Datum: 08.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal Hohenthann
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 22.02.2022
2 Vorstellung zur Klärschlammentsorgung mittels Pyrolyse
3 Aufstellen eines Deckblattes Nr. 23 zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenthann
4 Aufstellung eines Bebauungsplanes „Kirchberg“, in Kirchberg
5 Deckblatt Nr. 21 zum Flächennutzungsplan Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)
6 Feststellungsbeschluss über das Deckblatt Nr. 21 zum Flächennutzungsplan Hohenthann
7 Anwendung der Fäkalschlammentsorgungssatzung für Besitzer von Kleinkläranlagen
8 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
8.1 Informationen an den Gemeinderat
8.2 Anfragen Gemeinderatsmitglieder

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 22.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderätin Erbinger stimmte nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 22.02.2022 nicht anwesend war.

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2. Vorstellung zur Klärschlammentsorgung mittels Pyrolyse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö beratend 2

Sachverhalt

Hierzu konnte erste Bürgermeisterin Weiß Frau und Herrn Stieglmeier von der Firma Stieglmeier begrüßen. Erste Bürgermeisterin Weiß betonte, dass die Klärschlammentsorgung immer wichtiger wird, da diese nicht mehr ohne weiteres auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht werden darf. Bereits letztes Jahr wurde die mobile Presse von der Firma Stieglmeier ausprobiert. Nun stellt Herr Stieglmeier sein Projekt vor, das aufgrund der Nähe mit kurzen Wegen verbunden ist. Die Gemeinde wird sich aufgrund der hohen Kosten keine eigene mobile Presse anschaffen. Diese würde sich nicht amortisieren. 
Herr Stieglmeier erklärte anhand einer Präsentation sein Vorhaben. Dies wird mit der Niersberger Group projektiert und geplant. Das Projekt besteht aus zwei Punkten: dem Bau einer Holzhackschnitzel-Pyrolyse mit Wärmepuffer und dem Bau einer Klärschlammpyrolyseanlage.
Die Verarbeitungskapazitäten liegen für Holzhackschnitzel bei ca. 2.000 t pro Jahr und für Klärschlamm bei ca. 8.000 t pro Jahr.
Die Holzhackschnitzel-Pyrolyse entwickelt die Wärme, die für die Klärschlamm-Pyrolyse benötigt wird. Zudem entsteht dadurch Pflanzenkohle, die als Wertprodukt vielfältig einsetzbar ist. Durch ihre poröse Struktur und ihre gewaltige innere Oberfläche kann sie Wasser und Nährstoffe speichern und Schadstoffe binden. Zudem bleibt rund die Hälfte des Kohlenstoffs des Ausgangsmaterials in ihr langfristig gebunden. 
Pyrolyse ist eine sogenannte Verbrennung ohne Sauerstoff. Dadurch wird der Kohlenstoffgehalt erhöht und CO2 eingespart. Zudem entsteht keine Asche, die entsorgt werden muss. Die Pyrolyse erfolgt im Niedertemperaturbereich (ca. 80-90 °C), sodass auch hierdurch weniger Umweltbelastung einhergeht als mit einer regulären Verbrennung.
In Zukunft kann mit einem entsprechenden Wärmespeicher ggfs. auch eine Wärmelieferung angeboten werden. 
Die Vorteile der Klärschlamm-Pyrolyse gegenüber der Klärschlamm-Verbrennung sind die langfristige Einbindung von CO2 sowie die Erhaltung des pflanzenverfügbaren Phosphats.
Die Pyrolysekohle ist als Zuschlagstoff sowie als Ersatz für fossile Brennstoffe einsetzbar.
Das prognostizierte Gesamteinsparpotential von CO2 liegt bei der Hackschnitzel-Pyrolyse bei 2,829 tCO2eq/t und bei der Klärschlamm-Pyrolyse bei 0,588 tCO2eq/t.
Die Vorteile der Klärschlammpyrolyse bestehen neben der Reduzierung der Massen auch insbesondere bei der ökologisch, regionalen Verwertung von lokal anfallenden Klärschlamm, der Entsorgungssicherheit sowie der langfristig und nachhaltigen Reduktion der Entsorgungskosten.

