Datum: 19.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:47 Uhr bis 19:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 05.12.2023
2 Einbeziehungssatzung "Andermannsdorf-Süd"; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) erneute Auslegung
3 Satzungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung "Andermannsdorf-Süd"
4 Antrag auf Verlängerung des "Trockenkiesabbau und Verfüllung" Grube Mantel durch Neuantrag
5 Antrag auf Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 456, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg
6 Tekturantrag Abriss und Neubau der Scheunenbebauung zur gewerblichen Vermietung des Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten; Tektur: Änderung der Größe und Anordnung der Gebäude und Reduzierung auf 2 WE auf Fl.Nr. 207, Gemarkung Wachelkofen in Wachelkofen
7 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 245/1, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach
8 Antrag auf Abgrabungsgenehmigung; Neuantrag zur Verlängerung "Erweiterung der bestehenden Kiesgrube zum Kiesabbau" Grube Gambach auf Fl.Nrn. 1559, 1611, 1611/1 und 1611/4 der Gemarkung Andermannsdorf, nordöstlich von Obergambach
9 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
9.1 Information der ersten Bürgermeisterin
9.2 Anfragen Gemeinderatsmitglieder
10 Jahresrückblick 2023

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 05.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderäte Blechschmidt, Dam und Müller stimmten nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 05.12.2023 nicht anwesend waren.

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2. Einbeziehungssatzung "Andermannsdorf-Süd"; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) erneute Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - erneute Auslegung wurden durchgeführt und die Abwägungsvorschläge erarbeitet. Die Vorsitzende stellte dem Gremium die eingegangen Stellungnahmen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Satzungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung "Andermannsdorf-Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einbeziehungssatzung „Andermannsdorf-Süd“ in der Fassung vom 19.12.2023 gemäß § 10 BauGB und Art. 81 BayBO als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Verlängerung des "Trockenkiesabbau und Verfüllung" Grube Mantel durch Neuantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Fa. Garten- und Landschaftsbau Kopp GmbH stellt Antrag auf Verlängerung des "Trockenkiesabbau und Verfüllung", Grube Mantel durch Neuantrag auf dem Grundstück Fl.Nr. 657, Gemarkung Andermannsdorf in Mantel.
Die Fa. Thomas Kopp GaLaBau, ein in Mantel ansässiges Garten- und Landschaftsbauunternehmen, betreibt auf einer ehemaligen Kiesabbaufläche bei Mantel seit 2013 einen Trockenkiesabbau, welcher bis zum 31.12.2023 mit dem Bescheid 41-N-1695-2012-ABGR vom 21.10.2013 genehmigt wurde. 
