Datum: 05.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 14.11.2023
2 Aufstellen eines Deckblattes Nr. 25 zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenthann
3 Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs für das Deckblattes Nr. 25 zum Flächennutzungsplan Hohenthann
4 Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solarpark Nordwestlich Buch“
5 Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Solarpark Nordwestlich Buch"
6 Antrag auf Umbau einer bestehenden Garage auf Fl.Nr. 57, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach
7 Antrag auf Aufstockung eines Einfamilienhauses zu einer zweiten Wohneinheit und Sanierung zu einem Energieeffizienzhaus und Neubau Poolhaus auf Fl.Nr. 63, Gemarkung Andermannsdorf in Andermannsdorf
8 Kommunale Wärmeplanung
9 Sanierung Straßenbeleuchtung - LED-Umrüstung
10 Renaturierungsmaßnahme in Weihmühle - Aufnahme in die Förderung
11 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
11.1 Informationen der erste Bürgermeisterin
11.2 Informationen zu den Bürgerversammlungen 2023
11.3 Anfragen von Gemeinderäten

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 14.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Aufstellen eines Deckblattes Nr. 25 zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 2468/2, Gemarkung Oberergoldsbach, ein Deckblatt Nr. 25 zum Flächennutzungsplan Hohenthann im Bereich des Bebauungsplanes "Solarpark Nordwestlich Buch" aufgestellt wird. Im Bereich des Deckblattes ist ein Sondergebiet (SO) für die Nutzung von Solarenergie einzuplanen. 
Das Ingenieurbüro KomPlan, Landshut hat einen Vorentwurf mit den textlichen Festsetzungen zu erarbeiten. Dieser Vorentwurf ist dann dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs für das Deckblattes Nr. 25 zum Flächennutzungsplan Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für die Vorstellung des Vorentwurfes eines Deckblattes zum Flächennutzungsplan konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß die Landschaftsarchitektin Sarah Härtl, Fa. KomPlan begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 05.12.2023 beschlossen, dass ein Deckblatt Nr. 25 zum Flächennutzungsplan Hohenthann aufgestellt wird. Von dem Ingenieurbüro KomPlan, Landshut wurde ein Vorentwurf erarbeitet. 

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf für das Deckblatt Nr. 25 zum Flächennutzungsplan Hohenthann in der Fassung vom 05.12.2023 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hierfür durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solarpark Nordwestlich Buch“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass für das Grundstück Fl.Nr. 2468/2, Gemarkung Ober­ergoldsbach, ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Im Bereich des Bebauungsplanes ist ein Sondergebiet (SO) für die Nutzung von Solarenergie einzuplanen. Der Name des Baugebietes soll "Solarpark Nordwestlich Buch" lauten.
Das Ingenieurbüro KomPlan, Landshut hat einen Vorentwurf mit den textlichen Festsetzungen zu erarbeiten. Dieser Vorentwurf ist dann dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Solarpark Nordwestlich Buch"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für die Vorstellung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß die Landschaftsarchitektin Sarah Härtl, Fa. KomPlan begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 05.12.2023 beschlossen, dass ein Bebauungs- und Grünordnungsplan "Solarpark Nordwestlich Buch" aufgestellt wird. Von dem Ingenieurbüro KomPlan, Landshut wurde ein Vorentwurf erarbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes in der Fassung vom 05.12.2023 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hierfür durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Umbau einer bestehenden Garage auf Fl.Nr. 57, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Umbau einer bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 57, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB. Die 2 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.

Beschluss

Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. 
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Aufstockung eines Einfamilienhauses zu einer zweiten Wohneinheit und Sanierung zu einem Energieeffizienzhaus und Neubau Poolhaus auf Fl.Nr. 63, Gemarkung Andermannsdorf in Andermannsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauherr stellt Antrag auf Aufstockung eines Einfamilienhauses zu einer zweiten Wohneinheit und Sanierung zu einem Energieeffizienzhaus und Neubau eines Poolhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 63, Gemarkung Andermannsdorf in Andermannsdorf. 

Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB. Die 4 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt vor. 
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht vollständig beigebracht (Landkreis Landshut – da direkt neben Kreisstraße LA36 – fehlt).

Gemäß der Sondervereinbarung nach § 7 EWS mit dem vormaligen Grundstückseigentümer, wird die Herstellung eines weiteren Grundstücksanschlusses an den Schmutz- und Niederschlagswasserkanal der Gemeinde versagt. Die Entwässerung des Bauvorhabens muss über den bereits bestehenden (ersten) Anschluss des Grundstückes durch Erweiterung der Grundstücksentwässerungsanlage erfolgen. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller zu tragen.

Es liegt bereits ein genehmigter Bauantrag über einen Neubau eines Einfamilienwohnhauses für dieses Grundstück vor. Laut Bescheid des Landratsamtes muss dieses jedoch ausschließlich vom bisherigen Eigentümer selbst bzw. dessen Familienangehörigen genutzt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Erschließung mit Wasser und Strom vom Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen sind. Es wird auf die Sondervereinbarung nach § 7 EWS mit der vormaligen Grundstückseigentümerin hingewiesen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 

Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

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8. Kommunale Wärmeplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Thema wurde bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.10.2023 unter TOP 8 beraten und beschlossen, dass ein Förderantrag gestellt wird. 

