Datum: 03.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 11.10.2022
2 Baugebiet "Am Wald" - Vorstellung Rückhaltung Niederschlagswasser
3 Aufstellen eines Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Am Wald" in Hohenthann
4 Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs zum Deckblatt Nr. 1 des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Wald“ in Hohenthann
5 Außenanlage Kinderkrippe Schmatzhausen - Varianten Stützwand im Norden und Osten
6 Fortschreibung Bedarfsplan Bauhof
7 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Einfriedung mit L-Steinen mit einer Höhe von 80cm auf Fl.Nr. 320/7, Gemarkung Schmatzhausen im Baugebiet "Am Sonnenberg"
8 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 470, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg
9 Antrag auf Neubau einer Ortbetongüllegrube mit Foliendach auf Fl.Nr. 624/6, Gemarkung Wachelkofen bei Pfarrkofen
10 Standesamtswesen - Bestellung einer Mitarbeiterin zur Standesbeamtin
11 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
11.1 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
11.2 Betriebskostenzuschuss Caritas Seniorendienste
11.3 Verteilung der Gemeindekalender 2023
11.4 Anfrage von GR Faltermeier wegen Verkehrsspiegel in Schmatzhausen
11.5 Anfragen Gemeinderatsmitglieder

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 11.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.11.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Hummel stimmte nicht mit ab, da er an der Sitzung vom 11.10.2022 nicht anwesend war.

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2. Baugebiet "Am Wald" - Vorstellung Rückhaltung Niederschlagswasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.11.2022 ö 2

Sachverhalt

Für die Vorstellung des Rückhaltekonzeptes zum Baugebiet "Am Wald" konnte Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß den Dipl. Ing. Hans Seemann vom Ingenieurbüro Ferstl begrüßen.
Die Vorsitzende erläuterte, dass sich der Gemeinderat schon seit geraumer Zeit mit der Erschließung des Baugebietes „Am Wald“ beschäftigte. Bei einem Vor-Ort-Termin am 05.07.2022 erläuterte Dipl. Ing. Seemann dem Gemeinderat verschiedene Varianten für die Erschließung. Der Gemeinderat beschloss in der NÖ-GR-Sitzung vom 05.07.2022, dass die Höhen der Straße soweit angehoben werden, dass der Tiefpunkt bis zum Weg entlang des Waldes verlegt wird. Die Querneigung erfolgt dann talseitig und es entsteht kein Tiefpunkt mehr im Bereich der Grundstücke 4 und 5. Außerdem wird keine Pumpstation für das Schmutzwasser benötigt, aber es werden viel mehr Kiesmassen zum Aufschütten der Straße von bis zu 1,90 m benötigt. Die Bebauung der Parzellen 3 - 5 ist dann nur mit UG + EG + OG möglich dies ist aber nicht im B-Plan vorgesehen. Weiter war man sich im Gemeinderat einigt, hier bei den Baugenehmigungen mit keinen Befreiungen zu arbeiten, sondern eine Deckblattänderung durchzuführen.
Bevor wir bei TOP 3 die Deckblattänderung aufgestellt wird, möchte Herr Seemann noch eine Alternative zum im B-Plan vorgesehen offenen Rückhaltebecken vorstellen.
Herr Seemann erläuterte, dass bei einem 20-jährigen Regenereignis 73 m³ Rückhaltevolumen benötigt werden. Das Regenrückhaltebecken ist nicht ordentlich zu pflegen und es ist nicht sinnvoll dieses zu bauen, da die Beckensohle eine Tiefe von 2,25 m aufweisen würde. Als Alternative kann ein Stauraumkanal DN 2000 mit einer Länge von 22,50 m mit eingebauter Drosselklappe von 15 l/s Abfluss, eingebaut werden.
Die Kosten für diesen Stauraumkanal belaufen sich auf ca. 45.000 €, das offene Erdbecken kostet laut Kostenschätzung ca. 30.000 €. Damit entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 15.000 €. Laut Herrn Seemann ist es sinnvoll sich für diese Variante zu entscheiden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass dem Vorschlag des Ingenieurbüros zugestimmt wird, dass ein Stauraumkanal anstelle des Rückhaltebeckens vorgesehen werden soll. Die weitere Planung soll mit dem Stauraumkanal erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Aufstellen eines Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Am Wald" in Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Durch die vorgelegte Erschließungsplanung (Ing.Büro Ferstl) zum BG "Am Wald" haben sich Änderungen an der Höhenlage der geplanten Straße ergeben. Somit ist eine Bebauung der Parzellen 3 - 5 mit E + I nicht mehr möglich. Daher sollen die Festsetzungen zu diesen Parzellen geändert werden.
Für die Vorstellung des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungsplan konnte Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß den Architekten Herrn Ludwig Bindhammer begrüßen.
Herr Bindhammer erläuterte die vorgesehen Änderungen. Nur der Bereich von Parzelle 3, 4 und 5 soll geändert werden. Bei den Gebäuden wurden die Baugrenzen geändert. Der Bereich der für das Rückhaltebecken vorgesehen war, wird zur Grünfläche und könnte als Spielplatz ausgewiesen werden. Ab Oberkante Straße sind 6,70 m für eine 3 geschossige Bebauung möglich. Der neue Gebäudetyp heißt dann E3. Als weitere Änderungen sind Stützmauern zur Terrassierung bis 1,2 m zulässig. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass für den Bebauungs- und Grünordnungsplan "Am Wald" ein Deckblatt Nr. 1 (für die Parzellen 3 - 5) aufgestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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4. Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs zum Deckblatt Nr. 1 des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Wald“ in Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der heutigen Sitzung (TOP 3) beschlossen, dass ein Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Am Wald" aufgestellt wird. Von dem Architekturbüro Bindhammer, Bayerbach wurde ein Vorentwurf erarbeitet.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass die Wandhöhe anstatt 6,70 m nur 6,50 m betragen soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Punkt abgelehnt. Es bleibt bei 6,70 m.

