Datum: 24.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 04.10.2023
2 Deckblatt Nr. 24 zum Flächennutzungsplan Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)
3 Feststellungsbeschluss über das Deckblatt Nr. 24 zum Flächennutzungsplan Hohenthann
4 Bebauungs- und Grünordnungsplan "SO Solarpark Östlich Burghart" bei Schmatzhausen; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)
5 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „SO Solarpark Östlich Burghart“ bei Schmatzhausen
6 Umgestaltung Außenansicht Feuerwehrgebäude Hohenthann
7 Stellungnahme des Regionalplans der Region Landshut - Teilfortschreibung Energie - Aufhebung der Ausschlussgebiete
8 Antrag auf Bau einer Hackschnitzel-Heizung auf Fl.Nr. 461, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg
9 Sanierung Freibad - Sachstandsbericht
10 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
10.1 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
10.2 Bewerbungsverfahren für das Baugebiet „Am Wald" in Hohenthann
10.3 Anfragen Gemeinderatsmitglieder

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift vom 04.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Blechschmidt stimmte nicht mit ab, da er an der Sitzung vom 04.10.2023 nicht anwesend war.

zum Seitenanfang

2. Deckblatt Nr. 24 zum Flächennutzungsplan Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für die Vorstellung der Abwägungsvorschläge zum Bebauungs- und Grünordnungsplan SO „Solarpark Östlich Burghart“ konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß die Landschaftsarchitektin Tatjana Kröppel vom Büro EGL begrüßen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Feststellungsbeschluss über das Deckblatt Nr. 24 zum Flächennutzungsplan Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass das Deckblatt Nr. 24 zum Flächennutzungsplan Hohenthann in der Fassung vom 24.10.2023 verbindlich festgestellt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Deckblatt Nr. 24 dem Landratsamt Landshut zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bebauungs- und Grünordnungsplan "SO Solarpark Östlich Burghart" bei Schmatzhausen; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Vorstellung der Abwägungsvorschläge zum Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan SO „Solarpark Östl. Burghart“ konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß die Landschaftsarchitektin Tatjana Kröppel vom Büro EGL begrüßen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „SO Solarpark Östlich Burghart“ bei Schmatzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungs- und Grünordnungsplan "SO Solarpark Östlich Burghart" bei Schmatzhausen in der Fassung vom 24.10.2023 gemäß § 10 BauGB und Art. 81 BayBO als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Umgestaltung Außenansicht Feuerwehrgebäude Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 6

Sachverhalt

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.09.2022 wurden die Energieeinsparmöglichkeiten durch Energieberater Siegfried Kirner des Feuerwehrgerätehauses Hohenthann vorgestellt. Zusammenfassend teilte er mit, dass vor allem im Bereich der Fenster, der Eingangstüren und der Tore Handlungsbedarf besteht. 
Bei den Fenstern ist der sommerliche Wärmeschutz sehr gering. Die Isolierverglasung entspricht dem Standard der 70er Jahre, zudem sind Schäden an den Holzelementen vorhanden. Ein kompletter Austausch der Fenster wäre sinnvoll. Somit können auch die derzeit bestehenden bodentiefen Fenster in normale Fenster mit verschlossenem unterem Bereich eingesetzt werden. Dies wäre auch für die aktuell vor der Isolierglasscheibe verbauten Heizkörper sinnvoll.
Die Dichtungen sind alle veraltet und mit sehr geringer Dichtwirkung.
Bei der Eingangstür als auch bei den Toren sind massive Undichtheiten vorhanden. Die Tore sind zudem verrostet und haben eine stark verblichene Farbe.
Die Verwaltung holte sich Unterstützung durch eine Fachfirma und erarbeitete einen Vorschlag, wie eine Kostensenkung und eine Energieeinsparung ermöglicht werden könnte. 
Die neuen Ansichten von der Staatsstraße, Gewerbestraße und vom Parkplatz wurden vorgestellt. Einige Fenster werden mit einer Füllung verkleinert. Die vorhandenen Holzvertäfelungen können entweder mit einem 11er Stein ausgemauert oder durch die Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems verfüllt werden. Auf der Gewerbestraßenseite wird noch im Bereich der Küche statt des Fensters eine zusätzliche Tür eingeplant, die als Fluchtweg dienen soll. Außen muss sodann noch eine Treppe angebracht werden. Auf der Seite des Parkplatzes werden neue Betonstürze eingezogen sowie oberhalb dem geplanten Betonsturz aufgemauert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass mit den vorgestellten Änderungsplanungen Einverständnis besteht. Die Vormauerungen bei den Holzvertäfelungen sollen mit einem gefüllten 11,5er Stein ausgeführt werden. Die verputzten Vormauerungen sowie die Abmauerungen bei den Fenstern sollen zudem die gleiche oder ähnliche Farbe wie die der Fensterrahmen erhalten. Es sind Angebote sowohl über die schrägen Fensterelemente als auch über begradigte mit Verblendungen einzuholen. Ebenso sind Fenster in Kunststoff sowie in Alu-Kunststoff anzufragen.
Der Verwaltung wird beauftragt eine Ausschreibung auf dieser Grundlage durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Stellungnahme des Regionalplans der Region Landshut - Teilfortschreibung Energie - Aufhebung der Ausschlussgebiete

