Datum: 05.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal Hohenthann
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 22.03.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Hummel, Faltermeier und Hopfensperger stimmten nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 22.03.2022 nicht anwesend waren.
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2. Ausführung der Lichtsignalanlage am Neuanschluss Gewerbegebiet "GE West" - nochmalige Vorlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
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ö
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2 |
Sachverhalt
Für die Vorstellung der Ausführung der Ampelanlage im Kreuzungsbereich Rottenburger-, Park- und Siemensstraße konnte Erste Bürgermeisterin Weiß Herrn Baurat Marius Bierlein, vom Staatlichen Bauamt Landshut begrüßen. Sie erklärte, dass sich der Gemeinderat bereits mehrmals mit dem Thema beschäftigt hat und am 22.02.2022 einen Beschluss für eine Fußgängerdrückerampel gefasst hat. Am 17.03.2022 fand auf Veranlassung des Staatl. Bauamtes eine Verkehrsschau mit der Verkehrsbehörde des Landratsamtes Frau Mirlach, vom Staatl. Bauamt Frau Eichhammer, der Polizei sowie der Gemeindeverwaltung, statt. Das Resultat der Verkehrsschau ergab, dass eine Fußgängerdrückerampel nur nach der Linksabbiegerspur Richtung Türkenfeld für möglich erachtet wird, da im Bereich der Linksabbiegespur kein Fußgängerüberweg möglich ist.
Herr BR Bierlein erläuterte wie die Ampelanlage aus Sicht des Staatl. Bauamtes ausgebaut werden soll.
Herr Bierlein ging auf die Vor- und Nachteile einer Vollsignalisierung ein.
Er erläuterte zunächst die Punkte, warum man auf eine Vollsignalisierung verzichten sollte. Ein Argument dagegen ist, dass es an anderen Stellen auch keine gibt. Er zeigte eine Situation in Rottenburg auf, an der eine vergleichbare Stelle mit Verbrauchermarkt ist. Jedoch ist es in Hohenthann anders, da es ein sehr großes Einzugsgebiet im Osten gibt und alle an dieser Kreuzung zusammentreffen. Ebenso könnte es sein, dass sie den Verkehr bremst. Jedoch ist dies laut Herrn Bierlein heutzutage kein Problem mehr, da sie verkehrsabhängig gesteuert ist. Außerdem ist sie in einem weiträumigen Netz die einzige Lichtsignalanlage (LSA), weshalb sie auf keine andere Anlage Rücksicht nehmen muss. Somit sind auch keine Verlagerungseffekte des Verkehrs auf die Wohngebiete zu erwarten. Ebenso können die Kosten ein Argument dagegen sein. Diese belaufen sich auf ca. 140.000,00 € laut Kostenschätzung IB Dietlmeier. Jedoch kostet im Vergleich dazu ein Kreisverkehr wesentlich mehr (ca. 1 Million).
Laut dem Staatlichen Bauamt gibt es nur eine geeignete Lösung, und das wäre die Vollsignalisierung. Damit Fußgänger und Radfahrer die Straße geschützt überqueren sollen, wäre das die einzig sinnvolle Lösung. Eine zuvor angedachte Fußgängerdrückerampel, wäre nach einer erfolgten Verkehrsschau nur nach dem Linksabbiegestreifen zulässig und somit 80 Meter vom Verbrauchermarkt und auch von der Kreuzung entfernt, von der ursprünglich ausgegangen wurde. Diese Stelle liegt nicht günstig, da aufgrund der schlechteren Sicht im Kurvenbereich eine erhöhte Unfallgefahr besteht. Im Kreuzungsbereich ist diese auf Staats- und Bundesstraßen nicht zulässig. Ebenso wäre eine Vollsignalisierung eine zukunftsorientierte Lösung. Hier sind verschiedene Aspekte, wie die mögliche Weiterentwicklung des Gewerbegebietes, die Siedlungsentwicklung im Osten Hohenthanns usw. zu betrachten. Mit einer LSA wäre man dann schon gut aufgestellt, sollte sich der Verkehr dahingehend steigern.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, dass der Beschluss vom 22.02.2022 aufgehoben wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, dass eine Vollsignalisierung mit 3 Querungen erstellt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6
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3. Haushaltsplan 2022; Verwaltungshaushalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Vorentwürfe des Haushaltsplanes wurden bereits vorab mit den Gemeinderäten im Beisein von Kämmerin Julia Fink und Erster Bürgermeisterin Andrea Weiß erörtert und durchgesprochen.
