Datum: 01.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal Hohenthann
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:31 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderung der Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift vom 18.01.2022
3 Antrag auf Neubau einer 2-gruppigen Kinderkrippe in Schmatzhausen auf Fl.Nr. 81/1, Gemarkung Schmatzhausen im Baugebiet "Schmatzhausen-Süd"
4 Vorstellung einer möglichen dezentralen Lüftungsanlage im Zwischenbau der Schule und einer Erneuerung der zentralen Lüftungsanlage sowie der Duschen und WC-Anlagen in der Turnhalle
5 Antrag auf Anbau einer Terrassenüberdachung bei einem bestehenden Einfamilienwohnhaus auf Fl.Nr. 1279/40, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Am Büchlacker II"
6 Antrag auf Umbau eines bestehenden Gebäudes zu einer Betriebsleiterwohnung mit Garagen auf Fl.Nr. 1642, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun
7 Antrag auf Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 461 und 461/1, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg
8 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses (mit Keller) und Doppelgarage auf Fl.Nr. 125/2, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen
9 Antrag nach § 4 BImSchG auf Erhöhung des Endmastgewichts von 120 kg auf zukünftig 130 kg je Mastschwein auf Fl.Nr. 83 Gem. Türkenfeld, sowie weiterer Betrieb des Zuchtsauenstalles in Türkenfeld
10 Antrag nach § 4 BImSchG auf Erhöhung des Endmastgewichts von 115 kg auf zukünftig 130 kg je Mastschwein Verlegung von 150 Tieren aus Stall 2 in Stall 4 auf Fl.Nr. 465 Gem. Wachelkofen
11 Erlass einer Stellplatzsatzung
12 Antrag Regionalbudget 2022 der ILE "Holledauer Tor"
13 Planung Kreuzungsbereich Gewerbe-/Parkstraße bezüglich Ampelanlage
14 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
14.1 Windkraftanlage bei Burghart geplant
14.2 Anmietung einer PumpTrack Anlage für August 2022
14.3 Informationen der ersten Bürgermeisterin

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1. Änderung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.02.2022 ö 1

Sachverhalt

Die Vorsitzende schlug vor, den Tagesordnungspunkt 6 der nicht-öffentlichen Sitzung „Planung Kreuzungsbereich Gewerbe-/Parkstraße bezüglich Ampelanlage“ auf die öffentliche Sitzung zu verlegen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Vorschlag der Vorsitzenden, den Tagesordnungspunkt 6 der nicht-öffentlichen Sitzung „Planung Kreuzungsbereich Gewerbe-/Parkstraße bezüglich Ampelanlage“ auf die öffentliche Sitzung zu verlegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 18.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.02.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Müller stimmte nicht mit ab, da er an der Sitzung vom 18.01.2022 nicht anwesend war.