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3. Aufstellen eines Deckblattes Nr. 23 zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauwerber beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 538, Gemarkung Andermannsdorf ein Bauvorhaben (Erweiterung des Betriebs) zu verwirklichen. Dieses Vorhaben ist derzeit planungsrechtlich unzulässig. Um es verwirklichen zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 30 Abs. 1 BauGB sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Da die Gemeindeverwaltung personell nicht dazu in der Lage ist, die erforderliche Bauleitplanung selbst aufzustellen, müsste dazu ein qualifiziertes Planungsbüro beauftragt werden. Dabei würden der Gemeinde Aufwendungen entstehen, die nicht durch Beiträge oder Gebühren nach BauGB oder KAG finanziert werden können. 
Daher wurde mit dem Bauwerber ein städtebaulicher Vertrag zur Beauftragung eines Planers abgeschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass für die Grundstücke Fl.Nr. 538 und 538/2 jeweils Gemarkung Andermannsdorf ein Deckblatt Nr. 23 zum Flächennutzungsplan Hohenthann im Bereich des Bebauungsplanes "Kirchberg" aufgestellt wird. Im Bereich des Deckblattes ist ein Mischgebiet (MI) und ein Gewerbegebiet (GE) einzuplanen. 
Das Architekturbüro Bindhammer hat einen Vorentwurf mit den textlichen Festsetzungen zu erarbeiten. Dieser Vorentwurf ist dann dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Aufstellung eines Bebauungsplanes „Kirchberg“, in Kirchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauwerber beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 538, Gemarkung Andermannsdorf ein Bauvorhaben (Erweiterung des Betriebs) zu verwirklichen. Dieses Vorhaben ist derzeit planungsrechtlich unzulässig. Um es verwirklichen zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 30 Abs. 1 BauGB erforderlich.
Da die Gemeindeverwaltung personell nicht dazu in der Lage ist, den Bebauungsplanentwurf selbst aufzustellen, müsste dazu ein qualifiziertes Planungsbüro beauftragt werden. Dabei würden der Gemeinde Aufwendungen entstehen, die nicht durch Beiträge oder Gebühren nach BauGB oder KAG finanziert werden können. 
Daher wurde mit dem Bauwerber ein städtebaulicher Vertrag zur Beauftragung eines Planers abgeschlossen. Dem Bauwerber ist bewusst, dass die Gemeinde durch diese Vereinbarung nicht in ihrer Planungshoheit beschränkt wird. Sie wird insbesondere nicht dazu verpflichtet, einen Bebauungsplan aufzustellen bzw. ihn mit dem Inhalt dieser Vereinbarung zu versehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass für das Grundstück Fl.Nr. 538, Gemarkung Andermannsdorf ein Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgestellt wird. Im Bereich des Bebauungsplanes ist ein Gewerbegebiet (GE) sowie ein Mischgebiet (MI), jeweils Teilflächen von Fl.Nr. 538 Gmkg. Andermannsdorf einzuplanen. Der Name des Baugebietes soll "Kirchberg" lauten.
Das Architekturbüro Bindhammer, Bayerbach hat einen Vorentwurf mit den textlichen Festsetzungen zu erarbeiten. Dieser Vorentwurf ist dann dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Deckblatt Nr. 21 zum Flächennutzungsplan Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Aufgrund eines Formfehlers erfolgte eine nochmalige Auslegung des Deckblatts Nr. 21 zum Flächennutzungsplan. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge wurden vorgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Dokumente
Download Abwägung erneute 2. Auslegung FNP D21.pdf