Das Vorhaben betrifft den restlichen Trockenkiesabbau, die Verfüllung und die anschließende Rekultivierung. Für die hier vorliegenden Antragsunterlagen wurden Unterlagen (z.B. Wasserwirtschaftliche Bewertungen, Bestandsplan, Rekultivierungsplan) aus den Antragsunterlagen von 2013 wiederverwendet. 
Eine UVP-Pflicht wurde laut Anlage 1 Liste "UVP-pflichtige Vorhaben des UVPG nicht festgestellt. Die beantragte Abbaufläche weist insgesamt eine Fläche < 10 ha auf. 
Der geplante Kiesabbau betrifft nur den noch nicht abgebauten Bereich (Teilfläche von ca. 2,2 ha einschl. Abstandsflächen. Die gesamte Kiesabbaumenge für die Kiesgrube belief sich im Antrag von 2013 auf 82.500 m³. Bis zum 31.12.2022 wurden vom Vorhabensträger ca. 35.764 m³ Kies abgebaut und ca. 10.659 m³ Z0 Material verfüllt. Der nicht verwertbare Lagerstättenanteil (Abraum) beläuft sich auf ca. 15.000 m³.
Die noch abzubauende Fläche beläuft sich ab dem Jahr 2024 auf die östlichen Bereiche des Abbauabschnitt 1 und den 2 Abbauabschnitt. Die restlichen Flächen sind Abstandsflächen oder in der Verfüllung. Die Verfüllung und Rekultivierung umfassten die gesamte Fläche. 
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.
Es wird eine Genehmigung bis 31.12.2038 beantragt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf Verlängerung zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 456, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 456, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Das Betriebsleiterwohnhaus soll 18,675 m lang und 17,235 m breit werden, die Garage 10,11 m lang und 6,49 m breit. Das Betriebsleiterwohnhaus soll an der südlichen/südwestlichen Grundstücksgrenze errichtet werden.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers (Hofnachfolger).
Da das Grundstück bereits über einen Kanalanschluss verfügt, wurde eine Sondervereinbarung nach § 7 EWS mit dem Bauherrn geschlossen. Darin wurde vereinbart, dass die Gemeinde Hohenthann einen weiteren Kanalanschluss an das Grundstück versagt. Die Entwässerung des Bauvorhabens muss über den bereits bestehenden (ersten) Anschluss des Grundstückes durch Erweiterung der Grundstücksentwässerungsanlage erfolgen. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller zu tragen.
Die 2 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.
Für dieses Bauvorhaben liegt ein genehmigter Vorbescheid Nr. 41N 1011 2023 VORB vom 14.09.2023 vor. Der Bescheid beinhaltet folgende Nebenbestimmungen: 1. Nebenbestimmungen des Naturschutzes: Gebäude unter 500 m² Grundfläche; als naturschutzrechtlicher Ausgleich für die Überbauung des Grundstücks sind grünordnerische Maßnahmen in Form einer Pflanzung von 2 Bäumen oder einer Hecke mit einer Gesamtlänge von mind. 33 Metern planerisch darzustellen. 2. Nebenbestimmungen des Wasserrechts: Mit dem Antrag auf Baugenehmigung sind Unterlagen zur Niederschlagswasserableitung gemäß Merkblatt vorzulegen.
Beide Bestimmungen (planerische Darstellung der Pflanzung von 2 Bäumen – Apfel- und Kirschbaum - und Bestätigungsblatt über die Ableitung des Niederschlagswassers) wurden erbracht.