Im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung muss außerdem noch die Investitions- und Finanzplanung für die kommenden Jahre beschlossen werden.
Der Stellenplan ist ebenso zu beschließen.
Zu Beginn verlas die Bürgermeisterin ihre Haushaltsrede, in der sie auch auf die aktuell schwierige Lage in der Ukraine einging. Weiter ging sie auf anstehende größere Investitionen, wie den Straßenbau, die Erschließung des Gewerbegebietes, die Sanierung der Ortsdurchfahrt Hohenthann, den Einbau von Lüftungsanagen in Schule und Turnhalle oder den Neubau der Kinderkrippe. Trotz der momentan sehr schwierigen Zeiten, u.a. auch durch die enormen Preissteigerungen und Lieferschwierigkeiten ist es wichtig, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln und Investitionen zu tätigen.
Sie bedankte sich abschließend bei allen Beteiligten, insbesondere bei den Fraktionssprechern Maximilian Ganslmeier (CSU) und Werner Müller (FW) für die konstruktive und gute Zusammenarbeit. Auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dankte Erste Bürgermeisterin Weiß, insbesondere Kämmerin Julia Fink für die sehr gute, fachlich einwandfreie Ausarbeitung und Vorbereitung des Haushaltsentwurfs und der Geschäftsleiterin Larissa Englberger, in ihrer Funktion als Vorstand des Kommunalunternehmens, für die gute Ausarbeitung des Wirtschaftsplans.
Im Anschluss verlas Kämmerin Julia Fink ihren Vorbericht. Aufgrund der aktuellen Krisenzeiten war es wieder sehr schwierig den Haushalt zu planen. Jedoch konnte wider Erwarten in den letzten Jahren Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbe- und der Beteiligung an er Einkommenssteuer erzielt werden. Bei der Planung ist aber aufgrund der immer höher steigenden Ausgaben immer noch Vorsicht geboten, weshalb die Zuführung zum Vermögenshaushalt auch geringer ausfallen wird als in den Jahren zuvor.
Das Volumen im Haushalt erreicht eine Rekordsumme von 15.322.260,00 Mio. €. In diesem Jahr ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von 800.000 € eingeplant.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2022 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 8.322.610,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Haushaltsplan 2022; Vermögenshaushalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Vermögenshaushalt für das Haushaltsjahr 2022 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 6.999.650,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Haushaltsplan 2022; Haushaltssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für das Haushaltsjahr 2022 folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenthann
(Landkreis Landshut)
für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde Hohenthann folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.322.610,00 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.999.650,00 EUR
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 800.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360 v. H.
- für die übrigen Grundstücke (B) 360 v. H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.300.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Hohenthann, den Gemeinde Hohenthann
Siegel Andrea Weiß
Erste Bürgermeisterin
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Haushaltsplan 2022; Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2021-2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
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ö
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beschließend
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6 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des Investitionsprogramms 2021 bis 2025 den Finanzplan für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt bis zum Jahr 2025 in der vorliegenden Form.
[Das Investitionsprogramm ist Bestandteil der Niederschrift]
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Haushaltsplan 2022; Stellenplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan Teil A (Beamte) und Teil B (Tariflich Beschäftigte) für das Haushaltsjahr 2022 in der vorliegenden und besprochenen Form.
(Der Stellenplan ist Bestandteil der Niederschrift.)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Antrag auf Neubau eines Carports auf Fl.Nr. 44, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 44, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Eine eventuelle Versetzung der vorhandene Straßenlampe ist auf eigene Kosten des Antragsstellers durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. Antrag auf Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit auf Fl.Nr. 1282/12, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Zwischen Gambacher Straße und Sportplatzstraße"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Die Bauherrin stellt Antrag auf Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 1282/12, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller beigebracht. Die Unterschrift der Grundstückseigentümer wurde ebenfalls beigebracht.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet
„Zwischen Gambacher Straße und Sportplatzstraße“ in Hohenthann.
Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag
nicht eingehalten:
- Errichtung einer Dachgaube 5,28 m x 1,55 m (B-Plan: Dachgauben unzulässig)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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10. Antrag auf Neubau eines Discountmarktes (Netto) auf Fl.Nr. TF 1381/52, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Gewerbegebiet West"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Discountmarktes auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1381/52, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet
„Gewerbegebiet West“ in Hohenthann.
Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag
nicht eingehalten:
- Abgrabungen bis 1,25 m (B-Plan 0,50 m) zur Geländeangleichung, wegen der Abgrabung der Stichstraße - Festsetzung der Straßenhöhen erfolgte erst nach Auslegung des B-Planes. Die Abgrabung ermöglicht eine bessere Gestaltung der Außenanlagen in Bezug zur Staatsstraße und der Erschließungsstraße.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
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11. Antrag auf Neubau eines Nebengebäudes in Holzbauweise auf Fl.Nr. 126, Gemarkung Schmatzhausen im Baugebiet "Schmatzhausen Nord"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümerin stellt Antrag auf Neubau eines Nebengebäudes in Holzbauweise auf dem Grundstück Fl.Nr. 126, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet
„Schmatzhausen Nord“ in Schmatzhausen.
Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag
nicht eingehalten:
- Bebauung außerhalb der Baugrenzen
- Firsthöhe Nebengebäude 3,53 m (B-Plan nicht über 2,75 m,
Maße Gebäude: 11,54m x 3,50m)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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12. Antrag auf Neubau eines Carports auf Fl.Nr. 1069/4, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
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ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1069/4, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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13. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung von L-Steinen mit einer Höhe von max. 45 cm auf Fl.Nr.1269/3, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Am Büchlacker"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
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ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Für die Errichtung von L-Steinen auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 1269/3, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker“ in Bezug auf die Errichtung eines Sockels. Die L-Steine sollen zum gemeindlichen Weg mit der Fl.Nr. 1268 und zum Nachbargrundstück mit der Fl.Nr. 1268/16 mit einer Höhe von max. 45 cm errichtet werden.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller beigebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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14. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Stützwand auf Fl.Nr.1268/45, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Am Büchlacker"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
|
ö
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beschließend
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14 |
Sachverhalt
Für die Errichtung einer Stützmauer auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 1268/45, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker“ in Bezug auf die Festsetzung der Einfriedung. Es soll eine Stützwand mit einer geplanten Höhe von 1,20 - 1,60 m errichtet werden. In den Festsetzungen zum Bebauungsplan sind keine Sockel erlaubt.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller nicht beigebracht.
Bürgermeisterin Weiß stellte die jetzige Bepflanzung des Grundstückes mittels Bildmaterials dar.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker“ nicht zugestimmt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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15. Bestätigung des Kommandanten der FF Wachelkofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
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ö
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beschließend
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15 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass Herr Florian Högl, Wachelkofenreuth als neuer Kommandant der FF Wachelkofen (Wahl vom 29.03.2022) gemäß Art. 8 Abs. 2 BayFwG bestätigt wird. Das Amt des Kommandanten wird ihm ab dem Tag der Wahl mit allen Rechten und Pflichten übertragen. Der wiedergewählte Kommandant Florian Högl hat die gemäß Art. 8 Abs. 3 BayFwG erforderlichen Lehrgänge nachgewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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16. Bestätigung des stellv. Kommandanten der FF Wachelkofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
|
ö
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beschließend
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16 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass Herr Alexander Haumberger, Penkofen als neugewählter Stellv. Kommandant der FF Wachelkofen (Wahl vom 29.03.2022) gemäß Art. 8 Abs. 2 BayFwG bestätigt wird. Das Amt des Stellv. Kommandanten wird ihm ab dem Tag der Wahl mit allen Rechten und Pflichten übertragen.
