Datum: 18.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 21.03.2023
2 Haushaltsplan 2023; Verwaltungshaushalt
3 Haushaltsplan 2023; Vermögenshaushalt
4 Haushaltsplan 2023; Stellenplan
5 Haushaltsplan 2023; Haushaltssatzung
6 Haushaltsplan 2023; Finanzplan und Investitionsprogramm 2024-2026
7 Änderung der Freibad - Gebührensatzung
8 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 1381/32, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Schlossfeld"
9 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Terrasse mit Befestigung mittels Natursteinen und teilweiser Überdachung auf Fl.Nr. 320/18, Gemarkung Schmatzhausen im Baugebiet "Am Sonnenberg"
10 Änderungsantrag auf Neubau eines Kompostierungsstalles für Mutterkühe mit einem zusätzlich überdachten Raum an der westlichen Stallwand als Mistlager, einer überdeckten Güllegrube außerhalb des Mistlagers, Neubau eines Jungrinderstalles und Neubau einer Stützmauer auf Fl.Nr. 323, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen
11 Antrag auf Neubau einer Logistikhalle und Abbruch von 2 bestehenden Gebäuden auf Fl.Nr. 1047 und 1051, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann
12 Antrag auf Neubau einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 102, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen
13 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Fl.Nr. 804, Gemarkung Türkenfeld in Bibelsbach
14 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
14.1 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
14.2 Anfrage GR Hummel

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 21.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Blechschmidt und Faltermeier stimmten nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 21.03.2023 nicht anwesend waren.

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2. Haushaltsplan 2023; Verwaltungshaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Vorentwürfe des Haushaltsplanes wurden bereits vorab mit den Gemeinderäten im Beisein von Kämmerin Julia Fink und Erster Bürgermeisterin Andrea Weiß erörtert und durchgesprochen. 
Im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung muss außerdem noch die Investitions- und Finanzplanung für die kommenden Jahre beschlossen werden.
Der Stellenplan ist ebenso zu beschließen.
Zu Beginn verlas die Bürgermeisterin ihre Haushaltsrede, in der sie auch auf die aktuell schwierige Lage in der Ukraine einging. Weiter ging sie auf anstehende größere Investitionen ein. Trotz der momentan sehr schwierigen Zeiten, u.a. auch durch die enormen Preissteigerungen und Lieferschwierigkeiten ist es wichtig, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln und Investitionen zu tätigen. 
Sie bedankte sich abschließend bei allen Beteiligten, insbesondere bei den Fraktionssprechern Maximilian Ganslmeier (CSU) und Werner Müller (FW) für die konstruktive und gute Zusammenarbeit. Auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dankte Erste Bürgermeisterin Weiß, insbesondere Kämmerin Julia Fink für die sehr gute, fachlich einwandfreie Ausarbeitung und Vorbereitung des Haushaltsentwurfs und der Geschäftsleiterin Larissa Englberger, in ihrer Funktion als Vorstand des Kommunalunternehmens, für die gute Ausarbeitung des Wirtschaftsplans. 
Im Anschluss verlas Kämmerin Julia Fink ihren Vorbericht. 
Aufgrund der aktuellen Krisenzeiten war es wieder sehr schwierig den Haushalt zu planen. Jedoch konnte wider Erwarten in den letzten Jahren Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbe- und der Beteiligung an der Einkommenssteuer erzielt werden. Bei der Planung ist aber aufgrund der immer höher steigenden Ausgaben immer noch Vorsicht geboten, weshalb die Zuführung zum Vermögenshaushalt auch geringer ausfallen wird als in den Jahren zuvor. 
Das Volumen im Haushalt erreicht eine Rekordsumme von 15.358.930,00 €. In diesem Jahr ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von 2.567.300,00 € eingeplant.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2023 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 8.846.730,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Haushaltsplan 2023; Vermögenshaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Vermögenshaushalt für das Haushaltsjahr 2023 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 6.512.200,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Haushaltsplan 2023; Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan Teil A (Beamte) und Teil B (Tariflich Beschäftigte) für das Haushaltsjahr 2023 in der vorliegenden und besprochenen Form. 
(Der Stellenplan ist Bestandteil der Niederschrift.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Haushaltsplan 2023; Haushaltssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für das Haushaltsjahr 2023 folgende Haushaltssatzung: 

Haushaltssatzung



Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenthann
(Landkreis Landshut)

für das Haushaltsjahr 2023



Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hohenthann folgende Haushaltssatzung:



§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit         8.846.730,00 €

und im Vermögenshaushalt

       in den Einnahmen und Ausgaben mit         6.512.200,00 €

ab.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.567.300,00 € festgesetzt.


