Datum: 22.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal Hohenthann
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:37 Uhr bis 22:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 08.03.2022
2 Ausführung der Lichtsignalanlage am Neuanschluss Gewerbegebiet "GE West" - nochmalige Vorlage
3 Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die Gemeinde Hohenthann mit Festlegung eines Sanierungsgebietes; Beschluss der Abwägungsvorschläge der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange
4 Satzungsbeschluss für die Festlegung des Sanierungsgebietes "Hohenthanner Ortskern"
5 Antrag auf Voranfrage für den Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage auf Fl.Nr. 1279/33, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "GE Nord"
6 Antrag auf Bau eines überdachten Schwimmbeckens und einer Sauna auf Fl.Nr. 344/5, Gemarkung Andermannsdorf in Andermannsdorf
7 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
7.1 Bekanntgabe von Vergaben
7.2 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
7.3 Antrag zum Regionalbudget bewilligt
7.4 Sanierung von Schadstellen bei Radwegen
7.5 Anfrage Gemeinderätin Erbinger

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 08.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Zenger stimmte nicht mit ab, da er an der Sitzung vom 08.03.2022 nicht anwesend war.

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2. Ausführung der Lichtsignalanlage am Neuanschluss Gewerbegebiet "GE West" - nochmalige Vorlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö 2

Sachverhalt

Für die Vorstellung der Ausführung der Ampelanlage im Kreuzungsbereich Rottenburger-, Park- und Siemensstraße sollte Herr Baurat Marius Bierlein vom Staatlichen Bauamt Landshut anwesend sein. Da dieser jedoch krankheitsbedingt verhindert wird, wird dieser Tagesordnungspunkt auf die nächste Gemeinderatssitzung verschoben.

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3. Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die Gemeinde Hohenthann mit Festlegung eines Sanierungsgebietes; Beschluss der Abwägungsvorschläge der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö 3

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß blickte zunächst auf die vergangenen Ereignisse zurück. Bereits am 05.11.2019 informierte Herr Klar von der Regierung von Niederbayern den Gemeinderat über die Inhalte einer integrierten städtebaulichen Entwicklung zur guten Ortsentwicklung. Für erste Bürgermeisterin Weiß war insbesondere die Möglichkeiten zur Entwicklung der Gemeinde Hohenthann, aber besonders dem Hauptort Hohenthann wichtig. Zudem dies auch für die Bürgerinnen und Bürger interessant, da diese ihre Ideen und Vorschläge einbringen können. Der Gemeinderat beschloss hierbei, dass ein Antrag auf Aufnahme in das städtebauliche Förderprogramm zur Entwicklung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts gestellt wird.
Am 02.10.2020 erhielt die Gemeinde die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn, sodass am 20.10.2020 der Vertrag mit den Planungsbüros PLANWERK Stadtentwicklung und SEP StadtEntwicklungPlanung unterzeichnet werden konnte. Am 18.11.2020 erhielt die Gemeinde sodann den Bewilligungsbescheid zum Förderantrag für das ISEK. Im November 2020 begann die Arbeit der Planungsbüros wie z.B. das Auftaktgespräch mit der Gemeinde, die Grundlagenermittlung sowie der Einbindung der Öffentlichkeit mittels Online-Beteiligung, Spaziergängen und Workshops vor Ort. Die Planungsbüros haben sich mit der Gemeinde auseinandergesetzt, sind die Ortsteile abgefahren und haben sich ein Bild vor Ort gemacht. Am 04.05.2021 wurde das Untersuchungsgebiet vom Gemeinderat auch in Absprache mit den Planungsbüros und der Regierung von Niederbayern festgelegt.
Am 14.06.2021 fand eine Online-Gesprächsrunde zum Thema Freizeit/Kultur statt, zu dem alle Vereine eingeladen waren. Am 12.07.2021 diskutierte sodann die Lenkungsgruppe die bisherigen Ergebnisse aus den Analysen. Nach dem Ortsspaziergang im Hauptort Hohenthann und der Kreativwerkstatt in der Turnhalle am 17.07.2021, erfolgte am 03.11.2021 erneut eine Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses statt, bei der die Zielsetzung und die Maßnahmenvorschläge der Planungsbüros ausführlich vorgestellt und diskutiert wurden. Schließlich fand am 01.12.2021 die Präsentation der bisherigen Ergebnisse aus dem ISEK im Gemeinderat statt, wo über die vorgelegte Entwurfsfassung Beschluss gefasst wurde. 
Im Anschluss stellte sie die im Zuge des Entwurfes zum Integralen Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) eingegangenen Stellungnahmen und Einwände vor.
Zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 137 BauGB sowie eine Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 139 BauGB vorgesehen und wurde formgerecht vom 13.12.2021 bis 24.01.2022 durchgeführt.
Insgesamt sind 13 Stellungnahmen von Trägern der öffentlichen Belange und 9 Stellungnahmen von Privatpersonen bzw. privaten Unternehmen fristgerecht bei der Gemeinde Hohenthann eingegangen.

Im Folgenden werden die Stellungnahmen einzeln bzw. bei inhaltlich gleichen Einwänden gemeinsam fachlich behandelt und ein Abwägungsvorschlag für den Gemeinderat der Gemeinde Hohenthann unterbreitet.