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3. Antrag auf Neubau einer 2-gruppigen Kinderkrippe in Schmatzhausen auf Fl.Nr. 81/1, Gemarkung Schmatzhausen im Baugebiet "Schmatzhausen-Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.02.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Hohenthann stellt Antrag auf Neubau einer 2-gruppigen Kinderkrippe in Schmatzhausen auf dem Grundstück Fl.Nr. 81/1, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Schmatzhausen-Süd.
Architekt Jakob Bindhammer vom gleichnamigen Architekturbüro stellte den Plan ausführlich vor. Demnach sind die Aspekte des Kreisjugendamts Landshut sowie der Regierung von Niederbayern in der Planung enthalten. Auch mit den jeweiligen Projektanten wurde der Plan entsprechend abgestimmt. Das Gebäude wird mit einem Satteldach ausgeführt, der Eingangsbereich erhält einen Vorbau mit Flachdach. Vorm Haus werden 10 Stellplätze realisiert, im hinteren Bereich liegt der Garten.
Die Lüftungsanlage mit Zu- und Abluft wird mit Einziehung einer Zwischendecke im Dachgeschoss untergebracht. Dort entsteht ein sogenannter Technikraum.
Die Fassade der Vorderseite ist mit dem Vorbau abgesetzt, die Rückseite erhält eine große Glasfront. Die Regenwasserpufferung ist mit Rigolen im Parkplatzbereich vorgesehen.
Der Zugang zur Kinderkrippe erfolgt barrierefrei, ebenso der Fluchtweg aus den Ruheräumen, welcher mit einer Rampe vorgesehen ist.
Die Baukosten betragen gemäß Schätzung 1.740.827,06 €. Die Mehrkosten liegen im Bereich Lüftung, die mit 90.000 € netto zu Buche schlägt.
Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie ist jedoch der Einbau einer Lüftungsanlage besonders in Neubauten nicht mehr wegzudenken. Zudem wird in der Kinderkippe eine Luft-Wärme-Pumpe verbaut, die im Sommer von Heizen auf Kühlen umgestellt werden kann (entspricht Mehrkosten von rund 10.000 € netto). Hierzu sollte jedoch auch eine PV-Anlage vorgesehen werden, um die Energiekosten weitestgehend zu reduzieren.
Die Außengeräte für die Luft-Wärme-Pumpe sowie für die Lüftung sind im Gartenbereich angedacht.
Die Brutto-Grundrissgröße beträgt 492 m², die Raumprogrammfläche beträgt 240 m², davon sind 227 m² förderfähig. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass im Neubau der Kinderkrippe eine Lüftung mit Kühlfunktion eingebaut wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag mit der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich des Flachdaches beim Eingangsbereich zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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4. Vorstellung einer möglichen dezentralen Lüftungsanlage im Zwischenbau der Schule und einer Erneuerung der zentralen Lüftungsanlage sowie der Duschen und WC-Anlagen in der Turnhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.02.2022 ö 4

Sachverhalt

Für die Vorstellung einer möglichen dezentralen Lüftungsanlage im Zwischenbau der Schule und einer Erneuerung der zentralen Lüftungsanlage sowie in der Turnhalle der Duschen und der WC-Anlagen konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Herrn Beck vom gleichnamigen Planungsbüro begrüßen. 
Aufgrund des Bundesförderprogramm Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren vom 01.09.2021, bei dem es eine Förderung von 80 % gibt, war die Überlegung, die Turnhalle sowie die Hort- und Hausaufgabenräume des Zwischenbaus mit einer Lüftungsanlage zu erneuern bzw. auszubauen. Herr Beck hat sich vor Ort einen Eindruck verschafft und stellte dem Gemeinderat die Möglichkeiten von Lüftungsanlagen vor. Weiter muss auch der Sanitärbereich der Turnhalle ertüchtigt werden. Eine Förderfähigkeit für den Sanitärbereich muss noch geprüft werden. Eine notwendige Deckenstrahlheizung wird von der Förderung nicht erfasst.
Die Kostenschätzungen (netto) belaufen sich auf:
Sanitäranlagen Turnhalle        51.510,00 € (ohne Fliesenarbeiten)
Lüftung Schule im Zwischenbau (8 Räume)        158.992,00 €
Lüftung Turnhalle        82.369,00 €
Lüftung Duschen Turnhalle        68.688,00 €
Deckenstrahlheizung Turnhalle        57.185,00 €

Turnhalle
Die bestehende Lüftung und Heizung funktionieren nicht mehr einwandfrei. Im Bestand sind auf der Parkplatzseite im oberen Bereich der Lufteinzug und im unteren Bereich der Luftabzug. Ein Luftaustausch erfolgt kaum.
Mit einer neuen Lüftungsanlage würde auf der Parkplatzseite die Zuluft (Ansaugen von Frischluft, die in den Raum geblasen wird) und auf der gegenüberliegenden Seite die Abluft (Wickelfalzrohr mit Gitter zum Absaugen der Raumluft) jeweils im oberen Bereich entstehen. Zusätzlich würde die Beheizung mit einer Deckenstrahlheizung erfolgen.
Das erforderliche Außengeräte kann mit einem Stahlgerüst oder mit einem Anbau erfolgen.

