Datum: 30.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 03.11.2022
2 Deckblatt Nr. 19 zum Flächennutzungsplan Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)
3 Feststellungsbeschluss über das Deckblatt Nr. 19 zum Flächennutzungsplan Hohenthann
4 Aufstellung eines Bebauungsplanes „Grafenhaun II“, Grafenhaun
5 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021
6 Scoping-Verfahren nach § 15 UVPG für das Vorhaben "Ersatzneubau 380-kV-Leitung; Raitersaich - Altheim" der Fa. Tennet TSO GmbH, Bayreuth
7 Information und Besprechung über die weitere Vorgehensweise zu der Planung "ehemaliges Raiffeisengelände"
8 Antrag auf Neubau eines Wintergarten auf Fl.Nr. 44/6, Gemarkung Schmatzhausen im Baugebiet "Am Hundsrück"
9 Antrag auf Ersatzneubau Schlossökonomie / Verwaltung, Ersatzneubau Stadel und Neubau Backhaus auf den Fl.Nrn. 1045 und 1046, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann
10 Antrag auf Anbau eines Balkons auf Fl.Nr. 681, Gemarkung Wachelkofen in Pfarrkofen
11 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports mit Blechdach auf den Fl.Nr. 4/4 und 5/2, Gemarkung Weihenstephan im Baugebiet "Am Kellerberg"
12 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1646, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun
13 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1646, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun
14 Widmung der Straßen und Wege gemäß Art. 6 BayStrWG im Baugebiet "Brandberg"
15 Ausschreibungsumfang Gemeindeverbindungsstraßen die im ELER-Programm genehmigt wurden
16 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
16.1 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
16.2 Bekanntgabe von Vergaben
16.3 Information zu einer Anfrage
16.4 Vereidigung eines neuen Feldgeschworenen
16.5 Information über den Beginn der Temporären Höherauslastung der 220-kV-Freileitung LH-08-B52A ab 01.01.2023 nach § 49b Abs 2 EnWG
16.6 Information der Bürgermeisterin
16.7 Anfragen von Gemeinderäten

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 03.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Müller, Krieger und Dam stimmten nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 03.11.2022 nicht anwesend waren.

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2. Deckblatt Nr. 19 zum Flächennutzungsplan Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bürgermeisterin Andrea Weiß stellte die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge für das Deckblatt Nr. 19 im Bereich "SO Untergambach II“ vor.
Aufgrund eines Formfehlers erfolgte eine nochmalige Auslegung des Deckblatts Nr. 19 zum Flächennutzungsplan.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 22.09.2022 bis 21.10.2022 durchgeführt. Darauf wurde mit Bekanntmachung vom 15.09.2022 hingewiesen. 
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.09.2022 an dem Verfahren beteiligt. Die Fachstellen erhielten einen Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 26.04.2022 mit der Bitte um Stellungnahme bis 21.10.2022.
Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge wurden vorgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Feststellungsbeschluss über das Deckblatt Nr. 19 zum Flächennutzungsplan Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö beschließend 3

Beschluss

Feststellungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass das Deckblatt Nr. 19 zum Flächennutzungsplan Hohenthann in der Fassung vom 30.11.2022 verbindlich festgestellt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Deckblatt Nr. 19 dem Landratsamt Landshut zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Aufstellung eines Bebauungsplanes „Grafenhaun II“, Grafenhaun

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1679 und 1681 jeweils Gemarkung Petersglaim soll ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Im Bereich des Bebauungsplanes ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) eingeplant. Der Name des Baugebietes soll "Grafenhaun II" lauten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass für Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1679 und 1681 jeweils Gemarkung Petersglaim, ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Im Bereich des Bebauungsplanes ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) einzuplanen. Der Name des Baugebietes soll "Grafenhaun II" lauten.
Das Architekturbüro Planteam hat einen Vorentwurf mit den textlichen Festsetzungen zu erarbeiten. Dieser Vorentwurf ist dann dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Herr Schiessl informiert als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, den Gemeinderat, dass am 22.11.2022 in den Räumen der Gemeindekasse die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommen wurde. Er verlas hierzu den vom Rechnungsprüfungsausschuss angefertigten Bericht und gab zu den verschiedenen Punkten die entsprechenden Feststellungen bekannt. Die Punkte wurden bereits im Gemeinderat behandelt. Außerdem erklärte er, dass sämtliche Unterlagen vorgelegt und eingesehen werden konnten. Folgende Punkte wurden näher erläutert:

  • Der Mietvertrag der Sparkasse sollte überprüft werden, ob eine Erhöhung des Mietzinses möglich ist. 
  • Es sollte nachgefragt werden, ob für den Fall, dass der Geldautomat in der Sparkasse gesprengt werden würde und dadurch ein Schaden am Rathaus entsteht, eine Versicherung sinnvoll wäre. 
  • Es wurde angeregt, dass man nachfragen sollte, ob ein Speicher für die PV-Anlage in der Schule mittlerweile sinnvoll ist. 
  • Es sollte überprüft werden, ob man den Strom der PV Anlage auf dem FF-Haus Andermannsdorf auch für die Pumpstation nutzen kann oder anderweitig für Eigennutzung verwenden kann
  • Die Altfälle der Resteliste sollten abgearbeitet und überprüft werden
  • Durch die Erhöhung der Strompreise und sämtlicher Verbrauchskosten sollte über eine Gebührenerhöhung für die Kindertageseinrichtungen nachgedacht werden
  • Die teilweise extrem hohen Telefonkosten bei den verschiedenen Verbrauchsstellen (u.a. Feuerwehren) sollten überprüft werden, ob es hier nicht evtl. günstigere Alternativen gibt. Hier könnte man den Breitbandpaten Michael Räbiger hinzuziehen. 
  • Überstunden Gemeindemitarbeiter: Durch die neue Regelung, dass die Überstunden zum 30.09. jeden Jahres nur noch das 1,5 fache der wöchentlichen Arbeitszeit betragen dürfen, haben sich die Überstunden reduziert. Diese Regelung wirkt sich also bereits positiv aus.

Gemeinderat Schiessl sprach den Beteiligten ihren Dank für die unproblematische Prüfung aus.

Die Kämmerin Julia Fink verlas im Anschluss den Rechenschaftsbericht mit den Einnahmen und Ausgaben und den Ergebnissen der Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr 2021.  Anschließend wurden die Haushaltsüberschreitungen verlesen und erläutert. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen Haushaltsüberschreitungen, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon mit früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich zu genehmigen. 
Der Bericht und die Bemerkungen des Rechnungsprüfungsausschusses werden zu Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Scoping-Verfahren nach § 15 UVPG für das Vorhaben "Ersatzneubau 380-kV-Leitung; Raitersaich - Altheim" der Fa. Tennet TSO GmbH, Bayreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö 6

Sachverhalt

Die TenneT TSO GmbH (Vorhabenträgerin) beabsichtigt, die bestehende 220-KV-Freileitung von Raitersaich nach Altheim („Juraleitung“) durch die Errichtung einer 380-KV-Höchstspannungsleitung zu ersetzen.
Das Raumordnungsverfahren wurde am 12.05.2021 eingereicht und ist mit dem Erhalt der landesplanerischen Beurteilung am 30.06.2022 abgeschlossen. Die landesplanerische Beurteilung hat den eingereichten Korridor mit Maßgaben als raumverträglich bestätigt. Dem ROV schließt sich zur Genehmigung des Ersatzneubaus ein Planfeststellungsverfahren gem.§ 43 Abs. 1 EnWG an. Für das Ersatzneubauvorhaben besteht eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). 
Die Vorhabenträgerin stellt bei der planfeststellenden Behörde Antrag auf Durchführung eines Scopings (§ 15 Abs. 1 UVPG).