  1. Staatliches Bauamt 
    1. Das für das gesamte Gemeindegebiet zu erstellende Geh- und Radwegekonzept sollte auch die bestehende Planung des Ausbaus der St 2143 südlich Hohenthann mit Errichtung eines G+R berücksichtigen. Bei Aufstellung dieses Konzeptes können auch die gewünschten Querungsmöglichkeiten der Staatsstraße mit einbezogen werden. 
    2. Dabei ist insgesamt auch für den gesamten Ortsbereich auf ein schlüssiges Parkplatzkonzept zu achten, um auch hier den Geh- und Radwegebereich frei von parkenden Autos zu halten und damit die Durchgängigkeit des Geh- und Radwegenetzes zu gewährleisten. Auch die geplante Vollsignalisierung im Bereich des neugeschaffenen Gewerbegebiets wäre mit einzubeziehen.
    3. Sofern eine bessere Anbindung an den ÖPNV vorgesehen werden soll, so ist dies bereits frühzeitig bei der dieses Jahr geplanten Sanierung der Staatsstraße mit zu berücksichtigen. Dies gilt ebenso für die Verbesserung der Internetanbindung in Hohenthann, sollten hierfür Leitungsverlegungen in der Staatsstraße notwendig werden.
    4. Die Erstellung eines Lärm- bzw. Sichtschutzes im Bereich des Spielplatzes / Bolzplatzes - sollte er Auswirkungen auf die Sanierungsarbeiten der Staatsstraße haben - ist ebenso kurzfristig bei der derzeitigen Planung mit zu berücksichtigen.
    5. Die Umnutzung des leerstehenden Raiffeisengebäudes ist hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf den Verkehr bzw. des Verkehrs auf die geplante spätere Nutzung frühzeitig mit dem Bauamt abzustimmen.

Abwägungs-/Beschlussvorschlag
      • Der Anregungen zur Berücksichtigung der St 2143 in das zu erstellende Geh- und Radwegekonzept wird gefolgt. Ein entsprechender Hinweis wird in Maßnahme VM3 aufgenommen.
      • Es wird im Zuge der Umnutzungsplanungen des Raiffeisen-Gebäudes und des Brauereikellers die Erstellung eines Parkraumkonzepts empfohlen. Bei den Maßnahmen ÖS1 und ÖS2 wird ein entsprechender Hinweis ergänzt.
      • Das Staatliche Bauamt ist über die weiteren Planungen auf dem Laufenden zu halten und ggf. einzubinden.


  1. Regionaler Planungsverband Landshut
    1. Aus Sicht des Regionalen Planungsverbandes Landshut stehen Erfordernisse der Raumordnung dem Entwurf des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes grundsätzlich nicht entgegen.
    2. Unklar bleibt in den aktuellen Ausführungen jedoch noch, warum sich die weitere Baulandentwicklung weiter nach Südosten hin erstrecken soll. Insbesondere die Fl.-Nr. 1235 wurde in den Planunterlagen bisher als möglicher Standort für ein zukünftiges Sportstättenangebot diskutiert. Ab Seite 128ff. wird der Standort auf dem genannten Flurstück jedoch als ungeeignet für eine Sportplatzverlagerung empfunden und ohne weitere Auseinandersetzung durch die Darstellung „Bauliche Ortsabrundung“ ersetzt. Im weiteren Verfahrensschritt sollte sich daher noch stärker mit der künftigen Siedlungsentwicklung auseinandergesetzt werden.
    3. Im Nachgang zum ISEK-Prozess empfehlen wir die Anpassung des Flächennutzungsplanes. Im gültigen Flächennutzungsplan sind bspw. im Westen des Hauptortes noch ca. 2,5 ha Wohnbauflächen und im Süden ca. 1,4 ha Gewerbeflächen dargestellt, die seit seiner Aufstellung im Jahre 1988 nicht entwickelt wurden und auf die in den ISEK-Unterlagen nicht eingegangen wird.

Abwägungs-/Beschlussvorschlag
      • Ziel der im ISEK angestellten Überlegungen ist die Bewahrung einer für den ländlichen Raum typischen Siedlungsform, die durch die starke Ausrichtung der Wohngebiete nach Norden überformt wurde. Eine Fortsetzung dieses Trends würde den Siedlungscharakter des Hauptortes Hohenthann nachhaltig verändern. Es wird daher -sofern notwendig- eine Entwicklung im südlichen bzw. südöstlichen Bereich angestrebt. Eine Entwicklung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen im südwestlichen Ortsbereich erscheint aufgrund der angedachten Ortsumgehung nicht zielführend. Im Sinne der genannten Überlegungen sollte eine Entwicklung auf Fl.-Nr. 1235 angestrebt werden, um die Siedlungsform bei weiterhin starkem Siedlungsdruck zu wahren, zumal hier bereits Voraussetzungen durch die bestehende Wohnbebauung gegeben sind. 
      • Durch eine Ausweisung als Sportgelände sind erhebliche Beeinträchtigungen der bestehenden Wohnnutzung, z.B. durch Lärmimmissionen, zu erwarten. Aufgrund der Topographie wären dazu umfangreiche Geländebewegungen erforderlich, wodurch die Nutzung als Sportzentrum weniger geeignet ist.
      • Die Diskussion zum Sportplatzgelände war ein wesentlicher Baustein des ISEK und wurde intensiv mit der Gemeinde und dem Sportverein geführt. Im Laufe des Prozesses konnte eine hohe Einigkeit über die Notwendigkeit eines Ausbaus der Sportmöglichkeiten – auch unter dem Gesichtspunkt der Nutzung durch andere Gruppen – erzielt werden. Bei der Standortsuche waren folgende Argumente leitend:
        • möglichst integrierter Standort zur gefahrfreien Erreichbarkeit mit dem Rad auch für Kinder
        • Bereitstellung von Flächen für eine Vielzahl an Nutzungen – von Sporthalle, Sportgelände, Bike-Park (Pump-Track) bis hin zu einem möglichen Jugendtreff
        • Integration der Frage einer möglichen Wohnbauflächen-Entwicklung bei einer Verlagerung des bisherigen Geländes
        • Berücksichtigung der allgemeinen Ortsentwicklung und des Ziels einer Stärkung des Ortskerns.
      • Die entsprechende Begründung zur vorgesehenen Flächenentwicklung wird im ISEK ergänzt. Der Empfehlung zur Aktualisierung des Flächennutzungsplans als bauleitplanerische Übersetzung des ISEK wird gefolgt.

