Datum: 12.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 01.08.2023
2 Aufstellung eines Deckblatt Nr. 26 zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenthann
3 Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs für das Deckblatt Nr. 26 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenthann
4 Antrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 58/75, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan/Baugebiet "Brandberg" im Genehmigungsfreistellungsverfahren
5 Antrag auf Neubau einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 282, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, Baugebiet "Schmatzhausen Süd" im Genehmigungsfreistellungsverfahren
6 Antrag auf Teilabbruch eines Lagergebäudes und Wiederaufbau mit Erweiterung auf Fl.Nr. 26, Gemarkung Oberergoldsbach, in Oberergoldsbach
7 Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW-Doppelgarage und Einliegerwohnung auf Fl.Nr. 470/Teilfläche, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg
8 Antrag auf Baugenehmigung; Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses in Holzrahmenbauweise und Einbau einer dritten Wohneinheit auf Fl.Nr. 5/2, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach
9 Antrag auf Vorbescheid über den Neubau einer Photovoltaikanlage auf Fl.Nr. 1644, Gemarkung Andermannsdorf
10 Antrag auf Abgrabungsgenehmigung; Neuantrag zur Verlängerung "Erweiterung der bestehenden Kiesgrube zum Kiesabbau" Grube Gambach auf Fl.Nrn. 1559, 1611, 1611/1 und 1611/4 der Gemarkung Andermannsdorf, nordöstlich von Obergambach
11 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 16 Abs. 1 BayWaldG Fl.Nr. 798/0 Teilfläche Gem. Oberergoldsbach
12 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Gartenhauses mit angrenzendem Unterstand auf Fl.Nr. 284/10, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, Baugebiet "Am Marktweg II"
13 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf Fl.Nr. 1638/37, Gemarkung Andermannsdorf in Hohenthann/Baugebiet "Am Gambach"
14 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Geräteschuppens auf Fl.Nr. 1279/16, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann/Baugebiet "Am Büchlacker II"
15 Sanierung Freibad - Antrag auf Zuwendung nach dem Sonderförderprogramm zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder in Bayern
16 Stellungnahme zum Nahverkehrsplan Stadt und Landkreis Landshut 2023
17 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
17.1 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
17.2 Informationen der Bürgermeisterin
17.3 Anfagen von Gemeinderäten

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift vom 01.08.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Blechschmidt und Faltermeier stimmten nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 01.08.2023 nicht anwesend waren.

zum Seitenanfang

2. Aufstellung eines Deckblatt Nr. 26 zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö 2

Sachverhalt

Bezüglich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB teilte erste Bürgermeisterin Weiß mit, dass das Bauleitplanverfahren zum Baugebiet "Grafenhaun II" in ein reguläres Verfahren überzuführen ist. Es ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes, Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und ein Umweltbericht (auch für den Bebauungsplan) nötig. 

Die Vorsitzende stellte dem Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 26 vor. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass für die Teilfläche Fl.Nr. 1679, Gemarkung Petersglaim ein Deckblatt Nr. 26 zum Flächennutzungsplan Hohenthann im Bereich des Bebauungsplanes „Grafenhaun II“ aufgestellt wird. 
Im Bereich des Deckblattes ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO geplant. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs für das Deckblatt Nr. 26 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö 3

Sachverhalt

Die Vorstellung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan wurde von erster Bürgermeisterin Andrea Weiß durchgeführt.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12.09.2023 beschlossen, dass ein Deckblatt Nr. 26 zum Flächennutzungsplan Hohenthann aufgestellt wird. Von dem Büro Planteam aus Landshut wurde ein Entwurf erarbeitet. 

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf für das Deckblatt Nr. 26 zum Flächennutzungsplan Hohenthann in der Fassung vom 12.09.2023 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hierfür durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 58/75, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan/Baugebiet "Brandberg" im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö informativ 4

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 58/75, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan, im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 2 BayBO.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Die Eheleute haben die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. 