Sanitäranlagen
Hier ist eine Komplettsanierung erforderlich. Die Duschen sollten durch bodengleiche Duschen erneuert werden. Die bestehenden Waschrinnen könnten durch zwei bis drei normale Waschbecken ersetzt werden. Die neuen Rohre würden auf die bestehenden Fliesenwände installiert und mit einer Trockenwand verkleidet werden. Auch die WC´s wären zu erneuern.
Die Sanitäranlagen müsste ebenfalls mit einer separaten Lüftungsanlage erneuert werden.

Klassenzimmer
Von Herrn Beck wird vorgeschlagen, in den Klassenzimmern, die vom Hort genutzt werden, einen textilen formstabilen Luftschlauch an der Decke zu montieren. Dieser würde die Räume entsprechend belüften. Pro Zimmer wäre eine eigene Anlage (CGL-Gerät) zu installieren, die sowohl die Frischluft anzieht und die Abluft absaugt.
Alternativ bestehen die CO2-Ampel, die lediglich anzeigen, wann der Raum durch Fensteröffnen gelüftet werden muss. Auch die Luftfilteranlagen sind reine Umwälzanlagen, bei denen weiterhin durch Fensteröffnung gelüftet werden muss. Als dezentrales Lüftungsgerät gibt es ein Deckengerät, das jedoch sehr groß ist, oder das vorgeschlagene CGL-Gerät. Dieses ist CO2-gesteuert und sieht wie ein Wandschrank aus.

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5. Antrag auf Anbau einer Terrassenüberdachung bei einem bestehenden Einfamilienwohnhaus auf Fl.Nr. 1279/40, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Am Büchlacker II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.02.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Anbau einer Terrassenüberdachung bei einem bestehenden Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1279/40, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller teilweise beigebracht. Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Am Büchlacker II“ in Hohenthann.
Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag nicht eingehalten:
- Überschreitung der Baugrenzen um 11,93 m²
- Dachneigung Pultdach 8° (B-Plan: 15°-25°)
- Dachdeckung VSG-Verbundsicherheitsglasdeckung (B-Plan: Dachpfannen)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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6. Antrag auf Umbau eines bestehenden Gebäudes zu einer Betriebsleiterwohnung mit Garagen auf Fl.Nr. 1642, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.02.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Umbau eines bestehenden Gebäudes zu einer Betriebsleiterwohnung mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1642, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 461 und 461/1, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.02.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 461 und 461/1, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Da von Seiten des Landratsamtes lediglich eine Genehmigung eines Betriebsleiterwohnhauses möglich ist, wurde der Bauantrag, welcher in der Sitzung am 18.01.2022 behandelt wurde, vom Antragsteller zurückgezogen und ein neuer Antrag bei der Gemeinde eingereicht. Demzufolge ist ein neuer Beschluss notwendig.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 
Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht nicht. Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. Mögliche Verrohrungskosten hat ebenfalls der Antragsteller zu tragen.
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 
Der bestehende Beschluss hierzu vom 18.01.2022 wird durch diesen Beschluss ersetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses (mit Keller) und Doppelgarage auf Fl.Nr. 125/2, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.02.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses (mit Keller) und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 125/2, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen.
Die Unterschrift des anliegenden Nachbarn (Fl.Nr. 126) wurde vom Antragsteller beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es wird einen Fall nach § 34 BauGB angenommen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Vorbescheid zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 
Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. 
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. Die Kosten für eine Absenkung des Gehweges im Bereich der Zufahrt ist vom Antragsteller zu tragen. Die Lage ist mit dem Tiefbauamt des Landkreises abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Antrag nach § 4 BImSchG auf Erhöhung des Endmastgewichts von 120 kg auf zukünftig 130 kg je Mastschwein auf Fl.Nr. 83 Gem. Türkenfeld, sowie weiterer Betrieb des Zuchtsauenstalles in Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.02.2022 ö 9