  1. Landratsamt Landshut – Bauleitplanung
    1. Mit dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept besteht Einverständnis.

Abwägungs-/Beschlussvorschlag
- entfällt – 

  1. Landratsamt Landshut – Tiefbauamt
    1. Keine Äußerung

Abwägungs-/Beschlussvorschlag
- entfällt – 

  1. Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanungsbehörde
    1. Erfordernisse der Raumordnung stehen dem Entwurf des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes grundsätzlich nicht entgegen.
    2. Unklar bleibt in den aktuellen Ausführungen jedoch noch, warum sich die weitere Baulandentwicklung weiter nach Südosten hin erstrecken soll. Insbesondere die Fl.-Nr. 1235 wurde in den Planunterlagen bisher als möglicher Standort für zukünftiges Sportstättenangebot diskutiert. Ab Seite 128ff. wird der Standort auf dem genannten Flurstück jedoch als ungeeignet für eine Sportplatzverlagerung empfunden und ohne weitere Auseinandersetzung durch die Darstellung „Bauliche Ortsabrundung“ ersetzt. Im weiteren Verfahrensschritt sollte sich daher noch stärker mit der künftigen Siedlungsentwicklung auseinandergesetzt werden.
    3. Im Nachgang zum ISEK-Prozess empfehlen wir die Anpassung des Flächennutzungsplanes. Im gültigen Flächennutzungsplan sind bspw. im Westen des Hauptortes noch ca. 2,5 ha Wohnbauflächen und im Süden ca. 1,4 ha Gewerbeflächen dargestellt, die seit seiner Aufstellung im Jahre 1988 nicht entwickelt wurden und auf die in den ISEK-Unterlagen nicht eingegangen wird.
    4. Die Ortsumfahrung von Hohenthann im Zuge der St 2143 ist im aktuell gültigen Ausbauplan in 2. Dringlichkeit eingestuft und wird deshalb erst nachrangig geplant. Im Maßnahmeninformationssystem (MAVIS) ist die Straße mit dem Planungsstand „ohne Planung“ vermerkt. Etwaige Linien stellen daher nur einen symbolischen Verlauf dar und besitzen noch keinerlei Verbindlichkeit. Als Vorplanungsbeginn ist das Jahr 2025 vorgesehen. Durch die derzeitige Überarbeitung der Grundlagen des künftigen Ausbauplans für Staatsstraßen ist allerdings auch diese Angabe ungewiss

Abwägungs-/Beschlussvorschlag
      • Ziel der im ISEK angestellten Überlegungen ist die Bewahrung einer für den ländlichen Raum typischen Siedlungsform, die durch die starke Ausrichtung der Wohngebiete nach Norden überformt wurde. Eine Fortsetzung dieses Trends würde den Siedlungscharakter des Hauptortes Hohenthann nachhaltig verändern. Es wird daher -sofern notwendig- eine Entwicklung im südlichen bzw. südöstlichen Bereich angestrebt. Eine Entwicklung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen im südwestlichen Ortsbereich erscheint aufgrund der angedachten Ortsumgehung nicht zielführend. Im Sinne der genannten Überlegungen sollte eine Entwicklung auf Fl.-Nr. 1235 angestrebt werden, um die Siedlungsform bei weiterhin starkem Siedlungsdruck zu wahren, zumal hier bereits Voraussetzungen durch die bestehende Wohnbebauung gegeben sind. 
      • Durch eine Ausweisung als Sportgelände sind erhebliche Beeinträchtigungen der bestehenden Wohnnutzung, z.B. durch Lärmimmissionen, zu erwarten. Aufgrund der Topographie wären dazu umfangreiche Geländebewegungen erforderlich, wodurch die Nutzung als Sportzentrum weniger geeignet ist.
      • Die Diskussion zum Sportplatzgelände war ein wesentlicher Baustein des ISEK und wurde intensiv mit der Gemeinde und dem Sportverein geführt. Im Laufe des Prozesses konnte eine hohe Einigkeit über die Notwendigkeit eines Ausbaus der Sportmöglichkeiten – auch unter dem Gesichtspunkt der Nutzung durch andere Gruppen – erzielt werden. Bei der Standortsuche waren folgende Argumente leitend:
        • möglichst integrierter Standort zur gefahrfreien Erreichbarkeit mit dem Rad auch für Kinder
        • Bereitstellung von Flächen für eine Vielzahl an Nutzungen – von Sporthalle, Sportgelände, Bike-Park (Pump-Track) bis hin zu einem möglichen Jugendtreff
        • Integration der Frage einer möglichen Wohnbauflächen-Entwicklung bei einer Verlagerung des bisherigen Geländes
        • Berücksichtigung der allgemeinen Ortsentwicklung und des Ziels einer Stärkung des Ortskerns.
      • Die entsprechende Begründung zur vorgesehenen Flächenentwicklung wird im ISEK ergänzt. Der Empfehlung zur Aktualisierung des Flächennutzungsplans als bauleitplanerische Übersetzung des ISEK wird gefolgt.
      • Der Hinweis zur Ortsumfahrung Hohenthann wird zur Kenntnis genommen. Da es sich um eine rein nachrichtliche Darstellung des Planungsstandes handelt, entsteht kein Erfordernis der Anpassung des ISEK.