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 254.000,00 €  festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        360 v. H.

  1. für die übrigen Grundstücke (B)                                360 v. H.

2.  Gewerbesteuer                                                        380 v. H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.400.000,00 €  festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.


Hohenthann, den 19.04.2023                                           Gemeinde Hohenthann




               Siegel                                                     Andrea Weiß
                                                                    Erste Bürgermeisterin

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Haushaltsplan 2023; Finanzplan und Investitionsprogramm 2024-2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Hohenthann hat nach Art. 70 GO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung vorzulegen. Diese umfasst für den Haushaltsplan 2023 die Jahre 2022-2026. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des Investitionsprogramms 2024 bis 2026 den Finanzplan der Jahre 2022-2026 für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in der vorliegenden Form. 

[Der Investitionsplan ist Bestandteil der Niederschrift]

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Änderung der Freibad - Gebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Aufgrund der steigenden Energiepreise, Unterhalts- und Lohnkosten stellt sich die Frage, die Eintrittsgebühren für die kommende Badesaison zu erhöhen. Ebenso ist die Gemeinde ab 2023 als Unternehmer tätig und muss 7 Prozent der Einnahmen versteuern. Die letzte Erhöhung der Badegebühren fand im Jahr 2016 statt. Das Defizit lag in den letzten Jahren zwischen 60.000,00 € und 65.000,00 €. Für das Jahr 2023 ist aufgrund der extremen Kostensteigerungen in sämtlichen Bereichen ein Defizit von ca. 93.000,00 € zu erwarten. 
Für den neuen Gebührenvorschlag wurde auch ein Vergleich mit den Nachbargemeinden gezeigt und herangezogen. 
Die Verwaltung schlägt folgende neue Badegebühren vor: 

  • Tageskarte Erwachsene: 3,50 € (ab 18.00 Uhr 2,00 €)
  • Tageskarte Kinder/Ermäßigt: 2,00 € (ab 18.00 Uhr 1,50 €)
  • Tageskarte Familie: 8,00 € (ab 18.00 Uhr 6,00 €)
  • Jahreskarte Erwachsene: 50,00 €
  • Jahreskarte Kinder/Ermäßigt: 30,00 €
  • Jahreskarte Familie: 80,00 €
  • Besuch auswärtiger Schulklassen: 1,00 €/Schüler


Sämtliche Gebührenermäßigungen, die in § 5 der Freibad-Gebührensatzung enthalten sind, bleiben erhalten. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Hohenthann der Gemeinde Hohenthann (Freibad-Gebührensatzung) vom 27.04.2009. 
Die 3. Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Sie tritt zum 01.05.2023 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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8. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 1381/32, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Schlossfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Carports auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 1381/32, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schlossfeld“ in Bezug auf die Baugrenzenüberschreitung. Das Carport mit den Ausmaßen 5,50 m x 4,00 m befindet sich außerhalb der Baugrenzen, die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzt sind.
Die Unterschrift des anliegenden Nachbarn von Fl.Nr. 1381/33 wurde von dem Antragsteller beigebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schlossfeld“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Terrasse mit Befestigung mittels Natursteinen und teilweiser Überdachung auf Fl.Nr. 320/18, Gemarkung Schmatzhausen im Baugebiet "Am Sonnenberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für die Erweiterung der Terrasse auf der Südostseite des Wohnhauses mit Befestigung mittels Natursteinen und teilweiser Überdachung auf einer Länge von 4,50 m (auf der Südostseite) auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 320/18, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Sonnenberg“ in Bezug auf die Baugrenzenüberschreitung. Die Terrasse mit den Ausmaßen 2,50 m Breite und 7,70 m Länge befindet sich teilweise außerhalb der Baugrenzen, die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzt sind. Als Bodenbelag sind Terrassenfliesen, versickerungsfähig verlegt, geplant. Zur Befestigung der Terrasse sollen Natursteine, Trassen förmig mit Zwischenbeeten zur Bepflanzung, angelegt werden.  
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller beigebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Sonnenberg“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Änderungsantrag auf Neubau eines Kompostierungsstalles für Mutterkühe mit einem zusätzlich überdachten Raum an der westlichen Stallwand als Mistlager, einer überdeckten Güllegrube außerhalb des Mistlagers, Neubau eines Jungrinderstalles und Neubau einer Stützmauer auf Fl.Nr. 323, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Änderungsantrag auf Neubau eines Kompostierungsstalles für Mutterkühe mit einem zusätzlich überdachten Raum an der westlichen Stallwand als Mistlager, einer überdeckten Güllegrube außerhalb des Mistlagers, Neubau eines Jungrinderstalles und Neubau einer Stützmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 323, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen.

Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.

Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers.
Gegenüber dem Änderungsantrag (in der GR-Sitzung vom 11.10.2022) soll der Pferdestall nun als Jungrinderstall genutzt werden.

Für das Bauvorhaben wurden bereits in den Gemeinderatssitzungen vom 07.09.2021 der Bauantrag und am 11.10.2022 ein Änderungsantrag behandelt.
Der Bauantrag wurde am 29.09.2021 vom Landratsamt genehmigt. Der Änderungsantrag wurde bisher vom Landratsamt nicht genehmigt. Er wurde auch vom Antragsteller nicht zurückgenommen.
Änderungen vom Bauantrag zum Änderungsantrag vom 11.10.2022
  • Neubau eines Pferdestalles 
  • Lageänderung des Technikraumes
  • Lageänderung der Güllegrube
  • Mistlager vergrößert (17,0 m statt 10,20 m; dieses rückt durch den Rangier- und Wendeplatz näher zur Wohnbebauung) 
  • Zufahrt geändert (davor über gemeindlichen Weg Fl.Nr. 324, Gem. Schmatzhausen)
  • 2 Sickermulden (Sickermulde vom Pferdestall befindet sich über der Gasleitung und im Schutzstreifen)
Beim jetzigen erneuten Änderungsantrag wurden folgende Punkte nochmals geändert
  • Pferdestall wird jetzt ein Jungrinderstall, im Süden wird ein Auslauf erstellt
  • 2 Sickermulden entfallen, dafür wird im Südosten eine Rückhaltung (60 m³ lt. Vorplanung IB Ferstl) erstellt
  • Technikraum, Güllegrube, Mistlager und Zufahrt bleiben wie im Änderungsantrag
Die Güllegrube erhält eine Betondecke
Für die Rückhaltung ist nach Aussage des Landratsamtes eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Das Landratsamt wird gebeten, aufgrund der geänderten Abstände zur angrenzenden Baugebiet „Am Sonnenberg“ ein neues Gutachten mit Darstellung der prognostizierten Geruchsstundehäufigkeiten zu fordern. 

Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass das Landratsamt im Zuge der Fachstellenbeteiligung, die Erfordernis einer Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswasser zu prüfen hat.
Außerdem muss geprüft werden, ob die Zufahrt zu dem Bauvorhaben über die Kreisstraße LA36 erfolgen darf und ob aufgrund der größeren befestigten Fläche ein Ausgleich erforderlich ist. 
Zudem sind die geplanten elektrischen Weidezäune zu allen gemeindlichen Straßen/Wegen mit einem vorgesetzten Zaun abzusichern.

Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

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11. Antrag auf Neubau einer Logistikhalle und Abbruch von 2 bestehenden Gebäuden auf Fl.Nr. 1047 und 1051, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau einer Logistikhalle und Abbruch von 2 bestehenden Gebäuden auf den Grundstücken Fl.Nr. 1047 und 1051, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Die Logistikhalle hat eine Länge von 54,59 m und eine Breite von 24,77 m. Die Traufhöhe beträgt 7,76 m und die Firsthöhe ist 10,69 m. Für das Gebäude werden Abgrabungen bis 4,3 m erforderlich. Die Zufahrt erfolgt über die Rottenburger Straße bei den abzubrechenden Anwesen HsNr. 24. Die Abstandsflächen im Westen, Norden und Süden werden auf dem Baugrundstück eingehalten. Für die westliche Seite (Fl.Nr. 1190, Gem. Türkenfeld) ist eine Abstandflächenübernahmeerklärung vorhanden. Es ist eine Rückhaltung erforderlich.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.

Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.