Beschluss

Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der gesamten Zufahrtsstraße besteht nicht. Da das Grundstück bereits über einen Kanalanschluss verfügt, wurde mit dem Antragsteller vereinbart, dass kein weiterer Kanalanschluss erstellt wird. Die Kosten für den Anschluss an den bestehenden Kanal sind vom Bauherrn zu tragen. 
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Es ist eine Rückhaltung gemäß der „Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hohenthann“ zu erstellen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Tekturantrag Abriss und Neubau der Scheunenbebauung zur gewerblichen Vermietung des Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten; Tektur: Änderung der Größe und Anordnung der Gebäude und Reduzierung auf 2 WE auf Fl.Nr. 207, Gemarkung Wachelkofen in Wachelkofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt einen Tekturantrag auf Abriss und Neubau der Scheunenbebauung zur gewerblichen Vermietung des Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten; Tektur: Änderung der Größe und Anordnung der Gebäude und Reduzierung auf 2 WE auf dem Grundstück Fl.Nr. 207, Gemarkung Wachelkofen in Wachelkofen. Die Änderung der Anordnung und Größe der Gebäude ist aus den beiliegenden Lageplänen ersichtlich. Aufgrund der Änderung der Größe des Wohnhauses werden nicht mehr 3 Wohneinheiten, sondern nur noch 2 Wohneinheiten errichtet. 
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht mehr beigebracht, da diese bei dem ursprünglichen Bauantrag vom 13.01.2023 eingeholt wurden. 
Für die beiden Wohneinheiten werden 4 Stellplätze, die gemäß Stellplatzsatzung ausreichend sind, erstellt. Diese sind auf dem Lageplan zeichnerisch dargestellt.
Die Tekturplanung wurde laut dem Bauherrn wegen des vorhandenen Bodendenkmals in der Nähe der Kirche auf Anraten von Herrn Dr. Richter vom Landesamt für Denkmalpflege vorgenommen. 
Die im Tekturplan dargestellte Halle befindet sich bereits im Bau.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben nach §34 BauGB.
Im Bereich der südlichen Scheunenbebauung (Lager 1 – 3) verläuft ein gemeindlicher Regenwasserkanal DN 600. Die Lage des Kanales ist nicht genau bekannt.
Eine Vereinbarung zur Verlegung des Regenwasserkanales ist abgeschlossen worden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass dieser Tektur zum Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 
Es ist eine Rückhaltung gemäß der „Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hohenthann“ zu erstellen.
Es sind 4 Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 245/1, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Carports auf dem unbebauten Grundstück Fl.Nr. 245/1, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach, beantragt der Antragsteller die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberergoldsbach“ in Bezug auf die Baugrenzenüberschreitung, Dachform und Dachneigung. 
Der Carport mit den max. Ausmaßen 7,56 m x 5,50 m (max. 3,15 m Höhe) befindet sich außerhalb der Baugrenzen. Für dieses Grundstück ist im Bebauungsplan kein Baufenster vorgesehen, da es sich um öffentliche Wiesenfläche mit Trockengraben und angrenzender Fläche handelt. Auch sind gemäß Bebauungsplan Gehölzbepflanzungen im Trockengraben vorgesehen. Im Falle einer Bebauung sind die Grundzüge der Planung berührt.
Das beplante Gebiet befindet sich zudem in einem von Hochwasser betroffenen Gebiet, in welchem, laut Sturzflutrisikomanagement, bei einem 100-jährigen Ereignis eine Wassertiefe von bis zu 50 cm erreicht werden kann (Stand der Berechnungen: Januar 2023). Mit dem Antragsteller wurde daher vereinbart, dass die Wände des Carports nicht bis zum Boden gemacht werden, sondern ca. 50 cm oberhalb der Oberfläche enden. So kann das ansteigende Oberflächenwasser weiterhin ablaufen und wird nicht angestaut.
