Datum: 21.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 28.02.2023
2 Vorstellung der Ergebnisse zum Sturzflutrisikomanagementkonzept
3 Antrag auf Neubau einer Pizzeria sowie eines Betriebsleiterwohnhauses mit Pkw-Doppelgarage auf Fl.Nr. 1381/61, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "GE West" in Hohenthann
4 Antrag auf Neubau eines Discountmarktes (Netto) - veränderte Ausführung - auf Fl.Nr. 1381/53, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "GE West"
5 Antrag auf Neubau eines Discountmarktes (Netto) - Werbeanlagen - auf Fl.Nr. 1381/53, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "GE West"
6 Änderung der Gebührensatzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hohenthann
7 Anpassung der Gebühren für die Mittagsbetreuung
8 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
8.1 Bekanntgabe von Vergaben
8.2 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
8.3 Information zur örtlichen Bedarfsplanung
8.4 Informationen der Bürgermeisterin
8.5 Anfragen von Gemeinderäten

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 28.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Zieglmayer stimmte nicht mit ab, da er an der Sitzung vom 28.02.2023 nicht anwesend war.

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2. Vorstellung der Ergebnisse zum Sturzflutrisikomanagementkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö 2

Sachverhalt

Die Vorsitzende konnte Herrn Florian Brodrecht von der Fa. Spekter aus Herzogenaurach begrüßen. Die Gemeinde beauftragte die Fa. Spekter am 14.12.2021 ein Sturzflutrisikomanagementkonzept für die gesamte Gemeinde Hohenthann für „wild abfließende Wasser“ zu erstellen. Das Bayerischen Umweltministerium fördert dies mit 75 %.
Es wurde eine Bestandsanalyse, eine Gefahrenermittlung, eine Gefahren- und Risikobeurteilung durchgeführt. Über den Starkregenmelder konnten die Bürger ihre Schadensbilder vom 18.04. bis 20.05.2022 übermitteln. Weiter wurden Vermessungen von Durchlässen und Brücken beauftragt, um fundierte Simulationsergebnisse zu erhalten. 
Es fand der 1. Workshop am 01.Juni 2022 mit den Feuerwehrkommandanten, dem Bauhofleiter und der Verwaltung statt. Hier wurden die ersten Ergebnisse vorgestellt sowie ein Abgleich mit Erfahrungen aus vergangenen Ereignissen besprochen. 
Der 2. Workshop fand am 02. Februar 2023 mit dem Bauhofleiter und der Verwaltung statt. Hier wurden die eingearbeiteten Ergebnisse und ein mögliches Handlungskonzept vorgestellt und das weitere Vorgehen abgestimmt. Nach der Information im Gemeinderat finden drei Bürgerinfoveranstaltungen im März statt. 
BGM Weiß übergab das Wort an Herrn Brodrecht, damit dieser dem Gemeinderat die Ergebnisse und Maßnahmen vorstellt. 
Dieser erläuterte anhand einer Präsentation die gewonnenen Erkenntnisse. Es geht vor allem um die kleinräumigen Starkregenereignisse bei den es zu heftigen Niederschlägen auf kleiner Fläche in kurzer Zeit kommt. Hier wurden die Gewässer 3. Ordnung also die Fließwege zum Fluss im Anschein genommen. Überschwemmungen der Flüsse 1. und 2. Ordnung hatten hier keine große Bedeutung. Anhand einer Karte wurden die Starkregenereignisse aus den Jahren 2007 bis 2022 dargestellt. In diesen Jahren wurden 6000 Starkregenereignisse in Deutschland dokumentiert. Dies ist auch dem Klimawandel und dem Anstieg der Temperaturen in den letzten Jahren geschuldet. Das Integrale Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement ist in fünf Punkten aufgeteilt. Bestandsanalyse, Gefahrenermittlung, Gefahren- und Risikobeurteilung, Konzeptionelle Maßnahmenentwicklung und Sturzflut-Risikomanagement. Bei der Bestandsanalyse wurden Karten erstellt, in der das Gelände mit der Land- und Flächennutzung, aber auch die Bodentypen berücksichtigt wurden. Bei der Gefahrenermittlung wurden Karten mit den maximalen Wassertiefen dargestellt. Im Workshop mit Beteiligung des Bauamts, dem Bauhofs und der Feuerwehrkommandanten wurden die Grundlagen für die Schutzmaßnahmen erarbeitet. Bei der konzeptionellen Maßnahmenentwicklung wurde die Prüfung der Zuständigkeit, Maßnahmen und Verantwortlichkeit festgelegt. Die Verwaltung wird die Starkregengefahrenkarten in das GIS einspielen, den Ämtern, den Behörden und den Einsatzkräften (BOS) zur Verfügung stellen.
In Bürgerversammlungen soll auf die Situationen in den einzelnen Gemeindeteilen eingegangen. Jeder Grundstückseigentümer, der durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasserfolgen zu treffen. Auch die Verwaltungen sind verpflichtet die öffentlichen Einrichtungen zu schützen. Es wurden für die Ortsteile Wachelkofen, Grafenhaun und Oberergoldsbach anhand von Karten dargestellt, welche Teile gefährdet sind und welche Maßnahmen zum Schutz umgesetzt werden könnten. Auch in der Landwirtschaft könnten Maßnahmen zu Gunsten des Hochwasserschutzes angewendet werden. Hier gäbe es ein Förderprogramm vom Amt für ländliche Entwicklung (boden:ständig). Die weitere Vorgehensweise sind nun das Abhalten von Bürgerversammlungen, eine Abstimmung mit der Förderbehörde (WWA) und eine schrittweise Prüfung und Umsetzung der Maßnahmen. Herr Brodrecht bedankte sich bei der Vorsitzenden, dem Gemeinderat sowie den Zuhörern für die Aufmerksamkeit und verabschiedete sich bis nächste Woche zu den Bürgerversammlungen.

