Datum: 14.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:13 Uhr bis 21:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 24.10.2023
2 Einbeziehungssatzung "Andermannsdorf-Süd"; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)
3 Deckblatt Nr. 26 zum Flächennutzungsplan Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)
4 Bebauungs- und Grünordnungsplan "Grafenhaun II"; Billigungsbeschluss zum Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)
5 Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und zwei offenen Stellplätzen auf Fl.Nr. 1645, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun
6 Antrag auf Errichtung eines Modulhauses auf Fl.Nr. 1042, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann
7 Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem bestehenden Betriebsgelände Bio Energie Siegl GmbH & Co. KG, Fl.-Nrn. 624 u. 624/6 in den Goldbach, Fl.-Nr. 627, Gemarkung Wachelkofen, Gemeinde Hohenthann
8 Antrag Regionalbudget Bücherei
9 Antrag Regionalbudget Outdoor-Fitnessgeräte für Erwachsene
10 Weihnachtsmarkt 2023 in Hohenthann
11 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
11.1 Bekanntgabe von Vergaben
11.2 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
11.3 Anfragen Gemeinderatsmitglieder

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift vom 24.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderäte Faltermeier, Ganslmeier, Pöschl und Schiessl stimmten nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 24.10.2023 nicht anwesend waren.

zum Seitenanfang

2. Einbeziehungssatzung "Andermannsdorf-Süd"; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung der Einbeziehungssatzung „Andermannsdorf-Süd“ nach § 3 Abs 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden durchgeführt und die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen erarbeitet. 
Aufgrund der Stellungnahme von der Unteren Naturschutzbehörde musste eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung wegen des potentiellen Vorkommens der Zauneidechse durchgeführt werden. Außerdem musste dies in einem Umweltbericht dargestellt sowie wiederum die Begründung angepasst werden. 
Dies hat folgende Auswirkung auf die Planung: die nach Westen orientierte Steilböschung soll erhalten bleiben. Hier war eine Abflachung geplant gewesen. Die Steilböschung soll nach Süden erweitert werden. Wegen der Vermeidung der Böschungsabflachung verringert sich der Geltungsbereich von 5.219 m² auf 4.613 m². Die Lage und der Umfang der Ausgleichsfläche an den Böschungen ist im Plan mit einer T-Line gekennzeichnet. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.

Der Gemeinderat billigt den Entwurf -Erneute Auslegung- der Einbeziehungssatzung „Andermannsdorf-Süd“ in der Fassung vom 06.11.2023 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die erneute Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB hierfür durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Deckblatt Nr. 26 zum Flächennutzungsplan Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für die Vorstellung des Entwurfs eines Deckblattes zum Flächennutzungsplan konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Herrn Ascher vom Büro Planteam begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12.09.2023 beschlossen, dass ein Deckblatt Nr. 26 zum Flächennutzungsplan Hohenthann aufgestellt wird. Von dem Architekturbüro Planteam, Landshut wurde ein Entwurf erarbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und diese entsprechend eingearbeitet werden.

