Datum: 31.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 17.05.2022
2 Vereidigung eines Gemeinderatsmitglieds
3 Festlegung eines neuen stellvertretenden Fraktionssprechers der Fraktion FW/SPD
4 Benennung eines neuen Mitgliedes des Verwaltungsrates im Kommunalunternehmen „Hohenthanner Kommunalunternehmen“
5 Berufung eines neuen Mitgliedes des Rechnungsprüfungsauschusses und Bestimmung eines neuen Vorsitzenden
6 Bestellung eines neuen Seniorenbeauftragten
7 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenthann (BGW-EWS)
8 Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für die Gemeinde Hohenthann mit Festlegung eines Sanierungsgebiets; Beschluss der finalen Fassung des ISEK in der Fassung vom 31.05.2022
9 Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)
10 Feststellungsbeschluss über das Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan Hohenthann
11 Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1638/33, Gemarkung Andermannsdorf im Baugebiet "Am Gambach" im Genehmigungsfreistellungsverfahren
12 Antrag auf Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Garagen und bestehender Hackschnitzelheizung auf Fl.Nr. 447, Gemarkung Wachelkofen in Wachelkofenreuth
13 Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung auf Fl.Nr. 16, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach
14 Tekturantrag auf Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit einer Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Fl.Nr. 1272/40 und /39, Gemarkung Türkenfeld. im Baugebiet "Am Büchlacker" - Änderung
15 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Stabmattenzaunes mit einer Höhe von 1,30 m auf Fl.Nr.1245/2, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Weiherholzfeld"
16 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Gartenhauses auf Fl.Nr.1245/2, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Weiherholzfeld"
17 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Gartenhauses/Geräteschuppen auf Fl.Nr.1279/30, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Am Büchlacker II"
18 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
18.1 Bekanntgabe von Vergaben
18.2 Evaluation zur Grundschule Hohenthann
18.3 Anfrage GR Blechschmidt
18.4 Anfrage GR Müller

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift vom 17.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Ganslmeier, Müller und Pöschl stimmten hierzu nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 17.05.2022 nicht anwesend waren. GR Schießl stimmte hierzu nicht mit ab, da er an der Sitzung vom 17.05.2022 nicht anwesend war und erst nach diesem Tagesordnungspunkt als Gemeinderat vereidigt wird.

zum Seitenanfang

2. Vereidigung eines Gemeinderatsmitglieds

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Aufgrund des ausgeschiedenen Gemeinderatsmitglieds Christine Erbinger wurde der Listennachfolger der Kommunalwahl vom 15.03.2020, Herr Stefan Schießl angeschrieben und befragt, ob er das Ehrenamt des Gemeinderates antreten wird. Herr Schießl erklärte schriftlich, dass er die Wahl zum Mitglied des Gemeinderates annimmt und bereit ist, den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung zu leisten.
Anschließend vereidigte Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß das neue Gemeinderatsmitglied Stefan Schießl, der die Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 GO leistete. Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß brachte die Hoffnung zum Ausdruck, dass es auch mit Herrn Schießl eine konstruktive Zusammenarbeit und ein harmonisches Arbeiten im Gemeinderat zum Wohle der Bürger von Hohenthann gibt.

zum Seitenanfang

3. Festlegung eines neuen stellvertretenden Fraktionssprechers der Fraktion FW/SPD

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die mit Wirkung vom 20.05.2022 aus dem Gemeinderat ausgeschiedene Gemeinderätin Christine Erbinger war stellvertretende Fraktionssprecherin der Fraktion FW/SPD.
Die Fraktion FW/SPD benennt nun als stellvertretenden Fraktionssprecher Rudolf Zieglmayer.