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3. Antrag auf Neubau einer Pizzeria sowie eines Betriebsleiterwohnhauses mit Pkw-Doppelgarage auf Fl.Nr. 1381/61, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "GE West" in Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Neubau einer Pizzeria sowie eines Betriebsleiterwohnhauses mit Pkw-Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1381/61, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann. 
Das Bauvorhaben befindet sich im Gewerbegebiet „GE West“ in Hohenthann.
Die Bauherren stellen Antrag auf Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 1 BayBO. Es wird beantragt, die Vorlage als Antrag auf Baugenehmigung weiter zu behandeln, falls die Gemeinde erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigen Gewerbebetrieben. Ausnahmsweise können zugelassen werden, Wohnungen für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO). Die Bauherren sind Inhaber der familiengeführten geplanten Pizzeria (Gaststätte) und würden das Wohnhaus selbst beziehen. Aus diesem Grund erklärt die Gemeinde, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. 
Die Nutzfläche des Gewerbes beträgt 397,61 m² und die Wohnfläche 188,61 m². Wohnen ist dem Gewerbebetrieb somit untergeordnet. Die Betriebsbeschreibung und Begründung der Ausnahme ist dem Bauantrag beigefügt. 
Das Gebäude liegt außerhalb der 10 m breiten Anbauverbotszone der Staatsstraße. Es sind 15 Stellplätze (13 für Pizzeria und 2 für Wohnhaus) vorgesehen. Terrassen sind in Norden und Osten geplant. Im Lokal sind bis zu 40 Plätze möglich und auf den Terrassen 28 Plätze.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 
Für das geplante Vorhaben wurde ein schalltechnischer Untersuchungsbericht vorgelegt, welcher Bestandteil der Antragsunterlagen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Neubau eines Discountmarktes (Netto) - veränderte Ausführung - auf Fl.Nr. 1381/53, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "GE West"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt einen Änderungsantrag zu einem bereits genehmigten Verfahren über den Neubau eines Discountmarktes auf dem Grundstückes Fl.Nr. 1381/53, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet
„Gewerbegebiet West“ in Hohenthann.
Folgende Änderungen haben sich gegenüber dem zuletzt genehmigten Antrag ergeben:
  • Höhenlage Gebäude geändert
  • Wegfall der 2. Einfahrt (Westseite)
  • Minimale Grundstücksverkleinerung nach Vermessung (Westseite) mit Anpassung der GRZ
  • Verschiebung der Grundstückseinfahrt wg. vorh. Gehweg
  • Änderung der Baumpositionierung wegen Einsicht Pylon
  • Anpassung/Verschiebung der Stellplätze/Fahrgassen/Fahrräder/Außensitzfläche Bäcker
  • Änderung der Ladenöffnungszeiten Backshop an Sonn- und Feiertagen (von 6-20 Uhr)
  • Behindertenstellplätze von 3 auf 2 reduziert (gem. Satzung ausreichend)

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 
Zu den Ladenöffnungszeiten an Sonn-/Feiertagen von 6.00 bis 20.00 Uhr regt der Gemeinderat an, diese angemessen zu verkürzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

Beschluss 2

Die Ladenöffnungszeiten an Sonn-/Feiertagen von 6.00 bis 20.00 Uhr. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
Aufgrund des Abstimmungergebnisses ist der Punkt abgelehnt.

