Datum: 13.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:25 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 16.05.2023
2 Bebauungs- und Grünordnungsplan "Grafenhaun II; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)
3 Antrag auf Baugenehmigung; Änderungsantrag zu einem genehmigten Verfahren; Aufstockung von Garagen zur Schaffung einer Betriebsleiterwohnung auf Fl.Nr. 32, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld
4 Antrag auf Baugenehmigung; Nutzungsänderung eines bestehenden Wohnhauses in zwei Wohneinheiten mit Teilabbruch des bestehenden Daches auf Fl.Nr. 482, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg
5 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Lagerraumes für Brennholz auf Fl.Nr. 44/3, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, Baugebiet "Am Hundsrück"
6 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 16 Abs. 1 Bay.WaldG Fl.Nr. 1571/0 Gem. Petersglaim
7 Gewerbegebiet West - künftiger Umgang mit Betriebsleiterwohnungen
8 Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Oberergoldsbach auf Anbau eines Schulungsraumes / Aufenthaltsraumes an das bestehende Feuerwehrhaus
9 Antrag auf Aufstellen von Parkverbotsschildern auf den öffentlichen Flächen vor der Mozartstraße 35 und 37 in Hohenthann
10 Anregung eines Bewohners auf Errichtung einer Beleuchtung für den Verbindungsweg zum neuen Baugebiet "Am Gambach" in Hohenthann
11 Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Hohenthann - Kostensatzung
12 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
12.1 Information zu Antrag Stadler - Zustand Forststraße
12.2 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
12.3 Bekanntgabe von Vergaben
12.4 Kinderkrippe Schmatzhausen - Information zur Bauzeit und Fertigstellung
12.5 Gewerbegebiet West - Informationen zur Fertigstellung
12.6 Informationen der ersten Bürgermeisterin
12.7 Anfragen und Mitteilungen der Gemeinderatsmitglieder

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 16.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Nachdem Gemeinderat Hummel in der letzten Gemeinderatssitzung bemängelte, den in der nicht-öffentlichen Sitzung vom 18.04.2023 als Vergabe behandelten Antrag der SpVgg Schmatzhausen über die Parkplätze am Trainingsplatz noch nicht erhalten zu haben und laut Kommunalaufsicht ein Recht auf Aushändigung habe, nahm erste Bürgermeisterin Weiß hierzu Kontakt mit der Kommunalaufsicht auf. 
Nachdem es sich um einen nicht-öffentlichen Tagesordnungspunkt handelte, besteht kein Recht auf Aushändigung. Da die Vergabe innerhalb der Zuständigkeit der ersten Bürgermeisterin lag und lediglich zusätzlich ein Beschluss gefasst wurde, handelt es sich somit auch um keinen nichtigen Beschluss. Gemeinderat Hummel hätte einen Sachantrag stellen können, dass der Antrag nochmals behandelt werden sollte. Ein Sachantrag für die Überreichung eines Dokuments ist nicht möglich.
Gemeinderat Hummel räumte ein, dass er von der Behandlung des Tagesordnungspunktes unter „Verschiedenes“ ausging. Richtigerweise wurde der Punkt jedoch unter „Vergaben“ behandelt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderäte Dam, Faltermeier und Pöschl stimmten nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 16.05.2023 nicht anwesend waren.

