1X. Teilfortschreibung „Kapitel B X Energieversorgung 3.3 Windkraft“ - Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss-Sitzung, 22.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss-Sitzung 22.05.2025 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberland hat in seiner Sitzung am 24.03.2025 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 1X. Teilfortschreibung „Kapitel B X Energieversorgung 3.3 Windkraft“ beschlossen. Mit dieser Fortschreibung sollen die Festlegungen zur Windenergienutzung im Regionalplan neu gefasst werden.
Damit verbunden ist die vollständige Aufhebung der bisherigen Festlegungen zur Windenergienutzung.
Der Bedarf zur gegenständlichen Fortschreibung des Regionalplanes Oberland ist insofern gegeben, als eine Anpassung an das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 01.09.2013, zuletzt geändert am 16.05.2023, erforderlich ist, welches im Ziel 6.2.2 festlegt, dass in jedem Regionalplan im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen im erforderlichen Umfang festzulegen sind. Der erforderliche Umfang ergibt sich ebenfalls aus dem LEP 6.2.2 Z, welches als Teilflächenziel für jede Region 1,1 % der Regionsfläche bis zum 31. Dezember 2027 festlegt, sowie aus dem § 3 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), in welchem bayernweit ein Flächenbeitragswert von 1,8 % bis zum 31.12.2032 bestimmt ist. 
Mit den bereits im Regionalplan Oberland festgelegten Vorranggebieten (aus der 9. Fortschreibung des Regionalplans) können die vorgegebenen Flächenziele des LEP nicht erreicht werden, weshalb die gegenständliche Fortschreibung notwendig ist. Im Gegensatz zu den bestehenden Festlegungen zur Steuerung der Windenergie im Regionalplan Oberland fußt die gegenständliche Fortschreibung auf einem positivplanerischen Ansatz. Rechtlich ist bei der Erreichung der o. g. Flächenziele damit die Wirkung verbunden, dass innerhalb der Vorranggebiete Windenergieanlagen baurechtlich privilegiert zulässig sind.
Insgesamt ergeben sich im Zuge der gegenständlichen 1X. Fortschreibung 75 Vorranggebiete mit einem Flächenumgriff von insgesamt ca. 7.062 ha. Dies entspricht einem Flächenanteil von ca. 1,8 % der Regionsfläche.
Im Gemeindegebiet Holzkirchen kommen zwei Teilflächen der Vorranggebiete WE 58 und WE 64 zu liegen. 

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Vorranggebiet WE 58 zur Kenntnis und stimmt den aufgeführten Bedenken der Verwaltung zu. 
Beschlussvorschlag 2:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Vorranggebiet WE 64 zur Kenntnis und stimmt dieser zu.
Beschlussvorschlag 3:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu den Vorranggebieten WE 60 und WE 66 zur Kenntniss und stimmt den aufgeführten Bedenken der Verwaltung zu.

Datenstand vom 16.05.2025 09:02 Uhr