Der neugewählte Stellv. Kommandant Alexander Haumberger hat die gemäß Art. 8 Abs. 3 BayFwG erforderlichen Lehrgänge nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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17. Antrag für zwei Willkommensschilder für den Ortseingang in Hohenthann von Türkenfeld kommend und von Weihenstephan kommend an der St2143
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
|
ö
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|
17 |
Sachverhalt
Die Willkommensschilder am Ortseingang sollten erneuert werden. Hierzu ging bei erster Bürgermeisterin Weiß bereits eine Anfrage von Bürgern ein, höhere Informationstafeln anzubringen, bei denen auch Veranstaltungen von Vereinen veröffentlicht werden können.
Die Kostenschätzung für die Rahmen von zwei neuen Willkommensschildern beläuft sich auf 1000 € brutto. Bei diesen Rahmen wäre die Möglichkeit gegeben unter dem Willkommensgruß der Gemeinde auch Veranstaltungen von Vereinen auf einem Schild zu veröffentlichen.
Für die neuen Willkommensschilder wäre ein Bauantrag notwendig.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass ein Bauantrag für zwei neue Willkommensschilder am Ortseingang von Türkenfeld nach Hohenthann und von Weihenstephan nach Hohenthann kommend an der St2143 gestellt werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
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18. Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
|
ö
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beschließend
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18 |
zum Seitenanfang
18.1. Ausscheiden eines Gemeinderatsmitglieds
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
|
ö
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beschließend
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18.1 |
Sachverhalt
Die Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass Gemeinderätin Erbinger der Gemeinde Hohenthann mit Schreiben vom 28.03.2022, das sie verlesen hat, die Niederlegung ihres Gemeinderatsmandats zum 20.05.2022 mitgeteilt hat. Aufgrund ihres Rücktritts aus familiären Gründen verliert sie ihr Mandat gemäß Art. 48 Satz 2 GLKrWG. In diesem Fall rückt ein Listennachfolger nach.
Durch das vorzeigte Ausscheiden aus dem Gemeinderat endet auch die Amtszeit als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses und als Verwaltungsrat. Hier ist jeweils ein neues Mitglied zu bestellen.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG die Niederlegung des Amts von Gemeinderätin Erbinger fest. Der Listennachfolger ist Herr Stefan Schießl, Hohenthann. Die Verwaltung hat Herrn Schießl über das Nachrücken zu verständigen und ihn aufzufordern, binnen einer Woche zu erklären, ob er das Ehrenamt des Gemeinderatsmitglieds annimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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18.2. Baulandvergabemodell der Gemeinde Hohenthann für das Baugebiet „Brandberg" in Weihenstephan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
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ö
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beschließend
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18.2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner letzten nicht-öffentlichen Sitzung vom 22.03.2022 ein Baulandvergabemodell für das Baugebiet „Brandberg“ in Weihenstephan beschlossen.
Es werden 5 Grundstücke aus dem Baugebiet für die Einzelhausbebauung zur Vergabe freigegeben.
Für die Bewerbung ist ein schriftlicher Antrag vollständig ausgefüllt bei der Gemeinde abzugeben. Dieser Antrag kann im Rathaus abgeholt oder auf der Homepage der Gemeinde Hohenthann heruntergeladen werden.
Die Bewerbungsfrist ist von 02.05.2022 bis einschließlich 31.05.2022.
Außerhalb der Bewerbungsfrist eingehende oder unvollständig ausgefüllte Bewerbungsbögen werden nicht berücksichtigt.
Die Grundstücke werden an die Antragsteller mit der höchsten Punktzahl vergeben, es wird eine Rangliste gemäß dem festgelegten Punktesystem gebildet.
Der Grundstückspreis beträgt 239,00 €/m². Hierin sind bereits die Erschließungskosten (Straßenherstellung und Kanalherstellung inkl. private Regenwasserpufferanlagen) abschließend enthalten, sodass auch nach Fertigstellung der Wohngebäude keine Bescheide mehr ergehen. Zum Kaufpreis hinzu kommt die Weiterverrechnung der Vorausleistung für die Herstellung der Erdgaserschließung.