Beschluss 3

Die Ladenöffnungszeiten an Sonn-/Feiertagen von 7.00 bis 17.00 Uhr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Aufgrund des Abstimmungergebnisses ist der Punkt abgelehnt.

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5. Antrag auf Neubau eines Discountmarktes (Netto) - Werbeanlagen - auf Fl.Nr. 1381/53, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "GE West"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Werbeanlagen (zu dem Bauvorhaben Neubau eines Discountmarktes Netto) auf dem Grundstückes Fl.Nr. 1381/53, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet
„Gewerbegebiet West“ in Hohenthann.
Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag
nicht eingehalten:

  • Überschreitung der Gesamtgröße der Werbeanlagen

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Es ist von der Behörde zu prüfen, ob eine Blendwirkung durch die Schilder entstehen.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

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6. Änderung der Gebührensatzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö 6

Sachverhalt

Die letzte Gebührenerhöhung für den Kindergarten und die Krippe wurde zum 01.09.2021 beschlossen. Die Hortgebühren wurden zuletzt zum 01.09.2018 erhöht. Aufgrund der stark angestiegenen Energiekosten, Personalkosten usw. wird von der Verwaltung empfohlen, die Gebühren zum 01.09.2023 erneut anzupassen. Im Vorfeld wurden die Gebühren der umliegenden Gemeinden ermittelt. Ein Gebührenvergleich liegt in der Anlage bei. 
Für alle Kinder ab 3 Jahren gibt es die staatliche Förderung in Höhe von 100 EUR pro Monat. Diese wird auf die monatliche Gebühr angerechnet. 
Für unter dreijährige Kinder gibt es je nach Einkommen eine staatliche Förderung von 100 EUR pro Monat (Bayerisches Krippengeld). Die Vorsitzende informierte das Gremium über das vorläufige Ergebnis des Defizits von 2022 aller Kindertagesstätteneinrichtungen. Dieser beläuft sich auf ca. 932.000 €.
Vorschlag der Verwaltung für die Gebührenerhöhung: 

Kindergarten
Buchungszeit
Gebühr bisher
Gebühr neu
> 4-5 Stunden
83,00 EUR
90,00 EUR 
> 5-6 Stunden
92,00 EUR
100,00 EUR
> 6-7 Stunden
100,00 EUR
110,00 EUR 
> 7-8 Stunden
112,00 EUR
125,00 EUR
> 8-9 Stunden
122,00 EUR
139,00 EUR 
> 9 Stunden
135,00 EUR
155,00 EUR 


Kinderkrippen
Buchungszeit
Gebühr bisher
Gebühr neu
> 3-4 Stunden
125,00 EUR
138,00 EUR
> 4-5 Stunden
139,00 EUR
151,00 EUR
> 5-6 Stunden
154,00 EUR
166,00 EUR
> 6-7 Stunden
169,00 EUR
190,00 EUR
> 7-8 Stunden
182,00 EUR
210,00 EUR
> 8-9 Stunden
199,00 EUR
232,00 EUR


Hort 
Buchungszeit
Gebühr bisher
Gebühr neu
> 1-2 Stunden
60,00 EUR
75,00 EUR 
> 2-3 Stunden
72,00 EUR
85,00 EUR
> 3-4 Stunden
80,00 EUR
95,00 EUR
> 4-5 Stunden
98,00 EUR
105,00 EUR
> 5-6 Stunden
105,00 EUR
115,00 EUR
> 6-7 Stunden
121,00 EUR
127,00 EUR
> 7-8 Stunden
137,00 EUR 
140,00 EUR
> 8-9 Stunden
153,00 EUR 
154,00 EUR