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) wurde am 17.11.2023 im deutschen Bundestag verabschiedet. Er schafft damit eine wesentliche Grundlage für eine klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung in Deutschland, die dazu beiträgt die Klimaziele im Jahr 2045 einzuhalten.
Ziel des Wärmeplanungsgesetzes ist es, die Planungs- und Investitionssicherheit der Akteure vor Ort zu verbessern und die Entwicklung der Wärmeversorgung und Energieinfrastrukturen zu steuern. Kern des Wärmeplanungsgesetzes ist die Verpflichtung der Länder, dafür zu sorgen, dass Kommunen Wärmepläne erstellen: bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte und bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern.
Das WPG soll gemeinsam mit der Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) zum 01.01.2024 in Kraft treten.

Die Länder können für Gebiete mit weniger als 10.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren vorsehen. Insbesondere kann dort der Aufwand für Beteiligungsverfahren und Datenerhebung reduziert werden. Landesrechtlich kann zudem geregelt werden, dass die Wärmeplanung für mehrere Gemeindegebiete gemeinsam erstellt werden kann (sog. „Konvoi-Verfahren“), um sich den finanziellen und personellen Aufwand zu teilen.

Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um eine informelle Planung. Nach dem Austausch mit den Gemeinden der ILE „Holledauer Tor“ wurde vereinbart, dass für die Wärmeplanung eine gemeinsame Förderantragstellung erfolgen soll. Eine Kosteneinsparung wird es höchstwahrscheinlich nicht geben, dies wird sich aber bei der Ausschreibung zeigen. Der Vorteil wäre aber eine gemeindeübergreifende Planung, um hier mögliche Synergien zu beachten.

Für die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister läuft derzeit ein Förderprogramm des Bundes. Bei Antragstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass sich die Gemeinde Hohenthann beim Zusammenschluss für die Kommunale Wärmeplanung innerhalb der ILE „Holledauer Tor“ beteiligt und Erste Bürgermeisterin Weiß bevollmächtigt wird, die Kooperationsvereinbarung sowie alle notwendigen Vertragsunterlagen zu unterzeichnen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Sanierung Straßenbeleuchtung - LED-Umrüstung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö 9

Sachverhalt

Von Bayernwerk wurde für die LED-Umrüstung ein Angebot vorgelegt. Der Austausch von 237 Brennstellen gegen LED-Leuchten und der Einbau von 8 LED-Retrofit-Leuchtmittel verursacht Kosten in Höhe von 101.150,71 €.
Die Bayernwerk Netz GmbH rüstet/baut die Straßenbeleuchtungsanlage an 245 Brennstellen von insgesamt 860 Brennstellen im Gemeindegebiet Hohenthann um. Die vorhandenen Leuchtenaufsätze werden demontiert und entsorgt. Als Ersatz werden neue Leuchtenaufsätze montiert. Alle Leuchten haben die Standard Dimmung von 01:00 bis 5:00 Uhr mit 50% und eine Lichtfarbe von 3000K.

Für die Sanierung der Straßenbeleuchtung gibt es theoretisch zwei verschiedene Förderprogramme:

  • Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, durchgeführt von der Zukunft und Umwelt Gesellschaft (ZUG)
Förderung: 25 %, keine Förderobergrenze
Ausführungszeitraum 1 Jahr
Bearbeitungszeitraum 12 – 18 Monate
Kommune muss Eigentümer der Leuchten sein oder es muss ein Pachtvertrag oder gleichartiger Vertrag bestehen
Energieeinsparung von mind. 50% und Einsatz von Steuerungs- bzw. Regelungstechnik in den neuen Leuchten
Die Förderung liegt jedoch derzeit aufgrund der Haushaltssperre auf Eis und es ist aktuell nicht möglich, einen neuen Förderantrag zu stellen. 

  • Förderung der bayerischen Regierung, Förderprogramm „KommKlimaFör“
Förderung: 10 - 50 %, in der Regel 40 oder 50 %, maximal 500.000 €
Kommune muss Eigentümer der Leuchten sein
Vorab Klimaschutzkonzept erstellen zur Identifizierung als Maßnahme zur CO²-Reduktion
Energieeinsparung mind. 50%
Bestätigung der CO²-Einsparung durch unabhängigen Sachverständigen

Laut Straßenbeleuchtungsvertrag ist jedoch E.ON Bayern Eigentümer der Straßenbeleuchtungsanlage. Diese umfasst die Brennstellen, Straßenbeleuchtungsnetz und Schalt- und Steuerungseinrichtungen. Lediglich die Leuchtmittel und Starter befinden sind im Eigentum der Gemeinde. Demnach ist die Gemeinde bei dem vorgenannten Förderprogramm der Bayerischen Regierung nicht förderberechtigt.
Der bestehende Straßenbeleuchtungsvertrag sollte ausreichend sein, um für die Bundesförderung (ZUG) förderberechtigt zu sein.

