Datum: 31.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 11.01.2023
2 Bebauungs- und Grünordnungsplan "Am Wald" Deckblatt Nr. 1 in Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)
3 Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Grafenhaun II“
4 Antrag auf isolierte Befreiung für den Neubau einer Wandscheibe als Einfriedung auf Fl.Nr. 1276/2, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "GE Nord" in Hohenthann
5 Antrag auf Neubau einer Pizzeria sowie eines Betriebsleiterwohnhauses mit Pkw-Doppelgarage auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 1381/52, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann im Genehmigungsfreistellungsverfahren
6 Antrag auf Abriss und Neubau einer Scheunenbebauung zur gewerblichen Vermietung und des Wohnhauses mit 3 WE auf Fl.Nr. 207, Gemarkung Wachelkofen in Wachelkofen
7 Antrag auf Neubau einer Hackschnitzelheizung auf Fl.Nr. 4/7, Gemarkung Andermannsdorf in Andermannsdorf
8 Antrag auf Neubau eines Carports auf Fl.Nr. 1210, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann
9 Antrag auf Verlegung der Niederschlagswasserleitung auf der Fl.Nr. 1645, Gem. Petersglaim
10 Antrag der Fraktionsgemeinschaft der Freien Wähler/SPD auf Erhöhung der Jugendförderung
11 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
11.1 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
11.2 Informationen zu den Anfragen von Gemeinderäten
11.3 Anfragen von Gemeinderäten

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 11.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bebauungs- und Grünordnungsplan "Am Wald" Deckblatt Nr. 1 in Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Hierzu konnte Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Herrn Bindhammer vom gleichnamigen Architekturbüro begrüßen.
Herr Bindhammer stellte die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge vor.

Den Bürgern wurde Gelegenheit gegeben, die Planung vom 24.11.2022 bis 23.12.2022 in
der Geschäftsstelle der Gemeinde Hohenthann einzusehen. Darauf wurde mit Bekanntmachung vom 16.11.2022. hingewiesen. Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen nachfolgende Stellungnahmen ein:

1.1 Frau Ingrid Hertreiter, Eichenstraße 18, 84098 Hohenthann, teilte mit Schreiben vom
22.12.2022 folgende Stellungnahme mit:
Zur öffentlichen Darlegung des Vorentwurfs der Änderung des Bebauungs- und
Grünordnungsplanes durch Deckblatt Nr. 1 „Am Wald" vom 16.11.2022, nehme ich wie
folgt Stellung:
Durch den o.g. Bebauungsplan mit der östlich am Waldrand verlaufenden Straße entstehen
massive Eingriffe in das Wurzelwerk des Baumbestandes. Diese entstehenden
Beschädigungen des Wurzelwerkes erhöhen das Risiko von Schäden durch absterbende
Bäume massiv.
Ein weiterer Punkt, den es zu Bedenken gilt, ist die Angabe der Baumfallgrenze mit 20
Meter. Bei großen Eichen am Waldrand mit einer Höhe von bis zu 35 Metern ist diese
als nicht-ausreichend zu betiteln. Der persönliche Haftungsfall aus resultierenden
Schäden aus dem Baumbestand ist aufgrund höherer Gewalt wie Blitzeinschläge,
Sturm oder Borkenkäferbefall nicht zu kalkulieren bzw. abzuschätzen, Zu erwähnen
sind hier vor allem Gefährdungen der KFZ-Stellplätze sowie Garagen, welche sich laut
Bebauungsplan unmittelbar der Straße anschließen und somit in der Baumfallgrenze
liegen,
Des Weiteren ist der Pflegeaufwand der Waldgrenze zum Erhalt der Durchfahrtshöhen
für die sichere Nutzung der Straße enorm. Hier ist die zusätzliche Belastung des
Waldgrundstück-Besitzers hervorzuheben.
Ein letzter Punkt beschreibt den Laubeintrag auf die östlich verlaufende Straße sowie
in das Wohngebiet mit entsprechenden Folgen wie Verunreinigungen auf Objekten,
Verstopfen von Entwässerungseinrichtungen etc. Konflikte mit Anwohnern sind hier
vorprogrammiert.
Ich möchte Sie bitten, meine oben angeführten Bedenken zu berücksichtigen und behalte
mir vor, weitere Stellungnahmen abzugeben.