zum Seitenanfang

5. Antrag auf Neubau einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 282, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, Baugebiet "Schmatzhausen Süd" im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau einer Lagerhalle auf seinem Grundstück Fl.Nr. 282, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, Baugebiet „Schmatzhausen Süd“ im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 1 BayBO.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht vollständig beigebracht (Unterschrift Landkreis Landshut Kreisstraße LA 12 fehlt).
Der Bauherr hat die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass sein Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Nach Art. 58 Abs. 1 BayBO ist die Errichtung einer baulichen Anlage, die kein Sonderbau ist, genehmigungsfrei gestellt, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 oder der §§ 12, 30 Abs. 2 BauGB liegt. 

zum Seitenanfang

6. Antrag auf Teilabbruch eines Lagergebäudes und Wiederaufbau mit Erweiterung auf Fl.Nr. 26, Gemarkung Oberergoldsbach, in Oberergoldsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Teilabbruch eines Lagergebäudes und Wiederaufbau mit Erweiterung auf dem Grundstück Fl.Nr. 26, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Folgende Abweichungen der BayBO (Festsetzung in der BayBO Art. 6) werden in dem Bauantrag nicht eingehalten:

- Die Abstandsflächen können nicht vollständig Richtung Nord-Ost und Nord-West auf dem Baugrundstück dargestellt werden. 

Begründung: Der Neubau ist zum Teil ein Ersatzbau und wird an den verbleibenden Bestandsbau in Gebäudebreite, Höhe und Dachneigung angepasst.
Es wurde hierzu ein Abweichungsantrag gestellt. 
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Abweichungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. 
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen.

Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW-Doppelgarage und Einliegerwohnung auf Fl.Nr. 470/Teilfläche, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW-Doppelgarage und Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 470/Teilfläche, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Das Bauvorhaben befindet sich in der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Kirchberg-Nord“.
Die 4 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.

Beschluss

Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht nicht. Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. 
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Antrag auf Baugenehmigung; Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses in Holzrahmenbauweise und Einbau einer dritten Wohneinheit auf Fl.Nr. 5/2, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses in Holzrahmenbauweise und Einbau einer dritten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 5/2, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Gemäß Genehmigungsbescheid Nr. 84/0027 vom 28.06.1984 wurde der Neubau eines Austragswohnhauses mit Doppelgarage (1 Wohneinheit) genehmigt.
Bei den jetzt eingereichten Bauantragsunterlagen wird der vorhandene Kellerraum als Wohnraum umgeplant und das Dachgeschoss als Wohnung ausgebaut, somit entstehen 3 Wohneinheiten. 
Die 6 eingetragenen Stellplätze laut Stellplatznachweis sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.

Beschluss

Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Antrag auf Vorbescheid über den Neubau einer Photovoltaikanlage auf Fl.Nr. 1644, Gemarkung Andermannsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Vorbescheid für den Neubau einer Photovoltaikanlage mit 44,86 m² und einer max. Höhe von 2,99 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 1644, Gemarkung Andermannsdorf in Obergambach. Die Zufahrt erfolgt über sein Grundstück.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.

Beschluss

Die Erschließung mit Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. 
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Vorbescheid zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung; Neuantrag zur Verlängerung "Erweiterung der bestehenden Kiesgrube zum Kiesabbau" Grube Gambach auf Fl.Nrn. 1559, 1611, 1611/1 und 1611/4 der Gemarkung Andermannsdorf, nordöstlich von Obergambach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Abgrabungsgenehmigung; Neuantrag zur Verlängerung „Erweiterung der bestehenden Kiesgrube zum Kiesabbau“ Grube Gambach auf den Grundstücken Fl.Nr. 1559, 1611, 1611/1 sowie 1611/4 der Gemarkung Andermannsdorf nordöstlich von Obergambach.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.
Das Vorhaben diente zum Kiesabbau des Antragstellers.
Die gesamte Kiesabbaumenge für die Kiesgrube belief sich im Antrag von 2002 auf ca. 1.650.000 m³. Bis zum 31.12.2022 wurden vom Vorhabensträger ca. 1.650.000 m³ Kies abgebaut und ca. 591.000 m³ Z0 Material und 341.000 m³ Abraum verfüllt. Das verbleibende Volumen der Restverfüllung beläuft sich auf 14.000 m³ von der gesamten Verfüllmenge 946.000 m³.
Die Firma Pritsch plant die Restverfüllung und die Rekultivierung bis 2025 abzuschließen. Die Abnahme der Rekultivierung erfolgt ein Jahr nach Pflanzung bis 31.12.2026.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf Abgrabungsgenehmigung; Neuantrag zur Verlängerung „Erweiterung der bestehenden Kiesgrube zum Kiesabbau“ zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 16 Abs. 1 BayWaldG Fl.Nr. 798/0 Teilfläche Gem. Oberergoldsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö informativ 11