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag nach § 4 BImSchG auf Erhöhung des maximalen Mastendgewichts von 120 kg auf zukünftig 130 kg je Mastschwein auf Fl.Nr. 83, Gemarkung Türkenfeld sowie für den weiteren Betrieb des Zuchtsauenstalles in Türkenfeld. Der Zuchtsauenstall wurde im Genehmigungsverfahren vom Mastschweinestall im Jahr 2013 fälschlicherweise nicht berücksichtigt, obwohl dieser bereits vorhanden war. Aufgrund der vorhandenen Geruchsvorbelastung in Türkenfeld wurde für den weiteren Betrieb der Zuchtsauenhaltung von Seiten der Genehmigungsbehörde immissionsmindernde Maßnahmen gefordert. Die Kamine dieser Stallgebäude werden alle auf 3 m über Stallgebäudefirst erhöht. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag nach § 4 BImSchG zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Antrag nach § 4 BImSchG auf Erhöhung des Endmastgewichts von 115 kg auf zukünftig 130 kg je Mastschwein Verlegung von 150 Tieren aus Stall 2 in Stall 4 auf Fl.Nr. 465 Gem. Wachelkofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.02.2022 ö 10

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag nach § 4 BImSchG auf Erhöhung des maximalen Endmastgewichts von 115 kg auf zukünftig 130 kg je Mastschwein in sämtlichen Stallgebäuden sowie auf Verlegung von 150 Tieren aus Stall 2 in Stall 4 auf der Fl.Nr. 465 Gem. Wachelkofen. 
Im Stall 1 sind geplant 960 Tierplätze, Stall 2 - Tierplätze, Stall 3 800 Tierplätze, Stall 4 1184 Tierplätze, Stall 5 944 Tierplätze, Stall 6 (neu) 2520 Tierplätze, Tierplätze insgesamt 6408. Die gesamte geruchsbeladene Abluft aus Stall 1 und Stall 6 ist durch biologische Abluftreinigung zu behandeln. 
Das Stallgebäude 2 soll durch eine Nutzungsänderung als landwirtschaftliches Betriebsgebäude umgenutzt werden. Aufgrund dessen, dass die Tierplätze gleichbleiben, ist mit keinen umweltschädlichen Einwirkungen zu rechnen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag nach § 4 BImSchG zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Erlass einer Stellplatzsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.02.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Für Baumaßnahmen in unbeplanten Gebieten werden die erforderlichen Stellplätze nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet. Kommunen haben jedoch die Möglichkeit, für die Bewältigung des ruhenden Verkehrs eine eigene Stellplatzsatzung zu erlassen. Diese Ortsplanung dient zur Entlastung des Verkehrs, aber auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. 
Die gesetzlichen Regelungen werden den örtlichen Bedürfnissen nicht immer gerecht. Der Gemeinderat hat nun festzulegen, ob die Bauvorschriften ausreichend sind oder ob besondere Anforderungen festzulegen sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es an ausreichenden Abstellflächen für Kraftfahrzeuge zur Freihaltung des öffentlichen Verkehrsraums fehlt oder das Ortsbild Schaden leidet.
Aufgrund der Nachverdichtungen im Innenbereich, hat die Verwaltung eine mögliche Stellplatzsatzung vorbereitet. Bereits in der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.01.2022 hat der Gemeinderat hierüber vorberaten.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass die Errichtung von E-Ladesäulen in die Stellplatzsatzung aufgenommen werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist dieser Antrag abgelehnt.