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6. Feststellungsbeschluss über das Deckblatt Nr. 21 zum Flächennutzungsplan Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass das Deckblatt Nr. 21 zum Flächennutzungsplan Hohenthann in der Fassung vom 08.03.2022 verbindlich festgestellt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Deckblatt Nr. 21 dem Landratsamt Landshut zur Genehmigung vorzulegen. Der Feststellungsbeschluss vom 21.09.2021 wird durch diesen Beschluss ersetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Anwendung der Fäkalschlammentsorgungssatzung für Besitzer von Kleinkläranlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bereits am 11. Oktober 1999 wurde die Satzung für die öffentliche Fäkalschlammentsorgung der Gemeinde Hohenthann (Fäkalschlammentsorgungssatzung – FES) beschlossen und bekanntgemacht.
Demnach ist die Grundstückskläranlage einmal jährlich durch ein beauftragtes Abfuhrunternehmen zu räumen. Dies wurde jedoch bisher noch nie angewandt, da die betroffenen Grundstückseigentümer entweder die Entsorgung eigenständig organisieren oder die Landwirte aufgrund einer Sonderregelung den Fäkalschlamm auf die eigenen Betriebsflächen ausbringen, sofern eine Untersuchung erfolgt ist und die Grenzwerte eingehalten werden.
Dies wurde vom Landratsamt Landshut bisher anerkannt. Da jedoch vermehrt Grundstückseigentümer keine entsprechende Wartung vornehmen, entsteht oftmals weiterhin die Abwasserabgabe (17,90 € pro Person pro Jahr), die laut Landratsamt Landshut jedoch nicht mehr sein darf.
Aktuell haben 122 Anwesen eine Kleinkläranlage. 19 Haushalte (= 54 Personen) zahlen Abwasserabgabe. Alle weiteren lassen ihre Kleinkläranlage regelmäßig warten und entleeren.
Die Verwaltung würde daher künftig die Umsetzung der Satzung bevorzugen. Künftig sollen daher die Grundstückseigentümer im Juni angeschrieben werden, bis Anfang August einen Wartungsbericht vorzulegen. Wird ein Bericht vorgelegt, dass eine Entleerung nicht notwendig ist, fällt keine Abwassergebühr an. Bei denjenigen, die keinen entsprechenden Wartungsbericht vorlegen können oder eine Entleerung erforderlich ist, wird ein Abfuhrunternehmen für die zweite Februarwoche beauftragt. Diese Kosten werden den betroffenen Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt. Hierzu ist jedoch eine entsprechende Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung erforderlich.
Ein Entwurf einer solchen Gebührensatzung wurde vorab an den Gemeinderat übermittelt. Die Firma Stieglmeier könnte künftig die entsprechende Entleerung vornehmen.
Bei den Gemeinden Ergoldsbach, Bayerbach und Neufahrn wird bereits so verfahren. Diese haben daher auch keine Abwasserabgabe mehr.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass künftig bei allen Kleinkläranlagenbetreibern, die keinen entsprechenden Wartungsnachweis vorlegen können, für Anfang Februar ein Abfuhrunternehmen mit der Entleerung beauftragt wird. Diese Kosten werden den jeweiligen Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt.
Der Gemeinderat erlässt hierzu die Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (GS-FES). Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Dokumente
Download Gebührensatzung für Fäkalschlammentsorgung.pdf

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8. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö beschließend 8
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8.1. Informationen an den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö 8.1

Sachverhalt

Die im Zuge der Jugendbefragung eingegangenen Ideen sollen nun gemeinsam mit den Jugendlichen besprochen und deren Umsetzung geplant werden. Hierzu erhalten Die Jugendlichen in den nächsten Tagen wieder eine Postkarte für den Termin am 19.03.2022.

Der Baumtierbund lädt zum Impulsvortrag zum Thema „Nachhaltigkeit“ am 30.03.2022 um 20:00 Uhr in die Turnhalle der Grundschule Hohenthann ein.

In Pfeffenhausen findet am 16.03.2022 um 19:30 Uhr im Pöllingersaal eine Bürgerversammlung für die möglichen Standorte für Windräder statt. Hierzu können auch die Schmatzhauser Bürger teilnehmen. Es ist eine vorherige Anmeldung in Pfeffenhausen erforderlich.