Sachverhalt

Der Antragssteller möchte eine bisweilen als Ackerland geführte Fl.Nr. 798/Teilfläche (0,6473 ha) der Gemarkung Oberergoldsbach durch Erstaufforstung in einen Wald umwandeln. Die Gemeinde Hohenthann ist als direkter Nachbar unmittelbar von der Maßnahme betroffen.
Bei der Aufforstung durch Saat oder Pflanzung von bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken handelt es sich um eine Erstaufforstung. Diese ist erlaubnispflichtig.
Die Erstaufforstungserlaubnis darf versagt oder durch Auflagen eingeschränkt werden, wenn unter anderem Landschaftspläne der Gemeinden entgegenstehen, wesentliche Belange der Landeskultur oder des Naturschutzes und der Landschaftspflege gefährdet werden, der Erholungswert der Landschaft beeinträchtigt wird oder erhebliche Nachteile für umliegende Grundstücke zu erwarten sind. Auflagen können beispielsweise das Freihalten bestimmter Teilflächen, der Ausschluss nicht heimischer Baumarten oder angepasste Grenzabstände beinhalten.
Je nach Größe der Erstaufforstung kann es notwendig sein, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Die betroffene Teilfläche liegt in einem hochwassergefährdeten Gebiet und grenzt an ein Gewässer (Goldbach) an. 
Der Gemeinde Hohenthann wurde mitgeteilt, dass das Landratsamt (UNB) bereits das Einvernehmen erklärt hat unter der Auflage, dass die südlich der geplanten Aufforstungsfläche liegende Hecke erhalten bleibt.

Gemäß der mit Bescheid vom 15.07.2019 durch das Landratsamt Landshut – Abteilung Wasserrecht – genehmigten gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich des OT Oberergoldsbach in den Goldbach ist die vom Antragsteller beplante Teilfläche, Fl.Nr. 798 Gem. Oberergoldsbach, beim hydrotechnischen Nachweis als Retentionsfläche ausgewiesen worden. Diese Planunterlagen sind Bestandteil der wasserrechtlichen Erlaubnis.

Des Weiteren liegt die markierte Fläche des Aufforstungsantrages zur Hälfte im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Goldbachs. Nach § 78a Abs. 1 Nr. 6 WHG ist das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit sie den Hochwasserabfluss beeinträchtigen können, untersagt. Es ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 78a Abs. 2 WHG einzuholen. 

Durch die Lage des Grundstücks und den bestehenden Renaturierungsplan sind wesentliche Belange der Landeskultur, des Naturschutzes und der Landschaftspflege gefährdet. Es sind Nachteile für die umliegenden Grundstücke zu erwarten. Belange der Gemeinde sind ebenfalls aufgrund der vom Landratsamt Landshut erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis betroffen. Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 16 Abs. 1 BayWaldG in dieser Form nicht zuzustimmen. Eine Zustimmung kann in Aussicht gestellt werden, wenn der Teil, den die Gemeinde renaturieren muss, bei der Planung ausgenommen wird. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut wird darüber durch die Verwaltung in Kenntnis gesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Gartenhauses mit angrenzendem Unterstand auf Fl.Nr. 284/10, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, Baugebiet "Am Marktweg II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Gartenhauses mit angrenzendem Unterstand auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 284/10, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Marktweg II“ in Bezug auf die Baugrenzenüberschreitung sowie Dachform und Dachdeckung. 
Das abschließbare Gartenhaus wird Aufgrund der Anschaffung von E-Bikes für die Versicherung benötigt. Das Gartenhaus würde an der Nordseite, da von der Straße aus leicht zugänglich, direkt am bestehenden Wohnhaus entlang, gebaut werden. Von der Grundstücksbegrünung ist das Gartenhaus dann eingerahmt.
Das Pultdach ist sehr flach und liegt laut Hersteller bei 5% Dachneigung. Das Dach ist mit einem Rahmen umrandet welcher die Dachneigung verdeckt. 
Das Gartenhaus hat eine Höhe von 2,11 m. Aufgrund der Hanglage zur Grundstücksgrenze ist laut Eigentümer eine Auskofferung von min. 40 cm notwendig ist, sodass an der Grenze sicher unter 2m Höhe geblieben und die volle Höhe nur im Grundstücksinneren erreichen wird.
Das Gartenhaus mit angrenzendem Unterstand mit den Ausmaßen 6,00 x 3,00 m befindet sich außerhalb der Baugrenzen, die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzt sind.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller vollständig beigebracht.

