Datum: 01.08.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 18.07.2023
2 Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1823/4, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun
3 Antrag auf Neubau einer Pizzeria auf Fl.Nr. 1381/61, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, Gewerbegebiet GE West im Genehmigungsfreistellungsverfahren
4 Antrag nach § 16 BImSchG auf Neubau einer Hofbiogasanlage mit 100% Reststoffen aus der Landwirtschaft auf Fl.Nr. 755, Gemarkung Türkenfeld in Bibelsbach
5 Neukalkulation der Essensgebühren in den Kindertagesstätten mit ggf. Anpassung
6 Information zur Elternbefragung 2023 von Kindergarten, Krippe und Hort
7 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
7.1 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
7.2 Information zum Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB
7.3 Bekanntgabe von Vergaben
7.4 Informationen der ersten Bürgermeisterin

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 18.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1823/4, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1823/4, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben nach §35 Abs. 2 BauGB.
Der Vorbescheid zu diesem Antrag wurde erteilt am 04.05.2022 mit dem Aktenzeichen 41 N 73 2022 VORB mit folgenden Nebenbestimmungen: Zwischen dem geplanten Bauvorhaben und dem Haderer Graben dürfen keine Geländevertiefungen erfolgen. Auf Einfriedungen in diesem Bereich ist entweder zu verzichten oder es ist eine Bodenfreiheit von 20 cm vorzusehen. Im Antrag auf Baugenehmigung ist die Einhaltung dieser Punkte nachzuweisen. Außerdem ist die Betriebs- und Verfahrensbeschreibung vom Bauherrn vom 07.03.2022 Bestandteil des Vorbescheides.
Die Zustimmung gem. Art. 6 Abs. 2 BayBO zur Abstandsflächenübernahme liegt vor. 
Die zwei eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht nicht. Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. 
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Ganslmeier nahm an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.

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3. Antrag auf Neubau einer Pizzeria auf Fl.Nr. 1381/61, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, Gewerbegebiet GE West im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Neubau einer Pizzeria auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1381/61, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 2 BayBO. Für diesen Bereich gilt der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewerbegebiet GE West“.
Geplant ist der Neubau einer Pizzeria mit 90,12 m² Gastraumfläche für 40 Gastplätze im Innenraum sowie einer Terrasse mit 153,56 m² für - gemäß Freiflächengestaltungsplan - 40 Gastplätze im Außenbereich, sowie 13 Stellplätze und 1 Behindertenstellplatz.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller teilweise beigebracht (Fl.Nr. 1166/34 Gem. Türkenfeld, Eigentümer Freistaat Bayern fehlt).
Die Bauherren haben die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. 

