Datum: 04.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:56 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 12.09.2023
2 Einbeziehungssatzung "Andermannsdorf-Süd"; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)
3 Satzungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung "Andermannsdorf-Süd"
4 Antrag auf isolierte Befreiung für die Sanierung und Verkleinerung des bestehenden Naturpools/Teichs gemäß beigefügter Skizze auf Fl.Nr. 1274/10, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann / Am Büchlacker II
5 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Nebengebäudes zur Taubenzucht auf Fl.Nr. 58/75, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan, Baugebiet "Brandberg"
6 Antrag auf Bau eines Stahl-Getreide-Silos auf Fl.Nr. 83, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld
7 Antrag auf Errichtung einer Maschinenhalle mit Garage (Ersatzbau nach Brandschaden) auf Fl.Nr. 1013, Gemarkung Türkenfeld in Hub
8 Förderantrag zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
9 Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
10 Geschwindigkeitsbeschränkungen im Gemeindegebiet
11 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
11.1 Bekanntgabe von Vergaben
11.2 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
11.3 Ambulant betreute Wohngemeinschaft - Tag der offenen Tür
11.4 Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 12.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 04.10.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderäte Dam, Müller und Zieglmayer stimmten nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 12.09.2023 nicht anwesend waren.

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2. Einbeziehungssatzung "Andermannsdorf-Süd"; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 04.10.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung der Einbeziehungssatzung „Andermannsdorf-Süd“ nach § 3 Abs 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden durchgeführt. Es wurde bei der ersten Auslegung von der unteren Naturschutzbehörde keine Stellungnahme abgegeben. Bei der zweiten Auslegung wurde eine Stellungnahme, die von der Vorsitzenden verlesen wurde, abgegeben. Bis zur heutigen Sitzung konnte aufgrund des Urlaubs der betreffenden Sachbearbeiterin keine Klärung erfolgen. Aufgrund der Stellungnahme ist ein erneuter Billigungsbeschluss notwendig, da Änderungen im Plan erfolgen müssen. Eine dritte Auslegung mit verkürzter Zeit von 14 Tagen ist nochmals durchzuführen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der Tagesordnungspunkt auf die nächste GR-Sitzung verschoben wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Satzungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung "Andermannsdorf-Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 04.10.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der Tagesordnungspunkt vertagt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Antrag auf isolierte Befreiung für die Sanierung und Verkleinerung des bestehenden Naturpools/Teichs gemäß beigefügter Skizze auf Fl.Nr. 1274/10, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann / Am Büchlacker II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 04.10.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Sanierung und Verkleinerung des bestehenden Naturpools/Teichs auf dem Grundstück Fl.Nr. 1274/10, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, beantragen die Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker II“ in Bezug auf die Baugrenzenüberschreitung. Der bestehende Baukörper des Pools (Maße: ca. 13 m Länge x 4 m Breite) soll saniert und erhalten werden, damit kein Neubau erforderlich ist. Das Füllvolumen des Baukörpers beträgt 98 m³. Der Beckenbestand wird um ca. 30 % verkleinert. Ein Teilbereich von ca. 20 m² des Baukörpers befindet sich außerhalb der Baugrenzen, die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzt sind.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller vollständig beigebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker II“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Nebengebäudes zur Taubenzucht auf Fl.Nr. 58/75, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan, Baugebiet "Brandberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 04.10.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Nebengebäudes zur Taubenzucht auf dem bereits beplanten/bebauten Grundstück Fl.Nr. 58/75, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Brandberg“ in Bezug auf die Baugrenzenüberschreitung in Höhe von 22,5 m². Das Nebengebäude mit den Ausmaßen 3,00 m x 7,50 m (Wandhöhe 3,0 m) befindet sich außerhalb der Baugrenzen, die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzt sind.
Es ist geplant, ca. 100 Brieftauben, welche auch bei Wettbewerben teilnehmen, zu halten. Die Tauben sind tagsüber eingesperrt und werden nur morgens und abends frei fliegen gelassen. Der Taubenkot wird, nach Angaben des Züchters, in der Mülldeponie Spitzlberg entsorgt. 
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller vollständig beigebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Brandberg“ zugestimmt wird. Die Abweichung berührt die Grundzüge der Planung. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Antrag abgelehnt.

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6. Antrag auf Bau eines Stahl-Getreide-Silos auf Fl.Nr. 83, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 04.10.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Errichtung eines Stahl-Getreide-Silos auf dem Grundstück Fl.Nr. 83, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld. Das Silo hat einen Durchmesser von 7 m und eine Höhe von 18,46 m. Es wird auf einer Bodenplatte mit den Maßen 8,60 m x 8,60 m neben dem bestehenden Schweinestall errichtet.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers.

