Aufhebung Bebauungsplan Nr. 108 für ein Gebiet westlich Piesenkamer Straße - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss-Sitzung, 22.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss-Sitzung 22.05.2025 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Bauausschuss der Marktgemeinde Holzkirchen hat in seiner Sitzung am 21.11.2024 auf Antrag die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 108 für ein Gebiet „westlich der Piesenkamer Straße“ beschlossen.

Die Aufhebung dient zur Realisierung eines Bauwunsches, welcher derzeit nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes übereinstimmt.
Mit Beschluss vom 20.03.2025 des Bauausschusses der Marktgemeinde Holzkirchen wurde der Planentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 108, angefertigt vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, in der Fassung vom 20.03.2025 bewilligt und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 28.03.2025 bis einschließlich 12.05.2025 durchgeführt.
In der Bauausschusssitzung am 22.05.2025 werden die eingegangenen Stellungnahmen behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:
Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass von den vorgenannten Trägern öffentlicher Belange, keine Rückmeldung, Anregungen, Einwendungen, Bedenken oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorgebracht wurden und beschließt, dass die Verwaltung keine weiteren Schritte veranlassen muss.

Beschlussvorschlag 2:
Der Bauausschuss der Marktgemeinde Holzkirchen nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 3:
Der Bauausschuss der Marktgemeinde Holzkirchen nimmt die Stellungnahme der Bayernets Erdgas GmbH zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 4:
Der Bauausschuss der Marktgemeinde Holzkirchen nimmt die Stellungnahme der DB Immobilien und DB AG zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 5:
Der Bauausschuss der Marktgemeinde Holzkirchen nimmt die Stellungnahme der Polizeiinspektion Holzkirchen zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 6:
Der Bauausschuss der Marktgemeinde Holzkirchen nimmt die Stellungnahme der VIVO Kommunalunternehmen zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 7:
Der Bauausschuss der Marktgemeinde Holzkirchen beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 108 für ein Gebiet westlich der Piesenkamer Straße und die Begründung in der beigefügten Fassung vom 20.03.2025 als Satzung.

Datenstand vom 16.05.2025 09:02 Uhr