  1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
    1. Bereich Landwirtschaft
Auch wenn eine Verkehrsberuhigung angestrebt wird, sollten die Straßen für den landwirtschaftlichen Verkehr befahrbar bleiben.
Beim geplanten Bau von Radwegen und einer Umgehungsstraße sollten die betroffenen Bewirtschafter der Flächen frühzeitig in die Planungen einbezogen werden. Die Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Flächen muss jederzeit gewährleistet sein.
Grundsätzlich sollte beim Straßenbau darauf geachtet werden, dass wertvolle landwirtschaftliche Flächen möglichst nicht durchschnitten werden und keine unförmigen Feldstücke und unwirtschaftliche Restflächen entstehen.
Von der geplanten Umgehungsstraße sind mehrere landwirtschaftliche Betriebe durch die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen und der Zerschneidung von Grundstücken betroffen. Eine besondere Betroffenheit ist bei dem  landwirtschaftlichen Betrieb in Hub gegeben, da die Umgehung nahe der Hofstelle geplant ist und arrondierte Flächen, die der Erweiterung der Hofstelle dienen könnten, in Anspruch genommen werden.
Die Entwicklungsfähigkeit des Betriebes in Hub wird durch die geplante Umgehungsstraße stark eingeschränkt.
    1. Bereich Forsten
In dem Entwurf des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sind mehrere Radwege und ein Mountainbike Trail vorgesehen. Diese Wege und Pfade für Räder sind teilweise auf Waldflächen geplant. Eine Beseitigung von Waldflächen wegen einer Nutzungsänderung ist nur möglich, sofern dafür flächengleiche Ersatzaufforstung durchgeführt werden. Außerdem kann es bei vorgesehenen Rodungsmaßnahmen Einschränkungen geben, sofern dadurch Schutzwald beseitigt werden soll.

Abwägungs-/Beschlussvorschlag
      • Die Hinweise des AELF sind in den weiteren Planungen zu berücksichtigen. Eventuelle Ausgleichsmaßnahmen sind vorzusehen.
      • Die Planung der Umgehungsstraße ist kein Bestandteil des ISEK (vgl. Stellungnahme der Regierung von Niederbayern). Diesbezügliche Einwände sind im gesonderten Planungsverfahren zu berücksichtigen.

  1. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
    1. Im Plangebiet befinden sich nach unserem derzeitigen Kenntnisstand folgende Bodendenkmäler:
      1. D-2-7338-0194 Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der abgebrochenen Kath. Pfarrkirche St. Laurentius in Hohenthann, darunter Spuren von Vorgängerbauten bzw. älteren Bauphasen.
      2. D-2-7338-0195 Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des Schlosses von Hohenthann mit ehem. Nebengebäuden und Gartenanlagen, darunter die Spuren von Vorgängerbauten bzw. älterer Bauphasen und abgebrochener Gebäudeteile.
Diese Denkmäler sind gem. Art. 1 BayDSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege Priorität. Weitere Planungsschritte sollten diesen Aspekt bereits berücksichtigen und Bodeneingriffe auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken. Zudem sind regelmäßig im Umfeld dieser Denkmäler weitere Bodendenkmäler zu vermuten. Weitere Planungen im Nähebereich bedürfen daher der Absprache mit den Denkmalbehörden.

Abwägungs-/Beschlussvorschlag
      • Das ISEK stellt keine Detailplanung dar. Die Belange des Denkmalschutzes sind in den weiteren Ausführungsplanungen zu berücksichtigen.

  1. Wasserwirtschaftsamt Landshut
    1. Wasserwirtschaftliche Belange sind in der Regel nicht direkt betroffen, sondern dann in den konkreten Projekten.

Abwägungs-/Beschlussvorschlag
- entfällt – 

  1. Stadt Rottenburg
    1. Seitens der Stadt Rottenburg besteht Einverständnis

Abwägungs-/Beschlussvorschlag
- entfällt – 

  1. Markt Ergolding
    1. Da Belange des Marktes Ergolding durch den jetzigen Planungsstand nicht berührt sind, erfolgt von Seiten des Marktes Ergolding keine Stellungnahme.

Abwägungs-/Beschlussvorschlag
- entfällt – 

  1. Markt Ergoldsbach
    1. Da Belange des Marktes Ergoldsbach nicht berührt werden, bestehen weder Einwendungen noch Anregungen.

Abwägungs-/Beschlussvorschlag
- entfällt – 

  1. Deutsche Telekom AG
    1. Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Telekom Deutschland GmbH. Sollten Änderungen an unseren Telekommunikationsanlagen notwendig werden, sind der Telekom Deutschland GmbH die durch Ersatz oder die Verlegung dieser Anlagen entstehenden Kosten nach dem Veranlasser-Prinzip zu erstatten. Die im Erdreich verlegten Telekommunikationslinien der Telekom Deutschland GmbH sind Bestandteil von öffentlichen Zwecken dienenden Infrastruktureinrichtungen. Sie können bei Arbeiten, die in ihrer Nähe oder im Erdreich durchgeführt werden, leicht beschädigt werden. 
      Wir bitten Sie, die bauausführenden Firmen auf die Beachtung der „Anweisung zum Schutze unterirdischer Telekommunikationslinien und -anlagen der Telekom Deutschland GmbH bei Arbeiten anderer“ (Kabelschutzanweisung) hinzuweisen, um solche Beschädigungen zu vermeiden. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben.
    2. Vor Beginn der Tiefbauarbeiten über oder in unmittelbarer Nähe unserer Anlagen ist es daher erforderlich, dass sich die Bauausführenden vom zuständigen Ressort, Fax: 0391/580213737, mailto: Planauskunft.Sued@telekom.de, in die genaue Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom einweisen lassen.
    3. Über eventuelle Maßnahmen bezüglich neuer Planungen und notwendiger Sicherungs- oder Verlegungsarbeiten an unserem Netz können wir erst Angaben machen, wenn uns detaillierte Ausbaupläne vorliegen. Es ist zwingend notwendig uns frühzeitig, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, zu informieren, damit wir unsere Planungen rechtzeitig bzgl. provisorischer und endgültiger Kabeltrassen unserer Telekommunikationsanlagen vorbereiten können.
    4. Wir bitten Sie uns weiter am Vorhaben zu beteiligen.

Abwägungs-/Beschlussvorschlag
      • Das ISEK stellt keine Detailplanung dar. Die Belange der Telekommunikationsunternehmen sind in den weiteren Ausführungsplanungen zu berücksichtigen.

