Aufhebung Bebauungsplan Nr. 108 für ein Gebiet westlich Piesenkamer Straße - Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss-Sitzung, 22.05.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss-Sitzung | 22.05.2025 | ö | beschließend | 3.1 |
Sachverhalt
Die Aufhebung dient zur Realisierung eines Bauwunsches, welcher derzeit nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes übereinstimmt.
Mit Beschluss vom 20.03.2025 des Bauausschusses der Marktgemeinde Holzkirchen wurde der Planentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 108, angefertigt vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, in der Fassung vom 20.03.2025 bewilligt und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass von den vorgenannten Trägern öffentlicher Belange, keine Rückmeldung, Anregungen, Einwendungen, Bedenken oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorgebracht wurden und beschließt, dass die Verwaltung keine weiteren Schritte veranlassen muss.
Der Bauausschuss der Marktgemeinde Holzkirchen nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Der Bauausschuss der Marktgemeinde Holzkirchen nimmt die Stellungnahme der Bayernets Erdgas GmbH zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.