Der Gemeinderat billigt den Entwurf für das Deckblatt Nr. 26 zum Flächennutzungsplan Hohenthann in der Fassung vom 14.11.2023 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB hierfür durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bebauungs- und Grünordnungsplan "Grafenhaun II"; Billigungsbeschluss zum Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Vorstellung des Entwurfes zum Bebauungsplan „Grafenhaun II“ konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Herrn Ascher vom Büro Planteam begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 13.06.2023 die Abwägung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Grafenhaun II" beschlossen. Durch die Aufhebung des § 13 b BauGB ist nun das Regelverfahren, mit naturschutzfachlichem Ausgleich und Umweltbericht, durchzuführen. Von dem Architekturbüro Planteam, Landshut wurde ein Entwurf erarbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes in der Fassung vom 14.11.2023 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB hierfür durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und zwei offenen Stellplätzen auf Fl.Nr. 1645, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und zwei offenen Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1645, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun. 
Zu dem geplanten Bauvorhaben liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid Nr. 41 N 346 2023 VORB vom 26.04.2023 vor, welcher mit folgenden Nebenbestimmungen verbunden ist:
  • Im Zuge des BV sind Geländeveränderungen im Bereich des festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Feldbaches nicht zulässig. Ggf. erforderliche Einfriedungen des Grundstücks sind so zu gestalten, dass der Hochwasserabfluss nicht behindert wird. 
  • Im Bauantrag sind alle Bereiche die verändert werden sollen inkl. Angaben der aktuell vorherrschenden Geländehöhen in m ü NN (Meter über Normalnull) anzugeben.
  • Aushubmaterial, das bei der Ausführung des Bauvorhabens anfällt, ist abzufahren und darf nicht im Überschwemmungsbereich des Feldbaches eingeebnet oder zwischengelagert werden.
  • Für den beabsichtigten Eingriff in den Boden ist eine denkmalschutzrechtliche Grabungserlaubnis nach Art. 7 BayDSchG erforderlich.
Mit dem Antrag auf Baugenehmigung wird ein Antrag auf Grabungserlaubnis gemäß Art. 7 BayDSchG gestellt.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Das Grundstück Fl.Nr. 1645, Gemarkung Petersglaim wird durch einen öffentlichen Kanal erschlossen und durch einen Grundstücksanschluss an die öffentliche Einrichtung angeschlossen (= erster Anschluss). Nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde besteht pro bebautem und anschlussbedürftigem Grundstück nur ein Anspruch auf einen (einzigen) Grundstücksanschluss. Wird ein weiterer (= zweiter) Anschluss benötigt, sind die Kosten hierzu vom Grundstückseigentümer zu tragen. Hierzu wurde bereits eine Sondervereinbarung nach § 7 Entwässerungssatzung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen. Außerdem liegt eine Vereinbarung zur Übernahme der Kosten für die Verlegung des bestehenden Regenwasserkanals vor.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB. Die 2 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass dem Antrag auf Grabungserlaubnis gemäß Art. 7 BayDSchG zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht nicht. Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. 
Die Erschließung mit Wasser, Strom und Breitband hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 
Die Gemeinde Hohenthann weist den Antragsteller auf die Notwendigkeit einer Regenwasserpufferanlage (keine Zisterne) hin.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Antrag auf Errichtung eines Modulhauses auf Fl.Nr. 1042, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Errichtung eines Modulhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1042, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Das geplante Modulhaus ist eingeschossig und nicht unterkellert bei einer Größe von 5,55 m x 6,0 m. Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB. Auf dem Grundstück besteht eine im Grundbuch eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit „Starkstromleitungsrecht“ zugunsten der E-ON Bayern AG.
Das Grundstück Fl.Nr. 1042, Gemarkung Türkenfeld wird durch einen öffentlichen Kanal erschlossen und durch einen Grundstücksanschluss an die öffentliche Einrichtung angeschlossen (= erster Anschluss). Nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde besteht pro bebautem und anschlussbedürftigem Grundstück nur ein Anspruch auf einen (einzigen) Grundstücksanschluss. Wird ein weiterer (= zweiter) Anschluss benötigt, sind die Kosten hierzu vom Grundstückseigentümer zu tragen. Hierzu wurde bereits eine Sondervereinbarung nach § 7 Entwässerungssatzung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen. Außerdem liegt eine Vereinbarung zur Übernahme der Kosten für die Verlegung des bestehenden Regenwasserkanals vor.
Die eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.

Beschluss

Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht nicht. Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. 
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Die Entwässerung ist gemäß der Satzung über öffentliche Entwässerungseinrichtungen der Gemeinde Hohenthann (EWS) auszuführen. Die Gemeinde Hohenthann weist den Antragsteller auf die Notwendigkeit einer Regenwasserpufferanlage (keine Zisterne) hin.
Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem bestehenden Betriebsgelände Bio Energie Siegl GmbH & Co. KG, Fl.-Nrn. 624 u. 624/6 in den Goldbach, Fl.-Nr. 627, Gemarkung Wachelkofen, Gemeinde Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö 7