  1. Bayerischer Bauernverband
    1. Der Bayerische Bauernverband verschafft den Anliegen der Land- und Forstwirtschaft Gehör und setzt sich für alle Bauernfamilien, Grundeigentümer sowie den gesamten ländlichen Raum ein. Insbesondere ein Aspekt ist im Zusammenhang mit dem ISEK- Entwurf hervorzuheben:
Tag für Tag werden der Landwirtschaft wertvolle Äcker und Wiesen durch Überbauung und Versiegelung entzogen, sodass diese unwiederbringlich nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden können. Die betroffenen Flächen sind für die heimische Landwirtschaft und der damit verbunden Lebensmittelerzeugung von hoher Bedeutung. Eine vernünftige gemeindliche Weiterentwicklung wird ganz ohne Flächenverbrauch nicht funktionieren. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, den schonenden und sparsamen Umgang mit landwirtschaftlicher Fläche weiter in den Mittelpunkt zu rücken und bei jeder Planung Alternativen zu prüfen. Die Güte der dabei benötigten landwirtschaftlichen Nutzflächen sollte immer ein gewichtiger Faktor sein. Insbesondere Freiflächenphotovoltaikanlagen werden durchaus kritisch betrachtet. Als Alternative zur landwirtschaftlichen Nutzfläche gibt es genügend Dachflächen, die sich dafür eignen. Der Interessenskonflikt zwischen Lebensmittel- und Stromerzeugung sollte hier sehr genau abgewogen werden.

Abwägungs-/Beschlussvorschlag
      • Das ISEK stellt keine Detailplanung dar. Die Belange der Landwirtschaft sind in den weiteren Ausführungsplanungen zu berücksichtigen. Der Hinweis zur Nutzung von Dachflächen für die Solarenergie wird aufgenommen.

  1. Stellungnahmen von Privatpersonen (Zusammenfassung)
    1. Ich bin für die Herausnahme der möglichen Umgehungstrasse der Ortschaft Hohenthann aus dem ISEK-Verfahren.
Gründe:
      • Durch den Bau der Umgehung werden zu viele landwirtschaftliche Flächen dem weiteren Anbau entzogen
      • Das Landschaftsbild wird durch die neue Trasse zerstört
      • Es liegt auch an einem Wasserschutzgebiet und dem Brunnen der Brauerei an
      • Die geplante Trassenführung verläuft direkt an einer vorhandenen Wohnbebauung entlang
(7 gleichlautende Stellungnahmen)
    1. In der öffentlichen Bekanntmachung über den Entwurf des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes wurde im Rahmenplan auf Seite 138 eine "projektierte Ortsumgehung" eingezeichnet. Mit der Umsetzung am genannten Standort bin ich nicht einverstanden.
    2. Hiermit erheben wir, die Hohenthanner Schlossbrauerei GmbH & Co KG, Einspruch gegen die geplante Ortsumfahrung Hohenthann. (siehe Anhang - Plan Ortsumfahrung Hohenthann) 
      • Die geplante Straßenführung verläuft direkt über das Brunnengrundstück und somit über unseren Brunnen „Feldbrunnen“.
      • Der Trassenverlauf zieht sich quer durch das ausgewiesene Wasserschutzgebiet, das zu unserem Brunnen gehört. Der „Feldbrunnen“ dient zur Entnahme von ca. 2/3 unseres gesamten Bedarfswassers.
      • Eine mögliche Verunreinigung bzw. eine Verschlechterung der Wasserqualität des Brunnens würde das Unternehmen existenziell bedrohen.
      • Grundsätzlich sehen wir die Streckenführung viel zu nah an der bestehenden Wohnbebauung, sowie mit einem immensen Flächenverbrauch verbunden.

Abwägungs-/Beschlussvorschlag
      • Die Darstellung des Planungsstandes der Umgehung ist rein nachrichtlich. Die Planung der Umgehungsstraße ist kein Bestandteil des ISEK (vgl. Stellungnahme der Regierung von Niederbayern). Diesbezügliche Einwände sind im gesonderten Planungsverfahren zu berücksichtigen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat Hohenthann beschließt folgende Abwägung zur Stellungnahme des Staatlichen Bauamts:
  • Der Anregungen zur Berücksichtigung der St 2143 in das zu erstellende Geh- und Radwegekonzept wird gefolgt. Ein entsprechender Hinweis wird in Maßnahme VM3 aufgenommen.
  • Es wird im Zuge der Umnutzungsplanungen des Raiffeisen-Gebäudes und des Brauereikellers die Erstellung eines Parkraumkonzepts empfohlen. Bei den Maßnahmen ÖS1 und ÖS2 wird ein entsprechender Hinweis ergänzt.
  • Das Staatliche Bauamt ist über die weiteren Planungen auf dem Laufenden zu halten und ggf. einzubinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Hohenthann beschließt folgende Abwägung zur Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Landshut:
  • Ziel der im ISEK angestellten Überlegungen ist die Bewahrung einer für den ländlichen Raum typischen Siedlungsform, die durch die starke Ausrichtung der Wohngebiete nach Norden überformt wurde. Eine Fortsetzung dieses Trends würde den Siedlungscharakter des Hauptortes Hohenthann nachhaltig verändern. Es wird daher -sofern notwendig- eine Entwicklung im südlichen bzw. südöstlichen Bereich angestrebt. Eine Entwicklung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen im südwestlichen Ortsbereich erscheint aufgrund der angedachten Ortsumgehung nicht zielführend. Im Sinne der genannten Überlegungen sollte eine Entwicklung auf Fl.-Nr. 1235 angestrebt werden, um die Siedlungsform bei weiterhin starkem Siedlungsdruck zu wahren, zumal hier bereits Voraussetzungen durch die bestehende Wohnbebauung gegeben sind. 
  • Durch eine Ausweisung als Sportgelände sind erhebliche Beeinträchtigungen der bestehenden Wohnnutzung, z.B. durch Lärmimmissionen, zu erwarten. Aufgrund der Topographie wären dazu umfangreiche Geländebewegungen erforderlich, wodurch die Nutzung als Sportzentrum weniger geeignet ist.
  • Die Diskussion zum Sportplatzgelände war ein wesentlicher Baustein des ISEK und wurde intensiv mit der Gemeinde und dem Sportverein geführt. Im Laufe des Prozesses konnte eine hohe Einigkeit über die Notwendigkeit eines Ausbaus der Sportmöglichkeiten – auch unter dem Gesichtspunkt der Nutzung durch andere Gruppen – erzielt werden. Bei der Standortsuche waren folgende Argumente leitend:
    • möglichst integrierter Standort zur gefahrfreien Erreichbarkeit mit dem Rad auch für Kinder
    • Bereitstellung von Flächen für eine Vielzahl an Nutzungen – von Sporthalle, Sportgelände, Bike-Park (Pump-Track) bis hin zu einem möglichen Jugendtreff
    • Integration der Frage einer möglichen Wohnbauflächen-Entwicklung bei einer Verlagerung des bisherigen Geländes
    • Berücksichtigung der allgemeinen Ortsentwicklung und des Ziels einer Stärkung des Ortskerns.
  • Die entsprechende Begründung zur vorgesehenen Flächenentwicklung wird im ISEK ergänzt. Der Empfehlung zur Aktualisierung des Flächennutzungsplans als bauleitplanerische Übersetzung des ISEK wird gefolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

