Datum: 13.03.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal klein
Gremium: Orts- und Verkehrsplanungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2024
2 Verlängerung des hoki+
3 Überarbeitete Beschilderung am Hackensee
4 Unvorhergesehenes
5 Informationen
6 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Orts- und Verkehrsplanungsausschuss Orts- und Verkehrsplanungsausschuss 13.03.2025 ö 1

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Orts- und Verkehrsplanungsausschuss-Sitzung vom 14. November 2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung/Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

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2. Verlängerung des hoki+

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Orts- und Verkehrsplanungsausschuss Orts- und Verkehrsplanungsausschuss 13.03.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Orts- und Verkehrsplanungsausschuss im November 2024 wurden die Zahlen und Entwicklungsperspektiven des hoki+ angesprochen. Der Ausschuss hatte den Bürgermeister und die Verwaltung beauftragt, Optimierungen zur Verbesserung der Angebotsqualität des hoki+ zu überprüfen und Sofortmaßnahmen zu testen. 

Hierzu kann gesagt werden, dass der Umwegefaktor für interkommunale Fahrten angepasst wurde. Des Weiteren werden aktuell in der App auch alternative Fahrten mit dem Bus angezeigt. Hier ist aber einschränkend zu sagen, dass dies noch nicht in allen Zusammenhängen Sinn macht. Die Einführung der Stornogebühr konnte auf Grund des DeutschlandTickets noch nicht umgesetzt werden. Hier ist man aber von Seiten des Softwareunternehmens dran. 

Die Angebote zur Verlängerung des hoki+ um die möglichen zwei Jahre liegen vor. Wenn man die drei Fahrzeuge in ihrer jetzigen Form mit Indexierung weiterfahren lässt, liegt man bei ca. 57.000,- EUR pro Monat. An dieser Stelle wäre auch zu überlegen, ob man auf drei E-Fahrzeuge umstellt. Dann läge der monatliche Preis bei ca. 61.000,- EUR pro Monat. Auf Grund der hohen bereits gefahrenen Kilometer ist ein Austausch der Fahrzeuge sicherlich anzudenken. 

Beschlussvorschlag

Der Orts- und Verkehrsplanungsausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat die Verlängerung des hoki+ um zwei Jahre zu beschließen. Eine Umstellung auf E-Autos ist zu priorisieren unter Berücksichtigung eines barrierefreien Autos. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung/Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

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3. Überarbeitete Beschilderung am Hackensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Orts- und Verkehrsplanungsausschuss Orts- und Verkehrsplanungsausschuss 13.03.2025 ö informativ 3

Sachverhalt

Der Markt Holzkirchen hat 2023 das Büro KommRisk - Dr. Krafft Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit einem Gefahrenabwendungskonzept am Hackensee beauftragt und dem damit verbundenen Sicherheitskonzept für den „Naturbadeplatz Hackensee“. Grund für die Beauftragung war das Urteil vom BGH (vom 23.11.20217, Az.: III ZR 60/16). Hinzu kamen Urteile unterer Instanzen, die zusätzliche Verunsicherung auslösten und sogar den Bürgermeister bzw. handelnde Personen persönlich – zivil- und strafrechtlich – zur Verantwortung zogen. Ziel jeglicher Maßnahmen muss demnach nicht nur die Vermeidung von Unfällen, sondern auch eine Freistellung von Organen und Mitarbeiter der Gemeinde in Bezug auf eine mögliche Haftungsinanspruchnahme wegen eines Unfalls sein.

Zur Absicherung der Kommune und somit auch der Verantwortlichen, ist – nach herrschender Meinung – eine umfangreiche Auseinandersetzung mit dem Thema unabdingbar. Hierzu gehört, schon alleine zum Zwecke des Nachweises, eine nachhaltige Dokumentation und fortlaufende Überprüfung. Mit diesen Instrumenten kann gegebenenfalls nachgewiesen werden, dass die Gemeinde sich ihrer Verantwortung bewusst war und ist, alle Möglichkeiten für die Sicherheit des Betriebs analysiert und notwendige bzw. anwendbare Maßnahmen ergriffen wurden. In der Folge ist eine Haftung der Gemeinde, ihrer Organe und Mitarbeiter aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Handeln sehr unwahrscheinlich. 

Der Steg an der Naturbadewiese ist der Auslöser, dass der Markt Holzkirchen sich auch mit dieser Thematik beschäftigten musste und ein externes Büro das Gefahrenabwendungskonzept erstellt hat. 

Das Gefahrabwendungskonzept für den Badeplatz betrifft nur den räumlichen Umgriff des Badeplatzes, also den Zugang zum Gewässer und die Liegewiese sowie die dortige Bade- und Erholungsnutzung. Davon zu trennen ist die Verkehrssicherheit der Zuwegung zum Badeplatz, die über eine längere Wegstrecke auf einem nicht ausgebauten Waldweg (Aalholzweg) durch den Wald führt. Sie ist Gegenstand des vorliegenden Gefahrabwendungskonzeptes. Beide Gefahrabwendungskonzepte zusammen bilden die Grundlage zur Bestimmung der gebotenen Gefahrabwendungsmaßnahmen für den „Naturbadeplatz Hackensee“. 

Der Markt Holzkirchen hatte das Büro auch noch mit der im Gefahrabwendungskonzept zur Abwehr der Gefahren beauftragt, die davon ausgehen, dass der Hackensee im Winter zum Schlittschuhlaufen, Eisstockschießen etc. genutzt wird. Auf das gesonderte Gefahrabwendungskonzept hierzu wird verwiesen.