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2. Bebauungs- und Grünordnungsplan "Grafenhaun II; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Hierzu konnte Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Herrn Ascher vom Ingenieurbüro Planteam begrüßen.
In der Gemeinderatssitzung vom 31.01.2023 bei der Billigung des Vorentwurfs zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Grafenhaun II“ wurden u.a. einige Fragen zur Erschließung aufgeworfen, sodass Herr Ascher zunächst den aktuellen Planungsstand erläuterte.
Der umlaufende Grünstreifen (Gesamtbreite 3 Meter) wird mit einer Mulde (Solbreite 1 Meter) ausgeführt, um das wildabfließende Niederschlagswasser kontrolliert ableiten zu können. Aufgrund des natürlichen Geländeverlaufs muss der Grünstreifen in der Senke aufgeschüttet werden (etwa 1 Meter), was jedoch mit dem Grundstückseigentümer abgesprochen ist. Am Ende des Grünstreifens ist ein Gitterrost geplant.
Der Stauraumkanal in der Straße ist mit 15 m³ für ein 10-jährliches Regenereignis ausgelegt. Der Stauraumkanal dient lediglich dem Niederschlagswasser der Straße. Die einzelnen Parzellen erhalten eine Regenwasserpufferanlage mit 6.000 bis 7.000 l Fassungsvolumen. Die Parzellen werden jeweils westlich erschlossen, somit erfolgt für die Parzelle 1 bis 3 der Anschluss über den westlichen Grünstreifen und für die Parzellen 4 bis 6 über die Straße.
Mittlerweile sind die Höhen der Straße bekannt, hierzu zeigte Herr Ascher den Straßenquerschnitt. Die maximale Fußbodenoberkante des Erdgeschosses (max. OK FBB EG m. ü NHN) wurden pro Parzelle individuell gemäß der Straßenhöhe festgelegt. Die Straßenhöhe beträgt zwischen knapp 453 bis 454,5 m ü. NHN. Die Oberkante des Fußbodens (EG) würde somit jeweils etwa 0,5 m über der Straße liegen.
Herr Ascher stellte im Anschuss die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
Download Grafenhaun II Abwägungsvorschläge VE final.pdf

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3. Antrag auf Baugenehmigung; Änderungsantrag zu einem genehmigten Verfahren; Aufstockung von Garagen zur Schaffung einer Betriebsleiterwohnung auf Fl.Nr. 32, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt einen Änderungsantrag zu einem genehmigten Verfahren (Bauantrags-Nr. 41N 1426 2021 BAUG) zur Aufstockung von Garagen zur Schaffung einer Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 32, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld. Folgende Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Eingabeplan sind vorgesehen: Der Eingangsbereich an der Nord/West-Seite soll überdacht werden, das natürliche Gelände wird im Bereich des Hauses um 0,25 m aufgefüllt, an der Süd/Ost-Seite des Hauses ist eine Dachgaube geplant. Ebenso wurde geplant, das Mauerwerk mit einer Mauerstärke von 0,425 m und nicht, wie ursprünglich geplant mit 0,365 m-Steinen zu mauern und den Kniestock des Dachgeschosses auf 2,01 m zu erhöhen und das Dachgeschoss auszubauen.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB. Die 2 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 
Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung; Nutzungsänderung eines bestehenden Wohnhauses in zwei Wohneinheiten mit Teilabbruch des bestehenden Daches auf Fl.Nr. 482, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Wohnhauses in zwei Wohneinheiten mit Teilabbruch des bestehenden Daches auf dem Grundstück Fl.Nr. 482, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB. Die 4 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Lagerraumes für Brennholz auf Fl.Nr. 44/3, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, Baugebiet "Am Hundsrück"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Lagerraumes für Brennholz auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 44/3, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Hundsrück“ in Bezug auf die 
  • Baugrenzenüberschreitung um 20 m² 
  • Dachform (zulässig: Satteldach, geplant: Pultdach)
Der Lagerraum mit den Ausmaßen 8,00 m x 2,50 m befindet sich außerhalb der Baugrenzen, die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzt sind. Er soll in Holzbauweise mit einem Pultdach mit einer Dachneigung von 38° und Ziegeleindeckung errichtet werden. Die Höhe des Lagerraums beträgt an der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück max. 2,50 m, zum Wohnhaus hin ansteigend. Da im Bebauungsplan diese Dachform nicht vorgesehen ist, beantragt der Antragsteller auch dafür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller beigebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Hundsrück“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 16 Abs. 1 Bay.WaldG Fl.Nr. 1571/0 Gem. Petersglaim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö informativ 6