Busgebühren: 
Die Kosten für die Busgebühren betragen aktuell 10,00 EUR im Monat bei einer Fahrt pro Tag. 
Vorschlag der Verwaltung: 
Erhöhung der Busgebühren auf brutto 25,00 EUR im Monat. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Gebührensatzung gemäß der von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen für die Kinderkrippe Hohenthann und Schmatzhausen, Kindergarten und Hort sowie die Busgebühren. Die Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Anpassung der Gebühren für die Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö 7

Sachverhalt

In der Mittagsbetreuung besteht Platz für insgesamt 23 Kinder. Voraussichtlich werden nicht so viele Kinder die Einrichtung verlassen, wie aktuell bereits Anmeldungen für das kommende Schuljahr vorliegen. 
Aufgrund der Gebührenerhöhung in den Kitas sollten parallel auch die Gebühren für die Mittagsbetreuung angehoben werden, da auch dort die Energie- und Personalkosten deutlich angestiegen sind. 
Vorschlag der Verwaltung für die Gebührenerhöhung: 

Buchungszeit
Gebühr bisher
Gebühr neu
2 Tage pro Woche 
12,00 EUR
15,00 EUR 
3 Tage pro Woche
18,00 EUR
22,00 EUR
4 Tage pro Woche
24,00 EUR 
29,00 EUR
5 Tage pro Woche
30,00 EUR 
35,00 EUR 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Gebührenerhöhung für die Mittagsbetreuung gemäß dem Vorschlag der Verwaltung. Die Erhöhung tritt zum 01.09.2023 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 8
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8.1. Bekanntgabe von Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö informativ 8.1

Sachverhalt

Für folgende Beschlüsse sind die Gründe der Geheimhaltung weggefallen:

Reparatur Seileanlage Turnhalle Hohenthann
Fa. Wallenreiter, Augsburg

Dieseltankerweiterung Bauhof Hohenthann
Haustechnik König Hohenthann

Neubau Kinderkrippe Schmatzhausen
Estricharbeiten: Fa. Hubert Gehr GmbH, Beratzhausen
Innen/Außenputzarbeiten: Fa. Hirthammer Verputz, Piegendorf
Malerarbeiten: Fa. Max Ulbrich, Ergolding

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8.2. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö informativ 8.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Markt Ergolding
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlagen nördlich der Bundesautobahn A92 - Fl.Nrn. 443 und 462/15 der Gemarkung Ergolding“
Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets gemäß § 11 BauNVO. Als Nutzungsart wird eine Zweckbestimmung für Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie festgelegt.
Geltungsbereich: 40.241 m²

  • Markt Ergolding
Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Ergolding mit Deckblatt Nr. 3 (zweite Auslegung) (zu BBP „Freiflächenphotovoltaikanlagen nördlich der Bundesautobahn A92“).

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

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8.3. Information zur örtlichen Bedarfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö 8.3

Sachverhalt

Die letzte Bedarfsplanung für die Kinderkrippe, den Kindergarten und den Hort wurde im Herbst 2020 durchgeführt. Für den Kindergarten wurden 120 Plätzen für das Jahr 2023/2024 prognostiziert.  Die aktuellen Anmeldezahlen sind tatsächlich höher als damals vorausgesehen. 
Die Gründe sind zum einen, dass immer mehr Kinder die schulpflichtig sind, zurückgestellt werden und die sog. Korridorkinder (01.07. – 30.09. Einschulung möglich) ebenfalls noch im Kindergarten verbleiben. Außerdem ist momentan mehr Zuzug als damals angenommen und die Geburtenzahlen steigen. Sollten alle angemeldeten Kinder im Kitajahr 2023/2024 aufgenommen werden (auch die Kinder, die erst unterm Jahr 3 Jahre alt werden), sind insgesamt 144 Plätze von 145 Plätzen belegt. 
Dies ist jedoch nur möglich, wenn ausreichend Personal zur Verfügung steht. Momentan fehlen uns zwei Erzieherinnen und zwei Kinderpflegerinnen im Kindergarten und zwei Erzieherinnen für die Krippe.
Es wurde mit den Kindergartenleitungen deshalb vereinbart, dass die Verwaltung die Eltern ansprechen wird, um die nach dem 01.09.2023 unter drei jährigen in den beiden Krippen unterzubringen. Wenn die Kinder bei Eintritt in die Krippe noch nicht drei Jahre alt sind, können sie das Kitajahr noch komplett in der Krippe abschließen. Dies würde die Situation in diesem Jahr entspannen. 
Eine detaillierte Bedarfsplanung wird von der Verwaltung bis Herbst diesen Jahres durchgeführt. 