Gemäß B-Plan sind Garagen und Nebengebäude dem Hauptgebäude anzupassen. Flachdach ist unzulässig. Der Antragsteller stellt deshalb Antrag auf Befreiung hinsichtlich
Baugrenzenüberschreitung von 35,915 m²
Dachform:        zulässig: Satteldach, geplant: Flachdach
Dachneigung:        zulässig: 32° - 30° Dachneigung, geplant: 3° Dachneigung
Die Unterschriften der Nachbarn sind nicht nötig, da nur die Gemeinde Hohenthann als Nachbar vorhanden ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberergoldsbach“ hinsichtlich folgender Befreiungen zugestimmt wird.
  • Baugrenzenüberschreitung (35,915 m²)
  • Dachform
  • Dachneigung
  • Retentionsraumverlust muss ausgeglichen werden
Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung; Neuantrag zur Verlängerung "Erweiterung der bestehenden Kiesgrube zum Kiesabbau" Grube Gambach auf Fl.Nrn. 1559, 1611, 1611/1 und 1611/4 der Gemarkung Andermannsdorf, nordöstlich von Obergambach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Abgrabungsgenehmigung; Neuantrag zur Verlängerung „Erweiterung der bestehenden Kiesgrube zum Kiesabbau“ Grube Gambach auf den Grundstücken Fl.Nr. 1559, 1611, 1611/1 sowie 1611/4 der Gemarkung Andermannsdorf nordöstlich von Obergambach.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.
Das Vorhaben dient zum Kiesabbau des Antragstellers.
Die Abbauvolumen wurde im Antrag von 2002 mit 1.650.000 m³ Kies angegeben. Der Abbau hat bis zum Herbst 2022 stattgefunden und ist mit 1.650.000 m³, inkl. 435.000 m³ Abraum, abgeschlossen. Das stattgefundene Verfüllvolumen bis zum 31.12.2022 fand mit 591.000 m³ Z0-Material durch Fremdverfüllung und 341.000 m³ Abraum statt. Das verbleibende Volumen der Restverfüllung beläuft sich auf 14.000 m³ zum Verfüllvolumen, von gesamt 946.000 m³. Die bereits rekultivierte Fläche liegt bei 29.000 m² und ist zu 36 % abgeschlossen. 
Für den Zeitraum der Neugenehmigung wird kein Abbau mehr stattfinden, nur noch Restverfüllung und Rekultivierung.
Rechnung:              946.000 m³ Gesamtverfüllung                           Abraum:    435.000 m³
  • 591.000 m³ Z0-Material                                + Auffüllung: 946.000 m³
  • 341.000 m³ Abraum                                --------------------------------
-------------------------------------                                = Gesamt 1.381.000 m³
= 14.000 m³ Restverfüllung                
= Schwund: 269.000 m³ bei Abbauvolumen von 1.650.000 m³ Kies
Die Firma Pritsch plant die Restverfüllung und die Rekultivierung bei gleichbleibender Verfüllmenge von gesamt 946.000 m³ bis 2025 abzuschließen. Die Abnahme der Rekultivierung erfolgt ein Jahr nach Pflanzung bis 31.12.2026. 
Der Kiesabbau wurde im Jahr 2003 mit den Genehmigungsbescheiden 41-480-2000-ABGR 03. Juni 2003 und 41N-480-2000-ABGR 05. Dezember 2016 genehmigt.
Ein Antrag auf Abgrabungsgenehmigung „Neuantrag zur Verlängerung“ wurde bereits im September 2023 gestellt, das gemeindliche Einvernehmen erteilt und an das Landratsamt Landshut zur Bescheiderteilung weitergeleitet. Aufgrund eines Formfehlers im eingereichten Plan nahm die Firma Pritsch den damaligen Antrag beim Landratsamt Landshut zurück.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf Abgrabungsgenehmigung; Neuantrag zur Verlängerung „Erweiterung der bestehenden Kiesgrube zum Kiesabbau“ zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö beschließend 9
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9.1. Information der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö 9.1