zum Seitenanfang

4. Benennung eines neuen Mitgliedes des Verwaltungsrates im Kommunalunternehmen „Hohenthanner Kommunalunternehmen“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die mit Wirkung vom 20.05.2022 aus dem Gemeinderat ausgeschiedene Gemeinderätin Christine Erbinger war Mitglied des Verwaltungsrates im Kommunalunternehmen „Hohenthanner Kommunalunternehmen“.
Es ist nun ein neues Mitglied des Verwaltungsrates zu benennen. Nachdem Christine Erbinger eine Vertreterin der Fraktion FW/SPD im Verwaltungsrat war, schlagen diese Gemeinderatsmitglied Stefan Schießl als neues Mitglied im Verwaltungsrat vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass das Gemeinderatsmitglied Stefan Schießl neu als Mitglied in den Verwaltungsrat bestellt wird. Simon Hopfensperger bleibt als Stellvertreter für das neue Mitglied bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Berufung eines neuen Mitgliedes des Rechnungsprüfungsauschusses und Bestimmung eines neuen Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die mit Wirkung vom 20.05.2022 aus dem Gemeinderat ausgeschiedene Gemeinderätin Christine Erbinger war Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses und dessen Vorsitzende.
Es ist nun ein neues Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses und ein neuer Vorsitzender zu benennen. Nachdem Christine Erbinger eine Vertreterin der Fraktion FW/SPD im Verwaltungsrat war, schlagen diese Gemeinderatsmitglied Stefan Schießl als neues Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass das Gemeinderatsmitglied Stefan Schießl neu als Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss berufen wird.
Als Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt der Gemeinderat das Gemeinderatsmitglied Stefan Schießl.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bestellung eines neuen Seniorenbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die mit Wirkung vom 20.05.2022 aus dem Gemeinderat ausgeschiedene Gemeinderätin Christine Erbinger war als Seniorenbeauftragte bestellt.
Es kann nun ein neuer gleichwertiger Seniorenbeauftragter – zu den beiden vorhandenen Seniorenbeauftragten – benannt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass das Gemeinderatsmitglied Stefan Schießl als dritter, gleichwertiger Seniorenbeauftragter bestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenthann (BGW-EWS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Hierzu konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Frau Radlbeck von der Kommunalberatung Radlbeck begrüßen. Frau Radlbeck kalkulierte die Einleitungsgebühr für die kommenden 4 Jahre neu und stellte diese dem Gemeinderat vor.
Für die Entwässerungseinrichtung sollen kostendeckende Benutzungsgebühren erhoben werden. Aufgrund des bestehenden Benutzungszwangs soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht übersteigen. Die gebührenfähigen Kosten teilen sich auf in laufende Betriebskosten (Kalkulationszeitraum) und kalkulatorische Kosten mit Abschreibungen und Zinsen (Nutzungsdauer).
Zunächst erfolgte die Nachkalkulation der vorangegangen vier Jahre (2018 – 2021). Demnach ergab sich eine Überdeckung in Höhe von 32.200,37 €, die mit 8.050,09 € pro Jahr auf die kommenden Jahre (2022 – 2025) umgelegt werden. Gemäß der Vorkalkulation für die Jahr 2022 bis 2025 ergibt sich nun eine neue Einleitungsgebühr im Mittel in Höhe von 2,37 €/m³. Bisher lag die Gebühr bei 2,30 €/m³ (seit 01.01.2013).
Aufgrund des Beschlusses vom 14.12.2021 wird die Kanalgebühr rückwirkend zum 01.01.2022 festgesetzt.
Eine gesplittete Abwassergebühr muss eingeführt werden, wenn die durch Gebühren zu deckenden Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung nicht mehr geringfügig sind. Die Erheblichkeitsgrenze des Bundesverwaltungsgerichts und des BayVGH liegt dabei bei einem 12 %igen Anteil an den der Gebührenkalkulation zugrunde liegenden Gesamtkosten der Entwässerungseinrichtung.
Es ergeben sich Prozentsätze für die Beseitigung des Niederschlagswassers aus Grundstücken von 10,18 % bis 10,82 % der gebührenfähigen Kosten. Sie liegen damit nicht über der Erheblichkeitsschwelle von 12 %, sodass eine gesplittete Abwassergebühr zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeführt werden muss.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung:

4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenthann (BGS-EWS)
vom 31.05.2022

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Hohenthann folgende 4. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:

§ 1

§ 11 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt ab 01.01.2022 2,37 € pro Kubikmeter Abwasser.


§ 2

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für die Gemeinde Hohenthann mit Festlegung eines Sanierungsgebiets; Beschluss der finalen Fassung des ISEK in der Fassung vom 31.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö 8