Beschluss

Es ist eine Rückhaltung gemäß der Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hohenthann in der gültigen Fassung zu erstellen.
Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. 
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. Der aktuelle Zustand des Gehweges soll dokumentiert werden. Für den Fall, dass Schäden am Gehweg entstehen, soll eine entsprechende Grundsicherung, zeitzeitlich begrenzt, mit aufgenommen werden. 

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Neubau einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 102, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau einer Lagerhalle mit den Maßen 34,28 m x 17,97 m und einer Traufhöhe von 7,17 m und Firsthöhe von zusätzl. 2,88 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 102, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen. Dabei soll eine bereits bestehende Lagerhalle abgerissen und eine bestehende Lagerhalle zum Teil abgerissen werden. Bei dem beantragten Neubau handelt es sich somit um einen Ersatzbau. Die überbaute oder befestigte (versiegelte) Fläche wird nicht erweitert.
Bei Neubauten (auch bei bereits bebauten Grundstücken) greift die Entwässerungssatzung (EWS)  der Gemeinde Hohenthann. Da gemäß § 9 (7) EWS die versiegelte Fläche nicht erweitert wird, fehlt die Rechtsgrundlage, dass die Gemeinde Hohenthann die Errichtung einer Regenwasserpufferanlage vorschreiben kann. 
Herrn Pöschl wird auf die Einhaltung der EWS der Gemeinde Hohenthann hingewiesen.

Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Fl.Nr. 804, Gemarkung Türkenfeld in Bibelsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die Bauherren stellen Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 804, Gemarkung Türkenfeld in Bibelsbach. 
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.


Der Antragsteller weist darauf hin, dass auf dem Grundstück bislang keine ordnungsgemäße Kleinkläranlage vorhanden ist, da das Grundstück unbewohnt ist. Aus diesem Grund ist geplant, eine solche Anlage zu errichten, um eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung zu gewährleisten. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Vorbescheid zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass die Kosten für die Errichtung einer Kleinkläranlage sowie die dafür erforderlichen Genehmigungen sind vom Antragsteller zu tragen. 
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller ebenfalls eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. 
Ein Nachweis, dass das anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert, ist zu erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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14. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 14
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14.1. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö informativ 14.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Markt Ergolding
Änderung des Bebauungsplanes „Am Brunngraben“ mit Deckblatt Nr. 18 für das Grundstück Fl.Nr. 3538 der Gemarkung Ergolding (Industriestraße 38-44) im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB.
Die Änderung durch Deckblatt 18 betrifft ausschließlich die zulässigen Verkaufsflächen für die Sortimente, alle übrigen planlichen und textlichen Festsetzungen und Hinweise einschließlich der Plandarstellung bleiben unverändert. Die Verkaufsflächen werden dahingehend geändert, dass an Stelle der Flächen für den Lebensmittel Discountmarkt (950 m²) nun Flächen für einen weiteren Non Food Fachmarkt (950 m²) festgesetzt werden, für die entsprechend der bisherigen Festsetzungssystematik unterschiedliche Teilsortimente festgesetzt werden.
Die Fläche des Änderungsbereichs beträgt insgesamt ca. 12.418 m²

  • Markt Ergoldsbach
Gemeinsame Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes des Markes Essenbach durch Deckblatt Nr. 25 und Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Ergoldsbach durch Deckblatt Nr. 52 für das Interkommunale Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“ (1. Auslegung)
Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 78 für das interkommunale Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“ zusammen mit dem Markt Essenbach (1. Auslegung)
Der Markt Essenbach und der Markt Ergoldsbach verfolgen das Ziel, gemeinsam das Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“, durch Ansiedlung von Gewerbebetrieben auf dem Gebiet des Marktes Essenbach sowie des Marktes Ergoldsbach zu planen und zu erschließen. Die Gaststätte bzw. ehemalige Diskothek am Unsbacher Berg wird umgestaltet. Das Gebäude, in dem sich dem sich die Diskothek befindet, sowie der gesamte Parkplatzbereich sollen als Gewerbegebiet umfunktioniert werden. 
Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von 24.036 m²


Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

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14.2. Anfrage GR Hummel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö informativ 14.2

Sachverhalt

GR Hummel erkundigte ich, ob es schon eine Auflistung gibt, welche Ortsteile und Abschnitte bei der Straßenbeleuchtung noch nicht mit LED ausgerüstet sind. 
Bürgermeisterin Weiß gab an, dass sie noch keine Aufstellung hat, diese aber erstellt wird. 

Datenstand vom 04.05.2023 11:42 Uhr