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 7

Sachverhalt

Nach Art. 21 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) enthalten die Regionalpläne unter anderem regionsweit bedeutsame Festlegungen zur Energieversorgung. Zusätzlich sind nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen. Daneben können ergänzend Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festgelegt werden (vgl. LEP 6.2.2). 
Am 05.09.2022 erfolgte der Beschluss des Planungsausschusses der Region Landshut, das Kapitel B VI Energie fortzuschreiben und an die aktuellen Herausforderungen der Region anzupassen. Um der Windenergie in der Region bereits vor in Kraft treten der Gesamtfortschreibung des Kapitels B VI Energie möglichst viel Raum zu geben, sollen die bisherigen Ausschlussgebiete laut Beschluss des Planungsausschusses vom 25.04.2023 im Rahmen einer Teilfortschreibung bereits im Vorgriff aufgehoben werden. Es gelten die gesetzlichen Vorgaben weiter.
Die bestehenden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete werden derzeit überarbeiten. Aktuell sind folgende Vorranggebiete im Gemeindegebiet ausgewiesen:
WK 30 Grafenhaun West (Gemeinden Weihmichl und Hohenthann, Lkr. Landshut) 
WK 32 Türkenfeld (Stadt Rottenburg und Gemeinde Hohenthann, Lkr. Landshut) 
WK 33 Oberergoldsbach (Gemeinde Hohenthann, Lkr. Landshut)
Als Vorbehaltsgebiet ist ausgewiesen: WK 63 Petersglaim (Gemeinde Hohenthann, Lkr. Landshut)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass gegen die Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Landshut – Kapitel B VI Energie – Aufhebung der Ausschlussgebiete keine Einwände bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

8. Antrag auf Bau einer Hackschnitzel-Heizung auf Fl.Nr. 461, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Errichtung einer Hackschnitzel-Heizung auf dem Grundstück Fl.Nr. 461, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg. Die Hackschnitzelheizung hat eine Fläche von 16,30 m x 6,05 m, wobei davon der Hackschnitzelbunker eine Lagermenge von 50 cbm und eine Höhe von 7,85 m aufweist.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.

Beschluss

Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. 
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Sanierung Freibad - Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 9