Sachverhalt

Der Antragssteller möchte die bisweilen als Dauergrünland geführte Fl.Nr. 1571/0 der Gemarkung Petersglaim durch Erstaufforstung in einen Wald umwandeln. Die Gemeinde Hohenthann ist als direkter Nachbar unmittelbar von der Maßnahme betroffen.
Bei der Aufforstung durch Saat oder Pflanzung von bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken handelt es sich um eine Erstaufforstung. Diese ist erlaubnispflichtig.
Die Erstaufforstungserlaubnis darf versagt oder durch Auflagen eingeschränkt werden, wenn unter anderem Landschaftspläne der Gemeinden entgegenstehen, wesentliche Belange der Landeskultur oder des Naturschutzes und der Landschaftspflege gefährdet werden, der Erholungswert der Landschaft beeinträchtigt wird oder erhebliche Nachteile für umliegende Grundstücke zu erwarten sind. Auflagen können beispielsweise das Freihalten bestimmter Teilflächen, der Ausschluss nicht heimischer Baumarten oder angepasste Grenzabstände beinhalten.
Je nach Größe der Erstaufforstung kann es notwendig sein, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Durch die Lage des Grundstücks sind weder der Landschaftsplan, als Bestandteil des Flächennutzungsplanes, noch wesentliche Belange der Landeskultur, des Naturschutzes oder Landschaftspflege gefährdet. Auch sind keine erheblichen Nachteile für die umliegenden Grundstücke zu erwarten. Belange der Gemeinde sind nicht betroffen. Die Nachbarunterschriften wurden vollständig eingeholt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 16 Abs. 1 BayWaldG zuzustimmen. Es werden keine Einwände oder Auflagen erhoben. Dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut wird darüber durch die Verwaltung in Kenntnis gesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Gewerbegebiet West - künftiger Umgang mit Betriebsleiterwohnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö beratend 7