Sachverhalt

Dr. Preising von Planwerk und Herr Weschta von SEP erläuterten anhand einer Präsentation die Maßnahmenliste, die Ziele, den Erarbeitungsprozess und den Ausblick der finalen Fassung des ISEK’s. 
Die Gemeinde Hohenthann hat mit Vertrag vom 20.10.2020 die Planungsbüros PLANWERK Stadtentwicklung und SEP StadtEntwicklungPlanung mit der Erstellung eines ISEK beauftragt.
Im November 2020 begann die Arbeit der Planungsbüros sowie (unter Pandemie-Bedingungen) die Einbindung der Öffentlichkeit mittels Online-Beteiligung, Spaziergängen und Workshops vor Ort (17.07.21); zudem wurde der Aspekt Freizeit/Kultur unter Einbindung der örtlichen Vereine am 14.06.2021 vertieft. Am 04.05.2021 wurde das Untersuchungsgebiet vom Gemeinderat in Absprache mit den Planungsbüros und der Regierung von Niederbayern förmlich festgelegt und bekannt gegeben.
Die erarbeiteten Ziele und Projektvorschläge wurden im Rahmen der Begleitung durch den Gemeindeentwicklungsausschuss am 21.07.2021 sowie 03.11.2021 ausführlich besprochen. Eine Entwurfsfassung des ISEK wurde dem Gemeinderat 01.12.2021 vorgelegt und dieser hat die Entwurfsfassung für die Beteiligung freigegeben. Zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 137 BauGB sowie eine Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 139 BauGB vorgesehen und wurde formgerecht vom 13.12.2021 bis 24.01.2022 durchgeführt.
Insgesamt sind 13 Stellungnahmen von Trägern der öffentlichen Belange und 9 Stellungnahmen von Privatpersonen bzw. privaten Unternehmen fristgerecht bei der Gemeinde Hohenthann eingegangen. Der Gemeinderat hat am 22.03.2022 einzeln über die Stellungnahmen beraten und die vorgelegten Abwägungsvorschläge beschlossen.
Die Planungsbüros wurden aufgefordert, die beschlossenen Änderungen vorzunehmen. Die finale Fassung des ISEK vom 31.05.2022 liegt nun der Gemeinde Hohenthann vor.

Beschluss

Der Gemeinderat Hohenthann beschließt das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) in der vorliegenden, finalen Fassung. Die Ziele des ISEK dienen als Leitlinie der künftigen Gemeindeentwicklung und werden entsprechend des §136 ff BauGB bei den weiteren Schritten der Umsetzung in die Abwägung öffentlicher und privater Belange einbezogen.
Gleichzeitig stellt das ISEK die Grundlage zur Beantragung von Mitteln des Bund-Länder-Programms der Städtebauförderung sowie ggf. weiterer Fördermittel und die ausführliche Begründung und Erläuterung der Sanierungsanforderungen und Sanierungsziele des am 22.03.2022 förmlich festgelegten Sanierungsgebietes dar.
Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ist abhängig von weiterführenden Einzelbeschlüssen des Gemeinderats.
Das ISEK ist auszufertigen und der Bevölkerung in entsprechender Form bekannt zu geben.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß stellte die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Feststellungsbeschluss über das Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 10

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass das Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan Hohenthann in der Fassung vom 31.05.2022 verbindlich festgestellt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Deckblatt Nr. 22 dem Landratsamt Landshut zur Genehmigung vorzulegen.
Der Feststellungsbeschluss vom 21.09.2021 wird durch diesen Beschluss ersetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1638/33, Gemarkung Andermannsdorf im Baugebiet "Am Gambach" im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1638/33, Gemarkung Andermannsdorf in Hohenthann, im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 1 BayBO.

Die Eheleute haben die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. 

Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Am Gambach“ in Hohenthann

zum Seitenanfang

12. Antrag auf Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Garagen und bestehender Hackschnitzelheizung auf Fl.Nr. 447, Gemarkung Wachelkofen in Wachelkofenreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Bauherr stellt Antrag auf Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Garage mit bestehender Hackschnitzelheizung auf dem Grundstück Fl.Nr. 447, Gemarkung Wachelkofen in Wachelkofenreuth.

Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.

Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung auf Fl.Nr. 16, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 16, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach. 
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Die 6 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.
Das Grundstück Fl.Nr. 16, Gemarkung Oberergoldsbach wird durch einen öffentlichen Kanal erschlossen und durch einen Grundstücksanschluss an die öffentliche Einrichtung angeschlossen (= erster Anschluss). Nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde besteht pro bebautem und anschlussbedürftigem Grundstück nur ein Anspruch auf einen (einzigen) Grundstücksanschluss. Wird ein weiterer (= zweiter) Anschluss benötigt, sind die Kosten hierzu vom Grundstückseigentümer zu tragen. Hierzu wurde bereits eine Sondervereinbarung nach § 7 Entwässerungssatzung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Tekturantrag auf Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit einer Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Fl.Nr. 1272/40 und /39, Gemarkung Türkenfeld. im Baugebiet "Am Büchlacker" - Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der Antrag wurde bereits in der letzten Gemeinderatssitzung vom 17.05.2022 behandelt. Lediglich die beantragte Befreiung der Dachneigung und Dachform der Garage als Flachdach wurde nicht genehmigt. 