1.2 Herr Ludwig Müller, Ergoldsbacher Straße 7, 84098 Hohenthann, teilte mit Schreiben
vom 22.12.2022 folgende Stellungnahme mit:
1. Die Ringstraße integriert im Osten, einen landwirtschaftlich Wirtschaftsweg (Flnr.
1257) unzulässigerweise in das Baugebiet. Der Weg ist zur Bewirtschaftung des angrenzenden
Waldes und insbesonders zur Bewirtschaftung der Reitanlage
Obergambach unverzichtbar.
2. Die Regenrückhaltung ist unter 5.3 des Bebauungsplans nur oberflächlich beschrieben
Es gibt keine aussagekräftigen Berechnungen, insbesonders im Bezug auf
die Größe und Ausformung des Rückhaltebeckens, unter Berücksichtigung von 12 m
Gefälle und meist weit mehr als 8,5 % (wie ausgeführt).
Es ist davon auszugehen, daß diese Erschließung und das Baugebiet „Am
Gambach" in der Summe die vermeintliche Entlastung bezüglich Hochwasserschutz
in der Eichenstraße kompensieren.
3. Die Baumfallläge im Osten wurde verantwortungsloserweise weit unterschritten.
Die mächtigen Eichen schlagen im Ernstfall über die Parkplätze auf die Gebäude.
Ich bitte deshalb um Rederecht und Einladung zur Gemeinderatssitzung

2. Im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange mit Schreiben vom 23.11.2022 an dem Verfahren beteiligt. Die
Fachstellen erhielten einen Vorentwurf mit Begründung in der Fassung vom
16.11.2022 mit der Bitte um Stellungnahme bis 23.12.2022.
Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen nachfolgende
Stellungnahmen ein:

2.1 Das Landratsamt Landshut – Untere Bauaufsichtsbehörde – Herr Staudenhöchtl
- teilte mit Schreiben vom 19.12.2022 mit, dass keine Stellungnahme erfolgt.
2.2 Das Landratsamt Landshut – SG 44 Bauleitplanung – Herr Valenta - teilte mit
Schreiben vom 14.12.2022 mit, dass keine Äußerung erfolgt.
2.3 Das Landratsamt Landshut – Untere Immissionsschutzbehörde Frau Strör – teilte
mit Schreiben vom 28.11.2022 mit, dass keine Äußerung erfolgt-.
2.4 Die Regierung von Niederbayern – Frau Volk – teilte mit Schreiben vom
19.12.2022 mit, dass Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung
dem Vorhaben nicht entgegenstehen.
2.5 Der Regionale Planungsverband – Herr Dreier – teilte mit Schreiben vom
20.12.2022 mit, dass keine Bedenken gegen die Planung bestehen.
2.6 Das Wasserwirtschaftsamt Landshut – Frau Uhl – teilt mit Schreiben vom
24.11.2022 folgende Stellungnahme mit:
wir weisen darauf hin, dass entsprechend § 37 WHG der Oberflächenabfluss, auch
wildabfließendes Wasser nicht zum Nachteil Dritter verändert werden darf.
Insbesondere durch Auffüllung im hügeligen Gelände besteht die Gefahr, dass
oberflächlich abfließendes Wasser in Bahnen gelenkt wird, die Dritte
benachteiligen. Dies ist wasserrechtlich unzulässig.


2.7 Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Herr Faltermeier –
teilte mit Schreiben vom 30.11.2022 folgende fachliche Informationen und Empfehlungen
mit:
Landwirtschaft:
Keine Äußerung
Forst:
Grundsätzlich gilt unsere Stellungnahme vom 05.07.2019 weiterhin.
Mittlerweile besteht bei einer Esche am Waldrand des Flurstückes 1256 durch Vitalitätseinbußen
durch das Eschentriebsterben die konkret, drohende Gefahr, dass
diese Esche jederzeit auf die angrenzende, zukünftige Bebauungsplanfläche fällt.
Aus forstlicher Sicht ist diese Esche vor Beginn der Erschließungs- und Baumaßnahmen
deshalb zu entnehmen.

2.8 Der Bayerische Bauernverband – Herr Mayerhofer - teilte mit Schreiben vom
14.12.2022 mit, dass keine Bedenken gegen die aktuelle Planung bestehen

2.9 Die Bayernwerk Netz AG, Altdorf – Herr Gebert - hat mit Schreiben vom
24.11.2022 mit, dass keine grundsätzlichen Einwendungen gegen das Planungsvorhaben
bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb Ihrer Anlagen
nicht beeinträchtigt werden.