Beschluss 2

Der Gemeinderat erlässt die Satzung über die Anzahl und die Gestaltung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung – StS). Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
Download 20220202 Stellplatzsatzung.pdf

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12. Antrag Regionalbudget 2022 der ILE "Holledauer Tor"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.02.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Verwaltung schlägt vor, einen Antrag zum Regionalbudget 2022 der ILE „Holledauer Tor“ zu stellen. Der Kinderspielplatz in Hohenthann ist sehr stark frequentiert und dient als zentraler Rückzugsort für die 1.700 Bürgerinnen und Bürger in Hohenthann. Um diesen angenehmer und attraktiver zu gestalten, könnten zwei große sogenannte Himmelsliegen (geschwungene Außenliege aus Holz) angeschafft werden. Die Liegen sind durch die ergonomische Form für alle Altersklassen geeignet, nachhaltig und laden zum Verweilen ein.
Die Kosten hierzu belaufen sich auf 1.600 € bis 2.000 €. 
Über das Regionalbudget sind 80% der Nettokosten förderfähig. 20% sowie die Umsatzsteuer sind als Eigenanteil von der Gemeinde Hohenthann zu tragen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschießt, dass ein Antrag zum Regionalbudget 2022 der ILE „Holledauer Tor“ für die Errichtung von zwei Himmelsliegen beim Kinderspielplatz in Hohenthann gestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Planung Kreuzungsbereich Gewerbe-/Parkstraße bezüglich Ampelanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.02.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Im November 2021 beschäftigte sich bereits der Gemeinderat in der nicht-öffentlichen Sitzung mit dem Thema der Deckensanierung der Ortsdurchfahrt Hohenthann durch das Staatl. Bauamt, die dieses Jahr in den Sommerferien durchgeführt werden soll. 
Durch die Deckensanierung besteht auch die Möglichkeit die Verkehrssituation zu verbessern. Es gab einen Vor-Ort-Termin mit Herrn Bierlein und Herrn Kroll vom Staatlichen Bauamt. Dabei wurden die Brennpunkte (Kreuzungsbereich Gambacher Straße) sowie den Bereich der Ampel und die Situation des Gehweges besprochen. 
Die Situation wurde auch mit dem Büro SEP der ISEK besprochen, die ebenfalls Verbesserungspotential sehen. Die Ausarbeitung und Verbesserungsmöglichkeiten der Brennpunkte ist noch nicht abgeschlossen und erfolgt im Austausch mit dem Staatl. Bauamt.
Durch das neue Gewerbegebiet wird vom Staatl. Bauamt eine Ampelanlage befürwortet, um eine Überquerung der ST2143 allen Bürgern und Kindern der Gemeinde verkehrssicher zu ermöglichen. Auch im ISEK wurde dies von Bürgern als Anregung mitgeteilt. 
Das Staatl. Bauamt schlägt eine Ampel mit Vollsignalisierung aller Äste des neu entstehenden Knotenpunkts einschließlich signalisierter Fußgängerfurten vor. 
Die Ampel würde auf der Staatsstraße immer grün anzeigen, bis ein Auto aus der Seitenstraße kommend auf die Staatsstraße einfahren möchte. Dann erfolgt eine Ampelschaltung (= Anforderung).
Die Kosten betragen laut erster Kostenschätzung etwa 140.000 € brutto für eine Vollsignalisierung mit zwei Fußgängerüberwegen über die Staatsstraße sowie jeweils einen Überweg über Parkstraße und Siemensstraße. Hinzu kommt ein Ablösebetrag (deutlich höher als die Baukosten mit 140.000 €), den die Gemeinde an das Staatliche Bauamt für die künftige Wartung zu zahlen hat.
Reduziert man den Überweg auf der Staatsstraße auf einen, reduzieren sich die Kosten auf etwa 125.000 € brutto.
Würde man eine „Drücker-Schaltung“ (siehe Überweg beim Rathaus) vorsehen, belaufen sich die Kosten auf etwa 65.000 € brutto.
Wird eine Ampelanlage errichtet, wird die Geschwindigkeit von Türkenfeld herkommend auf 70 km/h begrenzt.