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass anstatt der zwei vorgeschlagenen WE, drei WE errichtet werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
Damit bleibt es bei den vorgeschlagenen 2 Wohneinheiten.

Beschluss 3

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes in der Fassung vom 03.11.2022 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hierfür durchzuführen.
Das Verfahren soll nach § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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5. Außenanlage Kinderkrippe Schmatzhausen - Varianten Stützwand im Norden und Osten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.11.2022 ö 5

Sachverhalt

Die Vorsitzende informierte den Gemeinderat über den Baufortschritt des Neubaus der Kinderkrippe. Die Baumeisterarbeiten werden in Kürze abgeschlossen sein und dieses Jahr wird noch der Dachstuhl aufgestellt und die Spenglerarbeiten durchgeführt. Anschließend erfolgt noch der Abbau des Gerüsts. Die Ausführung der Außenanlagen sind erst im nächsten Jahr eingeplant. 
Im Norden und Osten ist das Gelände der Kinderkrippe um bis zu 1,15 m tiefer als die angrenzenden Grundstücke. Deshalb sollten dort Stützwände erstellt werden. Das nördliche landwirtschaftliche Flurstück hängt zur Kinderkrippe hin. Um das Kinderkrippengrundstück vom zulaufende Niederschlagswasser und Schlamm zu schützen ist geplant, dass die Stützwände jetzt erstellt werden sollen. Diese sollen um ca. 50 cm höher wie das obenliegende Grundstück sein. Es wurde mit dem Ingenieurbüro Dichtl bzgl. der Statik Kontakt aufgenommen, da oberhalb des Geländes eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung erfolgt. 
Herr Klaus Leinthaler vom Bauamt erläuterte dem Gemeinderat die ausgearbeitete Planung. Die Stützmauer an der Nordseite ist mit einem zweiseitigen Fundamentfuß gedacht. Dieser würde dann wieder auf dem Nachbargrundstück mit einer Breite von ca. 50 cm stehen. Der Grundstückseigentümer hat sein Einverständnis für die Überbauung gegeben. 
Die Ortbetonmauer ist statisch langlebiger und auch hinsichtlich des Wasserschutzes die bessere Lösung, gegenüber einer Fertigteilwand weil weniger Fugen/Stöße in der Wand notwendig sind.
Für die Gestaltung der Betonwand könnte man sich folgendes vorstellen. Begrünen, Sitzstufen, Pflanztröge für ein Hochbeet und dergleichen. Dies wird aber nächstes Jahr bei der Planung der Außenanlagen endbesprochen. Bei der Ostseite ist auch eine Ortbetonwand geplant.