2.10 Die Deutsche Telekom Technik GmbH – Frau Meierbeck - hat mit Schreiben vom
24.11.2022 mit, dass keine Einwände zur Planung bestehen.

2.11 Die Energieversorgung Ergolding-Essenbach GmbH – Herr Majunke und
Herr Lichtinger – haben mit Schreiben vom 29.11.2022 wie folgt mitgeteilt:
Gegen die Aufstellung Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Wald" besteht
unsererseits kein Einwand.
Eine Erschließung des Baugebietes mit einer regenerativen Nahwärmeversorgung
wäre durch die EVE bei positiver Wirtschaftlichkeit möglich.
Über weitere Ausbauplanungen und Ausbautermine bitten wir Sie uns auf dem
Laufenden zu halten.

2.12 Der Markt Ergoldsbach – Herr Bgm. Robold - teilte mit Schreiben vom
24.11.2022 mit, dass zur Planung keine Einwendungen bestehen.

2.13 Die Gemeinde Neufahrn i. NB – Frau Grundler - teilt mit Email vom 24.11.2022 mit,
dass die Gemeinde Neufahrn von der Planung nicht betroffen ist und deshalb keine
Stellungnahme abgibt.

2.14 Die Stadt Rottenburg a.d.Laaber – Herr Fuchs - teilt mit Email vom 28.11.2022 mit,
dass keine Anregungen und Bedenken zur Planung bestehen.

Beschluss 1

Zu Punkt 1.1: 
Vom Schreiben von Frau Hertreiter vom 22.12.2022 wurde Kenntnis genommen.
Die vorgebrachten Einwendungen betreffen alle den bereits rechtskräftigen Bebauungs-
und Grünordnungsplan „Am Wald“.
Durch die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes, mit Deckblatt
Nr. 1 ergeben sich keine Auswirkungen auf die von Frau Hertreiter vorgebrachten
Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu Punkt 1.2:

Vom Schreiben von Herrn Müller vom 22.12.2022 wurde Kenntnis genommen.
Zu den Punkten 1 und 3:
Die vorgebrachten Einwendungen betreffen den bereits rechtskräftigen Bebauungs-
und Grünordnungsplan „Am Wald“.
Durch die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes, mit Deckblatt
Nr. 1 ergeben sich keine Auswirkungen auf die von Herrn Müller vorgebrachten
Einwendungen.
Zu Punkt 2:
Mit der Planung zur Oberflächenwasserrückhaltung und dessen Ableitung ist die
Ferstl Ingenieurgesellschaft mbH aus Landshut beauftragt.
Die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut.
Für die Einleitung von Oberflächenwasser in ein Gewässer ist eine wasserrechtliche
Erlaubnis beim Wasserwirtschaftsamt einzuholen.

Zu Rederecht und Einladung zur Gemeinderatssitzung:
Die Einladung einzelner Bürgerinnen und Bürger sowie Erteilung eines Allgemeinen
Rederechts bei den Gemeinderatssitzungen, in denen die Einwendungen
und Anregungen, die bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachstellen
eingegangen sind, behandelt bzw. abgewogen werden, sieht das Bauleitplanverfahren
nicht vor.
Das Bauleitplanverfahren sieht für die Beteiligung der Öffentlichkeit 2 Auslegungen
der Planung von je 4 Wochen vor. Während dieser Auslegungen haben alle Bürgerinnen
und Bürger Gelegenheit Einwendungen und Anregungen zur Planung schriftlich
oder zur Niederschrift vorzubringen. Im Anschluss an diese Auslegungen hat
der Gemeinderat die Aufgabe, in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung über die
eingegangenen Einwendungen und Anregungen sachlich zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu Punkt 2.6: 
Vom Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Landshut vom 24.11.2022 wurde
Kenntnis genommen.
Die Hinweise werden beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 4

Zu Punkt 2.7: 
Vom Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 30.11.2022
wurde Kenntnis genommen.
Der Eigentümer der schadhaften Esche wird über die vom AELF genannten
Gefahren informiert und aufgefordert den Baum zu entnehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 5

Zu Punkt 2.11: 
Vom Schreiben der Energieversorgung Ergolding-Essenbach GmbH vom
29.11.2022 wurde Kenntnis genommen.
Die Hinweise werden beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 6