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14. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.02.2022 ö beschließend 14
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14.1. Windkraftanlage bei Burghart geplant

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.02.2022 ö informativ 14.1

Sachverhalt

Die Bürgerenergiegenossenschaft Niederbayern (BEN) hat mit Schreiben vom 27.01.2022 beim Markt Pfeffenhausen hinsichtlich einer geplanten Windkraftanlage auf Fl.Nr. 1496 Gem. Schmatzhausen (Burghart) einen Unterstützungsbeschluss und hinsichtlich einer geplanten Windkraftanlage auf Fl.Nr. 614 Gem. Pfeffenhausen (Staatsforst Spechtental) einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mitsamt Änderung des Flächennutzungsplans beantragt. Die WKA 1 (Spechtental) im Staatsforst zwischen Pfeffenhausen und Schmatzhausen hat eine Höhe von bis zu 200 m bei einer Leistung von bis zu 6 MWel. Die WKA 2 (Burghart) auf Grund der Spitalstiftung Pattendorf hat eine Höhe von bis zu 180 m bei einer Leistung von ebenfalls bis zu 6 MWel. 
Das WKA 2 (Burghart), das den Ortsteil Schmatzhausen betrifft hat eine Gesamthöhe von 180 m und liegt mehr als 1,8 km vom geschützten Wohnanwesen im Ortsteil Schmatzhausen entfernt. Folglich muss für die WKA 2 (Burghart) aufgrund bauplanungsrechtlicher Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB keine gemeindliche Bauleitplanung angestrengt werden. 
Nachdem die nächstgelegenen und von der 10 H-Regelung geschützten Wohnanwesen im Ort Pfeffenhausen rund 1,5 km von der WKA 1 (Spechtental) mit einer Gesamthöhe von 200 m entfernt sind, ist hinsichtlich dieser eine gemeindliche Bauleitplanung mit Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung erforderlich. 
Zum Gesamtverständnis ist zu sagen, dass die 10 H-Regelung nicht besagt, dass bei Unterschreitung des Abstandsgebots Windkraftanlagen ausgeschlossen sind; vielmehr verlangt der Gesetzgeber in dieser Konstellation der Gemeinde eine Entscheidung ab, ob mit dem Instrument der Bauleitplanung Baurecht geschaffen werden soll.
Ergänzend ist zu den Abständen zu sagen, dass die beiden geplanten Windkraftanlagen zu jeglicher Wohnbebauung – mithin auch zu Einöden, Weilern und Dörfern, die weder in einem qualifizierten Bebauungsplan nach § 30 BauGB liegen noch nach § 34 BauGB als im Zusammenhang bebaut gelten und von daher nicht unter den Landesvorbehalt der 10 H-Regelung fallen – einen Abstand von mindestens 800 m haben, was weit über die immissionsschutzrechtlichen Mindestabstände hinausreicht.
Der Regionalplan Landshut weist die beiden Teilräume als sog. „weiße Flecken“ aus und steht von daher der geplanten Nutzung nicht entgegen. 
Wichtig ist, dass im Fall positiver Beschlussfassungen in der Marktgemeinderatssitzung Pfeffenhausen vom 01.02.2022 keine Vorfestlegung erfolgt; vielmehr handelt es sich um einen formalen Startschuss für die anzustrengenden Planungen. Dem Markt Pfeffenhausen bleibt es unbenommen, das Bauleitplanverfahren zur WKA 1 (Spechtental) wieder einzustellen bzw. im Rahmen der späteren Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen hinsichtlich der WKA 2 (Burghart) eine andere Position einzunehmen. Was den zeitlichen Horizont anbelangt, ist davon auszugehen, dass der Realisierungszeitraum ausgehend vom jetzigen Stadium mindestens vier Jahre beträgt.