Gegenstand des Gefahrabwendungskonzeptes sind Empfehlungen des Büros, wie der Markt Holzkirchen die Gefahren auf den Waldwegen abwehren kann, sofern sie dort verkehrssicherungspflichtig ist. Das Gefahrabwendungskonzept dient in erster Linie der Unfallvermeidung (Primärziel) aber auch der Exkulpation der kommunalen Bediensteten und Entscheidungsträger, sollte sich ein Unfall ereignen (Sekundärziel). Deshalb werden den Empfehlungen des Büros die rechtlichen Prämissen der Verkehrssicherungspflichten im/am Wald vorangestellt und rechtlichen Befunde auf die potentiellen Gefahrenstellen des Markt Holzkirchen übertragen. Damit ist dokumentiert, dass der Markt Holzkirchen alles Mögliche und Zumutbare unternommen hat, um ein sachkundiges „ex-ante“ Urteil zu treffen.  

Zusammengefasst kamen folgende Ergebnisse raus: 
  • Steg am Naturbadeplatz muss begradigt werden
  • Steg am Naturbadeplatz benötigt neue Leiter
  • Hausordnung muss angepasst werden 
  • Sicherheitshinweise am Eingang/Parkplatz und direkt am See müssen überarbeitet werden 
  • Anbringung eines Rettungsrings mit Leine und Hinweis am Steg am Naturbadeplatz
  • Alle Schilder sollen statt von Badeplatz von Naturbadeplatz sprechen 
  • Neue Piktogramme müssen auf Schildern am Parkplatz und Naturbadeplatz eingefügt werden. 

Aus den aufgeführten Gründen mussten die 2019 erstellten Schilder mit der Eigentümerfamilie, dem Anglerclub und dem Markt Holzkirchen, den neuen Standards angepasst werden. Hierzu wurde erneut „artad Grafikdesign“ beauftragt. Auch wurde mit der Eigentümerfamilie des Hackensees und dem neuen Anglerclub Hartpenning Rücksprache gehalten. Die Umsetzung mit den verbundenen Anpassungen der Schilder wurden vom Büro KommRisk – Dr. Krafft Rechtsanwaltsgesellschaft mbH freigegeben. 

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4. Unvorhergesehenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Orts- und Verkehrsplanungsausschuss Orts- und Verkehrsplanungsausschuss 13.03.2025 ö 4
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5. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Orts- und Verkehrsplanungsausschuss Orts- und Verkehrsplanungsausschuss 13.03.2025 ö 5
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6. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Orts- und Verkehrsplanungsausschuss Orts- und Verkehrsplanungsausschuss 13.03.2025 ö 6

Sachverhalt

Trinkwasserspender im öffentlichen Raum
Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ging vor der Sitzung folgende Anfrage in der Verwaltung ein:

Im Rahmen meines letztjährigen Urlaubs nach Australien, wo es ein sehr gut ausgebautes Netz öffentlicher Wasserspender gibt, kam mir die „Idee“, so etwas auch in Holzkirchen zu beantragen. Also Wasserspender an prominenten/sinnvollen öffentlichen Orten wie dem Marktplatz, Herderparkplatz, Kogl o.Ä. Als ich von meiner Intention in der Fraktionssitzung berichtete, wurde mir erzählt, es gebe womöglich schon eine Initiative von Ihrer Seite diesbezüglich.
Ich wollte also nachfragen, ob das so stimmt, und wenn ja, wie der Stand dieses Projekts ist?
Die Verwaltung teilt mit, dass in der Baumgartenstraße sowie an der Jugendfreizeitmeile/Skatepark sich bereits Wasserspender befinden. Zusätzlich hat sich der Markt Holzkirchen letztes Jahr auf ein Förderprogramm zum Aufbau weiterer Wasserspender beworben, leider wurde das Programm geschlossen und es konnte keine Förderzusage erteilt werden. Bei künftigen Umgestaltungsprojekten - wie dem am Marktplatz oder der Alte Friedhof - wird der Aufbau von Wasserspendern proaktiv verfolgt und somit die Trinkwasserversorgung im öffentlichen Bereich Stück für Stück verbessert.


Nutzung der Gehwege durch Fahrradfahrer
Aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird auf den Themenpunkt Mobilität aus der Bürgerversammlung hingewiesen. Dort wurde seitens des Bürgermeisters die Problematik der Radfahrer auf den Gehsteigen angesprochen. Die Radfahrer nutzen die Gehsteige jedoch, da sie auf der Straße selbst in Gefahr sind, da die notwendigen Abstände nicht eingehalten werden. Es ist schwierig, wenn hier nur die Radfahrer genannt werden. Es wird angefragt, ob es hierzu einen Grund gab. 
Der Bürgermeister teilt mit, dass Grund hierfür die vergangenen Bürgersprechstunden waren. Viele Bürger waren in der Bürgersprechstunde und haben sich vermehrt über Fahrradfahrer auf Gehsteigen beschwert.  Da in Holzkirchen das Gehwegradeln nicht sanktioniert wird, wurde sich dazu entschlossen diesen Appell an die Öffentlichkeit zu richten und darauf hinzuweisen, dass die Gehwege nur bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres von Fahrradfahrern genutzt werden dürfen.


Ausbesserung Schlaglöcher 
Aus der Fraktion der FWG wird angefragt, wann zeitlich mit der Ausbesserung der Schlaglöcher gerechnet werden kann. 
Der Bürgermeister informiert, dass die Ausbesserung nicht erfolgt, solange mit Frost gerechnet werden muss. Voraussichtlich wird hiermit ab Ostern begonnen, da die Ausbesserungen erst im Anschluss an die Streupflicht vorgenommen werden. 

Datenstand vom 20.03.2025 17:19 Uhr