Der Gemeinderat beschließt, dass die beschlossenen Abwägungsvorschläge entsprechend eingearbeitet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Grafenhaun II“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für die Vorstellung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan "Grafenhaun II" konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Herrn Ascher von Ingenieurbüro Planteam begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 30.11.2022 beschlossen, dass ein Bebauungs- und Grünordnungsplan "Grafenhaun II" aufgestellt wird. Von dem Ingenieurbüro Planteam, Landshut wurde ein Vorentwurf erarbeitet. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, einen Wendehammer mit einem voraussichtlichen Durchmesser von 18 Meter im Bebauungs- und Grünordnungsplan „Grafenhaun II“ mit aufzunehmen und einzuplanen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
Der Beschluss ist aufgrund des Abstimmungsergebnisses abgelehnt.

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, „Stein- und Schottergärten in Vorgärten“ im Bebauungs- und Grünordnungsplan „Grafenhaun II“ nicht zu erlauben und diese Vorgabe mit aufzunehmen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, die Regelung zur Einfriedung, wie aktuell im Bebauungs- und Grünordnungsplan „Grafenhaun II“ geregelt, so zu belassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt für die Gebäudetypen 1 und 2 ein Pultdach als Dachform zuzulassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Der Beschluss ist aufgrund des Abstimmungsergebnisses abgelehnt.

Beschluss 5

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Grafenhaun II" in der Fassung vom 31.01.2022 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hierfür durchzuführen.

Das Verfahren soll nach § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Antrag auf isolierte Befreiung für den Neubau einer Wandscheibe als Einfriedung auf Fl.Nr. 1276/2, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "GE Nord" in Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Gemeinderat Zenger nahm an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.

Für die Errichtung einer Wandscheibe als Einfriedung auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 1276/2, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „GE Nord“ in Bezug auf die Art der Einfriedung. Die Wandscheibe soll mit einer Höhe von 1,40 m errichtet werden. Die geplante Wandscheibe soll den bestehenden Maschendrahtzaun ersetzen. Laut Bebauungsplan ist als Einfriedung lediglich ein Maschendrahtzaun aus verzinktem Maschendraht mit Stahlrohr oder T-Eisensäulen mit einer Höhe von max. 2 m über Straßen- und Gehsteig erlaubt. Der Antragsteller erläuterte hierzu, dass der Maschendrahtzaun ständig einwächst und durch das Ausschneiden bereits sehr kaputt ist. Es soll eine 10 cm breite Wandscheibe (Betonfertigteil) gesetzt werden. Von der Straßenseite ist der Bereich wo der Zaun ersetzt werden soll nicht sichtbar, da die Bepflanzung hier sehr breit und dicht ist.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „GE Nord“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Zenger nahm an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.

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5. Antrag auf Neubau einer Pizzeria sowie eines Betriebsleiterwohnhauses mit Pkw-Doppelgarage auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 1381/52, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Bauherren stellen Antrag auf Neubau einer Pizzeria sowie eines Betriebsleiterwohnhauses mit Pkw-Doppelgarage auf einer Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 1381/52, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 1 BayBO.
Die Eheleute haben die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Für das geplante Vorhaben wurde ein schalltechnischer Untersuchungsbericht vorgelegt, welcher Bestandteil der Antragsunterlagen ist. 
Das Vorhaben liegt im Gewerbegebiet „GE West“ in Hohenthann.
Das Gebäude liegt außerhalb der 10 breiten Anbauverbotszone der Staatsstraße. Es sind 15 Stellplätze (13 für Pizzeria und 2 für Wohnhaus) vorgesehen. Terrassen sind in Norden und Osten geplant. Im Lokal sind bis zu 40 Plätze möglich und auf den Terrassen 28 Plätze.