Über die Bürgerbeteiligung im Zuge der durchzuführenden Rechtsverfahren hinaus sollen nach den Vorstellungen der BEN und der Marktverwaltung schon im aktuellen Frühstadium gezielt für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Hohenthann, Pfeffenhausen und Rottenburg an der Laaber Informationsveranstaltungen, ggf. aufgrund der Corona-Situation in digitaler Form, abgehalten werden. Damit soll sichergestellt werden, die Bürgerinnen und Bürger nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen, sondern sie von Beginn an in den Planungs- und Realisierungsprozess einzubeziehen. Die BEN und die Marktverwaltung werden in Kooperation mit den Nachbarkommunen zeitnah entsprechende Informationsforen anbieten. Mit der Möglichkeit, Genossenschaftsanteile der BEN zu zeichnen, haben die Bürgerinnen und Bürger unserer Heimat überdies die Möglichkeit, auch in wirtschaftlicher Hinsicht über die alljährlichen Gewinnausschüttungen von den beiden Windkraftanlagen, der PV-Freiflächen-Anlage Burghart wie auch dem Betrieb des Grünen Elektrolyseurs auf dem Wasserstoffprojektareal zu profitieren. Das Engagement der BEN macht die beiden geplanten Windkraftanlagen zu wirklichen Bürgerrädern; die BEN hat angekündigt, im Zusammenhang mit der Kapitalisierung den Bürgerinnen und Bürgern des näheren räumlichen Umgriffs um die beiden Windkraftanlagen ein zeitlich vorrangiges Bezugsrecht hinsichtlich der auszugebenden Genossenschaftsanteile einzuräumen. 

Es ist angedacht, mit dem regenerativ erzeugten Strom der beiden Windkraftanlagen ergänzend zur bis zu 12 MW starken PV-Freiflächen-Anlage Burghart den Grünen Elektrolyseur der Hy2B GmbH wie auch das spätere Wasserstoffzentrum zu versorgen. Die Ergänzung um Windenergie kann das Gesamtvorhaben zu einem deutschlandweit viel beachteten Musterbeispiel der Energie- und Mobilitätswende machen. Das Gesamtkonzept basiert dabei auf folgenden Säulen:
Erzeugung von regionalem Grünstrom aus Sonnen- und Windenergie
Netzdienliche Umwandlung des Stroms durch einen Elektrolyseur in grünen Wasserstoff
Wasserstoffeinsatz zur Entwicklung von Komponenten für eine klimafreundliche Mobilität

Wichtig ist allen Beteiligten eine breit angelegte Bürgerinformationskampagne, die schon im jetzigen Verfahrensstadium beginnt und über die gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsmöglichkeiten hinausreicht. Hier sind vor allem die Ortschaften Schmatzhausen und Pfeffenhausen in den Blick zu nehmen. Nicht zuletzt ist zu wiederholen, dass auch bei positiven Beschlussfassungen im Rahmen der Marktgemeinderatssitzung Pfeffenhausen vom 01.02.2022 keine unverrückbaren Fakten geschaffen werden; vielmehr ist eine positive Beschlussfassung lediglich die Basis dafür, um einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, kostenintensive Gutachten seitens der BEN zu beauftragen und den mehrjährigen planerischen Prozess loszutreten.

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14.2. Anmietung einer PumpTrack Anlage für August 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.02.2022 ö beschließend 14.2

Sachverhalt

Die Jugendbeauftragten haben wieder beim Landkreis Landshut angefragt, eine PumpTrack Anlage für die Gemeinde Hohenthann auszuleihen. Die Anlage würde wieder beim Kinderspielplatz aufgestellt werden. Die Anlage kann von 22.08. bis 29.08.2022 ausgeliehen werden. Die Kosten betragen dieses Jahr 2.000 € pro Woche.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass dieses Jahr eine PumpTrack Anlage vom Landkreis Landshut für den Zeitraum vom 22.08. bis 29.08.2022 ausgeliehen wird. Die Kosten in Höhe von 2.000 € sind im Haushalt einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14.3. Informationen der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.02.2022 ö informativ 14.3

Sachverhalt

Aktuell sind immer wieder einzelne Gruppen in Kindergarten und Kinderkrippe aufgrund positiver Coronafälle und damit verbundene Quarantänezeiten teilweise geschlossen. Bisher konnte jedoch die Kinderbetreuung mit dem bestehenden Personal aufrechtgehalten werden.

Die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG teilte mit, dass sie den Mobilfunkmasten der Deutschen Funkturm GmbH in Oberergoldsbach mitnutzen.

Datenstand vom 09.03.2022 07:47 Uhr