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4. Antrag nach § 16 BImSchG auf Neubau einer Hofbiogasanlage mit 100% Reststoffen aus der Landwirtschaft auf Fl.Nr. 755, Gemarkung Türkenfeld in Bibelsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag nach § 16 BImSchG auf Neubau einer Hofbiogasanlage mit 100% Reststoffen aus der Landwirtschaft auf Fl.Nr. 755, Gemarkung Türkenfeld. in Bibelsbach.
Die Gemeinde wird im Verfahren nach § 16 BImSchG als Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert.
Die geplante Hofbiogasanlage besteht aus folgenden Elementen:
  • Bestehende Güllegrube (Landwirtschaft)        V = 615 m³; T = 4,0 m; Innenᴓ = 14 m
  • Zwischenbau / Pumpenraum (neu) 
  • Fermenter (neu)        Vnetto = 846 m³; T = 6,0 m; Innenᴓ = 14 m
  • Gärrestelager (neu)        Vnetto = 3.980 m³; T = 8,0 m; Innenᴓ = 26 m
  • Gaskühlstrecke mit Kondensatschacht (neu)        
  • BHKW-Gebäude (neu)        L = 9,0 m; B = 6,0 m; H = 4,0 m
  • Fahrsilo (neu) Abdeckung mit Folie        L = 44,0 m; B = 5,4 m; WandH = 2,5 m
Substrat zur Energiegewinnung: hauptsächlich aus Gülle und Mist sowie Silomais, Getreidekorn, Futterreste und Gras.
Havariefall: Betonwand 1,49 m und Erdwall 1,49 m
Geruchsemission: Die Ableitung für den geplanten Kamin erfolgt unter folgenden Bedingungen: • Quellhöhe mindestens 3,0m über First • Senkrecht über Dach • Freie Luftströmung wird sichergestellt 
Leistungsdaten:
Gaserzeugung: max. 423.734 m³ / Jahr        Durchschnittlich: 1.160 m³ / Tag
Substratzugabe: max. 5.665 t / Jahr        Durchschnittlich: 15,52 m³ / Tag
Stromerzeugung: im Jahresdurchschnitt 99 kW el.        pro Jahr ca. 851.400 kW el. (gerechnet bei 8.600h Volllast)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag nach § 16 BISchG zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Neukalkulation der Essensgebühren in den Kindertagesstätten mit ggf. Anpassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Kämmerin der Gemeinde, Julia Fink hat die Essensgebühren in den Kindertagesstätten neu berechnet. Diese sollten alle zwei Jahre überprüft werden, zudem eröffnet im Oktober 2023 die neue Kinderkrippe in Schmatzhausen. Die letzte Anpassung der Gebühren fand zum 01.09.2021 statt.
Eine Erhöhung der Lieferantenkosten ist derzeit nicht angekündigt, lediglich für die neue Kinderkrippe fallen höhere Gebühren an als für die bestehende Kinderkrippe. Im kommenden Jahr erhöhen sich außerdem die Personalkosten aufgrund Lohnsteigerungen. Für die aktuelle Kalkulation 2023 wurden sowohl die Essenskosten als auch die Personalkosten aus dem gesamten Jahr 2022 herangezogen.

Kindergarten:

Bisherige Gebühren
Kalkulation aus 2021
Neue Kalkulation (2023)
4,40 €
5,82 €
7,07 €

Gerechnete Portionen:        7.961 Stk. (2022)
       6.495 Stk. (2021)

Essenskosten pro Portion:        2,02 € brutto (2022)
(Fa. Hofmann)        1,71 € brutto (2021)

Kinderkrippe:

Bisherige Gebühren
Kalkulation aus 2021
Neue Kalkulation (2023)
4,00 €
5,31 €
5,57 €

Gerechnete Portionen:        5.721 Stk. (2022)
       5.889 Stk. (2021)

Essenskosten pro Portion:        3,20 € für 60 Portionen, dann 3,45 € brutto (seit 2021 gleichbleibend)
(Fa. Dietler)        -> 3,75 € brutto für Krippe in Schmatzhausen ab Okt. 2023

Hort:

Bisherige Gebühren
Kalkulation aus 2021
Neue Kalkulation (2023)
5,10 €
6,74 €
7,65 €

Gerechnete Portionen:        5.549 Stk. (2022)
       4.427 Stk. (2021)

Essenskosten pro Portion:        4,15 € brutto (seit 2021 gleichbleibend)
(Fa. Dietler)

Es sollte nun eine moderate Erhöhung erfolgen, da eine Kostendeckung nicht umgesetzt werden kann. Bisher wurde eine Kostendeckung von rund 75 % herangezogen. Damit würden sich folgende Gebühren errechnen:
Kindergarten        5,30 €
Kinderkrippen        4,17 € (für beide Krippen gleichen Preis ansetzen)
Hort        5,74 €

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass bei beiden Kinderkrippen der gleiche Preis angesetzt wird. Weiter beschließt der Gemeinderat, dass ab 01.09.2023 folgende neue Essensgebühren erhoben werden:
Kindergarten         5,30 €
Kinderkrippe         4,20 €
Hort         5,80 €
In den kommenden Jahren soll eine jährliche Überprüfung der Gebühren erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Information zur Elternbefragung 2023 von Kindergarten, Krippe und Hort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2023 ö informativ 6

Sachverhalt

Sowohl der Kindergarten als auch die Kinderkrippe und der Hort führten für das Jahr 2022/2023 jeweils eine Elternbefragung durch, bei der die Zufriedenheit zur Einrichtung allgemein, der pädagogischen Arbeit, der Zusammenarbeit mit den Eltern sowie dem Mittagessen abgefragt wurden.
Die Vorsitzende erläuterte den jeweiligen Rücklauf zu den einzelnen Fragen. Es wurden im Kindergarten 124 Fragebögen verteilt, 65 kamen ausgefüllt zurück. In der Kinderkrippe wurden 40 Fragebögen verteilt, 32 kamen ausgefüllt zurück. Im Hort wurden 33 Fragebögen verteilt, 19 kamen ausgefüllt zurück.
Insgesamt sind die Eltern allgemein zufrieden. Die vorgebrachten Anregungen und Verbesserungsvorschläge werden soweit möglich angenommen.

