Datum: 28.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:02 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 14.02.2023
2 Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes „SO Östlich Burghart" in Schmatzhausen
3 Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs für das Deckblattes Nr. 24 zum Flächennutzungsplan Hohenthann
4 Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 58/62, Gemarkung Weihenstephan im Baugebiet "Brandberg" im Genehmigungsfreistellungsverfahren
5 Antrag auf Umbau einer Stallung/Aufenthalt/Wohnung in ein Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten auf Fl.Nr. 1390, Gem. Andermannsdorf in Untergambach
6 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1645, Gemarkung Petersglaim, in Grafenhaun
7 Erlass einer neuen Feuerwehrkostensatzung
8 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
8.1 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
8.2 Anfrage von Gemeinderäten

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 14.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Dam und Hopfensperger stimmten nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 14.02.2023 nicht anwesend waren.

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2. Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes „SO Östlich Burghart" in Schmatzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für die Vorstellung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Emmel vom Landschaftsplanungsbüro EGL begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 09.08.2022 beschlossen, dass ein Bebauungs- und Grünordnungsplan "SO Östlich Burghart" aufgestellt wird. Von dem Landschaftsplanungsbüro EGL, Landshut wurde ein Vorentwurf erarbeitet.
Herr Emmel erläuterte einige Festsetzungen des Geländes mit einer Fläche von knapp 6,4 ha. Er ging darauf ein, dass man sich hier in einer Wasserschutzzone 3 B Rottenburger Gruppe befindet. Auch deshalb bietet sich eine PV-Anlage auf dieser Fläche an, da die landwirtschaftliche Nutzung bei dieser Schutzzone mit vielen Auflagen verbunden wäre, was eine solche Nutzung eher schwierig macht. Ebenso erläuterte er die Baumfallzone von 30 Meter, die der Forst fordert. Die  „Anbauverbotszone“ wird als Ausgleichsfläche genutzt, welche direkt im Geltungsbereich verwirklicht werden kann. Die Größe der Fläche beruht auf den Faktor 0,2 multipliziert mit der Gesamtfläche. Die Zaunhöhe ist auf 2 Meter festgesetzt, da sonst die Abstandsflächen wieder größer sein müssten. Speziell bei Punkt D.4 erläuterte er, dass diese Festsetzungen dazu dienen, dass das Bodenregime nicht beeinträchtigt wird und die Fläche auch bei Rückbau der PV-Anlage noch landwirtschaftlich genutzt werden kann.  Herr Emmel erklärte auch, dass die Blendung auf dieser Fläche nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, weshalb derzeit ein Blendgutachten in Auftrag gegeben wurde. Dies wird in der Planung und bei der 2. Auslegung berücksichtigt. 

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "SO Östlich Burghart" in der Fassung vom 28.02.2023 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hierfür durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs für das Deckblattes Nr. 24 zum Flächennutzungsplan Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für die Vorstellung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Emmel vom Landschaftsplanungsbüro EGL begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 09.08.2022 beschlossen, dass ein Deckblatt Nr. 24 zum Flächennutzungsplan Hohenthann aufgestellt wird. Von dem Landschaftsplanungsbüro EGL, Landshut wurde ein Vorentwurf erarbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf für das Deckblatt Nr. 24 zum Flächennutzungsplan Hohenthann in der Fassung vom 28.02.2023 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hierfür durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 58/62, Gemarkung Weihenstephan im Baugebiet "Brandberg" im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf seinem Grundstück Fl.Nr. 58/62, Gemarkung Weihenstephan im Baugebiet "Brandberg", im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 2 BayBO.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Der Grundstückseigentümer hat die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass sein Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungs­verfahren durchgeführt werden soll.

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5. Antrag auf Umbau einer Stallung/Aufenthalt/Wohnung in ein Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten auf Fl.Nr. 1390, Gem. Andermannsdorf in Untergambach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümerin stellt Antrag auf Umbau einer Stallung/Aufenthalt/Wohnung in ein Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1390, Gemarkung Andermannsdorf in Untergambach. 
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Die 10 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend. Gemäß der Sondervereinbarung nach § 7 EWS mit dem Grundstückseigentümer, wird die Herstellung eines weiteren Grundstücksanschlusses an den Schmutz- und Niederschlagswasserkanal der Gemeinde versagt. Die Entwässerung des Bauvorhabens muss über den bereits bestehenden (ersten) Anschluss des Grundstückes durch Erweiterung der Grundstücksentwässerungsanlage erfolgen. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller zu tragen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erste Bürgermeisteirn Weiß nahm an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.