Die Bauherren stellen nun erneut einen Antrag auf Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit einer Einliegerwohnung und Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 1272/39 und 1272/40, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann mit den bereits beschlossenen Befreiungen sowie mit einer geänderten Planung bzgl. der Dachneigung und Dachform der Garage als Satteldach. 

Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht vollständig beigebracht. Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Am Büchlacker“ in Hohenthann. Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag nicht eingehalten:
  • Dachneigung und Dachform Garage - Satteldach mit 18° Dachneigung (im B-Plan Satteldach 35° - 42°, Höhe, Dachneigung und Dachform sind bei zusammengebauten Garagen einheitlich auszubilden)
  • Dachgeschoss wird als Vollgeschoss ausgebaut, Kellergeschoss kein Vollgeschoss (B-Plan: UG + EG, DG kein Vollgeschoss)
  • Einfamilienhaus auf 2 Grundstücke (B-Plan: Doppelhaus)
  • Dachgauben (Westseite 5,31 m² und Ostseite 7,36 m² (B-Plan: 2 m²); im Beschluss vom 18.11.2020 wurden 8,21 m² auf der Ostseite befreit
  • Dachdeckung anthrazit (B-Plan: rot); im Beschluss vom 18.11.2020 wurde Dachfarbe befreit
  • Kniestock 1,55 m (B-Plan konstruktiv 0,30 m); im Beschluss vom 18.11.2020 wurde eine Kniestockhöhe von 1,235 m befreit
  • Wandhöhe 5,93 m (B-Plan: 4,10 m); im Beschluss vom 18.11.2020 wurden 6,33 m befreit
  • Auf dem Grundstück liegen Abstandsflächen von FlstNr. 1272/41 (Tiefe 3 m auf Garagenbreite)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die gefassten Beschlüsse zu TOP 5 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.05.2022 aufgehoben werden. 

Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

15. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Stabmattenzaunes mit einer Höhe von 1,30 m auf Fl.Nr.1245/2, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Weiherholzfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 15

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Stabmattenzaunes auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 1245/2, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Weiherholzfeld“ in Bezug auf die Art und die Höhe der Einfriedung. Der Stabmattenzaun soll mit einer Höhe von 1,30 m errichtet werden. Laut Bebauungsplan darf lediglich ein Holz- oder Hanichelzaun errichtet werden. Die Höhe hierfür ist auf max. 1,0 m über Straßen- bzw. Geländeoberfläche beschränkt 
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller beigebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Weiherholzfeld“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

16. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Gartenhauses auf Fl.Nr.1245/2, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Weiherholzfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 16

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Gartenhauses auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 1245/2, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Weiherholzfeld“ in Bezug auf die Baugrenzenüberschreitung. Das Gartenhaus mit den Ausmaßen 6,50 m x 4,00 m (2,60 m Wandhöhe) befindet sich außerhalb der Baugrenzen. 
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller beigebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Weiherholzfeld“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

17. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Gartenhauses/Geräteschuppen auf Fl.Nr.1279/30, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Am Büchlacker II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 17

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Gartenhauses/Geräteschuppen auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 1279/30, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker II“ in Bezug auf die Baugrenzenüberschreitung. Das Gartenhaus/Geräteschuppen mit den Ausmaßen 5,10 m x 5,40 m (2,50 m Wandhöhe) befindet sich außerhalb der Baugrenzen, die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzt sind.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller beigebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker II“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

18. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 18
zum Seitenanfang

18.1. Bekanntgabe von Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö informativ 18.1

Sachverhalt

Für folgende Beschlüsse sind die Gründe der Geheimhaltung weggefallen:

Sanierung Gemeindekindergarten
Bodenbelagsarbeiten:        Fa. Raumausstattung Gerstl, Oberergoldsbach

Sanierung der Grundschule Hohenthann
Bodenbelagsarbeiten:        Fa. Raumausstattung Gerstl, Oberergoldsbach
Lüftungsanlage Hort:                Fa. Schmal Haustechnik, Siegenburg

Feuerwehren der Gemeinde Hohenthann
Umstellung der Zusatzalarmierung von SMS auf Alarmierungs-App „Divera 24/7 Alarm“