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8.2. Anfragen Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö 8.2

Sachverhalt

Gemeinderat Blechschmidt erkundigte sich, ob bereits bezüglich der Straßenlampen in Andermannsdorf und Kirchberg neue Informationen vorliegen.
Dies ist nicht der Fall. Erste Bürgermeisterin hat zwar bereits eine Anfrage an Bayernwerk geschickt, jedoch noch keine Rückmeldung erhalten.

  • Gemeinderat Hummel
Gemeinderat Hummel wollte wissen, ob der Bebauungsplan in Weihenstephan bereits fertig ist, was bejaht wurde. Künftig würde er im Bebauungsplan vorgehen, eine PV-Anlage errichten zu müssen. Dies wurde vom Gemeinderat positiv gesehen und wird bei der Aufstellung künftiger Bebauungspläne berücksichtigt.

  • Gemeinderat Krieger
Gemeinderat Krieger teilte mit, dass am Regenrückhaltebecken im Baugebiet „Am Gambach“ ein Werbeschild eines auswärtigen Handwerksbetriebs aufgestellt ist.
Dies ist laut erster Bürgermeisterin Weiß zu entfernen. Die Firma wird kontaktiert.

  • Gemeinderat Blechschmidt
Gemeinderat Blechschmidt fragte nach den fehlenden Ortsschildern in Hohenthann.
Hierzu teilte erste Bürgermeisterin Weiß mit, dass diese gestohlen wurden.

  • Zweite Bürgermeisterin Beck
Zweite Bürgermeisterin Beck wies darauf hin, dass zwischen Unkofen und Oberergoldsbach bei der Kiesgrube ein Biber aktiv ist und bereits einige Bäume beschädigt hat.

  • Gemeinderat Zieglmayer
In Bezug auf die kommenden Flüchtlinge aus der Ukraine erkundigte sich Gemeinderat Zieglmayer, ob gemeindliche Liegenschaften zur Verfügung stehen würden.
Dies verneinte erste Bürgermeisterin. In der Kellerstraße steht weder eine Heizung noch Wasser zur Verfügung. In Schmatzhausen beim Dorfladen müssten zunächst die Fenster erneuert werden, um Heizkosten zu sparen. Zudem steht hier weder Bett noch Schrank zur Verfügung. Allerdings sind sehr viele Bürgerinnen und Bürger bereit, Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Auch Bürgerinnen und Bürger ukrainischer Herkunft beherbergen bereits Freunde und Familie aus der Ukraine.
Gemeinderat Zieglmayer verwies auf die Kirchenverwaltung Heiligenbrunn.
Hier hat erste Bürgermeisterin Weiß bereits Kontakt aufgenommen. Allerdings finden künftig wieder Seminare und Kurse statt, für die über das Wochenende die Zimmer benötigt werden.
Erste Bürgermeisterin Weiß lobte den guten Kontakt mit dem Landratsamt Landshut bezüglich der Flüchtlinge. Diese müssen sich derzeit lediglich in der zentralen Stelle in Deggendorf melden. Es ist kein Asylbewerbungsverfahren notwendig. Voraussichtlich wird die Finanzierung der Flüchtlinge wieder über die Gemeinde abgewickelt. Demnach können diese Anfang des Monats das Geld bei der Gemeinde abholen. Die Gemeinde bekommt dieses dann vom Landkreis wieder erstattet.

  • Gemeinderat Müller
Gemeinderat Müller wollte wissen, ob die Mauer gegenüber der Schule (von Herrn Rauchenecker) neu gestaltet wird und die Graffiti-Schmierereien entfernt werden.
Es fanden bereits Gespräche mit der Schule statt. Nun muss noch Kontakt mit Herrn Rauchenecker aufgenommen werden.

Datenstand vom 23.03.2022 08:14 Uhr