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6. Antrag auf Abriss und Neubau einer Scheunenbebauung zur gewerblichen Vermietung und des Wohnhauses mit 3 WE auf Fl.Nr. 207, Gemarkung Wachelkofen in Wachelkofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauherr stellt Antrag auf Abriss und Neubau der Scheunenbebauung zur gewerblichen Vermietung und des Wohnhauses mit drei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 207, Gemarkung Wachelkofen in Wachelkofen. 
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Für das Wohnhaus werden 6 Stelllätze, die gemäß Stellplatzsatzung ausreichend sind, erstellt.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben nach §34 BauGB.
Im Bereich der südlichen Scheunenbebauung (Lager 1 – 3) verläuft ein gemeindlicher Regenwasserkanal DN 600. Die Lage des Kanales ist nicht genau bekannt.
Eine Vereinbarung zur Verlegung des Regenwasserkanales ist abgeschlossen worden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Es ist eine Rückhaltung gemäß der -Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hohenthann- zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Neubau einer Hackschnitzelheizung auf Fl.Nr. 4/7, Gemarkung Andermannsdorf in Andermannsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauherr stellt Antrag auf Neubau einer Hackschnitzelheizung auf dem Grundstück Fl.Nr. 4/7, Gemarkung Andermannsdorf in Andermannsdorf. 
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Das Bauvorhaben ist für die Erschließung des Ortsteils Andermannsdorf mit Nahwärme ausgelegt. 
Es werden 2 x 200 KW Brenner aufgestellt. Der Bunker hat ein Volumen von 2 x 75 m³.
Das Dach des Bunkers wird hydraulisch geöffnet, um diesen zu befüllen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Neubau eines Carports auf Fl.Nr. 1210, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1210, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Eine Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme liegt vor.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Die 9 eingetragenen Stellplätze (5 St Carport + 4 St südl. Gebäude aus Bauantrag "Umbau Wohnhaus") sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Verlegung der Niederschlagswasserleitung auf der Fl.Nr. 1645, Gem. Petersglaim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö 9

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer plant auf der Fl.Nr. 1645, Gem. Petersglaim den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Durch das Grundstück geht derzeit eine Niederschlagswasserleitung, für welche eine Dienstbarkeit eingetragen ist. 
Der Bauherr beantragt wegen dem geplanten Bauvorhaben die Verlegung der Niederschlagswasserleitung möglichst nahe an die Grenze zur Fl.Nr. 1672/4, Gem. Petersglaim. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der Verlegung der Niederschlagswasserleitung zugestimmt wird. Die Gemeinde beauftragt hierfür eine Baufirma. An den Knickpunkten sind Schächte einzubauen. Es ist ein Schutzstreifen von 2 m beidseitig einzuhalten, welcher nicht bebaut werden darf. 
Die Kosten für die Verlegung sowie für die neue Grunddienstbarkeit hat der Antragsteller zu tragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Antrag der Fraktionsgemeinschaft der Freien Wähler/SPD auf Erhöhung der Jugendförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö 10

Sachverhalt

Die Fraktionsgemeinschaft Freie Wähler/SPD übergaben am 11.01.2023 einen Antrag auf Erhöhung der Jugendförderung der Gemeinde Hohenthann.
Die Vereine unserer Gemeinde leisten insbesondere mit der Jugendarbeit einen wichtigen Beitrag für das Gemeindeleben. Seitens der Gemeinde Hohenthann wird dies mit einer sog. Jugendförderung von 250 € Sockelbeitrag je Verein und 8 € je Kind/Jugendlicher gewährt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass die Jugendförderung wie folgt geändert wird: 
Einmalige Erhöhung des Sockelbeitrages auf 300 € je Verein u. 10 € je Kind/Jugendlicher, sowie erneute Überprüfung nach 5 Jahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass der Punkt II 2.A. sowie der Punkt II 2.D. gemäß den GR-Beschlüssen vom 31.01.2023 und vom 22.06.2022 Richtlinie zur Förderung der Ortsvereine und Kirchen vom 01.01.2021 geändert wird. Die geänderte Richtlinie tritt am 01.02.2023 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö beschließend 11
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11.1. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Markt Ergolding
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlagen an der Bundesautobahn A92, Fl.Nr. 601 und 676 der Gemarkung Ergolding“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 4 (zweite Auslegung)
Ausweisung eines Sondergebietes „Stromerzeugung aus Sonnenenergie“, der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstück Fl.Nr. 601 (zwischen Autobahn A92 und Staatsstraße St2142, angrenzend an eine bestehende Photovoltaikanlage) und Fl.Nr. 676 (Teilfläche nördlich der Autobahn A92)
Das Planungsgebiet umfasst eine Größe von ca. 70.302 m².


Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

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11.2. Informationen zu den Anfragen von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö 11.2

Sachverhalt

Anfrage von Gemeinderat Krieger vom 11.01.2023 zu den gelben Containern in Türkenfeld. 
Die Vorsitzende teilte dem Grundstückseigentümer telefonisch am 27.01.2023 mit, dass er aufgrund der Verkehrssicherungspflicht (schlechte Sicht für Schlepperfahrer, LKW’s in den Kreuzungsbereich) die Container entfernen muss. Der Grundstückseigentümer erklärte, dass er die Container wegzieht, sobald es die Witterung zulässt.