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7. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2023 ö beschließend 7
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7.1. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2023 ö informativ 7.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Markt Essenbach
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „SO Photovoltaik, am Bahnweg Altheim“ mit gleichzeitiger Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 23 (1. Auslegung)
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 68.180 m²

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

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7.2. Information zum Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2023 ö 7.2

Sachverhalt

Das Bundesverwaltungsgericht hat in der 29. KW 2023 entschieden, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB dem europäischen Recht nicht entspricht ( BVerwG, Urteil v. 18.07.2023 – 4 CN 3.22, Pressemitteilung: https://www.bverwg.de/de/pm/2023/59 ).
Demnach kann § 13b BauGB ab sofort nicht mehr angewandt werden. Laufende Bauleitplan­verfahren müssen nunmehr in das Regelverfahren übergeleitet werden. Im Regelverfahren ist eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht erforderlich. Dies bedeutet, dass bisherige Auslegungen als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gewertet werden können. Nach Umweltprüfung und erstellen des Umweltberichts hat sodann eine Auslegung gem.§ 3 Abs.2 BauGB zu erfolgen.
Ferner müssen nunmehr umweltrechtliche Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen erbracht werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern, eine bloße Anpassung bzw. Berichtigung ist nicht mehr möglich.
Diese Regelung trifft uns konkret im BBP-Verfahren „Grafenhaun II“.

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7.3. Bekanntgabe von Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2023 ö informativ 7.3

Sachverhalt

Für folgende Beschlüsse sind die Gründe der Geheimhaltung weggefallen:

Vergabe der Schülerbeförderung für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025:
Fa. Petz Ergoldsbach

Neubau Kinderkrippe Schmatzhausen „Glückskäfer“:
Vergabe Schreinerarbeiten Zimmererarbeiten:        Schreinerei Mühlbauer, Postau 
Vergabe Außenanlagen:                         AV Garten- und Landschaftsbau, Essenbach/Ohu,
Vergabe Kindermöbel und Kinderspielgeräte:         Firma HABA PRO, Coburg

Straßenbeleuchtungsanlage Baugebiet "Am Wald":
Fa. Bayernwerk, Altdorf

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7.4. Informationen der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2023 ö 7.4

Sachverhalt

Am Dienstag, den 26.09.2023 findet die Eröffnung des Lebensmittelmarkt „Netto“ statt.

In die ambulant betreute Wohngemeinschaft ziehen ab 01.08.2023 die ersten Bewohner ein. Im September ist ein Tag der offenen Tür geplant. Genauere Informationen werden noch bekanntgegeben.

Für die bevorstehende Landtags- und Bezirkswahl steht wieder die Bildung der Stimmbezirke an. Da die Wahlbeteiligung im jeweiligen Stimmbezirk nicht unter 50 liegen darf, sollte bei der Bildung der Stimmbezirke darauf geachtet werden, dass mindestens 70 Urnenwähler erwartet werden sollten. Sowohl in Türkenfeld als auch in Grafenhaun werden die erforderlichen 50 Urnenwähler teilweise nicht erbracht, sodass eine Zusammenlegung der Wahlvorstände zum Auszählen erfolgen muss. Die Vorsitzende erkundigte sich nun, ob diese beiden Stimmbezirke aufgelöst werden sollten und die Urnenwähler nach Hohenthann gehen sollten. 
Gemeinderat Müller und Gemeinderat Ganslmeier sind der Meinung, dass dies zum Unmut der Bürgerinnen und Bürger führen würde. Daher sollten die Stimmbezirke wie bisher erhalten bleiben. 

Datenstand vom 13.09.2023 08:43 Uhr