Sachverhalt

Wie bereits in der letzten Gemeinderatssitzung mitgeteilt, werden Betriebsleiterwohnungen künftig im Gewerbegebiet nur noch ausnahmsweise zugelassen. Es ist nun zu besprechen, ob eine Deckblattänderung (zur Umwandlung in ein Mischgebiet) durchgeführt werden soll oder ob die Bauwerber vorab einen Antrag auf Vorbescheid einzureichen haben.
Das Problem bei einer Deckblattänderung zur Umwandlung in ein Mischgebiet ist, dass generell Wohnbebauung zulässig ist. Zudem ist ein neues Gutachten erforderlich. Die Vorsitzende informierte, was in einem Mischgebiet zulässig ist. Neben Wohngebäuden sowie Geschäfts- und Bürogebäuden sind auch Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betreibe des Beherbergungsgewerbes, Sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebietes, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind, zulässig.
Wird keine Deckblattänderung durchgeführt, müssen die Bauinteressenten nach Auskunft des Landratsamts Landshut einen Antrag auf Vorbescheid mit Antragsformular und Lageplan, gewerbliche Betriebsbeschreibung sowie einer Aufstellung von Gewerbe und Wohnfläche stellen. Das Landratsamt Landshut prüft sodann, ob eine Bebauung mit Betriebsleiterwohnhaus – welches untergeordnet sein muss – genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass keine Deckblattänderung für das Gewerbegebiet „GE West“ durchgeführt werden soll. Wird vom Bauinteressenten eine Betriebsleiterwohnung gewünscht, ist vorab ein entsprechender Antrag auf Vorbescheid zu stellen und vom Landratsamt Landshut zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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8. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Oberergoldsbach auf Anbau eines Schulungsraumes / Aufenthaltsraumes an das bestehende Feuerwehrhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.04.2023 stellt die FF Oberergoldsbach den Antrag auf Anbau eines Schulungsraumes / Aufenthaltsraumes an das bestehende Feuerwehrhaus. Das FFW-Gerätehaus in Oberergoldsbach wurde 1983 erbaut. Der zweckmäßige Bau hat weder Heizung noch fließendes Wasser oder sanitäre Anlagen. Es handelt sich um eine reine Garagenhalle, in der alle spezifischen Feuerwehrutensilien sinnvoll untergebracht sind.
Trotz der sehr guten Materialausstattung der Feuerwehr sind Schulungen und Nachbesprechungen zu den anwachsenden Hilfeleistungseinsätzen nur sehr schwer darstellbar. Auch die nötige Einsatzhygiene kann ohne fließendwarmes Wasser nur bedingt eingehalten werden.
Da dies alles auf Dauer nicht mehr zeitgemäß ist, stellt die FF Oberergoldsbach den Antrag auf Anbau eines Schulungs- und Aufenthaltsraumes. Es wäre sinnvoll, wenn dieser Schulungsraum für ca. 80 Personen Platz bietet und auch von den anderen örtlichen Vereinen und Genossenschaften für Besprechungen und Versammlungen genutzt werden könnte. Auch für Bürgerversammlungen und Wahlveranstaltungen sollte hier genügend Platz sein. Die sanitären Anlagen (beim anliegenden Kinderspielplatz) könnten jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Die Vorsitzende schlägt vor, hierfür beim Amt für ländliche Entwicklung (ALE) einen Antrag auf einfache Dorferneuerung zu stellen. Zuwendungsfähig sind Ausgaben
  • für die Vorbereitung und Begleitung der Dorferneuerung, Planungen sowie Beratungen bis zu 70 %
  • für öffentliche und gemeinschaftliche Maßnahmen bis zu 60 %
Nach Rücksprache mit Herrn Schöffel vom ALE ist ein Zuschuss bis zu 300.000 € inkl. 13% Planungskosten möglich. Die Förderung wird allerdings voraussichtlich erst Ende des Jahrzehnts ausbezahlt. Sobald die Vorplanung steht, ist ein erstes Gespräch mit der ALE zu vereinbaren. Ein Schulungsraum für die FF wird jedoch nicht gefördert. Da allerdings ein öffentliches Gebäude für den Ortsteil Oberergoldsbach durchaus sinnvoll und wertvoll ist, sollte der Antrag der FF Oberergoldsbach für die Zugänglichkeit der Allgemeinheit erweitert werden. Neben der Durchführung einer Bürgerbeteiligung muss auch das öffentliche Gebäude gewisse bauliche Maßnahmen beachten, wie z.B. behindertengerechtes WC, Barrierefreiheit, dorfgemäße Vorgaben usw..