Im Scoping-Verfahren nach § 15 UVPG geht es insbesondere darum, ob die vom Vorhabenträger vorgesehenen Methoden und das Untersuchungsgebiet zur Erfassung, Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen zutreffend gewählt wurden und ob der von der Vorhabenträgerin vorgeschlagene Umfang an beizubringenden Untersuchungen genügt. 
Das Scoping-Verfahren hat zwar grundsätzlich nur die Ermittlung des Untersuchungsrahmens zum Inhalt. Gleichwohl bietet sich für die Vorhabenträgerin in diesem Zusammenhang die Gelegenheit, sich ein - über die umweltspezifischen Aspekte hinausgehendes - umfassendes Bild über weitere Belange, die potenzielle Probleme oder Konflikte beinhalten können, zu verschaffen und diese ggf. bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen.

Der Raumordnungskorridor wurde präzisiert und verläuft im Bereich Rottenburg a. d. Laaber westlich der Bestandsleitung nach Süden. Südlich Pfifferling erfolgt der Schwenk nach Osten, das Tal der kleinen Laaber wird südlich Laber gequert. Die Trasse verläuft dann nördl. Gambachreuth. Von dort knickt die Leitung nach Südosten und verläuft über den Wald südlich Mantel. Der weitere Verlauf ist zwischen Unkofen und Oberergoldsbach Richtung Süden und trifft dann auf die 110-kV-Leitungen der Deutschen Bahn und des Bayernwerkes. 

Diese Variante ist im Verfahren zu prüfen, ob ein geradliniger Verlauf unter Umgehung des Vorranggebietes für Windkraftanlagen (33, Oberergoldsbach) möglich ist. Außerdem führt diese Variante durch den Waldbereich Fuchsberg. 

Beschluss

Der Gemeinderat spricht sich weiterhin für den geradlinigen Verlauf der Trasse aus. Dadurch werden weniger Mastenstandorte – die weniger Beeinträchtigung der Grundstückseigentümer nach sich ziehen – benötigt, ebenso ist diese Variante kostensparender. 
Außerdem ist die Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes, wegen der Annäherung an Baudenkmäler (Burg Kirchberg) geringer und man ist weiter entfernt von den Amphibien-Standorten. 
 
Mit dem Umfang der zu untersuchenden Gebiete besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Information und Besprechung über die weitere Vorgehensweise zu der Planung "ehemaliges Raiffeisengelände"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö 7

Sachverhalt

Die Vorsitzende informierte das Gremium, das im Verfahren des ISEK bereits Vorschläge wie Bürgertreff, Eiscafe, Judo, Co-Working Space, erarbeitet wurden. Sie erläuterte anhand eines Lageplanes das Ergebnis der Empfehlung des Gemeindeentwicklungsausschuss.  Der Gemeindeentwicklungsausschuss kam zu dem Ergebnis, dass folgende Vorhaben auf dem Gelände verwirklicht werden sollten. Barrierefreie Wohnungen, Parkgarage, Büroräume, Verkaufsflächen, Raum für VHS und Waldkiga, Vereinslagerfläche, Vereinsheim, Dojo, Bürgersaal, Gymnastikraum, Jugendhaus, Cafe. Weiter schlägt der Ausschuss die Durchführung eines Wettbewerbes mit einem möglichen Konzept zur Bebauung und Nutzung vor, die zur Entscheidungsfindung dienen soll.
Nach Rücksprache mit der Regierung und dem Landratsamt ist deren Empfehlung die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der die Fläche des Rathauses, des Gewölbekellers, der Werkstätte sowie der Bank und ggf. die Grundstücke von Fl.Nr. 1058 und 1058/3 beinhaltet. Die Grundstückseigentümer wurden bereits vorab über diese Möglichkeit informiert, werden aber später bei der Aufstellung mit eingebunden. 
Die Bebauung soll zweigeschossig erfolgen, damit sich die Gebäude in Umgebungsbebauung einfügen.  Die Gebäude sollen abgebrochen und der Silo-Turm soll nicht wiederhergestellt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung eines Wettbewerbs mit einem möglichen Konzept zur Bebauung und Nutzung, die zur Entscheidungsfindung dienen soll mit vorheriger Angebotseinholung.
Weiter besteht Einverständnis mit der Empfehlung des Gemeindeentwicklungsausschusses. 
Der Bereich „Tagespflege“ wird bei den Ideen noch ggf. mit aufgenommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Neubau eines Wintergarten auf Fl.Nr. 44/6, Gemarkung Schmatzhausen im Baugebiet "Am Hundsrück"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 44/6, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen. Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller teilweise beigebracht. Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet
„Am Hundsrück“ in Schmatzhausen.
Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag nicht eingehalten:

- Dachneigung 26° (B-Plan: 32-38°)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der oben aufgeführten Befreiung zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Ersatzneubau Schlossökonomie / Verwaltung, Ersatzneubau Stadel und Neubau Backhaus auf den Fl.Nrn. 1045 und 1046, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Ersatzbau Schlossökonomie / Verwaltung, Ersatzneubau Stadel und Neubau Backhaus auf den Fl.Nr. 1045 und 1046, Gem. Türkenfeld in Hohenthann. 
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB. Die Gebäude stehen unter Denkmalschutz.
Die 21 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 
Die Entwässerung ist gemäß der Satzung über öffentliche Entwässerungseinrichtungen der Gemeinde Hohenthann (EWS) auszuführen.
Das Landratsamt Landshut wird gebeten im Zuge der Fachstellenbeteiligung die Untere Denkmalschutzbehörde zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Anbau eines Balkons auf Fl.Nr. 681, Gemarkung Wachelkofen in Pfarrkofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Anbau eines Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 681, Gemarkung Wachelkofen in Pfarrkofen.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller teilweise beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben nach §35 Abs. 2 BauGB.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports mit Blechdach auf den Fl.Nr. 4/4 und 5/2, Gemarkung Weihenstephan im Baugebiet "Am Kellerberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit den Fl.Nr. 4/4 und 5/2, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Kellerberg“ in Bezug auf die Baugrenzenüberschreitung. Der Carport mit einer Grundfläche von 49,8 m² befindet sich außerhalb der Baugrenzen.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller beigebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Kellerberg“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1646, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1646, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun. 
Das Haus soll mit einem Satteldach und 2 Vollgeschosse zur Eigennutzung der Tochter errichtet werden. 
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Gemäß der Sondervereinbarung nach § 7 EWS mit dem Grundstückseigentümer, wird die Herstellung eines weiteren Grundstücksanschlusses an den Schmutzwasserkanal der Gemeinde versagt. Die Entwässerung des Bauvorhabens muss über den bereits bestehenden (ersten) Anschluss des Grundstückes durch Erweiterung der Grundstücksentwässerungsanlage erfolgen. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller zu tragen. 

Beschluss

Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Vorbescheid zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1646, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1646, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun. 
Das Haus soll mit einem Satteldach und 2 Vollgeschosse zur Eigennutzung der Tochter errichtet werden. 
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Gemäß der Sondervereinbarung nach § 7 EWS mit dem Grundstückseigentümer, wird die Herstellung eines weiteren Grundstücksanschlusses an den Schmutzwasserkanal der Gemeinde versagt. Die Entwässerung des Bauvorhabens muss über den bereits bestehenden (ersten) Anschluss des Grundstückes durch Erweiterung der Grundstücksentwässerungsanlage erfolgen. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller zu tragen. 