Bedarfsabfragen für die Ferien werden im Kindergarten durchgeführt. 
Hier geht es darum, dass nur die Kinder angemeldet werden sollten, bei denen keine Betreuung zu Hause möglich ist. Wir möchten auch hier unserem Personal den Überstundenabbau ermöglichen, aber auch die Kinder brauchen mal Urlaub von der Einrichtung, da ein Aufenthalt im Kindergarten ja für die Kinder wie ein Arbeitstag ist.
An zwei Tagen gab es vor Kurzem eine Notbetreuung, aufgrund von kurzfristigen Krankheitsfällen des Personals.
Es wurden immer wieder Kinder zur Betreuung in die Einrichtungen gegeben, obwohl sie noch nicht gesund waren. Es stecken sich unsere Mitarbeiter dann ebenfalls an. Durch eine Vielzahl von Krankheitsfällen des Personals im Kindergarten leisteten viele Mitarbeiterinnen Überstunden, um die Betreuung sicher zu stellen. 

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8.4. Informationen der Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö 8.4

Sachverhalt

Der Baumtierbund mit Frau Hollinger-Barfuß und vom Elternbeirat Herr Locher gestalten den Pausenhof in Absprache mit Rektor Herrn Trißl und Hortleitung Herrn Robl sowie der Gemeindeverwaltung und Bauhofleiter Herr Hämmerl in einen naturnahen Pausenhof um. Es werden folgende Ideen umgesetzt. 

  • Pflanzen einer Hecke aus heimischen Sträuchern: wichtiger Lebensraum und Nahrungsquellen für Vögel und Insekten (Berberitze, Feldahorn, Hasel, Holunder, Sanddorn, Schlehe, Weißdorn, Wildapfel, Wildbirne). Gleichzeitig lässt sich diese Hecke (ca. 40-50 Meter) als Abgrenzung zum Hang einsetzen. Hinter dem Zaun wird die Hecke gepflanzt. Die Bauhofmitarbeiter nehmen die vorhandene wilde Hecke zurück. 
  • Infotafeln zu den einzelnen Sträuchern, die in den Unterricht mit eingebunden werden können, werden aufgestellt.
  • Vogel-Nistkasten mit Livestream wird mit einer Metallsäule die vom Bauhof aufgestellt wird, befestigt am Eck beim Ausgang zum Pausenhof
  • Fußball-Torwand aus Holz, wird in Absprache mit unserer Hortleitung Herrn Robl an den Zaun, nach den Hochbeeten/Abfalltonne aufgestellt
  • Weiden Tipi inklusive Weidentunnel wird am Eck neben der Spielkombination aufgestellt. Es wird nur ein Weidentunnel gebaut, damit die Pflege des Gehölzranken noch möglich ist.  Dies wird aber erst im Herbst umgesetzt.
  • Das pflanzen der Hecke wird vom Baumtierbund und evtl. Förderverein und noch einige Helfer mehr, durchgeführt. 
  • Die Pflege wird vom Bauhof übernommen
  • Der Baumtierbund stellt einen Förderantrag beim ILE Regionalbudget. Sollten die Kosten sehr hoch sein und der Baumtierbund dies nicht stemmen können, wird die Gemeinde diese ausgleichen. 

Aus gegebenem Anlass, bittet die Vorsitzende die Gemeinderäte, den Bauantragstellern keine Auskünfte zu geben, die die Arbeit der Verwaltung betreffen. Verweisen Sie bitte die Antragsteller an die Verwaltung. Sollte die Sitzungsladung noch nicht an die Gemeinderäte versendet worden sein, so gibt es eine Frist von 10 Tagen vor der nächsten Gemeinderatssitzung für die Einreichung der Bauunterlagen. Diese Information steht auch auf unserer Homepage. Die Verwaltung muss bevor die Bauunterlagen auf die GR-Sitzung kommen, die Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen, um dem Gemeinderat vor der GR-Sitzung die notwendigen Informationen zukommen zu lassen. Außerdem wurde darauf hinweisen, dass die Verwaltung nach Einreichung der vollständigen Bauunterlagen zwei Monate Zeit hat diese auf die Tagesordnung zu setzen, dieses Zeitfenster wurde noch nie ausgenutzt, da es wichtig ist, die Bauanträge so schnell wie möglich zu behandeln, um nicht unnötig Zeit vergehen zu lassen. 