Festsetzungen, von denen befreit werden soll:
  • Baugrenzüberschreitung um 18 m²
  • Dachform: zulässig: Satteldach, geplant: Pultdach

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Marktweg II“ zugestimmt wird. Der Unterstand ist so zu errichten, dass zur Grundstücksgrenze ein Abstand von mind. 0,50 m eingehalten wird um das Sichtdreieck nicht einzuschränken. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf Fl.Nr. 1638/37, Gemarkung Andermannsdorf in Hohenthann/Baugebiet "Am Gambach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Sichtschutzes auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 1638/37, Gemarkung Andermannsdorf in Hohenthann, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Gambach“ in Bezug auf Punkt 0.1.3.2. Höhe der Einfriedung. Geplant ist ein Sichtschutzzaun mit einer Höhe von 1,80 m über die Breite der Stellplätze am Nachbargrundstück Mozartstraße 35. Gemäß Bebauungsplan „Am Gambach“ sind Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig. Der Sichtschutz soll zur Verschönerung des Gesamtbildes sowie zur Dämmung/Reduzierung von Geräuschen durch an- und abfahrende Autos dienen. Auf dem Grundstück Mozartstraße 35 befindet sich, nach Angaben des Antragstellers, bereits ein Doppelstabzaun in Höhe von 1,80 m direkt an der Grundstücksgrenze. 
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller nicht beigebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Gambach“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

14. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Geräteschuppens auf Fl.Nr. 1279/16, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann/Baugebiet "Am Büchlacker II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 14

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Geräteschuppens zur Lagerung von Rasenmäher, Gartengeräte und Brennholz auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 1279/16, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker II“ in Bezug auf die Baugrenzenüberschreitung in Höhe von ca. 13,00 m². Der Geräteschuppen mit den Ausmaßen 3,97 m Länge x 3,00 m / 3,29 m Breite (Wandhöhe 2,40 m) befindet sich außerhalb der Baugrenzen, die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzt sind. Die Ausführung erfolgt in Holzständerbauweise, die Außenwände werden verputzt und das Dach bekommt Dachziegel.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller teilweise beigebracht (Fl.Nr. 1274/25 Gem. Türkenfeld – Bgm.-Rauchenecker-Str. 23 fehlt).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker II“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. Sanierung Freibad - Antrag auf Zuwendung nach dem Sonderförderprogramm zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder in Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö 15

Sachverhalt

Die Gemeinde hat im September 2022 die Interressensbekundung am Bundesförderprogramm kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur Projektaufruf 2022 gestellt. Im Januar 2023 wurde der Gemeinde die Nichtberücksichtigung im Förderprogramm mitgeteilt.
Jetzt kann die Gemeinde einen Antrag auf Zuwendung nach dem Sonderförderprogramm zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder in Bayern stellen.
Bürgermeisterin Weiß ging nochmals auf die Maßnahmenbeschreibung des Förderantrages ein. Hier hat sich im Grunde nichts geändert, es wurde nur nochmals ausführlicher erläutert, sowie Gesamtkosten in Höhe von 2.887.984,00 € netto ermittelt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass ein Antrag auf Zuwendung nach dem Sonderförderprogramm zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder in Bayern gestellt wird. Die Eigenmittel werden in den Haushalten eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

16. Stellungnahme zum Nahverkehrsplan Stadt und Landkreis Landshut 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö 16

Sachverhalt

Der Nahverkehrsplan wurde als gemeinsames Projekt zwischen der Stadt Landshut und dem Landkreis Landshut zusammen mit dem Beratungsbüro PTV, Transport Consult GmbH aus Karlsruhe, erstellt. Grundsätzlich wurden die Inhalte des Nahverkehrsplanes, wie beispielsweise das Anforderungsprofil und Ausgestaltungen je Aufgabenträger in Anpassung an die regionalen Besonderheiten gestellt. 