Beschluss 3

Der Gemeinderat Hohenthann beschließt folgende Abwägung zur Stellungnahme der Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanungsbehörde:
  • Ziel der im ISEK angestellten Überlegungen ist die Bewahrung einer für den ländlichen Raum typischen Siedlungsform, die durch die starke Ausrichtung der Wohngebiete nach Norden überformt wurde. Eine Fortsetzung dieses Trends würde den Siedlungscharakter des Hauptortes Hohenthann nachhaltig verändern. Es wird daher -sofern notwendig- eine Entwicklung im südlichen bzw. südöstlichen Bereich angestrebt. Eine Entwicklung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen im südwestlichen Ortsbereich erscheint aufgrund der angedachten Ortsumgehung nicht zielführend. Im Sinne der genannten Überlegungen sollte eine Entwicklung auf Fl.-Nr. 1235 angestrebt werden, um die Siedlungsform bei weiterhin starkem Siedlungsdruck zu wahren, zumal hier bereits Voraussetzungen durch die bestehende Wohnbebauung gegeben sind. 
  • Durch eine Ausweisung als Sportgelände sind erhebliche Beeinträchtigungen der bestehenden Wohnnutzung, z.B. durch Lärmimmissionen, zu erwarten. Aufgrund der Topographie wären dazu umfangreiche Geländebewegungen erforderlich, wodurch die Nutzung als Sportzentrum weniger geeignet ist.
  • Die Diskussion zum Sportplatzgelände war ein wesentlicher Baustein des ISEK und wurde intensiv mit der Gemeinde und dem Sportverein geführt. Im Laufe des Prozesses konnte eine hohe Einigkeit über die Notwendigkeit eines Ausbaus der Sportmöglichkeiten – auch unter dem Gesichtspunkt der Nutzung durch andere Gruppen – erzielt werden. Bei der Standortsuche waren folgende Argumente leitend:
    • möglichst integrierter Standort zur gefahrfreien Erreichbarkeit mit dem Rad auch für Kinder
    • Bereitstellung von Flächen für eine Vielzahl an Nutzungen – von Sporthalle, Sportgelände, Bike-Park (Pump-Track) bis hin zu einem möglichen Jugendtreff
    • Integration der Frage einer möglichen Wohnbauflächen-Entwicklung bei einer Verlagerung des bisherigen Geländes
    • Berücksichtigung der allgemeinen Ortsentwicklung und des Ziels einer Stärkung des Ortskerns.
  • Die entsprechende Begründung zur vorgesehenen Flächenentwicklung wird im ISEK ergänzt. Der Empfehlung zur Aktualisierung des Flächennutzungsplans als bauleitplanerische Übersetzung des ISEK wird gefolgt.
  • Der Hinweis zur Ortsumfahrung Hohenthann wird zur Kenntnis genommen. Da es sich um eine rein nachrichtliche Darstellung des Planungsstandes handelt, entsteht kein Erfordernis der Anpassung des ISEK.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

Beschluss 4

Der Gemeinderat Hohenthann beschließt folgende Abwägung zur Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
  • Die Hinweise des AELF sind in den weiteren Planungen zu berücksichtigen. Eventuelle Ausgleichsmaßnahmen sind vorzusehen.
  • Die Planung der Umgehungsstraße ist kein Bestandteil des ISEK (vgl. Stellungnahme der Regierung von Niederbayern). Diesbezügliche Einwände sind im gesonderten Planungsverfahren zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Gemeinderat Hohenthann beschließt folgende Abwägung zur Stellungnahme des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege:
Das ISEK stellt keine Detailplanung dar. Die Belange des Denkmalschutzes sind in den weiteren Ausführungsplanungen zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 6

Der Gemeinderat Hohenthann beschließt folgende Abwägung zur Stellungnahme der Deutschen Telekom AG:
Das ISEK stellt keine Detailplanung dar. Die Belange der Telekommunikationsunternehmen sind in den weiteren Ausführungsplanungen zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 7

Der Gemeinderat Hohenthann beschließt folgende Abwägung zur Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbands:
Das ISEK stellt keine Detailplanung dar. Die Belange der Landwirtschaft sind in den weiteren Ausführungsplanungen zu berücksichtigen. Der Hinweis zur Nutzung von Dachflächen für die Solarenergie wird aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 8