Sachverhalt

Die Jahreskalender wurden noch nicht geliefert. Aufgrund immenser Krankheitsfällen kann dies ggfs. auch erst Anfang Januar erfolgen.

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9.2. Anfragen Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö 9.2

Sachverhalt

Einige Straßenpfosten sind im Zuge der vergangenen Schneemaßen umgeknickt oder abhanden gekommen.

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10. Jahresrückblick 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö 10

Sachverhalt

Zum Jahresrückblick 2023 gab Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß einen kurzen Einblick auf ein bewegendes und krisenreiches Jahr, dessen Tage und Wochen mit nahezu unfassbarem Tempo an einem vorbeirauschen.
Außenpolitisch wurden wir mit vielen Ereignisse konfrontiert. Nach dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 wurden wir dieses Jahr mit einem weiteren Überfall konfrontiert -der Terrorgruppe Hamas an Israel- und den daraus resultierenden Gegenangriff von Israel an die Hamas im Gazastreifen. Dass der Nahost ein Pulverfass ist, ist allen klar. Was sich daraus entwickeln wird, weiß keiner. 
Innerpolitisch stehen wir ebenfalls vor großen Herausforderungen. Bürgergeld, Migration, Energiekosten, Klimaschutz, Wirtschaftseinbruch, Zinspolitik. Man könnte diese Liste um ein Vielfaches erweitern. Viele Bürger fragen sich, ob von den politischen Verantwortlichen die richtigen Weichen gestellt werden. 
Wie die Weichen in der Gemeinde gestellt wurden, rief erste Bürgermeisterin Weiß in einem kurzen Abriss in Erinnerung:
Der Haushalt wurde am 18. April mit einem Volumen von 15,3 Mio. € aufgestellt. Der Vermögenshaushalt wurde mit 6,5 Mio. € veranschlagt. Es musste nur ein Darlehen über 900.000 € für den Bau der Kinderkrippe „Glückskäfer“, statt der geplanten Darlehensaufnahme von 2,5 Mio. €, aufgenommen werden. Grund hierfür ist die überplanmäßige Gewerbesteuereinnahme von momentan 2,45 Mio. €. Außerdem konnten nicht alle Maßnahmen umgesetzt. Der Abbruch des Raiffeisengeländes wurde aufgrund der Planungsvorbereitungen verschoben, die neuen Fenster und Tore vom FF-Haus Hohenthann werden erst im neuen Jahr geliefert sowie die geplante Heizungserneuerung im Kindergarten wurde aufgrund der Fernwärmeplanung in Hohenthann zurückgestellt, um nur die größeren Posten zu nennen. 
In 21 Gemeinderatssitzungen in denen 240 öffentliche und 314 nicht öffentliche Punkte behandelt wurden, wurden 377 Beschlüsse gefasst. Außerdem wurde zwei Gemeindeentwicklungsausschusssitzungen über die Optimierung des Bestandes der Sportanlage (eine mit der Vorstandschaft des FCH), 4 Verwaltungsratssitzungen von unserem Kommunalunternehmen und eine Rechnungsprüfungsausschusssitzung abgehalten.
Es wurden im Jahr 2023 insgesamt 60 Bauanträge (davon 10 Genehmigungen für EFH) behandelt. In 2022 waren es noch 73 Bauanträge (davon 12 Genehmigungen für EFH). Diese Auswirkungen sind der hohen Zinsbelastungen der Bauwilligen und der hohen Baupreise geschuldet. Der Wohnungsbau ist eingebrochen. Dies hat fatale Folgen für die Baufirmen, die Mitarbeiter ausstellen mussten. Der Gemeinderat hielt es aber für richtig und wichtig, trotz dieses Einbruches in der Bauwirtschaft, ein kleineres Baugebiet „Am Wald“ zu erschließen. Mit dem Bau einer Fernwärmeversorgung ins Baugebiet ist man einen wegweisenden Schritt im Bereich erneuerbarer Energien gegangen. Es hat sich gezeigt, dass der Wunsch nach Einfamilienhäusern in Hohenthann vorhanden ist, denn alle Grundstücke sind bereits nach dem abgeschlossenen Bewerbungsverfahren vergeben. Weiter wird gerade ein Bebauungsplan in Grafenhaun „Grafenhaun II“ aufgestellt. Die Erschließung soll im kommenden Jahr erfolgen. 