Beschluss

Der Gemeinderat sieht die Errichtung eines Gemeinschaftsraumes positiv. Es sind weitere Schritte zur Vorplanung und Kontaktaufnahme mit dem ALE einzuleiten. Die Kosten sind jedoch im Blick zu halten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Aufstellen von Parkverbotsschildern auf den öffentlichen Flächen vor der Mozartstraße 35 und 37 in Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Ein Bewohner der Mozartstraße im Baugebiet „Am Gambach“ in Hohenthann stellte einen Antrag bezüglich des Aufstellens von Parkverbotsschildern auf den öffentlichen Flächen vor der Mozartstraße 35 und 37 in Hohenthann.
Für die Begründung führte er auf, dass aktuell 13 Kinder im Alter zwischen 1 und 6 Jahren in der Mozartstraße wohnen. Der Großteil dieser Kinder geht täglich zu Fuß zusammen mit den Eltern in die Kita oder den Kindergarten. Hierzu wird der gemeindliche Gehweg benutzt, um sicher zum Ziel und zurück zu gelangen. Derzeit gestaltet sich die Situation täglich vor der Mozartstraße 35 und 37 so, dass neben den ausgewiesenen Parkstreifen auch die Flächen, welche nicht als Parkflächen gekennzeichnet sind, vollständig zugeparkt werden. Da man als Familie, Fußgänger, Kind mit Laufrad und sonstigen Beförderungsmitteln den öffentlichen Fußweg in diesem Bereich meist von 7 bis 17 Uhr nicht nutzen kann, muss auf die gerade morgens und mittags viel befahrene Straße ausgewichen werden, auf der sich auch gerade diese Bauarbeiter nicht an Tempo 30 halten. Dies stellt für die Bewohner der Mozartstraße und auch alle anderen Fußgänger eine tägliche Gefahrdung dar, mit der diese nicht täglich leben möchten.
Der Antragsteller bittet daher die Gemeinde Hohenthann zum Schutz der Anwohner und Fußgänger, die Parksituation vor der Mozartstraße 35 und 37 durch das Aufstellen von Parkverbotsschildern zu entschärfen, sodass der Fußweg ganztags nutzbar bleibt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass hierzu keine Parkverbotsschilder aufgestellt werden. Die Situation ist lediglich vorübergehend, sodass eine Information an die falschparkenden Firmen ausreichen sollte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Anregung eines Bewohners auf Errichtung einer Beleuchtung für den Verbindungsweg zum neuen Baugebiet "Am Gambach" in Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 18.05.2023 regte ein Anwohner an, den Weg, der vom Begonienweg in Hohenthann Richtung Nordosten verläuft, zu beleuchten. Dieser Weg wird von Spaziergängern und Radfahrern sehr stark genutzt. Er stellt auch eine Verbindung zum neuen Baugebiet (Mozartstraße) dar. Zwischen altem und neuem Baugebiet fehlt jedoch eine Beleuchtung, welche beispielsweise mit zwei Solarleuchten und Bewegungsmeldern kostengünstig errichtet werden könnte. Teure Grabungsarbeiten würden dann entfallen.
Ferner könnte der hintere Teil des Weges bis zur Abzweigung nach Obergambach, wie der vordere Teil, mit Kies aufgebessert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass keine Beleuchtung, auch keine Solarleuchten mit Bewegungsmelder, errichtet werden. Der Gemeinderat sieht hierin keine Notwendigkeit, zudem wurde dies auch von den Anwohnern abgelehnt. In Bezug auf die Nachhaltigkeit und Lichtverschmutzung ist daher auf die Beleuchtung eines Nebenweges zu verzichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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11. Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Hohenthann - Kostensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Zum 18.03.2023 wurde das Kostenverzeichnis (KVz) in der Fassung vom 12.10.2001 hinsichtlich der Gebühren für baurechtliche Entscheidungen geändert. Am 10.10.2018 hat der Gemeinderat die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (Kostensatzung) erlassen. Hierin sind die Gebühren für isolierte Befreiungen sowie für Genehmigungsfreistellungen mit 40 € hinterlegt.
Gemäß lfd. Nr. 2.I.1/ Punkt 1.31 der KVz (Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB) wurde die Gebühr nun auf 10 v.H. des Werts des Nutzens, der durch die Abweichung in Aussicht steht, mindestens 75 € festgesetzt.
Für die Genehmigungsfreistellung fallen gemäß dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (Stand: 10.03.2023) keine Gebühren an. Teilt die Gemeinde dem Bauherrn bereits vor Ablauf der Monatsfrist mit, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, kann die Gemeinde hierfür eine Gebühr erheben, wenn sie das in einer gemeindlichen Kostensatzung geregelt hat.
Die von der Gemeinde bestehende Kostensatzung ist demnach entsprechend abzuändern.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die bestehende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (Kostensatzung) vom 10.10.2018 wie folgt abzuändern:

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (Kostensatzung)
vom 13.06.2023

Die Gemeinde Hohenthann erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis vom 10.10.2018:

§ 1

Das Kommunale Kostenverzeichnis (KommKVz) wird unter Ziffer 3 Bauamt wie folgt geändert:

31

Erteilung einer isolierten Befreiung
75,00 €

32

Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 3 Satz 4 BayBO
40,00 €


§ 2 Inkrafttreten

Diese erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (Kostensatzung) tritt am 01.07.2023 in Kraft.