Der Gemeinderat Hohenthann beschließt folgende Abwägung zu den Stellungnahmen der Privatpersonen (Zusammenfassung):
  • Die Darstellung des Planungsstandes der Umgehung ist rein nachrichtlich. Die Planung der Umgehungsstraße ist kein Bestandteil des ISEK (vgl. Stellungnahme der Regierung von Niederbayern). Diesbezügliche Einwände sind im gesonderten Planungsverfahren zu berücksichtigen.
  • Im ISEK ist die Umgehungstrasse als „projektierte Ortsumgehung“ betitelt. Um ersichtlicher darzustellen, dass es sich um eine reine nachrichtliche Darstellung handelt, wird diese Bezeichnung abgeändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Satzungsbeschluss für die Festlegung des Sanierungsgebietes "Hohenthanner Ortskern"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Hohenthanner Ortskern“ in der Fassung vom 22.03.2022 gemäß § 142 Abs. 3 BauGB als Satzung (Sanierungssatzung).
Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Dokumente
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5. Antrag auf Voranfrage für den Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage auf Fl.Nr. 1279/33, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "GE Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt eine Voranfrage für den Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1279/33, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann. 
Die Nachbarunterschriften wurden vom Bauherrn nicht beigebracht. Er beantragt das Absehen der Nachbarbeteiligung.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Gewerbegebiet Nord“ in Hohenthann.
Folgende Fragen sind in der Voranfrage zu klären:

Planliche Festsetzungen: 
1.2.1 Mischgebiet 
Es ist eine Wohnanlage mit 8 Wohneinheiten und Tiefgarage vorgesehen. Es sind Wohnungen 1x 2-Zimmer, 2x 3-Zimmer und 3x 4-Zimmer sowie 2x Reihenendhäuser vorgesehen. 
Die Wohnflächen liegen bei den Wohnungen zwischen 66m² und 129m². Die beiden Reihenendhäuser liegen bei 173m² und 107m². Insgesamt wird eine Wohnfläche von 877m² erstellt. 
1. Frage: Wird der Anzahl der Wohneinheiten mit reiner Wohnnutzung zugestimmt und vom Bebauungsplan befreit?

Planliche Festsetzungen: 
3.2 Baugrenze 
Die geplanten Baukörper liegen aufgrund der vorgenommenen Grundstücksaufteilung außerhalb des Baufensters. Die über- und unterbaute Fläche liegt bei einer GRZ 1 von 0,37 und entspricht dem Bebauungsplan. Die Anordnung der Baukörper wurde an dem bestehenden Bebauungsplan angeglichen. 
2. Frage: Wird die Überschreitung der Baugrenzen des BB für die vorliegende Planung befreit?

Planliche Festsetzungen: 
Beihaus:
Der Baukörper wird entgegen der Festsetzung des BB nicht als Beihaus, sondern als Haupthaus in der laut BB erlaubten Hausgruppe genutzt. 
3. Frage: Wird eine Befreiung für Hauptnutzflächen im Bereich der zeichnerischen Festsetzung Beihaus erteilt?

Planliche Festsetzungen: 
13.4 dichte Gehölzbepflanzung als Eingrünung 
textliche Festsetzungen: 
Die dichte Gehölzpflanzung ist baumreich anzulegen. 30% der Gehölze sind als Bäume zu pflanzen. Diese Bepflanzung ist mind. 4-reihig anzulegen. Pflanzabstand 1,25 x 1,25m. 
Es wird beantragt, dass die Gehölzbepflanzung 1-reihig statt 4-reihig ausgeführt wird. Ferner ist eine lockere Bepflanzung vorgesehen. Eine Artenreiche Bepflanzung wird dabei angestrebt. 
Die Pflege und Zugänglichkeit der Gehölze ist somit gegeben und gleicht sich an die Nachbarschaft an. Die Pflanzliste wird verwendet. 
4. Frage: Wird der Befreiung der lockeren Gehölzbepflanzung stattgegeben? 

textliche Festsetzungen: 
0.2.4.1 Dachform: Satteldach 
Dachneigung: 35°-42° 
Wandhöhe: Talseitig nicht über 6,80m ab natürlicher Geländeoberfläche 
Die Hausgruppe ist mit einem flachgeneigten Walmdach konzipiert. Somit kann auf die beiden entgegengesetzten L-Baukörper reagiert werden. Die Wandhöhe und Firsthöhe werden dadurch reduziert. Die Dachneigung soll 20° betragen. Durch die Topographie wird in Teilbereichen die Wandhöhe mit 6,80m laut BB überschritten. 
Dachform geplant:        Walmdach für Baukörper A, C, D 
Flachdach mit extensiver Begrünung für Baukörper B (Reaktion auf den schrägen Verlauf) 
Dachneigung geplant: 20° 
Wandhöhe geplant: Die Baukörper C und D (unteren Baukörper) halten die talseitige Wandhöhe mit 6,80m als Höchstmaß ein. 
Betrachtet man die Baukörper A und B ohne Tiefgarage auf der talseitigen Anordnung, wird die Wandhöhe im Maximum um 1,60m auf der NW-Seite und 1,20m auf der SO-Seite überschritten. 
5. Frage: Wird die Befreiung der Wandhöhe mit 6,80m in den Teilbereichen der vorliegenden Planung erteilt?