Da Hohenthann eine Zuzugsregion ist, ist die Ausweisung von Bauland dringend notwendig, genauso aber die Innenverdichtung.
Die Einwohnerzahlen sind aktuell bei 4.433. Dies ist ein prozentualer Anstieg von 2 % gegenüber dem Vorjahr. Die vergangenen Jahre stieg die Einwohnerzahl durchschnittlich um 0,5 – 0,75 % jährlich an. Die Geburtenzahlen bewegen sich dieses Jahr bei bisher 32 Kinder. 
Mit der Ansiedlung des Discounters „Netto“ wurde die Lebensmittelversorgung erheblich verbessert und damit der Ort Hohenthann aufgewertet. Genauso konnte durch die diesjährige Eröffnung der ambulant betreuten Wohngemeinschaft „Hohenthanner Hoamat“ für die Senioren eine Betreuung im Alter in ihrer Heimat ermöglicht werden. Auch konnte durch den Neubau der 2-gruppigen Kinderkrippe „Glückskäfer“ in Schmatzhausen der Bedarf an Krippenbetreuungsplätzen ausreichend gedeckt werden. 
Ein weiteres Thema war dieses Jahr der Abschluss des Sturzflutrisikomanagementkonzept, das natürlich nicht für den Schreibtisch gedacht ist, sondern in den nächsten Jahren durch Maßnahmen Verbesserungen herbeigeführt werden sollen.
Um die notwendigen Mäharbeiten der Bankette und des Straßenbegleitgrüns durchführen zu können, wurde ein neuer Kommunalschleppers mit Anbaumähgeräten angeschafft. Die Verkehrssicherheit ist eine der wichtigsten Aufgaben der Gemeinde, darum entschied der Gemeinderat, die Arbeiten nicht mehr von einer Fremdfirma durchführen zu lassen. Dadurch ist die bedarfsgerechte Flexibilität bei den Mäharbeiten gewährleistet.  
Es gab auch einige kulturelle Highlights in der Gemeinde. Das 50-jährige Jubiläum des Freibades wurde gebührend gefeiert. Mit viel Spaß für die Kinder und Gäste war dies ein wunderschöner Tag. Auch ein Ehrenabend wurde wieder für die langjährigen ehrenamtlich aktiven Bürgerinnen und Bürger abgehalten. Die Wertschätzung für diesen freiwilligen Einsatz ist für erste Bürgermeisterin Weiß wichtig und auch mal Wert Dankeschön zu sagen. 
Viele Vereinsfeste und Jubiläen wurden abgehalten und es war wieder eine große Beteiligung von Veranstaltern bei dem beliebten Ferienprogramm. Zum Jahresende ist zum 22. Mal der Weihnachtsmarkt bei herrlichem Winterwetter wieder sehr gut besucht gewesen. 
Die Gemeinde Hohenthann muss die gefassten Beschlüsse von Land und Staat umsetzen, obwohl es nicht immer deren Aufgabe ist. Dies muss gegenüber den Bürgern erklärt und Haushaltsmittel bereitgestellt werden z.B. ein Wärmeplanungs- oder Flächenmanagementkonzept. Flächen für Windkraft müssen ausgewiesen werden, das der Regionale Planungsverband für die Region übernimmt und die Gemeinde dies zwar mit einer Stellungnahme bewerten darf, aber ob diese Gehör findet wird sich zeigen. Um den Bürger bei Windkraft mitzunehmen, ist es unausweichlich, die betroffenen Bürger über den Strompreis entgegenzukommen und Bürgerbeteiligungen zu ermöglichen. Ein Umspannwerk wird benötigt, aber der Standort wird ohne Beteiligung der Bürger festgelegt. Ist dies richtig? Dies könnte erste Bürgermeisterin Weiß weiter so fortführen.
Die Gemeinde hat aber auch eigene Großprojekt, die nicht hintenanstehen dürfen. Die Freibadsanierung, die uns die nächsten Jahre begleiten wird sowie die Bebauung des ehemaligen Raiffeisengeländes mit der möglichen Sanierung des Brauereikellers. Hierzu wurde eine Studie erstellt. Die Gemeinde ist gerade im Austausch mit der Regierung und im neuen Jahr wird hierzu eine Bürgerversammlung abgehalten, um die Ideen vorzustellen und ggf. noch zu erweitern bzw. anzupassen. Weiter werden die Liegenschaften mit Eigenstrom über PV-Anlagen ausgestattet. Die Straßensanierungen werden fortgeführt, ebenso die Kanalsanierungen. Dies ist nur ein kleiner Ausblick ins Jahr 2024. Alles Weitere wird der Gemeinderat in den Haushaltsberatungen festlegen. 