Hohenthann, den 13.06.2023
Gemeinde Hohenthann


Andrea Weiß
Erste Bürgermeisterin

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö beschließend 12
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12.1. Information zu Antrag Stadler - Zustand Forststraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö beschließend 12.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 18.05.2023 weist ein Anwohner auf den Zustand der Forststraße in Hohenthann hin, welchen er seit längerer Zeit verfolgt. Bereits weit vor der Erneuerung der Ortsdurchfahrt, welche die Forststraße stark in Mitleidenschaft gezogen hat, war die Verschlechterung der Befahrbarkeit deutlich zu erkennen. Als Anwohner, der diese Straße oft nutzt, traut er sich zu behaupten, dass die Forststraße mindestens seit 20 Jahren in seinem sehr schlechten Zustand ist.
Die immer nur kleinen und oberflächlichen Reparaturmaßnahmen von Seiten des Bauhofes und auch von Seiten der Nachbarschaft können hier keine vernünftige Beefahrbarkeit herstellen. Diese kleinen Verbesserungen helfen nur wenige Tage und spätestens beim nächsten Regen ist alles wieder beim alten und die tiefen Löcher sind wieder da.
Bei der Forststraße handelt es sich um eine vielgenutzte Zufahrt zu den einzelnen Bewohnern, eine Zufahrtstraße zum „Eichelgarten“ für Erholungssuchende, eine Ausweich-Umgehung des Ortskerns, eine wichtige Zufahrt für die Land- und Forstwirtschaft und nicht zuletzt um den Anfahrtsweg zum Waldkindergarten Hohenthann, welcher täglich und bei jedem Wetter von vielen Fahrzeugen genutzt wird.
Die Bitte an die Gemeinde ist eine ordentliche und vor allem tiefgründige Sanierung dieser Straße.
Erste Bürgermeisterin Weiß erklärte, dass sie bereits eine Fachfirma zur Instandsetzung beauftragte und dies am 25.05.2023 durchgeführt wurde. Die Bauhofmitarbeiter müssen nur noch den Seitenstreifen und die Gräben Instandsetzen, da dies die Fachfirma nicht ausführen kann. Sie informierte auch, dass eine weitere Firma bereits zur Wegverlegung beauftragt wurde. Dies wird Mitte/Ende Juni durchgeführt. Vor der Wegverlegung wird ein Gespräch mit allen Grundstückseigentümern stattfinden.

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12.2. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö informativ 12.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Markt Ergoldsbach 
Gemeinsame Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes des Markes Essenbach durch Deckblatt Nr. 25 und Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Ergoldsbach durch Deckblatt Nr. 52 für das Interkommunale Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“ mit gleichzeitiger Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 78 für das interkommunale Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“ zusammen mit dem Markt Essenbach (jeweils 2. Auslegung)
Der Markt Essenbach und der Markt Ergoldsbach verfolgen das Ziel, gemeinsam das Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“, durch Ansiedlung von Gewerbebetrieben auf dem Gebiet des Marktes Essenbach sowie des Marktes Ergoldsbach zu planen und zu erschließen. Die Gaststätte bzw. ehemalige Diskothek am Unsbacher Berg wird umgestaltet. Das Gebäude, in dem sich dem sich die Diskothek befindet, sowie der gesamte Parkplatzbereich sollen als Gewerbegebiet umfunktioniert werden. 
Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von 24.037 m²

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

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12.3. Bekanntgabe von Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö informativ 12.3

Sachverhalt

Für folgende Beschlüsse sind die Gründe der Geheimhaltung weggefallen:

Kinderkrippe Schmatzhausen
Stromanschluss:                Fa. Bayernwerk Altdorf
Innentüren:                        Schreinerei Schmerbeck, Tiefenbach


Spielplatzausstattung, Andermannsdorf Oberergoldsbach, Hohenthann (FF)
Karusselle:                        Fa. Espas, Spielgeräte, Kasses

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12.4. Kinderkrippe Schmatzhausen - Information zur Bauzeit und Fertigstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö informativ 12.4