Herr Leinthaler vom Bauamt erläuterte die Voranfrage sowie die angefragten Befreiungen. Zur maximalen Bebauung (GRZ 2) führt der Antragsteller aus, dass diese bei 0,8 liegen darf. Dies sieht das Bauamt anders. Laut Gesetz darf die festgelegte GRZ (0,4) um 50% überschritten werden, max. jedoch 0,8. Bezieht man sich auf die 50% Überschreitung, ist eine maximale GRZ 2 von 0,6 möglich. Der Antragsteller hat jedoch 0,71, was somit die maximale GRZ 2 übersteigt.
Positiv betrachtet wird die Tiefgarage, da genug Stellplätze zur Verfügung gestellt werden und die Autos nicht oberirdisch geparkt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen bis auf das Beihaus und die flachgeneigten Walmdächer nicht zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass dieser Voranfrage nicht zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt wird.
Die Wohneinheiten sind auf maximal 6 (inkl. etwaiger Gewerbeeinheiten) zu begrenzen. Die GRZ 2 ist mit max. 0,6 einzuhalten. Die Bepflanzung ist entsprechend eines neuen Antrags neu zu bewerten. Einem Flachdach wird nicht zugestimmt. Die max. Wandhöhe ist einzuhalten, hierzu erfolgt keine Befreiung. Künftig ist ein Entwässerungsplan beizufügen, in dem insbesondere die Beseitigung des Niederschlagswassers ersichtlich ist. Dem Antrag auf Absehen von Nachbarunterschriften wird nicht zugestimmt. Aufgrund der massiven Bebauung sind die Nachbarn entsprechend einzubinden und zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Bau eines überdachten Schwimmbeckens und einer Sauna auf Fl.Nr. 344/5, Gemarkung Andermannsdorf in Andermannsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Bau eines überdachten Schwimmbeckens und einer Sauna auf dem Grundstück Fl.Nr. 344/5, Gemarkung Andermannsdorf in Andermannsdorf.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 7
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7.1. Bekanntgabe von Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö informativ 7.1

Sachverhalt

Für folgende Beschlüsse sind die Gründe der Geheimhaltung weggefallen:

Ingenieurleistungen für Sanierung Turnhalle
Umbau Lüftungsanlage und Heizung                Ingenieurbüro Peter Beck, Langquaid 
Lüftungsgeräte Zwischenbau                                Ingenieurbüro Peter Beck, Langquaid 

Rathausverwaltung
Anschaffung eines GPS-Vermessungsgerätes        Fa. Attenberger, St. Woflgang

Raiffeisengelände
Erstellung von drei Konzepten                        Fa. SEP, München

Grundschule Hohenthann
Verdunkelungsvorhänge                                Fa. Gerstl, Oberergoldsbach 

FF Petersglaim
Anschaffung von Spinden                                Fa. Berger, Niederaichbach

Verbesserung der Spielplätze
Beschaffung von Spielgeräten                        Fa. Spielplatzgeräte Maier, Altenmarkt a. d. Alz 

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7.2. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö informativ 7.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Gemeinde Neufahrn i.NB.
Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan für das Industriegebiet „Erweiterung Industriegebiet Neufahrn-Süd“ durch Deckblatt Nr. 2 (zweite Auslegung)
Der rechtskräftige Bebauungsplan sah im Änderungsbereich 4 Quartiere mit durchschnittlich 2.800 m² bebaubarer Fläche vor. Da die Grundstücke bisher nicht veräußert werden konnten, jedoch Anfragen für 2 größere Grundstücke vorliegen, soll der Bereich der Quartiere 4 bis 7 überplant und nach Westen hin erweitert werden.
Änderungsbereich: ca. 48.856 m²

  • Markt Pfeffenhausen
Änderung des Flächennutzungsplanes Pfeffenhausen mit Deckblatt Nr. 36 „SO Elektrolyseur und GE Wasserstoffzentrum“ und die gleichzeitige Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „SO Elektrolyseur“ (zweite Auslegung)
Ziel des Bebauungsplans ist die Bereitstellung geeigneter Flächen im Außenbereich des Marktes Pfeffenhausen für den geplanten Elektrolyseur sowie der zugehörigen Einrichtungen. Die bisherige Nutzung wird aufgegeben. Der Bereich soll als Sondergebiet für den Elektrolyseur mit Abfüllstation, die Wärme- und Energiezentrale, den H2 Verflüssiger und den LN2 Kryoport entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan des Marktes Pfeffenhausen wird derzeit im Parallelverfahren mit der 36. Änderung angepasst und stellt die Fläche als Sondergebiet dar.
Geltungsbereich 44.601 m²

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

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7.3. Antrag zum Regionalbudget bewilligt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö 7.3

Sachverhalt

Der Antrag der Gemeinde Hohenthann zum Regionalbudget der ILE „Holledauer Tor“ für die Anschaffung von zwei Himmelsliegen für den Kinderspielplatz in Hohenthann wurde bewilligt.

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7.4. Sanierung von Schadstellen bei Radwegen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö 7.4

Sachverhalt

Für die Sanierung von Schadstellen bei Radwegen ist derzeit eine Förderung möglich. Der Abschnitt Hohenthann bis Türkenfeld wurde bereits beantragt. Nun wurden jedoch auch Schadstellen in dem Bereich von Türkenfeld nach Rottenburg festgestellt. 
Nach Rücksprache mit der Regierung von Niederbayern greift die Förderung jedoch nicht nur für die Ausbesserung der Schadstellen. Es müsste der gesamte Abschnitt saniert werden.
Die Baulänge würde 2.060 m betragen, der Weg ist zwischen 3,50 und 3,70 m breit. Die geschätzten Kosten liegen bei 260.000 €. Allerdings erfolgt die Förderung lediglich für eine Breite von 2,50 m. Demnach sind etwa 186.000 € mit 75% förderfähig. Der Eigenanteil der Gemeinde würde demnach bei 120.500 € liegen.
Würden lediglich die Schadstellen mit einer Länge von ca. 100 m saniert werden und auf die Förderung verzichtet werden, würde der Eigenanteil hierzu etwa 20.000 € betragen. Die genaue Länge der Schadstellen ist jedoch noch zu überprüfen.

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7.5. Anfrage Gemeinderätin Erbinger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö 7.5

Sachverhalt

Gemeinderätin Erbinger teilte mit, dass das Nepomuk-Denkmal in Weihenstephan bereits überwuchert ist. Der Bauhof müsste hier den Unrat entfernen.
Erste Bürgermeisterin Weiß wird sich die Angelegenheit ansehen. Bisher hat sich die Landjugend um die Pflege des Denkmals gekümmert.

Datenstand vom 11.04.2022 15:23 Uhr