Beschluss

Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Vorbescheid zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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14. Widmung der Straßen und Wege gemäß Art. 6 BayStrWG im Baugebiet "Brandberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö beschließend 14

Sachverhalt

Ortsstraße
Widmung der Fl.Nr. 58/4, Gemarkung Weihenstephan zur öffentlichen Ortsstraße.
Teilbereich WE 58/4.1: Die Straße beginnt bei der Fl.Nr. 58/2, Gemarkung Weihenstephan (WE 58/2 = Ergoldinger Straße) und endet bei TF Fl.Nr. 58/4, Gemarkung Weihenstephan (WE 58/4.2). Der Straßenabschnitt hat eine Länge von 55 m und eine Breite von 8,50 m. Die Fläche beträgt 463 m².

Teilbereich WE 58/4.2: Die Straße beginnt bei der TF Fl.Nr. 58/2, Gemarkung Weihenstephan (WE 58/4.4) und endet bei Fl.Nr. 58/59, Gemarkung Weihenstephan. Der Straßenabschnitt hat eine Länge von 96 m und eine Breite von 6,50 m. Die Fläche beträgt 1062 m².

Teilbereich WE 58/4.3: Die Straße beginnt bei der Fl.Nr. 58/63, Gemarkung Weihenstephan und endet bei TF Fl.Nr. 58/4, Gemarkung Weihenstephan (WE 58/4.1). Der Straßenabschnitt hat eine Länge von 31 m und eine Breite von 6,00 m. Die Fläche beträgt 201 m².

Teilbereich WE 58/4.4: Die Straße beginnt bei der TF Fl.Nr. 58/2, Gemarkung Weihenstephan (WE 58/4.3) und endet bei Fl.Nr. 58/45, Gemarkung Weihenstephan. Der Straßenabschnitt hat eine Länge von 50 m und eine Breite von 6,50 m. Die Fläche beträgt 288 m².

Der Straßenname lautet Brandberg
Die Straße ist asphaltiert. Es sind ein Mehrzweckstreifen (2,0 m) und ein Gehweg (1,5 m) angebaut.
Widmungsbeschränkung: Geschwindigkeitsbeschränkung Zone 30. 
Die Straßenbaulast geht mit dieser Widmung auf die Gemeinde Hohenthann über.

Beschluss

Ortsstraße:
Der Gemeinderat beschließt, dass das FlstNr. 58/4, Gemarkung Weihenstephan (WE 58/4 mit den Teillängen WE 58/4.1 – WE 58/4.4 Brandberg) in Weihenstephan zur öffentlichen Ortsstraße mit Widmungsbeschränkung: Geschwindigkeitsbeschränkung Zone 30 gewidmet wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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15. Ausschreibungsumfang Gemeindeverbindungsstraßen die im ELER-Programm genehmigt wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö 15

Sachverhalt

Im ELER Programm wurden für die GVS Oberhof, GVS Hochreuth, GVS Laber-Schmidhof und GVS Penkofen eine Förderung beantragt. Die Förderzusage wurde für alle Straßen erteilt, aber jeweils nur Teilbereiche. Die Straßen müssen bis Ende 2023 fertiggestellt werden.
Förderabschnitte:
GVS Oberhof ganze Strecke bis Ende Gemeindegrundstück
GVS Hochreuth von der St 2143 bis Zufahrt nach Aign
GVS Laber-Schmidhof nur der Bereich zwischen den Ortschaften
GVS Penkofen von Pfarrkofen bis Hofzufahrt Haumberger
Für die Ausschreibung soll nun festgelegt werden ob noch weiter Abschnitte (ohne Förderung) saniert werden sollen.
Kostenzusammenstellung (brutto):
       Förderabschnitt        Zusatzbereich                Gesamtkosten
GVS Oberhof        190.000,00 €        --                190.000,00 €
GVS Schmidhof        432.000,00 €        OD Schmidhof                569.000,00 €
GVS Penkofen        324.000,00 €        Ausbau bis Kurve                470.000,00 €
GVS Hochreuth        305.000,00 €        bis LA 36                460.000,00 €
Planungskosten        124.000,00 €                        154.000,00 €