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6. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1645, Gemarkung Petersglaim, in Grafenhaun

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1645, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Das Grundstück Fl.Nr. 1645, Gemarkung Petersglaim wird durch einen öffentlichen Kanal erschlossen und durch einen Grundstücksanschluss an die öffentliche Einrichtung angeschlossen (= erster Anschluss). Nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde besteht pro bebautem und anschlussbedürftigem Grundstück nur ein Anspruch auf einen (einzigen) Grundstücksanschluss. Wird ein weiterer (= zweiter) Anschluss benötigt, sind die Kosten hierzu vom Grundstückseigentümer zu tragen. Hierzu wurde bereits eine Sondervereinbarung nach § 7 Entwässerungssatzung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen. Außerdem liegt eine Vereinbarung zur Übernahme der Kosten für die Verlegung des bestehenden Regenwasserkanals vor. 

Beschluss

Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. 
Die Erschließung mit Wasser und Strom und Breitband hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf Vorbescheid zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Erlass einer neuen Feuerwehrkostensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Hohenthann hat erstmals am 01.02.2017 die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren erlassen. Die Kosten wurden aus dem Verzeichnis der Pauschalsätze des Bayerischen Gemeindetages übernommen. Nach Urteil des VG Würzburg und Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag ist es aber nicht zulässig, die Mustersatzung mit den Pauschalsätzen genauso zu übernehmen. Dies soll lediglich ein Muster zur Orientierung sein. Jede Gemeinde ist verpflichtet, eine individuelle Pauschalsatzberechnung vorzunehmen. Nur dann kann in der Satzung eine wirksame Rechtsgrundlage gesehen werden. 
In Bezug auf die Personalkosten ist keine Individualberechnung durchzuführen und der Pauschalbetrag des Gemeindetages kann übernommen werden. 
Das neue TLF 3000 der Feuerwehr Hohenthann war in der bisherigen Satzung noch nicht enthalten und wird mit aufgenommen. 

Ebenso werden die Kosten für die Schlauchpflegeanlage mit in die Feuerwehrkostensatzung mit aufgenommen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Feuerwehrkostensatzung, die als Anlage zur Niederschrift beigefügt ist, erlassen wird und zugleich die bisherige Satzung vom 01.02.2017 außer Kraft tritt.  Die Feuerwehrkostensatzung tritt zum 15.03.2023 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 8
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8.1. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö informativ 8.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Markt Ergolding
Aufstellung eines „Sachlichen Teilflächennutzungsplanes Nr. 1 nach § 5 Abs. 2 BauGB – Windkraft-Konzentrationsflächen“
Da es sich bei Windkraftanlagen um privilegierte Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB handelt, sieht die Marktgemeinde die Erfordernis zur Steuerung der zulässigen Standorte auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung. Durch die Ausweisung von potentiell geeigneten Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen möchte die Marktgemeinde Standorte zur Verfügung stellen, die aus Sicht des Städtebaus und des Landschaftsbildes verträglich sind. Durch die Darstellung von Konzentrationsflächen wird im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 3 Bau GB klargestellt, dass Windkraftanlagen an anderen Standorten öffentliche Belange in der Regel entgegenstehen mit der Wirkung, dass das Vorhaben an dem beabsichtigten Standort unzulässig ist, da hierfür durch Darstellung im Flächennutzungsplan eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist.

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

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8.2. Anfrage von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beratend 8.2

Sachverhalt

Gemeinderat Müller ging nochmals auf den Antrag Windkraft ein. Er möchte hier so wenig Zeit wie möglich vergeuden. Aus ihrer Sicht sollte man hier aktiv werden. Wenn die Kriterien Ende April bekannt gemacht werden, sollte man Deckungsflächen finden. Er richtete einen Appell an den Gemeinderat, das Thema „Regenerative Energien“ anzugreifen und zeitnah was zu machen. 
Erste Bürgermeisterin Weiß erläuterte, dass auch hier bereits Austausch und Treffen mit den Nachbarkommunen stattfinden. Eine interkommunale Zusammenarbeit wäre ihrer Meinung nach bei dieser Thematik schon sehr gut. Eine Klausur im Februar/März, so wie im Antrag angegeben, ist jedoch aktuell nicht zielführend, da eben die Kriterien erste Ende April bekannt gegeben werden. 
GR Ganslmeier bedankte sich bei Herrn Müller über die Ausführung dieses Themas. Er ging jedoch darauf ein, dass man dieses Thema vorsichtig angehen muss, damit nicht wieder so ein großer Hype wie im Jahr 2014 ausbricht und man in jedem Fall die Bevölkerung mitnehmen muss und auch ein konkretes Projekt definieren sollte. Aber er findet den Vorschlag der Fraktion FW/SPD gut. 
GR Müller erklärte, dass die Bürgerbeteiligung auch Teil ihres Antrags ist und die Gemeinderäte waren sich einig, dass die Bürger in jedem Fall miteinbezogen werden müssen.

Datenstand vom 24.03.2023 09:02 Uhr