Folgende Arbeitspakete sind Bestandteil des Projektes: 

  1. Grundlagen und Rahmenbedingungen – Bestandsaufnahme
  2. Raumstrukturanalyse und Entwicklungsprognose
  3. Anforderungsprofil/Rahmenkonzeption
  4. Schwachstellenanalyse
  5. ÖPNV-Entwicklung - Maßnahmendefinition
  6. Linienbündelung im Landkreis Landshut
  7. Finanzierung und Organisationform
  8. Park & Ride-Konzept
  9. Beteiligungsverfahren
  10. Termin, Bericht, Abstimmung, Beschluss

Im Wirtschaftsausschuss und im Kreistag wurde der Nahverkehrsplan vorgestellt und beschlussmäßig behandelt und somit zum Anhörungsverfahren freigegeben. 

Zusammenfassend möchte ich auf folgendes hinweisen: Das bestehende Verkehrsangebot im Landkreis ist überwiegend auf den Schülerverkehr ausgerichtet. Die Rahmenbedingung im Landkreis sind grundsätzlich als gut zu bewerten, Hauptschwachstelle ist das mangelnde Verkehrsangebot neben den Schülerbeförderungszeiten. Sehr wenige Buslinien weisen eine tagesdurchgängige Taktung und ein Fahrangebot außerhalb der Hauptverkehrszeiten auf. 
Im Linienkonzept sind neue Linien wie die „Landshuter 8“ im Norden und im Süden mit einer im Norden folgender Taktung von Montag bis Freitag von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr stündlich und ab 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr 120-Minuten-Takt sowie Samstag und Sonntag im 120-Minuten-Takt vorgesehen. 
Es wurden für die Planung ein Rahmen für ein zusätzliches Defizit von ca. 1,5 Mio. bis 3 Mio. Euro gesetzt. 

Der Handlungsbedarf und das Verbesserungspotenzial wurden aufgegriffen: die Mindeststandards und die Bedienungshäufigkeit sollen durch die beschlossenen Maßnahmen verbessert werden. Im Rahmen der Umsetzungsphase des Nahverkehrsplanes werden mögliche Fahrplanerweiterungen und die Einrichtung weiterer Erschließungsfahrten bei Linien und Gemeinden, die bei der „Landshuter 8“ unberücksichtigt sind, geprüft.  Eine Verbesserung des Verkehrsangebotes soll auch für die Gemeinden die nicht durch die Linien der „Landshuter 8“ bedient werden, bedarfsgerecht erzielt werden.
Der Regionalbusverkehr im Landkreis soll durch ein On-Demand-Angebot ergänzt werden. Zielsetzung ist die Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs im Landkreis, was durch die Schaffung innergemeindlicher Verbindungen sowie als Zubringer durch die Anbindung an Hauptverkehrsknotenpunkte, wie die Stadt Landshut, die Bahnlinie oder zum Erreichen der „Landshuter 8“ erreicht werden soll. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass man die Verbesserung des ÖPNV, auch bei einer Kostenmehrung, grundsätzlich befürwortet.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass mit dem vorgelegten Nahverkehrsplanentwurfes Einverständnis besteht. Er weist daraufhin, dass zeitnah die Ausarbeitung des On-Demand-Linienbedarfsverkehrs ausgearbeitet werden soll und auf eine regelmäßige Gegenläufigkeit der Linienführung geachtet werden soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

17. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beschließend 17
zum Seitenanfang

17.1. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö informativ 17.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  1. Markt Essenbach
Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 7 „Flächen für Windkraftenergieanlagen“ (erneute Auslegung)
Die in der Änderung des Flächennutzungsplans dargestellten Konzentrationsflächen, aufgeteilt in drei Teilbereiche und drei Deckblätter, stellen sich wie folgt dar:
Teilbereich 1 = Deckblatt 7.1
Diese Konzentrationsfläche mit einer Gesamtfläche von gesamt ca. 83,2 ha liegt vollständig im großflächig zusammenhängenden Waldgebiet ″Taxau″. Die geplante Konzentrationsfläche KF 2 des Marktes Ergolding grenzt unmittelbar an die Fläche 7.1 an, so dass hier eine interkommunale Windparkkonfiguration prinzipiell möglich wäre.
Teilbereich 2 = Deckblatt 7.2
Die Konzentrationsfläche 7.2 liegt gut zur Hälfte im Waldgebiet ″Gänsegraben″ mit einer Gesamtfläche von ca. 57 ha.
Teilbereich 3 = Deckblatt 7.3
Diese Konzentrationsfläche liegt nahezu vollständig im Waldgebiet ″Maßenholz″, die Fläche beträgt ca. 166,5 ha.
Insgesamt ergeben die drei Deckblätter eine Gesamtfläche von ca. 307,23 ha.