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass folgende Abschnitte ausgeschrieben werden sollen:
GVS Oberhof – ganze Strecke = beantragter Bereich
GVS Hochreuth – nur der beantragte Abschnitt
GVS Laber - Schmidhof – der beantragte Bereich einschl. der Ortsdurchfahrt Schmidhof
GVS Penkofen – der beantragte Bereich einschl. der Bereich bis nach der Kurve zur St 2413.
Kostenschätzung somit gesamt incl. Planungskosten 1.688.000,00 € abzüglich Förderung 807.760,00 € Eigenanteil Gemeinde 880.240,00 €.
Der Einmündungsbereich der GVS Penkofen zur ST2143 soll ebenso saniert und ausgeschrieben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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16. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö beschließend 16
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16.1. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö informativ 16.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Markt Ergolding
Änderung des Bebauungsplanes „Am Anger“ mit Deckblatt Nr. 6 für die Grundstücke Fl.Nr. 2981/109 u. 2967/ 6 der Gemarkung Ergolding (2. Auslegung)
Für die beabsichtigte Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils 6 Wohneinheiten, Stellplätzen und Carports soll ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs 4 BauGB erfolgen.
Die Fläche des Änderungsbereichs beträgt insgesamt ca. 2.102 m²

  • Markt Pfeffenhausen
Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Wasserstoffzentrum Pfeffenhausen“ – Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (2. Auslegung)
Das Sondergebiet soll auf der Fl.Nr. 691 der Gemarkung Pfeffenhausen entstehen. Das Planungsgebiet befindet sich am nord-östlichen Ortsrand von Pfeffenhausen, nahe der Kreisstraße LA 36.
Die Gesamtfläche für den geplanten Bereich beträgt innerhalb des Geltungsbereiches 104.374 m²

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

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16.2. Bekanntgabe von Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö informativ 16.2

Sachverhalt

Für folgende Beschlüsse sind die Gründe der Geheimhaltung weggefallen:

Baumpflege im Walderlebnispfad Hohenthann: Fa. Kölnberger Andermannsdorf

Neubau Kinderkrippe Schmatzhausen
Fenster und Beschattung:        Fa. Beck Fenster & Türen, Niederaichbach

Ingenieurleistung
Lichtsignalanlage St2143:                                IB Dietlmeier Pfeffenhausen
Ortsdurchfahrt Hohenthann Straßenbauarbeiten:        IB Dietlmeier Pfeffenhausen

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16.3. Information zu einer Anfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö informativ 16.3

Sachverhalt

Zweite Bürgermeisterin Ursula Beck sprach in der GR-Sitzung vom 06.09.2022 an, dass Sie vermehrt von Bürgerinnen und Bürgern angesprochen wurde, ob die Kreisstraße von Andermannsdorf nach Eberstall ggfs. auf 80 km/h begrenzt werden könnte. 
BGM Andrea Weiß stellte bei der Verkehrsbehörde vom Landratsamt einen Antrag und es fand daraufhin eine Verkehrsschau am 03.11.2022 statt. Es wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht möglich ist, da die aufgeführten Gründe, wie die überhöhten Geschwindigkeiten auf der Strecke, sowie im Bereich der Einfahrt in die Ortschaft Eberstall und das erhöhte Verkehrsaufkommen, seit dem Anschluss der B15N keine Geschwindigkeits-beschränkung nach § 45 Abs. 9 StVO rechtfertige. Zudem ist hervorzuheben, dass hier ein straßenbegleitender Geh- und Radweg vorliegt, sodass auch eine Trennung der Verkehrsarten geschieht. 

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16.4. Vereidigung eines neuen Feldgeschworenen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö 16.4

Sachverhalt

Herr Josef Ganslmeier Oberergoldsbach, Freystr. 7 stellte schriftlich einen Antrag ihn aus gesundheitlichen Gründen aus dem Amt des Feldgeschworenen zu entbinden und baldmöglichst einen Nachfolger zu bestellen.
Am 23.11.2022 konnte Herr Johannes Ganslmeier, Oberergoldsbach, Freystr, 7 als neuer Feldgeschworener für das Gebiet Oberergoldsbach von Bürgermeisterin Andrea Weiß bestellt und vereidigt werden. Das Abmarkungsgesetz (3. Teil Feldgeschorene), die Feldgeschworenenordnung und die Feldgeschworenenbekanntmachung wurden ihm ausgehändigt.