Zum Schluss sprach die Vorsitzende noch ein paar Dankensworte aus. 
Den verehrten Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates dankte sie herzlich für die konstruktive und sachorientierte Mitarbeit zum Wohle der Gemeinde Hohenthann. Bei den Tagesordnungspunkten der Gemeinderatssitzungen wurde sachlich diskutiert, Anregungen oder Verbesserungen der einzelnen Mitglieder in den Beschlüssen mit aufgenommen und darüber entschieden. Jeder einzelne Gemeinderat bringt sich mit seinem besten Wissen und mit seinen Erfahrungen ein, um die Gemeinde für alle der Bürgerinnen und Bürger voranzubringen. Vorausschauend und Zukunftsweisend.
Der zweiten Bürgermeister Ursula Beck dankte sie besonders für die Unterstützung und die sehr gute Zusammenarbeit sowie für die Urlaubs- und Krankheitsvertretung und die Übernahme von vielen Terminen. 
Den Jugendbeauftragen Simon Hopfensperger und Maximilian Ganslmeier sowie den Seniorenbeauftragten Stefan Schiessl, Alfons Gallinger und Josef Spiel ebenfalls ein herzliches Dankeschön für die geleistete Arbeiten. 
Herzliches Vergelt´s Gott an alle ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden für die Bereitschaft den Bürgern Hilfe zu leisten, wenn es notwendig ist. Die Kameraden leisten eine große Anzahl an freiwillige Stunden für die Ausbildung, die Einsätze und die Übungen. Dies ist nicht mit Geld aufzuwiegen. 
Außerdem dankte sie herzlich Frau Rita Nerl, dass sie als Wohnraumberaterin den Senioren kostenlos bei Bedarf zur Seite steht. Es wurden auch Smartphonekurse abgehalten und ein Stammtisch für interessierte Handynutzer ins Leben gerufen. Hier bedankte sie sich sehr herzlich bei den Digitalbegleitern der digital aktiven Senioren für diese ehrenamtlich aufgebrachte Zeit. 
Herzlichst bedankte sie sich auch allen Bürgerinnen und Bürgern für das gute Miteinander und die freundlichen, konstruktiven Gespräche, die sie als Bürgermeisterin mit ihnen führen durfte. 
Als erste Bürgermeisterin und im Namen aller Gemeinderatskolleginnen und Gemeinderatskollegen, aber auch persönlich dankte sie der Geschäftsleitung Larissa Englberger und der Kämmererin Julia Fink sowie dem Bautechniker Klaus Leinthaler und der Angestellten Inge Kiermeier vom Bauamt sehr herzlich für ihre Arbeit, aber auch für die sehr gute Zusammenarbeit. Das ganze Rathausteam mit Bürgerbüro, Standesamt, Personalbüro und Sekretariat machen eine hervorragende Arbeit. Sie hatten aufgrund der Vielzahl von Maßnahmen und Herausforderungen enorm viel zu leisten. Vergelt’s Gott im Namen Aller.
Weiter dankten sie noch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kindertagestätteneinrichtungen, im Bauhof, in der Kläranlage, im Wertstoffhof, im Freibad, allen Reinigungskräften, dem Gemeindediener und den Feldgeschworenen sehr herzlich für das Engagement und den Einsatz, für den Zusammenhalt und für die gegenseitige Unterstützung über das ganze Jahr hinweg. 
Allen Bürgerinnen und Bürgern, besonders allen Ehrenamtlichen, allen Vorständen und Mitgliedern der Vereinen sowie Allen, die in irgendeiner Weise Verantwortung tragen bzw. Verantwortung übernehmen, sei es im sportlichen, im sozialen oder im kulturellen Bereich und ihren Beitrag dazu leisten, ein herzliches Vergelt’s Gott. Ein weiterer Dank ergeht an den Hochwürdigen Herrn Pfarrer Michael Birner und dem Rektor Christian Trißl sowie dem gesamten Lehrerkollegium für die hervorragende Zusammenarbeit.
Ebenfalls dankte sie Frau Wieser vom Rottenburger Anzeiger für die Berichterstattung der Gemeinderatssitzungen und für die Zusammenarbeit. 
Abschließend wünschte erste Bürgermeisterin Weiß den Gemeinderatsmitgliedern und ihren Familien ein gesegnetes und besinnliches Weihnachtsfest und für das neue Jahr Glück, Erfolg, vor allen Dingen Gesundheit und Gottes Segen.

Gemeinderat Müller sprach im Namen des Gemeinderats seinen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus für deren Motivation und Engagement sowohl gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern als auch dem Gemeinderat aus. Gemeinderat Gallinger dankte dem Gemeinderat und insbesondere zweiter Bürgermeisterin Beck für ihre herausragende Unterstützungen. Abschließend wünschte auch er ein frohes Weihnachtsfest und sprach seine Glückwünsche für das kommende Jahr aus.

Datenstand vom 10.01.2024 09:38 Uhr