Sachverhalt

Das Architekturbüro Bindhammer teilte mit, dass der Estrich nun im Gebäude eingebracht ist und die Aufheizung wie geplant seit 30.05.2023 läuft. Der Hausanschluss und Technikraum sind fertiggestellt. Hier können bereits die HLSE-Installationen und Geräte aufgestellt werden.
Am 02.06.2023 wurde außen der Edelputz am Gebäude fertiggestellt und die bisher fehlenden Leibungen in den Innräumen verputzt.
Ab 16.06.2023 beginnt die Malerfirma Ulbrich im Innenbereich und bringt den kompletten Grundanstrich im Gebäude an. Dauer hierfür ca. 3 Tage.
Ab 19.06.2023 beginnt die Trockenbaufirma Kamhöller mit den Trockenbau- und Akustikarbeiten. Dauer hierfür ca. 3 Wochen, Fertigstellung voraussichtlich am 07.07.2023.
Für beide Firmen gilt, dass zunächst die Sanitärräume fertigzustellen sind, sodass hier die Fliesen- und Plattenarbeiten, wie auch die HLSE-Fertigmontage vorankommt. Der Plan ist die HLSE-Firmen für Anfang Juli 2023 mit ihren Arbeiten einzuplanen. Sobald die Trockenbauarbeiten abgeschlossen sind und noch bevor der Haupt-Bodenbelag eingebracht wird, ist mit der Endmontage HLSE zu beginnen und vor Bodenverlegung fertigzustellen.
Die Inbetriebnahme der Kinderkrippe ist für 01.10.2023 geplant.

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12.5. Gewerbegebiet West - Informationen zur Fertigstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö informativ 12.5

Sachverhalt

Die Firma Pritsch wird in der KW 25 (22./23.6) den Deckenbau im Gewerbegebiet und in der Parkstraße durchführen. 
Die Firma Swarco wird in der KW 23/24 (ab 5.06.) die Ampelanlage fertig stellen und dann im 'Blinkbetrieb' (auf den Seitenstraßen) laufen lassen. Am 25.05. wurde hierzu der Zähler eingebaut und der Zusammenschluss durchgeführt (Herr Kraus von der Fa. Swarco und ein Mitarbeiter von den Bayernwerken waren vor Ort).
Herr Grotz vom Staatlichen Bauamt wurde gebeten die Markierung entsprechend zu veranlassen. Am Tag der Markierung kann nicht oder nur sehr eingeschränkt zugefahren werden. 
Von Seiten der Firma Pritsch wurde am 25.05. der Rest der Kamerabefahrung und der Dichtigkeitsprüfung der Kanäle durchgeführt.
Die Restarbeiten im Gewerbegebiet und am Regenrückhaltebecken werden nach Aussage von Herrn Weber ab der 25 KW (je nach Witterung) durchgeführt.
Zur Mulde im Gewerbegebiet: Diese ist noch nicht ganz fertig gestellt. Es müssen noch Angleichungsarbeiten durchgeführt werden. 

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12.6. Informationen der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö informativ 12.6

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 28, Gemarkung Türkenfeld wurde schriftlich gebeten, seine entlang der ST2143 geparkten Anhänger, trotz der Einhaltung des Sichtdreiecks, auf sein Grundstück zu versetzen. Die geparkten Anhänger behindern die Verkehrssicherheit aufgrund von Sichteinschränkungen auf den fließenden Verkehr. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass sich das Zurücksetzen der Anhänger positiv auf das Ortsbild auswirken würde. Eine weitere Information erging zur Beachtung des Art. 57 BayBO, wonach Anhänger/Container, die keine eigene Zulassung aufweisen, als Bauwerke zu betrachten sind. Das Staatl. Bauamt wird nichts veranlassen, da die Sichtdreiecke eingehalten werden. 

  • Hofwirt in Oberergoldsbach
Der Mietvertrag ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Nutzungsvereinbarungen mit den Vereinen werden unterschrieben, sobald die Vereine entsprechend eingetragen sind und die erforderlichen Versicherungen vorliegen.