Beschluss

Der Gemeinderat beschießt, dass mit der vorgestellten Planung Einverständnis besteht und mit dem Grundstückseigentümer des landwirtschaftlichen Grundstücks eine Vereinbarung abzuschließen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Fortschreibung Bedarfsplan Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.11.2022 ö 6

Sachverhalt

Vorstellung der Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Bauhof. Im Jahr 2019 wurde ein Bedarfsplan für den Bauhof aufgestellt. Dieser wurde bereits teilweise umgesetzt mit der Anschaffung im Dez. 2020 eines Teleskopradladers, in 2021 mit der Anschaffung einer gebr. Anhängers und eines Pritschenwagens. 
Der Gemeinderat erhielt eine Aufstellung der Gerätschaften vom gemeindlichen Bauhof für die Jahre 2019/2020/2021/bis 30.09.2022 mit Einsatzstunden und Wartungs- und Reparaturkosten. In einer NÖ-GR-Sitzung am 05.07.2022 wurde über eine mögliche Anschaffung einer Mähkombination gesprochen, da die gemeindeeigene Mähkombination aufgrund ihres Alters sehr reparaturanfällig ist und dadurch diese hohen Kosten verursacht. Vergangener Woche ist die Mähkombination wieder nicht mehr einsatzbereit und würde nun Materialreparaturkosten von ca. 2.500 € verursachen. Weiter wurde auch überlegt, ob die Gemeinde bei einer Neuanschaffung alles selber mäht und dadurch keine Fremdfirma mehr benötigt und sich dadurch diese Kosten einsparen könnten. Heute ist vom Gemeinderat eine Entscheidung über eine oder keine Neuanschaffung zu treffen.
Es fanden Vorführungen am 12.07.2022 der Fa. Dücker und am 18.07.2022 von der Fa. Mulag statt. Die Gemeinderäte konnten sich einen Eindruck über die Gerätschaften verschaffen. 
Es wurde ein Vorführgerät der Fa. Mulag 700 und ein Dücker MK 25-800 mit einem Unimog-Trägerfahrzeug gezeigt. Da hier von Kosten bei einer Neuanschaffung von ca. 332.000 € netto zu rechnen sind, wurde auch über eine Alternative mit einem Traktor und einer Mähkombination nachgedacht. Die Kostenschätzung liegt bei ca. 268.000 € netto. Es wäre auch ein Mietkauf oder auch evtl. ein Kauf eines Vorführgerätes möglich, wobei hier Einsparungen von ca. 8 % möglich sein können.
Die Mähkombination Mulag 700 scheidet laut unseres Bauhofleiters aus, da dieser einen zu großen Arm aufweist und dieser bei unseren Straßen nicht überall einsetzbar ist. Der Vorteil bei diesem Gerät wäre gewesen, dass das Gewicht nicht nur vorne ist, sondern ein Arm nach hinten gelegt werden kann. 
Daraufhin wurde nochmal Kontakt mit der Fa. Dücker aufgenommen und es wurde uns ein Angebot über einen Dücker UNA 500 inkl. HDM 600 hinten und einem zusätzlichen Mähkopf gemacht. Hier ist ein Arm vorne und einer hinten am Trägerfahrzeug angebracht. Somit ist die Gewichtsverteilung ausgewogen und der Verschleiß gemindert ist und eine Mähdurchgangsfahrt kann eingespart werden. Hier kann auch unsere bestehende Astschere verwendet werden. 
Sollte sich der Gemeinderat für eine neue Mähkombination entscheiden, ist noch zu klären mit welcher Trägerfahrzeug dieses Gerät gefahren werden soll. Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Variante 1 ist eine Mercedes Unimog oder Variante 2 ein Fendt oder Steyr Traktor. Beim Unimog wäre dann angedacht, dass unser bestehender Unimog Baujahr 2013 verkauft wird. Bei der Anschaffung eines Traktors gäbe es folgende Überlegungen. Der vorhandenen JCB Baujahr 2011 bleibt noch die nächsten 3-4 Jahre in Betrieb, danach wird er verkauft. Der JCB kann die neue Mähkombination nicht aufnehmen, da er eine zu geringe Achslast aufweist. Der vorhandene Streuer vom JCB muss in den nächsten 2-3 Jahren neu beschafft werden, dann aber angepasst ein evtl. neues Trägerfahrzeug. 