  1. Markt Essenbach
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof – Teilbereich X“ (erste Auslegung)
Anlass für diesen Bebauungsplan ist die Ausweisung neuer Gewerbeflächen für den Erweiterungsbedarf der Firma auf der angrenzenden Fl.-Nr. 574/2 und 574/3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 18.900 m².

  1. Markt Essenbach
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Oberahrain“ und gleichzeitige Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 24 (erste Auslegung)
Anlass für diese Satzung ist die Absicht des Marktes Essenbach ein sonstiges Sondergebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen nach § 11 BauNVO auszuweisen, mit der Zweckbestimmung "Gebiet für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energien, dienen, hier Photovoltaik". Die Gesamtfläche beträgt ca. 117.343m².

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

Beschluss

Beschluss zu a):
Der Gemeinderat beschließt, dass bei der Fläche Teilbereich 1 = Deckblatt 7.1 , sofern möglich, Abstand zur Gemeindegrenze gehalten werden sollte, da die nächstgelegene Wohnbebauung im Gemeindebereich Weihenstephan und Zinn zu nah an den Teilbereich angrenzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

17.2. Informationen der Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö 17.2

Sachverhalt

Es wurden 2021 nur die Brutto-Lohnkosten angenommen und nicht die zusätzlichen AG-Bruttokosten. Ebenso war es nur eine Hochrechnung im März, bei der noch nicht die endgültigen Kosten feststanden. 

  • Information zum Stand Straßensanierung der GVS:
Erste Bürgermeisterin Weiß informierte über den aktuellen Stand der Sanierungen der Gemeindeverbindungsstraßen. Die Straße im Bereich Oberhof wurde heute asphaltiert und wird diese Woche fertig gestellt. Die Straße im Bereich Hochreuth wird begonnen, Dauer der Arbeiten ca. 6 Wochen. Anschließend wird in Schmidhof begonnen und in 14 Tagen kommt ein neuer Trupp für den Bereich Penkofen.

  • Erste Bürgermeisterin Weiß informierte, dass die Feldwege im Bereich Zieglstadl hergerichtet werden und sich die Jagdgenossenschaft Kirchberg an den Kosten beteiligt. 

zum Seitenanfang

17.3. Anfagen von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö beratend 17.3

Sachverhalt

GR Zenger wollte wissen, wie der Stand bzgl. der Planung und Entwürfe des Raiffeisengeländes ist. Erste Bürgermeisterin Weiß gab bekannt, dass hier vom Planer noch nichts vorliegt, sie aber das Thema gerne in der nächsten oder in einer Sondersitzung behandeln möchte. 

  • Anfrage Gemeinderat Hopfensperger
GR Hopfensperger fragte bzgl. dem Stand der Reparatur des Brückengeländers Unkofen-Bruckberg nach. Dies wurde mittlerweile erledigt. 
Ebenso merkte er an, dass der Bach ab dem Bereich des Spielplatzes Richtung Oberergoldsbach noch ausgebaggert werden müsste. 

  • Mitteilung GR Ganslmeier
GR Ganslmeier gab bekannt, dass er mit sofortiger Wirkung das Amt des Fraktionssprechers der Fraktion CSU niederlegen wird. Seine Nachfolgerin wird Gemeinderätin Nicole Pöschl. Als stellvertretender Fraktionssprecher fungiert künftig Alfons Gallinger. Er dankt gleichzeitig seinen Gemeinderatskollegen und dem Fraktionssprecher der Freien Wähler Werner Müller für die durchwegs gute und konstruktive Zusammenarbeit. 

Datenstand vom 05.10.2023 08:40 Uhr