Umrüstung Pumpwerk Wachelkofen
Elektroarbeiten:                Fa. Beab GmbH, Pentling

Bauhof - Pflege der Ausgleichsflächen
Anschaffung Kreiselmäher:        Fa. Senger, Kirchberg

zum Seitenanfang

18.2. Evaluation zur Grundschule Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö informativ 18.2

Sachverhalt

Bei der diesjährigen Evaluation der Grundschule Hohenthann wurden insgesamt sehr gute Ergebnisse erzielt. Die letzte Evaluation fand 2015/2016 statt.
Neben der Klassenführung, der Nachvollziehbarkeit des Lernangebots, der Variation der Lehr- und Lernmethoden, der Schülerorientierung, der Berücksichtigung unterschiedlicher Lernvoraussetzungen und des nachhaltigen Lernens wurden auch die Demokratieerziehung, Achtung und Rücksicht, die Interessensförderung, die Prävention, das Qualitätsmanagement, die kooperative Unterrichtsentwicklung, die individuelle und schulische Weiterentwicklung sowie die Zusammenarbeit mit Eltern und Kooperationspartnern bewertet. In 11 Bereichen war die Praxis exzellent, in 7 Bereichen gut und in 17 Bereichen angemessen. 
Die Grundschule zeichnet sich nicht zuletzt durch die Einbeziehung aller in das Schulleben aus. Die Schulleitung hat klare Vorstellungen, die die Qualitätsentwicklung ebenso stützt wie das Kollegium, das sich neuen Impulsen gegenüber offen zeigt und sich durch seine pädagogische Arbeit und Identifikation mit der Schule auszeichnet.
Die große gegenseitige Wertschätzung innerhalb der gesamten Schulfamilie führt zu einem äußerst lernförderlichen und positiven Schulklima. Dies dient auch in hohem Maße der Erreichung der Ziele innerhalb der Schul- und Unterrichtsentwicklung.
Ein vielfältiges Angebot an institutionalisierten Maßnahmen, Projekten, Aktionen und Kooperationen im Sinne des Leitbildes der Grundschule tragen zu einer umfassenden Persönlichkeitsbildung der Schüler als Grundlage für eine erfolgreiche Lebensbewältigung bei.
Hervorzuheben ist auch der Einsatz der Schulfamilie für die Förderung der individuellen Interessen und Fähigkeiten der Kinder. Um diese weiter zu intensivieren, wird empfohlen, auf der Basis von zuverlässig erfassten und individuell rückgemeldeten Lernschwierigkeiten und Lernfortschritten quantitative und qualitative Differenzierung sowie Formen der Selbstorganisation von Lernprozessen noch regelmäßiger im Unterrichtsalltag aller Klassen zu verankern.
Um die Qualitätsentwicklung der schulischen Prozesse voranzutreiben, wird nicht nur das systematische Erproben und verbindliche Einführen neuer Unterrichtsmethoden auf der Grundlage eines gemeinsam ausgearbeiteten Methodencurriculums empfohlen, sondern auch eine gemeinsame Abstimmung der Leistungsmessung und -bewertung im Sinne des Lehrplan PLUS (Leistungskonzept).

zum Seitenanfang

18.3. Anfrage GR Blechschmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö 18.3

Sachverhalt

GR Blechschmidt erklärte, dass am Bushäuschen in Andermannsdorf bei der Metzgerei Steger keine Möglichkeit besteht, dass die Schüler ihre Fahrräder abstellen. Diese werden meistens an den Zaun angelehnt, wodurch es auch keine richtige Absperrmöglichkeit gibt. Es muss hier kein direkter Fahrradständer angebracht werden, lediglich eine Stange würde reichen, an der die Kinder ihre Räder versperren können. 
Erste Bürgermeisterin Weiß erklärte, dass man sich darum kümmern werde. 

zum Seitenanfang

18.4. Anfrage GR Müller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö 18.4

Sachverhalt

GR Müller wies darauf hin, dass Frau Christine Erbinger bisher stellvertretende Verbandsrätin beim Zweckverband ILE „Holledauer Tor“ war. Er schlug deshalb vor, das neue Gemeinderatsmitglied Stefan Schießl als neuen stellvertr. Verbandsrat für den Zweckverband ILE „Holledauer Tor“ zu benennen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass Stefan Schießl als neuer stellvertretender Verbandsrat in den Zweckverband ILE „Holledauer Tor entsandt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.06.2022 07:44 Uhr