Nach dem Verkauf des JCB wäre eine Anschaffung eines kleinen Winterdienstfahrzeuges evtl. einem Unitrack angedacht. Der Grund hierfür wäre als Unterstützungsgerät für unseren Multicar Tremo, da die zu räumenden Geh- und Radwege immer mehr werden. 
Für den bestehenden Unimog wäre eine Ersatzbeschaffung im Jahr 2028-2030, statt im Jahr 2025-2026 angedacht. 
Kostenschätzung für den Mähkombination UNA 500 inkl. HDM 600 + zusätzlichen Mähkopf und Traktor ca. 298.000 € netto. Mähkombination UNA 500 inkl. HDM 600 + zusätzlichen Mähkopf und Unimog wären bei ca. 380.000 € netto. 
Weitere Bedarfsplanung: Anschaffung eines neuen Kippers im nächsten Jahr (ist bereits im Bedarfsplan von 2019 vorhanden),
Ein Ersatzfahrzeug für alten Fiat-Kombi (dieser hat noch TÜV bis Nov. 2023) Es gibt hierzu Überlegungen, ob nicht im Frühjahr der alte Fiat-Kombi verkauft werden soll und hierzu ein kleineres gebrauchtes Fahrzeug für unseren Bauhofleiter angeschafft werden kann. (Kosten ca. 25.000 €) evtl. einen Caddy. Vom Bauamt kommen Aufträge an den Baufhof die vor Arbeitseinteilung besichtigt werden müssen, außerdem müssen Kontrollfahrten gemacht werden. Mit dem Unimog oder einem anderen Fahrzeug zu fahren ist hier nicht wirtschaftlich. 
Unser alter Bagger ist ein großes Thema: Die Reparatur ist lt. unserem Mechaniker nicht mehr rentabel. Hier ist über die Anschaffung eines gebrauchten Baggers zu sprechen. Es wurde ja bereits von GR Hummel angeregt, Kontakt mit Fa. Paintner aus Artlkofen aufzunehmen, ob dieser bereit wäre unsere Gräben und alle anfallenden Arbeiten zu übernehmen. Dieser wäre bereit, aber die Arbeiten müssten zusammengefasst werden und es wäre keine Räumung auf Abruf möglich. Der anfallende Erdaushub kann auf den Feldern nicht gelagert werden und müsste weggefahren werden. Wertvoller Humus geht verloren. 
Der Bagger wird mit ca. 350 Betriebsstunden im Jahr eingesetzt. Folgende Arbeiten erfolgen mit dem Bagger (z.B. Gräben räumen, Baumfällungen, Hecken häckseln, Sandfang räumen, Durchlässe reparieren)
Weiter ist noch über die Pflege unseres Friedhofes und der Rückhaltebecken zu sprechen. Es wurde bereits ein Video vom Wegepflegegeräteinsatz aus Rottenburg am Friedhof der Gemeinde vorgestellt. Es wurde festgestellt, dass man mit der Pflege mit Heißwasser dem Unkraut im Friedhof nicht her wird.
Das Grundgerät würde ca. 22.000 € brutto kosten. Weiter gibt es einige Anbaugeräte, die Kosten einsparen würden, da keine Fremdvergabe mehr notwendig ist und dies eine Erleichterung für unsere Mitarbeiter wäre. Mit dem Doppelmesser-Portalmähwerkanbaugerät (ca. 5.100 € brutto) sowie einen Bandschwader (ca. 3.700 € brutto) könnte die Gemeinde ihre RRB selber mähen und Gras aufnehmen und Kosten von ca. 3.000 € sparen.  Weiter gibt es einen Wildkrautentferner (ca. 5.000 € brutto), der den Einsatz mit Heißwasser ersetzen würde. Fremdkosten hierfür im Jahr 2021 waren 9.500 €. abzgl. der Arbeitszeit Bauhof wäre noch eine Einsparung von 5.500 € gegeben. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass eine neue Mähkombination Dücker UNA 500 + HDM 600 hinten und zusätzlichen Mähkopf sowie einen Traktor angeschafft wird. Eine Angebotseinholung ist durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bedarfsplan wird aktualisiert: 2023 soll ein Ersatzfahrzeug für den Bauhofleiter angeschafft werden, hier ist noch zu eruieren in welchen Kostenrahmen sich ein gebrauchtes Fahrzeug bewegen soll.
Für den Bagger sollte in 2023/24 ein gebrauchter angeschafft werden. Außerdem sollte ein Gerät zur Pflege des Friedhofs (Grundgerät mit Anbaugeräten) 2023 angeschafft werden. Hier ist vorab zu klären, ob eine interkommunale Anschaffung mit der Nachbargemeinde, sowie eine Förderung möglich ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Bedarfplan ist Bestandteil dieses Protokolls.