Beschluss

Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht nicht. 
Sollte eine Erschließung mit Wasser und Strom notwendig sein, hat der Antragsteller dies eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Errichtung einer Maschinenhalle mit Garage (Ersatzbau nach Brandschaden) auf Fl.Nr. 1013, Gemarkung Türkenfeld in Hub

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 04.10.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Errichtung eine Maschinenhalle mit Garage (Ersatzbau nach Brandschaden) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1013, Gemarkung Türkenfeld in Hub. Die Maschinenhalle mit Garage hat folgende Maße: 47,00 m Länge und 15,50 m Breite bei einer Wandhöhe von 6 m bzw. einer Firsthöhe von max. 11 m.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers.

Beschluss

Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht nicht. Ein Schmutz- und Regenwasserhausanschluss wird nicht erstellt. Sollte dies notwendig werden, ist mit der Gemeinde vorab eine Sondervereinbarung abzuschließen. 
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Vor Beginn der Baumaßnahme ist ein Gestattungsvertrag bzgl. der Querung der Ortsstraße mit dem Antragsteller zu schließen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Förderantrag zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 04.10.2023 ö 8

Sachverhalt

Da die Wärmeversorgung im Landkreis Landshut noch rund zur Hälfte (46 %) auf Erdöl und zu einem Drittel (31 %) auf Erdgas basiert, ist die Wärmewende im Sinne des Klimaschutzes dringend notwendig. Die Reduzierung der Importe und der Abhängigkeit steigert außerdem die Versorgungssicherheit und fördert die regionale Wertschöpfung vor Ort.
Da die Betriebskosten der fossilen Heizungen aufgrund des steigenden CO2-Preises weiter zunehmen, ist mit einer steigenden Nachfrage der Bürger bei den Kommunen zu rechnen, ob ein Wärmenetz an ihrem Wohn- oder Gewerbeort grundsätzlich denkbar ist oder ob diese eine regenerative Einzelversorgung verfolgen sollen. Um den Bürgern Auskunft und damit Planungssicherheit darüber geben zu können, ist die „kommunale Wärmeplanung“ von großem Wert.
Die Planung wird durch einen externen Dienstleister in Zusammenarbeit mit der Kommune und lokalen Akteuren erstellt. 
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das gemeinsam mit der Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) zum 01.01.2024 in Kraft treten soll, wird die Wärmeplanung voraussichtlich zu einer zentralen Aufgabe der Kommunen machen, um das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 zu erreichen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass ein Förderantrag für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Hohenthann eingereicht werden soll. Es soll mit der ILE Holledauer Tor eine interkommunale Zusammenarbeit geprüft werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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9. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 04.10.2023 ö 9

Sachverhalt

Am 01.12.2006 wurde die aktuelle Hundesteuersatzung erlassen, welche zum 01.01.2007 in Kraft getreten ist. Zum 01.01.2017 wurde diese durch Änderungssatzung geändert. Seit 01.09.2020 besteht eine neue Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags. Die bestehende Hundesteuersatzung der Gemeinde wurde daher entsprechend überarbeitet und soll nun aufgrund der Änderungen neu erlassen werden. Wesentliche Änderungen sind insbesondere Konkretisierungen im Bereich der Steuerermäßigung, der Wegfall der Züchtersteuer sowie Konkretisierungen der Anzeigepflichten. Auch die Höhe der jährlichen Steuer wurde im Gemeinderat diskutiert. Auch für Kampfhunde mit Negativzeugnis kann die Kampfhundesteuer verlangt werden. Dies wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Es liegt jedoch im Ermessen der Gemeinde, welche Regelung in Bezug auf Kamphunde getroffen werden soll.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die beigefügte Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung). Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft, gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung vom 01.12.2006 in der Fassung vom 06.10.2016 mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft. Die Höhe der Steuer soll alle zwei Jahre überprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Geschwindigkeitsbeschränkungen im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 04.10.2023 ö 10

Sachverhalt

Es wurden folgende Anfragen von Gemeindebürgern bearbeitet:

  • Geschwindigkeitsbegrenzung bei Oberhaid von 70 km/h auf 50 km/h
Antrag von Anwohner Oberhaid
Rückmeldung von der PI Rottenburg: Da es sich um eine Gemeindeverbindungsstraße handelt, ist eine Reduzierung der Geschwindigkeitsbegrenzung umsetzbar.