  • Malerarbeiten am Leichenhaus in Hohenthann
Die Fassadenfläche des Leichenhauses in Hohenthann wird gesäubert, verputzt und mit einem neuen Anstrich (Silikatfarbe) beschichtet. 

  • Tankstillegungen an der Grundschule
Die zwei 30.000 Liter Heizöltanks an der Grundschule werden stilllegungsgerecht gereinigt. 
Die Flüssigkeit (Ölschlamm) wird entfernt und entsorgt sowie eine Sachverständigenprüfung durchgeführt, dessen Bericht an das Landratsamt Landshut übersandt wird. 

  • Genehmigung des Mobilfunkmasten Schmatzhausen
Die Genehmigung des Neubaus eines Mobilfunkmasten auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 198 Gem. Schmatzhausen erfolgte am 12.05.2023 durch die Genehmigungsbehörde Landratsamt Landshut. Die Gemeinde behandelte diesen Antrag bereits am 18.01.2022. Im 3. Quartal dieses Jahres soll der Standort errichtet werden.

  • Nächste Gemeinderatssitzung
Die nächste Gemeinderatssitzung muss aus terminlichen Gründen vom 04.07.2023 auf 05.07.2023 verschoben werden.

  • Sägewettbewerb der FF Wachelkofen
Die FF Wachelkofen veranstaltet einen Sägewettbewerb und würde sich über eine Gruppe des Gemeinderats freuen.

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12.7. Anfragen und Mitteilungen der Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö 12.7

Sachverhalt

Er erkundigte sich, warum für die Instandsetzung der Forststraße eine auswärtige Firma beauftragt wurde.
Die Vorsitzende erklärte, dass diese auf Empfehlung von Gemeinderat Zieglmayer beauftragt wurde und zudem ortsansässige Firmen nicht über die entsprechende Maschine verfügen.

  • Gemeinderätin Pöschl
Nach Verlegung des Glasfaserkabels in die Fichtenstraße, steht nun das Ende des Kabels aus der Straße.
Die Vorsitzende teilte mit, dass hier wahrscheinlich noch ein Verteilerkasten installiert wird. Sie wird dies aber mit der beauftragten Firma klären.

  • Zweite Bürgermeisterin Beck
Sie fragte nach, wann die Firma Pritsch mit den Straßenbaumaßnahmen beginnt.
Laut Auskunft soll Ende August begonnen werden. Die Firma Pritsch weiß, dass wegen der Förderung die Maßnahme bis Ende des Jahres abgeschlossen sein muss.

  • Gemeinderat Hummel
Die Vereinsliste ist nicht aktuell.
Lediglich auf der Homepage ist die Liste nicht aktuell, da im Zuge der neuen Homepage Datenschutzerklärungen verschickt wurden, welche zum Großteil nicht zurückgeschickt wurden. Solange diese nicht vorhanden sind, dürfen keine neuen Daten veröffentlicht werden.

  • Gemeinderat Faltermeier
Die Gießkannen am gemeindlichen Friedhof in Schmatzhausen sind kaputt. Es sind 4 Gießkannen vorhanden.
Es werden 3 neue Gießkannen angeschafft und ausgetauscht.

  • Gemeinderat Müller
Bereits am 31.01.2023 wurde ein Antrag zur Aufstellung eines Maßnahmenplans Windenergie inklusive Beschaffung eines Windrades zur Deckung des Eigenverbrauchs in der Gemeinde eingereicht. Hierzu erfolgt nun eine Konkretisierung. Es soll ein Workshop mit der Referentin Frau Erbinger vom Regionalen Planungsverband durchgeführt werden. Hierzu wurde ein erneuter schriftlicher Antrag eingereicht.
Die Vorsitzende teilte mit, dass sie bereits in Gesprächen ist und noch ein Termin am 30.06.2023 abzuwarten ist. Danach wird der Gemeinderat entsprechend informiert. Es wird jedoch auch mit dem Regionalen Planungsverband Kontakt aufgenommen.

Datenstand vom 20.07.2023 08:17 Uhr