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7. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Einfriedung mit L-Steinen mit einer Höhe von 80cm auf Fl.Nr. 320/7, Gemarkung Schmatzhausen im Baugebiet "Am Sonnenberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.11.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für die Errichtung einer Einfriedung mit L-Steinen mit einer Höhe von 80 cm an der südwestlichen und südöstlichen Grundstücksgrenze auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 320/7, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Sonnenberg“ in Bezug auf die Art der Einfriedung bzw. der Errichtung eines Sockels. Die L-Steine sollen mit einer Höhe von 80cm errichtet werden. Als Einfriedung sind laut Bebauungsplan Holz- und Metallzäune sowie Schnitthecken und freiwachsenden Hecken mit einer Höhe bis max. 1,20 m zulässig. Sockel zwischen den Grundstücken und an der rückwärtigen Grundstücksgrenze sind unzulässig. Stützmauern sind nur im Bereich der Garagenzufahrten bis 0,30m Höhe zulässig. 
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller nicht vollständig beigebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Sonnenberg“ nicht zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen negativen Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 470, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.11.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Bauherren stellen Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 470, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg. Der Bauherr möchte in diesem Vorbescheid klären, ob ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage (zur Eigennutzung) und Satteldach (2 Vollgeschosse) an dieser Stelle wie im Lageplan dargestellt, errichtet werden darf. 
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB. Die 2 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 
Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. 
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Neubau einer Ortbetongüllegrube mit Foliendach auf Fl.Nr. 624/6, Gemarkung Wachelkofen bei Pfarrkofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.11.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau einer Ortbetongüllegrube mit Foliendach auf dem Grundstück Fl.Nr. 624/6, Gemarkung Wachelkofen bei Pfarrkofen.
Nachbarunterschriften sind nicht nötig, da die angrenzenden Grundstücke dem Antragsteller bzw. der Gemeinde oder dem Landkreis gehören.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Standesamtswesen - Bestellung einer Mitarbeiterin zur Standesbeamtin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.11.2022 ö 10

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Verwaltungsfachangestellte Elisabeth Keck zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks der Gemeinde Hohenthann mit Wirkung vom 04. November 2022 bestellt wird. Frau Keck hat bereits im Jahr 2008 am Grundseminar für neu zu bestellende Standesbeamte bei der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf mit Erfolg teilgenommen und hat bei ihrem früheren Arbeitgeber, dem Markt Mallersdorf-Pfaffenberg, in der Zeit von September 2008 bis November 2012 die Aufgaben der Standesbeamtin und ab Dezember 2012 bis Juli 2022 die Aufgaben der Leitenden Standesbeamtin ausgeführt. Das Landratsamt Landshut hat mit Schreiben vom 26.09.2022 gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) die Ausnahmegenehmigung von dem Erfordernis nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AVPStG (fehlende Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II) erteilt. Eine Bestellungsurkunde ist Frau Keck auszuhändigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.11.2022 ö beschließend 11
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11.1. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.11.2022 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Markt Pfeffenhausen
Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB "Koppenwall Süd-Ost"
Durch die Einbeziehungssatzung soll eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1006 der Gemarkung Rainertshausen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Koppenwall miteingezogen werden. Das Grundstück befindet sich am süd-östlichen Ortsrand von Koppenwall.
Die Fläche der Einbeziehungssatzung beträgt ca. 1.905 m²

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

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11.2. Betriebskostenzuschuss Caritas Seniorendienste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.11.2022 ö beschließend 11.2