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem bestehenden Betriebsgelände Bio Energie Siegl GmbH & Co. KG, Fl.-Nrn. 624 u. 624/6 in den Goldbach, Fl.-Nr. 627, Gemarkung Wachelkofen, Gemeinde Hohenthann. 
Im Zuge der Antragstellung auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Niederschlagswasserableitung des gesamten Betriebsgeländes im Jahre 2015 (Az. 23-6326.2-2-5241) wurde festgelegt, für die Bestandssituation gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut eine Konzeption zu erarbeiten, um eine gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Im Antrag soll die Einleitung von Niederschlagswasser des gesamten Betriebsgeländes der Fa. Siegl in den Goldbach neu betrachtet und wasserrechtlich genehmigt werden. Grundlage für die Genehmigung der Einleitungsstelle sind die Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser des Merkblattes DWA- M 153. Hier wird zwischen Qualität und Quantität des eingeleiteten Niederschlagswassers im Verhältnis zum Vorfluter unterschieden. 
Direkt an den Vorfluter (Goldbach) sind im Bestand die Dachflächen A1 – A11 angeschlossen. Die durch Pflaster, Asphalt oder Schotter versiegelten Hofflächen werden nicht gesammelt und kontrolliert abgeführt, sondern versickern in den angrenzenden Gärten und Wiesen bzw. Ackerflächen. Diese Flächen befinden sich im Eigentum des Antragsstellers und werden für die Genehmigung nicht weiter betrachte. Das Niederschlagswasser der direkten Bereiche der bestehenden Biogasanlage (Lager- & Dachflächen) wird lt. Betreiber zentral gesammelt, der Biogasanlage zur Verwertung wieder zugeführt oder auf den Feldern ausgebracht. Die Rückhaltemaßnahme, die im Zuge der Erweiterung des bestehenden Mastschweinebetriebes durch den Neubau einer neuen Lagerhalle (A23) im nordöstlichen Grundstücksbereich umgesetzt wurde, wurde nicht, wie ursprünglich geplant mit einer Ableitung in den Goldbach ausgeführt, sondern mit einer Mulde und flächenhafter Oberflächenversickerung im angrenzenden Feld.  

Bei einem 5-jährigen Regenereignis wären 155,69 m³ erforderliches Speichervolumen notwendig. Es ist geplant für den westlichen Teilbereich eine Rückhaltung von ca. 60 m³ mit einem Drosselablauf von 9,7 l/s zu erstellen. Es werden keine weitere Rückhaltemaßnahmen ausgearbeitet. Weitere Maßnahmen könnten wohl nur mit großem wirtschaftlichen Aufwand nach den aktuellen Vorgaben realisiert werden. Lt. Aussage vom Eigentümer stehen die Stallgebäude um den Bereich der Biogasanlage zu nah am Vorfluter, um hier eine sinnvolle Rückhaltung zu schaffen. Dies wurde lt. Eigentümer mit dem Wasserwirtschaftsamt abgesprochen. Durch die zusätzliche Rückhaltung würde sich die Bestandssituation deutlich verbessern und die Abflusssituation entschärfen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass mit dem Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem bestehenden Betriebsgelände Bio Energie Siegl GmbH & Co. KG, Fl.-Nrn. 624 u. 624/6 in den Goldbach, Fl.-Nr. 627, Gemarkung Wachelkofen, Gemeinde Hohenthann, auf Grundlage der Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt, Einverständnis besteht.
Zusätzlich beschließt der Gemeinderat, dass erste Bürgermeisterin Andrea Weiß beauftragt wird, mit dem Antragsteller Kontakt aufzunehmen, um unterhalb seines Betriebsgeländes eine entsprechende Fläche zur Realisierung eines Regenrückhaltebeckens in Bezug auf das Sturzflutrisikomanagement zu erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Antrag Regionalbudget Bücherei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö 8