Anfrage von Gemeinderat Müller vom 11.01.2023 wieviel analoge Funkgeräte der Feuerwehren vorhanden sind. Die Vorsitzende teilte dem Gemeinderat mit, dass 34 Meldeempfänger vorhanden sind.


Anfrage von Gemeinderat Zieglmayer vom 11.01.2023 wegen des Standorts und Funktionalität der neuen Solar-Straßenlaternen in Andermannsdorf.  Vom Hersteller wurde empfohlen die Straßenlaternen nur 30 m auseinander zu setzen.  Der Standort wird trotz der Empfehlung vom Bauhof geändert. Die Leuchtdauer ist abhängig von der Aufladung mit Sonne, darum kann es sein, dass manchmal eine Lampe länger leuchtet als die andere. Weiter wurden die Lampen rechts angebracht, da auf der Dorfzugewandten Straßenseite Kabel vorhanden sind, die bei der Befestigung der Lampen beschädigt werden würden. 

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11.3. Anfragen von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö beratend 11.3

Sachverhalt

Gemeinderätin Pöschl merkte an, dass vor der Turnhalle die Außenlampe nicht leuchtet. 
Erste Bürgermeisterin Weiß erklärte, dass diese mit dem Lichtschalter, der innen neben der Eingangstüre angebracht ist, eingeschaltet wird. Man wird aber mit dem Elektriker sprechen, ob man hier nicht evtl. einen Bewegungsmelder anbringen kann. 

  • Anfrage Gemeinderat Zieglmayer:
Gemeinderat Zieglmayer wurde von einem Bürger darauf hingewiesen, dass nach dem Ortsteil Untergambach, Richtung Kiesgrube, unerlaubt Grüngut seitens der Gemeinde abgelagert wurde. Erste Bürgermeisterin Weiß gab an, dass dies sicher nicht von der Gemeinde abgelagert wurde. Wilde Ablagerungen sind nicht erlaubt und sollen auch von den Bürgern direkt an die Gemeinde gemeldet werden. Der Bauhof entsorgt dies dann ordnungsgemäß. 

  • Anfrage Gemeinderat Blechschmidt:
Gemeinderat Blechschmidt merkte an, dass die Straßenbeleuchtung in Kirchberg immer noch mit Neonröhren versehen ist. Diese Sache ist bereits in Arbeit.

  • Anfrage Gemeinderat Müller: 
Gemeinderat Müller erklärte, im Hinblick auf den Neujahresempfang, bei dem Verkehrsminister Bernreiter auch auf das Thema Windkraft einging, dass man sich auch hier im Gemeinderat mit dem Thema in Zukunft intensiver beschäftigen sollte. Er übergab Erster Bürgermeisterin Weiß einen Antrag der Fraktionsgemeinschaft Freie Wähler/SPD, sich mit dieser Thematik in einer möglichen Gemeinderats-Klausurtagung intensiver zu beschäftigen. 

  • Anfrage Gemeinderat Hummel:
Gemeinderat Hummel wollte wissen, wie der Stand bzgl. der Sanierung der Forststraße in Hohenthann ist. Erste Bürgermeisterin Weiß erklärte, dass die Sanierung fest eingeplant und im Frühjahr, wenn es die Witterung zulässt, in Angriff genommen wird.
Ebenso gab Herr Hummel zu bedenken, dass auf der Straße von Unkofen Richtung Gambach große Schlaglöcher sind und man sich diese Straße auch anschauen sollte.
 
  • Anfrage Gemeinderat Schiessl:
Gemeinderat Schiessl wurde darauf hingewiesen, dass in Bezug auf den geplanten Solarpark noch eine Unterschrift seitens der Gemeinde für die Bürgerenergie Niederbayern fehlt. Ihm wurde gesagt, die Bürgerenergie ist noch nicht in Planung gegangen und die Kosten werden aufgrund der aktuellen Lage mit Lieferengpässen usw. um 50% steigen. 
Bürgermeisterin Weiß teilte mit, dass der Bebauungsplan bereits in Arbeit ist und nur der Durchführungsvertrag aufgrund von einigen Änderungswünschen der Bürgerenergie noch nicht unterzeichnet ist.

Datenstand vom 24.03.2023 09:01 Uhr