  • Geschwindigkeitsbegrenzung in Penkofen von 40 km/h auf 30 km/h
Antrag von Anwohner
Rückmeldung von der PI Rottenburg: Reduzierung wird befürwortet, da es die Beschränkung auf 40 km/h so nicht mehr gibt.

  • Geschwindigkeitsbegrenzung der ST2143 Ortsdurchfahrt Hohenthann von Zufahrt Flurstraße oder Angerstraße bis Brauhausstraße oder zur Bäckerei
Am 14.02.2023 beschloss der Gemeinderat, dass ein Antrag bei der Verkehrsbehörde vom LRA auf Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h von der ST2143 Ortsdurchfahrt gestellt wird. Es fand am 28.06.2023 eine Verkehrsschau statt. Eine Beschränkung der ST2143 auf 30 km/h ist nicht möglich. Die Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO sind nicht erfüllt, insbesondere liegt kein direkter Zugang zu Kindergarten, Schule, Altenheim, Krankenhaus vor.

  • Rotmarkierung am Geh- und Radweg
Verkehrsschau vom 31.08.2022: Die Rotmarkierung wird erforderlich gesehen, da mit Inbetriebnahme der Ampel sowohl der Radfahrer als auch der linksabbiegende Autofahrer grün haben wird und auf den Rad-/Fußgängerverkehr besonders hingewiesen werden soll. Zudem liegt hier eine geänderte Vorfahrtsregel vor, da dem Radfahrer nun Vorfahrt gewährt wird. Das ist insbesondere erforderlich kenntlich zu machen, wenn die Ampel ausfällt.
Die Inbetriebnahme der Ampel fand am 15.09.2023 statt. Die Rotmarkierung wird in Kürze beauftragt. 

  • Geschwindigkeitsbegrenzung in der Gambacher Straße auf 30 km/h
Am 14.02.2023 beschloss der Gemeinderat, dass auf der gesamten Gambacherstr. eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet werden soll. 
Es fand eine Verkehrsschau von der PI Rottenburg vom 28.02.2023 statt. Die Beschilderung ist weder als streckenbezogene Beschränkung noch als Zone-30 rechtlich zulässig. Die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1c Satz 2 StVO sind nicht erfüllt. Ausnahme stellt der Bereich des Kindergartens dar, vor welchem bereits die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt wurde.

  • Eingeschränktes Halteverbot in der Gambacher Straße
Verkehrsschau vom 28.02.2023 durch PI Rottenburg: Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots bis zu Einmündung Volksbadstraße steht nichts entgegen. Aufgrund der Gefahr eines Rückstaus auf die ST2143 durch Fahrzeuge/Hindernisse auf der Gambacher Straße wird ein solches Halteverbot auch empfohlen.
Die Beschilderung wurde bereits umgesetzt.

  • Verkehrsspiegel bei Mirskofener Str. 23 und 25
Anfrage von Anwohner
Verkehrsschau vom 22.09.2023: Es gab an besagter Örtlichkeit bereits 2011 eine Verkehrsschau. Die notwendigen Sichtweiten sind nach wie vor vorhanden. Die Straßenmeisterei kümmert sich jedoch darum, dass zur Verbesserung der Sicht der Bewuchs auf Grund des Landkreises zurückgeschnitten wird. Ein Verkehrsspiegel ist nicht erforderlich.
 
  • Geschwindigkeitsbeschränkung Heiligenbrunn/Türkenfeld
Anfrage von Anwohner
Verkehrsschau vom 22.09.2023: Unfälle, die auf Geschwindigkeit zurückzuführen sind, sind hier nicht bekannt. Das Ortszeichen ist rechtzeitig erkennbar. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit ist nach § 45 StVO nicht möglich.
Ggfs. könnte vorübergehend eine mobile Geschwindigkeitsanzeige aufgestellt werden.
 
  • Geschwindigkeitsbeschränkung bei der Kinderkrippe Schmatzhausen
Anfrage von Bürgern
Verkehrsschau vom 22.09.2023: Das Ortsschild wird von Weihmichl kommend vor die Zufahrt zum landwirtschaftlichen Betrieb und der GVS nach Egg versetzt. An den bisherigen Standort des Ortsschildes bis zur Einmündung Hopfenstraße wird die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h (Mo-Fr 7-17 Uhr) reduziert. 200 Meter vor dem Ortsschild wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h reduziert.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass die Höchstgeschwindigkeit auf der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Unterhaid und Oberhaid auf 50 km/h reduziert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass die Höchstgeschwindigkeit bei Penkofen auf 30 km/h reduziert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 04.10.2023 ö beschließend 11
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11.1. Bekanntgabe von Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 04.10.2023 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Für folgende Beschlüsse sind die Gründe der Geheimhaltung weggefallen:

Neubau Kinderkrippe Schmatzhausen
Blitzschutz                        Franz Maier, Blitzschutz, 94501 Aidenbach
Möblierung Personalmöbel        Fa. Sneganas Ergolding

Vergabe Ingenieurleistungen für FNP Deckblatt Nr. 26 im Bereich Grafenhaun II 
Ingenieurbüro Planteam Landshut

Photovoltaikanlagen
Kläranlage                        Fa. Schindlbeck Solar, Rottenburg
Rathaus                        Fa. Schindlbeck Solar, Rottenburg
Dorfladen                        Fa. Schindlbeck Solar, Rottenburg

Bodenbelagsarbeiten Hauswirtschaftsraum Grundschule Hohenthann
Raumausstattung Gerstl, Oberergoldsbach

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11.2. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 04.10.2023 ö informativ 11.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach – Gemeinde Bayerbach
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 14 Baugebiet „Feuchtener Feld“ (1. Auslegung)
Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans durch vorliegendes Deckblatt ist die Aus-weisung eines Allgemeinen Wohngebiets. Mit Ausweisung des Wohngebiets beabsichtigt die Gemeinde, Wohnraum überwiegend für Einheimische zu schaffen und auch ihre lokale Ver-sorgungsfunktion zu sichern. Dieses soll den aktuellen Bedarf für die heranwachsende einhei-mische Bevölkerung decken. 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist die Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Im Zuge der Fortschreibung im Parallelverfahren wird der Flächennutzungsplan durch die Aufstellung des Deckblattes Nr. 14 geändert und an die aktuelle Situation angepasst. Aufgrund der nun angestrebten Nutzung folgt die Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 3,27 ha

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

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11.3. Ambulant betreute Wohngemeinschaft - Tag der offenen Tür

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 04.10.2023 ö 11.3

Sachverhalt

Am Samstag, den 04.11.2023 findet von 14:00 – 18:00 Uhr ein Tag der offenen Tür zur Einweihung der ambulant betreuten Wohngemeinschaft statt. Hierzu ist der Gemeinderat herzlich eingeladen.

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11.4. Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 04.10.2023 ö 11.4

Sachverhalt

Betriebsleiterwohnungen im Gewerbegebiet sind nach Auskunft des Landratsamts Landshut lediglich für Betriebe möglich, deren Überwachung oder Betreuung 24 Stunden gewährleistet sein muss. Für andere Betriebe ist eine Betriebsleiterwohnung rechtlich nicht mehr möglich.
Die Auskunft, dass vorab ein Antrag auf Vorbescheid gestellt werden muss, ist demnach nicht richtig bzw. führt zu keinem zielführenden Ergebnis. Sollten Betriebsleiterwohnungen in untergeordneter Größe zugelassen werden dürfen, könnte dies ggfs. über eine Deckblattänderung ermöglicht werden. Dies ist jedoch noch rechtlich zu prüfen.
Zweite Bürgermeisterin Beck erkundigte sich, ob dies dann für alle Grundstücke im Gewerbegebiet gilt, was bejaht wurde. Weiter wollte sie wissen, ob es sich hierbei dann nur um Wohnungen oder auch um Häuser handelt. Laut Gemeinderat Zenger gibt es hier keinen Unterschied. Eine Betriebsleiterwohnung muss lediglich untergeordnet zum Gewerbebetrieb sein.
Erste Bürgermeisterin Weiß wird dies mit Herrn Staudenhöchtl vom Landratsamt Landshut abklären. Es muss jedoch auch das Bauamt mit involviert werden, um eine einheitliche Regelung schaffen zu können.

  • Gemeinderätin Pöschl
Da viele Senioren von der ambulant betreuten Wohngemeinschaft noch zu Fuß unterwegs sind, aber auch viele LKWs durch die Ergoldsbacher Straße fahren, könnte ein Hinweisschild auf das „Altenheim“ angebracht werden.
Die Vorsitzende prüft, welches Schild hier angebracht werden kann.

  • Gemeinderat Müller
In eigenem Namen, aber auch im Namen der Familie dankte Gemeinderat Müller für die entgegengebrachte Anteilnahme des Gemeinderats und der Gemeinde.

  • Gemeinderat Hopfensperger
Die Ampel könnte ausgeschaltet werden, wenn der Netto geschlossen hat.
Die Vorsitzende teilte mit, dass eine Nachtabschaltung bereits besprochen wurde und noch beim Staatlichen Bauamt diskutiert wird. Sobald hierzu nähere Informationen bekannt sind, werden diese mitgeteilt.

Datenstand vom 25.10.2023 07:59 Uhr