Sachverhalt

Die Verantwortlichen der katholischen öffentlichen Bücherei stellten einen Antrag zum Regionalbudget 2023 der ILE „Holledauer Tor“ über neue Bücherregale und Einrichtungsgegenstände. Die Einrichtung der katholischen öffentlichen Bücherei Hohenthann wurde Anfang der 1990er Jahre angeschafft. Mittlerweile sind die Regale durch einige Umzüge in andere Gebäude bzw. Räume und durch die ständige Beladung mit schweren Büchern sehr instabil geworden. Die Buchhalterungen an den Seiten der Regale sind an vielen Regalen überdehnt und auch schon abgebrochen. Durch Ersetzen der bisherigen Regale und auch durch eine etwas andere Anordnung soll eine übersichtlichere Gestaltung der Buchpräsentation erreicht werden. Die bisherigen Vorhänge sollen durch Plissees, die direkt an den Fenstern mit Klemmträgern befestigt werden, ersetzt werden. Dadurch wird ein Schutz der Bücher vor Sonneneinstrahlung bewirkt. Die Bücherei steht allen Gemeindebürgern jeden Sonntag zur Verfügung. Im 3- bis 4-Wochen Takt sind alle Klassen der Grundschule Hohenthann während der Schulstunden ebenfalls zum Bücherausleihen in der Bücherei. Ziel ist, weiterhin für alle Bürger eine attraktive Möglichkeit zu erhalten, um sich gerne in der Bücherei vor Ort mit Lesestoff zu versorgen. 
Die Kosten hierzu belaufen sich auf Brutto 14.875,00 €
Über das Regionalbudget sind 80% der Nettokosten förderfähig. 20% sowie die Umsatzsteuer sind als Eigenanteil zu tragen und sollten von der Gemeinde Hohenthann und der Pfarrei Hohenthann übernommen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass mit dem Antrag der Katholischen öffentlichen Bücherei Hohenthann zum Regionalbudget 2023 der ILE „Holledauer Tor“ Einverständnis besteht. Sollte eine positive Förderzusage erteilt werden, werden die Gemeinde und die Pfarrei die Restkosten übernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Antrag Regionalbudget Outdoor-Fitnessgeräte für Erwachsene

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö 9

Sachverhalt

Gemeinderätin Pöschl schlägt vor, einen Antrag zur Anschaffung von Outdoor-Fitnessgeräten für Erwachsene zum Regionalbudget 2023 der ILE „Holledauer Tor“ zu stellen. 
Es soll ein Beintrainer für Jung oder Alt angeschafft werden. Man kann mit dem eigenen Körpergewicht in eigenem Rhythmus trainieren. Mit der Anschaffung eines Klimmtrainers wird die Rückenmuskulatur gefördert und gleichzeitig von zahlreichen anderen Muskelgruppen, perfekt geeignet um einen aufrechten Gang zu trainieren und Haltungsschäden vorzubeugen. Die Geräte wurden auf Anregung von Frau Löffelmann ausgewählt. 
Die Aufstellung erfolgt in dem Bereich der Regenrückhaltebecken hinter dem Kindergarten „Gänseblümchen“.
Die Kosten hierzu belaufen sich auf 10.440 € brutto.
Über das Regionalbudget sind 80% der Nettokosten förderfähig. 20% sowie die Umsatzsteuer sind als Eigenanteil von der Gemeinde Hohenthann zu tragen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass mit dem Antrag zum Regionalbudget 2023 Einverständnis besteht. Bei Förderzusage übernimmt die Gemeinde die Restkosten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Weihnachtsmarkt 2023 in Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö 10

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der diesjährige Weihnachtsmarkt in Hohenthann rund um das Rathaus am ersten Adventssonntag stattfinden soll.
Am Sonntag, 03.12.2023 hat der Weihnachtsmarkt von 15:00 Uhr bis maximal 21:00 Uhr geöffnet. Die Marktleute sind verpflichtet ihre Verkaufsstände von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet zu haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 11
zum Seitenanfang

11.1. Bekanntgabe von Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Für folgende Beschlüsse sind die Gründe der Geheimhaltung weggefallen:

  • Digitalausstattung Schule
Beschaffung von Apple-TV                                        Firma Telekom Deutschland GmbH
Beschaffung von Beamer und Dokumentenkameras        Firma Cluster-Team GbR, Hohenthann
Digitales fahrbares Display inkl. Rollwagen                        Firma Cluster-Team GbR, Hohenthann

  • FC Hohenthann
Sanierung Tribüne am Hauptsportplatz                 Übernahme Materialkosten durch Gemeinde

  • Freiwillige Feuerwehr Hohenthann
Austausch der Tore                                        Firma Seiler und Heinzel GmbH, Ergolding

