachung eines Containerstellplatzes beantragt. Der Geflügelmist soll in dem dreiseitig umwandeten Mistlagers gelagert werden. Schweinemist wird hier nicht gelagert, sondern direkt in die Biogasanlage verbracht.
Beim fortgesetzten Betrieb der bestehenden Mastschweinehaltung und Umbau der Ställe 1 bis 3 zu Tierwohlställen mit Stroh und teilweise mit Außenklima (derzeit 6.666 Tierplätze: 4.331 Mastschweineplätze, 2.335 Ferkel) soll im Zuge des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren die genehmigte Ferkelaufzucht entfallen und durch eine Mastschweinehaltung ersetzt werden. Zukünftig sind 5.858 Mastschweine, davon 1.098 in Tierwohlställen geplant. Im Zuge der Genehmigung sollen die Ställe 1 bis 3 zur Verbesserung des Tierwohls geändert und die Tierzahlen reduziert werden. Die Mast erfolgt im Rein-Raus-Prinzip bis zu einem Tierlebendgewicht von maximal 130 kg. Im Verhältnis zum Ist-Zustand reduziert sich zwar die Tieranzahl aufgrund des Wegfalls der Ferkelzucht um 980 Plätze, aufgrund des höheren Tiergewichts von 130 kg erhöht sich jedoch der Bestand an Großvieheinheiten um knapp 169 GV.
Außerdem ist der Einbau eines weiteren Luftwäschers am Stall 6 vorgesehen, sowie eine Geruchsabdeckung der 4 bestehenden offenen Güllegruben und Errichtung eines Daches über der Getreideschüttgosse auf den Grundstücken mit den FI.Nrn. 624 und 624/6, Gemarkung Wachelkofen. Es ist eine Ertüchtigung des Biowäschers am Stall 7 zur weitergehenden Emissionsminderung entsprechend der Anforderungen des Landratsamtes vorgesehen. Die Lüftung der Ställe 1 bis 3 erfolgt mit Unterdruck, ebenso der Ställe 4 bis 6, Porendecke und Stall 7 mit Zentralabsaugung über Luftwäscher und drei Notlüfter. Die Stallabluft der Ställe 1 bis 6 wird senkrecht ohne Überdachung nach oben in die freie Luftströmung abgegeben, wobei die Ablufthöhe der Kamine zwischen 1,5 und 3,0 m über First beträgt. Der Stall 7 entlüftet waagerecht (hier sind keine Änderungen vorsehen).
Im Rahmen des vorliegenden Genehmigungsverfahren werden die Firstkamine auf 3,0 bis 3,3m über First erhöht und lüftungstechnische Maßnahmen ergriffen, die eine ganzjährige Ableitungsgeschwindigkeit von mehr als 7 m/s gewährleisten.
Die Unterlagen wurden bereits öffentlich ausgelegt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag nach § 4 BImSchG zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13. Voranfrage auf Aufstockung des bestehenden Ladens für die Errichtung von 2 Wohnungen auf Fl.Nr. 128/1 Gemarkung Schmatzhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
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18.01.2022
|
ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Der Bauherr stellt eine Voranfrage für die Aufstockung des bestehenden Ladens für die Errichtung von zwei Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 128/1, Gemarkung Schmatzhausen.
Nachbarunterschriften werden keine benötigt. Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Schmatzhausen Nord“ in Schmatzhausen.
Folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes werden in dem Bauantrag nicht eingehalten:
- Überschreitung der Baugrenzen (wurde schon durch die bestehende Bebauung überbaut)
Maß der baulichen Nutzung: Statt der eingeschossigen Bauweise (B-Plan) soll die Aufstockung zweigeschossig, wie das bestehende Wohnhaus, werden
Traufhöhe: lt. B-Plan 3,60 m talseitig bei eingeschossiger Bauweise, Bestand 4,90 m Straßenseite und 5,50 m Innenhof, Geplant: 6,75 m bzw. 7,35 m. Firsthöhe nur 30 cm höher wie Bestand
Dachneigung: B-Plan Satteldach mit einer Dachneigung von 23° bis 28°, Planung 12°
Von Anwohnern ging hierzu ein Schreiben mit deren Bedenken ein. In dem Schreiben berufen sie sich darauf, dass laut Bebauungsplan lediglich eingeschossige Bebauungen zulässig sind, jedoch das Gebäude bereits 1986 zweigeschossig errichtet wurde. Im Dachgeschoss wurden anschließend ebenfalls Wohnräume geschaffen. Derzeit befinden sich im bestehenden Wohnhaus drei Wohnungen, falls der Aufstockung des Ladens mit zwei Wohnungen zugestimmt wird, wird künftig der Laden ebenfalls in zwei Wohnungen umgebaut. Im Endausbau würde ein Mehrfamilienhaus mit 16 Stellplätzen im allgemeinen Wohngebiet, das ausschließlich mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut ist, entstehen. Zudem erfolgte im November 2020 eine Teilung des Grundstücks, sodass auf drei Seiten ein Streifen von 1 m Breite als eigenes Grundstück abgeteilt wurde um die Nachbarbeteiligung auszuschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass dieser Voranfrage zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 15
Abstimmungsbemerkung
Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Antrag abgelehnt.
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14. Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.01.2022
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ö
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beschließend
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14 |
zum Seitenanfang
14.1. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.01.2022
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ö
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informativ
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14.1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Bannzaun III, DB Nr. 1“ (zweite Auslegung)
Anlass ist der städtebauliche Übergang von Wohngebiet zu einem Gewerbegebiet mithilfe eines Mischgebietes. Die Flächen sollen dabei aufgrund der Lage sowie der örtlichen Gegebenheiten flächensparend für allgemeine Wohnnutzung sowie Gewerbe ausgewiesen werden.
Geltungsbereich: ca. 12.893 m²
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.
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14.2. Bekanntgabe von Vergaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.01.2022
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ö
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informativ
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14.2 |
Sachverhalt
Für folgende Beschlüsse sind die Gründe der Geheimhaltung weggefallen:
Liegenschaften der Gemeinde Hohenthann
Prüfung von stationären elektrischen Anlagen und ortsveränderlichen Betriebsmittel
Firma RDS Prüftechnik, Dossenheim
Feuerwehr Schmatzhausen-Egg
Wärmebildkamera Firma Sturm Feuerschutz, Regen
Abgasabsauganlage Firma s.tec Germany GmbH, Hagen
Feuerwehr Andermannsdorf
Abgasabsauganlage Firma s.tec Germany GmbH, Hagen
Straßenbauprogramm 2022
Ingenieurleistungen Ingenieurbüro Dietlmeier, Pfeffenhausen
Kinderkrippe Schmatzhausen - Fachplaner
Tragwerksplanung Ingenieurbüro Thomas Dichtl, Hohenthann
Elektrotechnik Ingenieurbüro Marco Dietl, Aiterhofen
HLS Planungsbüro Beck, Langquaid
Brandschutzplanung Brandschutzbüro Zellner, Geisenhausen
Brandschutz-Prüfung Ingenieurbüro Detlef Millich, Straubing
Sturzflutrisikomanagement
Ingenieurleistungen Firma Spekter, Herzogenaurach
Feuerwehrhaus Türkenfeld
Heizung Firma Huber, Türkenfeld
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14.3. Neues Fahrzeug für FF Hohenthann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.01.2022
|
ö
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informativ
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14.3 |
Sachverhalt
Das neue TLF 3000 für die FF Hohenthann kann demnächst abgeholt werden. Die Einweihung soll voraussichtlich beim Florianitag stattfinden, sollte dieser abgehalten werden können.