Die Kosten für Wasser-, Strom- und Telefonanschluss werden direkt von den jeweiligen Firmen erhoben. Jedes Grundstück erhält durch die Telekom einen Glasfaseranschluss.
Das Baulandvergabemodell mit den entsprechenden Unterlagen ist ab Montag, den 02.05.2022 auf der Homepage der Gemeinde und im Rathaus einsehbar.
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18.3. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
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ö
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informativ
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18.3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Änderung des Bebauungsplanes Sportplatzsiedlung mit Deckblatt 10 (erste Auslegung)
Geplant wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, somit ändert sich die Zahl der zulässigen Wohneinheiten von 3 auf 5 WE.
Die Fläche des Änderungsbereichs beträgt insgesamt ca. 934 m²
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.
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18.4. Informationen zum Sturzflutrisikomanagement
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
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ö
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18.4 |
Sachverhalt
Bürgermeisterin Weiß gab bekannt, dass im Rahmen des geplanten Sturzflutrisikomanagements eine Online-Bürgerbeteiligung stattfinden soll. Dort kann man die Erfahrungen anhand der letzten Starkregenereignisse melden. Dies ist für die Ausarbeitung der Risikoarten und somit für die zukünftige Schadensvermeidung von enormer Bedeutung. Bürgermeisterin Weiß bittet die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hohenthann hier um Mithilfe. Dies wird auch noch im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.
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18.5. Informationen der Bürgermeisterin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
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ö
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18.5 |
Sachverhalt
Bürgermeisterin Weiß gab kommende Termine bekannt, zu denen der Gemeinderat herzlich eingeladen ist:
- 22.04. FFW Weihenstephan – Jahreshauptversammlung (keine Teilnahme des Gemeinderates notwendig, aufgrund Platzmangel)
- 24.04. FFW Schmatzhausen - Jahreshauptversammlung
- 29.04. FFW Petersglaim – Jahreshauptversammlung
- 30.04. Klausurtagung des Gemeinderates im Kloster Furth
- 17.07. Jugendfeuerwehr Hohenthann – Gründungsfest (Ausweichtermin 24.07.)
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18.6. Anfragen der Gemeinderäte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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05.04.2022
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ö
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18.6 |
Sachverhalt
Verschiedene Anfragen der Gemeinderäte:
- GR Hummel meinte, ob man nicht für das Baugebiet „Brandberg“ eine Deckblattänderung machen sollte, um die Bauherren zur Installation einer PV-Anlage zu verpflichten. Ebenso sollte man allgemein auf den Liegenschaften der Gemeinde prüfen, wo eine PV-Anlage Sinn machen würde. Bürgermeisterin Weiß wird dies prüfen lassen, außerdem teilte sie mit, dass die Liegenschaften der Gemeinde bereits überprüft werde.
GR Ganslmeier glaubt, dass eine Verpflichtung nicht notwendig ist, da aktuell sowieso jeder eine PV-Anlage installiert, bei dem es wirtschaftlich ist.
- GR Hummel erkundigte sich, ob Bürgerversammlungen geplant sind. Diese werden laut der Vorsitzenden geplant, aber werden voraussichtlich erst im Herbst stattfinden.
- GR Müller erkundigte sich, wie der Stand bzgl. der gestohlenen Ortsschilder ist. Diese wurden lt. Vorsitzender Weiß bereits bestellt, haben jedoch eine längere Lieferzeit.
- Frau Weiß informierte den Gemeinderat noch darüber, dass kürzlich wieder Randalierer bei der Boule-Bahn unterwegs waren und das Unterstellhaus beschädigt haben. Es ist unverständlich, dass es immer wieder zu solchen Schäden durch Randalierer kommt. Sie bittet die Bürger um Aufmerksamkeit. Sobald jemanden was Komisches auffällt oder man jemanden beobachtet, soll man sich sofort, am Besten bei der Polizei melden.
Datenstand vom 27.04.2022 10:42 Uhr