  • Freibadsanierung
Ausschreibung über Planungsleistungen                PSB Wasner GmbH, Bad Griesbach

zum Seitenanfang

11.2. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö informativ 11.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Markt Essenbach
Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 7 „Flächen für Windkraftenergieanlagen“ (erneute Auslegung)
Teilbereich 1 = Deckblatt 7.1
Diese Konzentrationsfläche mit einer Gesamtfläche von gesamt ca. 82,97 ha liegt vollständig im großflächig zusammenhängenden Waldgebiet ″Taxau″, verläuft zwischen der Gemeindegrenze nach Ergolding im Westen und dem Ortsteil Gaunkofen im Osten. Die geplante Konzentrationsfläche KF 2 des Marktes Ergolding grenzt unmittelbar an die Fläche 7.1 an, so dass hier eine interkommunale Windparkkonfiguration prinzipiell möglich wäre.
Teilbereich 2 = Deckblatt 7.2
Diese Konzentrationsfläche liegt nahezu vollständig im Waldgebiet ″Maßenholz″ zwischen Oberunsbach im Westen und Oberröhrenbach im Osten bis hin zur Grenze nach Norden, die Fläche beträgt ca. 166,66 ha.
Insbesondere wurden folgende Änderungen bzw. Ergänzungen an den Planunterlagen vorgenommen:
- Die bisherige KF 7.2 wird aus artenschutzrechtlichen Gründen komplett aus der Planung gestrichen.
- Die beiden bisherigen KF 7.1 und 7.3 sind artenschutzrechtlich als „sensibel zu behandelnde Flächen“ einzustufen und werden daher in den Plänen mit einem Hinweis (mit Verweis auf den Umweltbericht) gekennzeichnet.
- Die Nordspitze der KF 7.1 wird soweit zurückgenommen, dass mind. 1.000m Abstand zum kartierten Brutplatz des Wespenbussards eingehalten werden (Planung sah bisher nur ca. 970m Abstand vor)
Der Abstand der KF 7.1 zu Weihenstephan (Innenbereich) ergibt ca. 1.250 m, welche bereits bei der vorletzten Auslegung berücksichtigt wurde. Der Abstand zum Weiler Zinn (Außenbereich) ergibt ca. 1.100 m und somit weit mehr als ein üblicher Abstand zu Wohnnutzung im Außenbereich (laut TA-Lärm 500 m).

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

zum Seitenanfang

11.3. Anfragen Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö 11.3

Sachverhalt

Gemeinderat Zieglmayer erkundigte sich nach der Fertigstellung der GVS Penkofen.
Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß erklärte, dass diese noch asphaltiert werden muss. Nachdem Probleme beim Unterbau festgestellt wurden, muss jedoch zunächst dieser ausgebaut werden. Aufgrund der Regentage wurde diese Maßnahme noch aufgeschoben.
Gemeinderat Zenger wies mit Nachdruck darauf hin, dass die Straße ordnungsgemäß saniert werden muss, um nicht nach ein paar Jahren erneut sanieren zu müssen. Die Vorsitzende bestätigte dies und verwies auf den Unterbau, der in nächster Zeit entsprechend ausgebaut wird. Weiter gab sie bekannt, dass die Maßnahme bis 31.12.2023 sowohl fertiggestellt als auch abgerechnet sein muss, um die beantragte Förderung zu erhalten. Die Baufirma wurde bereits von einigen Wochen auf diesen Umstand nochmals schriftlich hingewiesen und angemahnt, dass diese der Gemeinde eine entgangene Förderung erstatten muss.
Gemeinderat Simbürger wollte noch wissen, ob die Ausweichstelle errichtet wird. Hierzu teilte die Vorsitzende mit, dass zwar eine Ausweichstelle gebaut wird, jedoch nicht an der ursprünglich angedachten Stelle.

  • Gemeinderat Hummel
Gemeinderat Hummel wies darauf hin, dass die Unterlagen zur Umrüstung der LED-Lampen weiterhin nicht im RIS einsehbar sind. Er meinte, man sollte nur noch prüfen, ob die restlichen Lampen noch umgerüstet werden sollten.  
Erste Bürgermeisterin Weiß teilte mit, dass es derzeit eine Förderung gibt und sie aktuell noch in Klärung diesbezüglich ist.

Datenstand vom 07.12.2023 10:11 Uhr