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14.4. Regionalbudget 2021 - Kostenaufstellung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.01.2022
|
ö
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informativ
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14.4 |
Sachverhalt
Für das Regionalbudget 2021 wurden von der Gemeinde Hohenthann folgende Förderanträge gestellt und abgerechnet:
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Beantragte Förderung netto
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Tatsächliche Kosten netto
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Erhaltene Förderung netto
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Eigenmittel netto
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Verleihsystem für Vereine
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1.922,90 €
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2.355,17 €
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1.538,32 €
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816,85 €
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Digitale Kompetenz im Alter
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1.680,67 €
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1.500,60 €
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750,30 €
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750,30 €
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Erweiterung Boulebahn
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4.439,82 €
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5.142,40 €
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3.551,86 €
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1.590,54 €
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Waldlehrpfad
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14.938,00 €
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10.455,23 €
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6.464,50 €
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3.990,73 €
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Gesamt
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19.453,40 €
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12.304,98 €
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7.148,42 €
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Der neugestaltete Waldlehrpfad soll durch eine offizielle Einweihung eröffnet werden. Der Senioren-Parcours wird bereits sehr gut genutzt.
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14.5. Gewerbegebiet "GE West" - Information zur Erschließung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.01.2022
|
ö
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beschließend
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14.5 |
Sachverhalt
Am 13.01.2022 fand eine Besprechung zur Erschließung des Gewerbegebiets „GE West“ statt. Baubeginn ist in der Woche vor Ostern geplant, die Fertigstellung für Mitte/Ende September. Die Gehwege waren als asphaltierte Ausführung vorgesehen. Da die Gemeinde nun jedoch die Zufahrten zu den Grundstücken festlegen muss, war der Vorschlag des Ingenieurbüros Dietlmeier, die Gehwege mit Betonpflaster auszuführen. Die Mehrkosten betragen 1 €/m² für eine Fläche von 370 m².
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass der Gehweg im Gewerbegebiet „GE West“ nicht asphaltiert, sondern in Betonpflaster mit Mehrkosten von 1 €/m² ausgeführt werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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14.6. Austausch und Installation von Lüftungen in der Grundschule Hohenthann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.01.2022
|
ö
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informativ
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14.6 |
Sachverhalt
Die Vorsitzende informierte, dass die Fa. Beck in der nächsten Gemeinderatssitzung den Austausch der Lüftungsanlage in der Turnhalle der Grundschule Hohenthann vorstellen wird. Auch für die Horträume wird die Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen vorgestellt, wofür eine Bundesförderung bis zum Ende dieses Jahres möglich ist.
Die Sanitärräume in der Turnhalle sind ebenfalls sanierungsbedürftig und stehen für die kommenden Jahre auf der Agenda.
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14.7. Anfragen Gemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.01.2022
|
ö
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informativ
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14.7 |
Sachverhalt
In Andermannsdorf sind neue Glascontainer aufgestellt. Er erkundigte sich, wie es hierzu kam.
Die Vorsitzende erläuterte, dass dies das gesamte Gemeindegebiet betrifft. Das Landratsamt Landshut hat die Entsorgung an einen neuen Anbieter vergeben. Dieser stellt die neuen Glascontainer auf und lässt diese dort stehen. Es erfolgt dann eine turnusgemäße Entleerung.
Die Straßenlampen, die in Andermannsdorf andersartig leuchten, werden der Vorsitzenden noch mitgeteilt.
Die Vorsitzende wird dies sodann überprüfen lassen.
Er wollte wissen, wie es mit dem ISEK weitergeht.
Die Vorsitzende teilte mit, wenn die Auslegung abgelaufen ist, werden die eingereichten Stellungnahmen in der nächsten Gemeinderatssitzung entsprechend behandelt. Im Anschluss ist das ISEK abgeschlossen.
In der nächsten Gemeinderatssitzung wird der Krippenneubau vom Architekturbüro Bindhammer vorgestellt. Der Gemeinderat sollte sich bis dahin Gedanken machen, ob bereits eine Lüftungsanlage eingebaut werden sollte.
Datenstand vom 02.02.2022 08:43 Uhr