Eine Umsetzung der Umrüstung durch Bayernwerk kann mit Förderung Mitte 2025 und ohne Förderung im 2./3. Quartal 2024 erfolgen.

Die Umrüstung betrifft Bibelsbach, Eberstall, Grafenhaun, Heiligenbrunn, Hohenthann, Kirchberg, Laber, Oberergoldsbach, Pfarrkofen, Schmatzhausen, Türkenfeld, Unkofen, Untergambach, Wachelkofen, Weihenstephan und Zieglstadl.

Die Energieeinsparung beträgt 31.115,84 kWh bzw. 59,4 %. Der Strompreis der Bündelausschreibung ergab für das Jahr 2024 49,76 ct/kWh und für das Jahr 2025 37,76 ct/kWh. 
Man würde sich in den Jahren 2024-2025 somit ca. 27.232,58 € einsparen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass eine Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED durchgeführt werden soll und das Angebot der Bayernwerk Netz GmbH in Höhe von 101.150,71 € angenommen wird. Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß wird zur Unterzeichnung des Vertrags bevollmächtigt und beauftragt. Die Ausführung soll ohne Förderung erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderätin Pöschl war zur Abstimmung nicht anwesend.

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10. Renaturierungsmaßnahme in Weihmühle - Aufnahme in die Förderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö 10

Sachverhalt

Aus dem Umsetzungskonzept des hydromorphologischen Konzepts soll nun eine Maßnahme in Weihmühle am Goldbach umgesetzt werden. Hierzu gibt es eine Förderung über das Wasserwirtschaftsamt Landshut.
Die Anmeldung für das Förderprogramm ist bereits erfolgt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Maßnahme in Weihmühle am Goldbach gemäß des hydromorphologischen Konzepts umgesetzt werden soll und hierzu ein Antrag auf Förderung beim Wasserwirtschaftsamt Landshut gestellt wird. Die Eigenmittel werden im Haushalt eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 11
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11.1. Informationen der erste Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö 11.1

Sachverhalt

GVS-Penkofen:
Verlängerung des Bewilligungszeitraums- ELER der Gemeindeverbindungsstraße Penkofen durch das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern bis zum 17.05.2024 erhalten. Es kann nach den anerkannten Regeln der Technik der Einbau der Asphaltdeckschicht, Abdichtung des hohen Randes sowie das Herstellen der Bankette, aufgrund der ungünstigen Witterungsverhältnisse, nicht durchgeführt werden.

Gebrauchter Kipper:
Der gebrauchte Kipper der Gemeinde wurde in der Zollauktion versteigert und erzielte einen Verkaufspreis von 13.000 €.

Verteilung Gemeindekalender:
Anfrage, ob die Gemeinderäte wieder die Gemeindekalender verteilen.
Sie erhalten eine E-Mail, wenn die Kalender im Haus.

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11.2. Informationen zu den Bürgerversammlungen 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö 11.2

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß wies auf die Bürgerversammlungen 2023 hin.
Die Vorsitzende informierte den Gemeinderat über die wichtigsten Anregungen aus den Bürgerversammlungen. Die Zusammenstellung der Anregungen mit den Lösungsvorschlägen ist Bestandteil des Protokolls.

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11.3. Anfragen von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beratend 11.3

Sachverhalt

Anfrage Gemeinderat Zieglmayer: 
Gemeinderat Zieglmayer erkundigte sich nach dem Zustand des Baggers. 
Dieser wurde nun mit gebrauchten Reifen, die günstig erworben werden konnten, neu bereift. Der Bagger war mit der alten Bereifung nicht mehr fahrtauglich. 

Anfrage Zweite Bürgermeisterin Beck: 
Zweite Bürgermeisterin Ursula Beck wurde von Bürgern aus Weihenstephan darauf hingewiesen, dass in Weihenstephan an 3 Standorten regelmäßig LKWs parken. Ein Standort ist direkt am Kellerberg nach der Einfahrt links und an der Haltespur an der Straße. Diese stehen teilweise weit auf die Straße raus und beeinträchtigen den Verkehr. Die Frage ist, ob man die LKWs hier einfach abstellen darf. 
Erste Bürgermeisterin Weiß sagte, sie wurde auch bereits darauf angesprochen. Sie vereinbarte mit den Bürgern, dass sie Fotos von den LKWs schicken sollen und dann wird man sich darum kümmern. 

Gemeinderätin Pöschl und Zieglmayer merkten an, dass am Sportheim in Hohenthann auch regelmäßig LKWs parken. 
Diese stehen hier aber nicht auf der Straße und beeinträchtigen nicht den Verkehr. 

Anfrage Gemeinderat Hopfensperger:
Gemeinderat Hopfensperger wies darauf hin, dass in Unkofen die Feldwege bei den Flurnummern 28/11 und 27/17, Gem. Oberergoldsbach, immer mehr in die Waldfläche wandern und schon Waldbewuchs aus den Wegen ragt. 
Erste Bürgermeisterin Weiß wird dies weitergeben. Dies muss angeschaut werden und hergerichtet werden. 

Datenstand vom 20.12.2023 08:44 Uhr