Sachverhalt

Die Ambulante Kranken- und Altenpflegestation ist seit 01.07.2022 in die Betriebsführung der Caritas-Seniorendienste gGmbH Kelheim übergegangen. Diese stellten einen Antrag auf jährlichen Betriebskostenzuschuss für die Caritas Sozialstation Rottenburg-Pfeffenhausen-Hohenthann, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch weiterhin erhalten zu können. 
Bisher wurden an die Ambulante Kranken- und Altenpflegestation jährlich 1 € pro Einwohner bezahlt. Nach Rückfrage bei den Gemeinden Pfeffenhausen und Rottenburg bezahlen diese ebenso 1 € pro Einwohner. Man war sich aber einig, dass dies nur für ein Jahr so gehandhabt wird und nicht pauschal für die nächsten Jahre gilt. Nach Vorlage eines Jahresabschlusses der Caritas-Seniorendienste gGmbH wird man darüber neu entscheiden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für die Caritas Sozialstation Rottenburg-Pfeffenhausen-Hohenthann einen Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2022 in Höhe von 4.299,00 € (4.299 Einwohner x 1 €) zu gewähren. 
Im nächsten Jahr soll über den Betriebskostenzuschuss, nach Vorlage eines Jahresabschlusses der Caritas Sozialstation Rottenburg-Pfeffenhausen-Hohenthann, neu entschieden werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11.3. Verteilung der Gemeindekalender 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.11.2022 ö 11.3

Sachverhalt

Die Verwaltung fragte beim Gemeinderat an, ob dieser wieder die Verteilung der Gemeindekalender 2023 übernimmt. Aus Sicht der Verwaltung wäre eine Verteilung über den Gemeinderat sinnvoll, da so wie von Gemeinderat Zieglmayer im Jahr 2021 vorgeschlagen eine Selbstabholung der Bürger, nur von wenigen Bürgern genutzt wird. Eine Versendung durch die Post ist aufgrund des Formats nicht möglich. 

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11.4. Anfrage von GR Faltermeier wegen Verkehrsspiegel in Schmatzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.11.2022 ö 11.4

Sachverhalt

GR Faltermeier fragte am 06.09.2022 in der ÖF Gemeinderatssitzung bzgl. einer Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Kreisstraße gegenüber der Bergstraße in Schmatzhausen an. 
Die Vorsitzende nahm Kontakt mit der Tiefbauverwaltung vom Landratsamt auf und stellte eine Anfrage. Die Verantwortlichen vom Tiefbauamt sahen sich die Situation vor Ort an und kamen zu dem Entschluss, dass das Sichtdreieck in diesem Bereich mehr als ausreichend (Sichtweite > 80 m) ist. Ein Verkehrsspiel stellt daher keine Verbesserung der Sicherheit dar und eine Aufstellung wird nicht befürwortet.

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11.5. Anfragen Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.11.2022 ö informativ 11.5

Sachverhalt

Beim Walderlebnispfad ist kein Plan im Schaukasten, dies wird mit dem Bauhof abgeklärt.
Das RBO Schild beim Bushäuschen in Unkofen wurde schon öfter bemängelt. Die Vorsitzende erklärte, dass heute eine Verkehrsschau stattgefunden hat und das Schild endlich versetzt wird.
Auch das Brückengeländer in Oberergoldsbach wurde noch nicht gestrichen. Zweite Bürgermeisterin Beck meinte, dass dies nicht notwendig sei. Bürgermeisterin Weiß wird dies in der Bürgerversammlung in Oberergoldsbach ansprechen.
Die Bekanntmachung der Gemeinderatssitzung ist nicht auf der Homepage. Die Vorsitzende wird dies mit der Verwaltung abklären. Die Gemeinderatssitzungen sind auf der Homepage im RIS (Ratsinformationssystem) einsehbar.
Herr Hummel wollte wissen, wie es mit dem FC Hohenthann jetzt weitergeht. Die Vorsitzende erklärte, dass der Gemeinderat eine Komplettauslagerung sowie eine Sanierung abgelehnt hat. Trotzdem soll demnächst ein Treffen mit dem FCH-Vorstand stattfinden, indem die weitere Vorgehensweise, auch auf Anregung von Gemeinderätin Pöschl, besprochen wird.

  • Gemeinderat Zieglmayer
Informierte über eine Schadstelle beim Radweg nach Eberstall auf Höhe Kölnberger.

Datenstand vom 08.12.2022 14:39 Uhr