Am 07.03.2023 fand ein Informationsveranstaltung vom Wasserwirtschaft Landshut bzgl. der Gewässerrandstreifen im Rathaus in Hohenthann für die Gemeinde Hohenthann und den Markt Pfeffenhausen statt. Es waren bei dem Termin die Ortsobmänner und der Obmann vom Markt Pfeffenhausen) des BBV sowie Bürgermeister Flörian Hölzl und Bürgermeister Andrea Weiß mit dabei. Leider entschuldigten sich die Mitarbeiter vom AELF sowie vom BBV.
Es findet für alle Wasserläufe eine Begehung sowie eine Aufnahme und Bewertung statt. Dann wird entschieden, ob ein Gewässerrandstreifen angelegt werden muss. Es wird mit GPS gearbeitet und das Betreten der Grundstücke erfolgt nur wenn es nicht anders möglich ist. 
Ab 13.März bis Ende April 2023 wird mit den Begehungen der Gewässer durch das Wasserwirtschaftsamtes in der Gemeinde Pfeffenhausen und dann in Hohenthann begonnen. 
Ende 2023 oder Frühjahr 2024 gibt es eine Vorveröffentlichung des Wasserwirtschaftsamtes. Danach hat man 6 Wochen Zeit sich die Flächen anzusehen und Gründe vorzulegen die gegen einen Gewässerrandstreifen sprechen. Das Wasserwirtschaftsamt möchte hier in den Dialog mit den Grundstückseigentümern treten. Ab 01.07.2024 werden die Gewässerrandstreifen dann verpflichtend sein.  
Es konnte nicht geklärt werden, da vom AELF keiner da war, wie die Bewirtschaftung aussehen soll; von wo aus die 5 m. gerechnet werden (wo die Vegetation beginnt oder wo die Uferlinie oder die Linie des Mittelstandwasser ist. 
Bei den eindeutig wasserführenden Gewässern ist jetzt schon ein Gewässerstreifen anzulegen. 
Es kann jederzeit die Frau Jeannine Dietz-Fiebiger vom WWA kontaktiert werden. Tel. 0871/8528-166; Fax. 0871/8528-119; 
Mail: poststelle@wwa-la.bayern.de.

In Hohenthann wurde beim Freibadparkplatz und in Schmatzhausen neben den Glascontainer jeweils ein Altkleidercontainer von Hab und Gut aufgestellt.

Jahrestermine der Gemeinderatssitzungen werden ins RIS gestellt. 

Verkauf des alten Kombi erbrachte 5.500 €

Unsere Interessensbekundung im Rahmen des Projektaufrufs 2022 zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur zur Förderung des Projekts „Sanierung des Freibades in Hohenthann“ wurde leider nicht ausgewählt. Von 990 eingereichten Projektskizzen wurden 148 kommunale Projekte ausgewählt. Wir stellen jetzt einen Antrag über das Büro Krautloher bei der Regierung. 

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8.5. Anfragen von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö 8.5

Sachverhalt

Wollte wissen, ob es schon Ergebnisse bezüglich der Fernwärme gibt. Dies wurde von der Vorsitzenden verneint, vor Ostern werden wir hierzu noch keine Ergebnisse bekommen.
  • Gemeinderat Krieger
Fragte bezüglich der Schmierereien bei der Grundschule nach. Die Bürgermeisterin verwies an den Elternbeirat, der könnte mit den Kindern deswegen eine Aktion starten und selber mit dem Grundstückseigentümer Kontakt aufnehmen.
  • Gemeinderat Hummel
Fragte bezüglich der PV-Anlage von Unkofen nach, die Vorsitzende verwies auf die Haushaltsbesprechung, dort wird sie eine Liste mit den möglichen Standorten für eine PV-Anlage vorlegen. Außerdem muss noch mit Bayernwerk gesprochen werden, ob überhaupt noch in das Netz eingespeist werden kann.

Datenstand vom 21.04.2023 11:27 Uhr