Sachverhalt

Die Gemeinde stellte nach der Ablehnung des Bundes einen Förderantrag zur Sanierung des Freibades Hohenthann bei der Regierung von Niederbayern. 
Am 09.10.2023 ging der positive Bewilligungsbescheid ein. Von der Kostenschätzung von 2.887.984,00 € netto werden 2.330.104,17 € netto mit einem Fördersatz von 67 % (1.561.100 €) gefördert. Nicht gefördert werden das Kinderplanschbecken, der Kioskbereich sowie Bereiche der sonstigen Baunebenkosten. Es werden nur die Planerhonorare mit max. 18 % aus der Kostengruppe 300/400/500 anerkannt. Für das Kinderplanschbecken kann evtl. bei Leader ein Förderantrag gestellt werden. 
Durch eine Änderung des Vergaberechtes für Planungsleistungen müssen seit dem 23.08.2023 die Honorarsummen der einzelnen Gewerbe zusammengerechnet werden. Es sind dann alle Planungsleistungen nach Vergabeverordnung (VgV) zu bewerten. Übersteigt dieses Gesamthonorarsumme den derzeitigen EU-Schwellenwert von 215.000 € netto sind die Leistungen europaweit auszuschreiben. Das heißt, bei einer Bausumme von ca. 1 Mio. € sind die Planungsleistungen nach VgV auszuschreiben. Für das Freibad Hohenthann betrifft dies die Architektenleistungen und die Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung Schwimmbad-/Badewassertechnik. Die Ausschreibungsdauer wird ca. 3-4 Monate in Anspruch nehmen. Danach kann mit dem Architekten genaueres besprochen werden sowie die Ausschreibungen vorbereitet werden. 
Die Badesaison 2024 kann voraussichtlich noch stattfinden. Ab Herbst 2024 oder Anfang 2025 wird mit den Umbauarbeiten begonnen. Die gesamte Badesaison 2025 fällt damit aus. Sollten die Sanierungsarbeiten optimal laufen, könnte evtl. noch ein Probebetrieb Ende August/Anfang September 2025 stattfinden. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird erst in der Badesaison 2026 wiedereröffnet. 

zum Seitenanfang

10. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö beschließend 10
zum Seitenanfang

10.1. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Gemeinde Neufahrn i.NB
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 20, des Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 10 sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Rohrberg“ durch Deckblatt Nr. 1 (zweite Auslegung)
Ausweisung eines Sondergebietes „Stromerzeugung aus Sonnenenergie“. Durch das Vorhaben wird die bereits bestehende Photovoltaik-Freiflächenanlage Rohrberg (ca. 6,7 ha) um etwa 5,4 ha erweitert. Das Planungsgebiet umfasst eine Größe von ca. 12,1 ha.

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

zum Seitenanfang

10.2. Bewerbungsverfahren für das Baugebiet „Am Wald" in Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö beschließend 10.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung vom 01.08.2023 ein Baulandvergabemodell für das Baugebiet „Am Wald“ in Hohenthann beschlossen. Es werden 5 Grundstücke aus dem Baugebiet für die Einzelhausbebauung zur Vergabe freigegeben. Für die Bewerbung ist ein schriftlicher Antrag vollständig ausgefüllt bei der Gemeinde abzugeben. Dieser Antrag kann auf der Homepage der Gemeinde Hohenthann heruntergeladen werden. Die Bewerbungsfrist ist von 01.11.2023 bis einschließlich 30.11.2023. 
Der Grundstückspreis beträgt 210 €/m² zzgl. Regenwasserpufferanlage (6.600 €), Vorausleistung Fernwärmeleitung (11.305 €) sowie Bescheid über den Herstellungsbeitrag zur Entwässerungseinrichtung. 

Außerdem werden zwei Mehrfamilienhausgrundstücke im Bieterverfahren veräußert. Die Bewerbungsfrist ist ebenfalls von 01.11.2023 bis einschließlich 30.11.2023. 
Der Mindestpreis liegt bei 310 €/m² zzgl. Regenwasserpufferanlage (8.000 €), Vorausleistung Fernwärmeleitung (15.470 €) sowie Bescheid über den Herstellungsbeitrag zur Entwässerungseinrichtung. 

zum Seitenanfang

10.3. Anfragen Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 24.10.2023 ö 10.3

Sachverhalt

Gemeinderat Krieger erkundigte sich, ob für das Feuerwehrhaus Hohenthann ein Förderantrag eingereicht wurde, was bejaht wurde. Hier ist eine Förderung von 15% möglich.

  • Gemeinderat Hummel
Für das Kinderplanschbecken im Freibad ist frühzeitig ein Förderantrag bei Leader einzureichen.
Sobald ein Planer feststeht, wird die Verwaltung die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen lassen.

Datenstand vom 15.11.2023 08:13 Uhr