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16.5. Information über den Beginn der Temporären Höherauslastung der 220-kV-Freileitung LH-08-B52A ab 01.01.2023 nach § 49b Abs 2 EnWG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö 16.5

Sachverhalt

Aufgrund der aktuellen Situation und der, speziell in den Wintermonaten, zu erwartenden Gasmangellage, wurde die Fa. Tennet als Übertragungsnetzbetreiber vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgefordert, die wichtigsten Stromkreisverbindungen des Höchstspannungsnetzes temporär und zeitnah höher auszulasten.
  • Stromkreis (Ludersheim-) Sittling-Altheim 219 geplante Stromerhöhung von derzeit 834 A auf max. 1.500 A
Da diese Betriebsoptimierung höhere Betriebsströme und damit höhere magnetische Felder bewirkt, ist diese Information an möglicherweise betroffene Unternehmen weiterzuleiten. Der Hintergrund ist, dass besonders bei parallel zur Freileitung die induzierte Spannung gegen Erde angehoben werden kann. Diese Maßnahme betrifft den Zeitraum vom 01.01.2023 bis voraussichtlich 31.03.2024.

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16.6. Information der Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö informativ 16.6

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Weiß informierte den Gemeinderat über die Haushaltsbefragung der Energieversorgung Ergolding-Essenbach GmbH (EVE) über die Nahwärme-Erschließung in Hohenthann. Diese findet derzeit statt und die betroffenen Anwohner haben hierzu ein Schreiben von der EVE und der Gemeinde Hohenthann erhalten. 

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16.7. Anfragen von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.11.2022 ö beratend 16.7

Sachverhalt

Gemeinderat Müller wollte wissen, ob die Beleuchtung in der Turnhalle schon auf LED umgestellt ist. Dies ist nicht der Fall. Ebenso wollte er wissen, ob bzgl. der Breitbandversorgung in Rottenburg schon Ergebnisse vorliegen. Für den Bereich Rottenburg steht noch kein Ergebnis fest, hier endet die Frist im Dezember. Für den Bereich Hohenthann bekommt man im Dezember/Januar eine Information, wie es weitergeht. Die Vorsitzende teilte mit, dass die Beleuchtung Ende des Jahres auf LED umgestellt wird, weil einige defekt sind. Die Ergebnisse von Rottenburg liegen momentan bei ca. 31%

  • Gemeinderat Hopfensperger
Gemeinderat Hopfensperger regte an, dass die Feldstraße in Unkofen gegenüber dem Anwesen Unkofen 20, zwischen den Hausnummern 5 und 7/9 in einem sehr schlechten Zustand ist.

  • Gemeinderat Krieger
Gemeinderat Krieger merkte an, dass ein Baum beim Parkplatz des Modehauses Kirner aufgrund der Sanierung der Ortsdurchfahrt entfernt wurde und fragte nach, ob man hier einen neuen Baum pflanzen kann. Bürgermeisterin Weiß erklärte, dass der Grund nicht der Gemeinde gehört, man aber bei der Familie Kirner nachfragen kann, ob sie wieder einen Baum pflanzen möchten.

  • Gemeinderat Müller
Gemeinderat Müller merkte an, dass er die Ortsdurchfahrt in Hohenthann ohne Weihnachtsbeleuchtung sehr trostlos findet. Andere Gemeinden mit Beleuchtung geben ein schöneres Bild ab. Bürgermeisterin Weiß bemerkte, dass der Gemeinderat dies so beschlossen hat. 

Datenstand vom 15.12.2022 16:37 Uhr