Datum: 08.05.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal klein
Gremium: Orts- und Verkehrsplanungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13. März 2025
2 Tempo 30 Miesbacher Straße - Anfrage aus Bürgerversammlung
3 Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der öffentlichen Feld- und Waldwege für Föching - hier: Großer Abergweg-Teufelsgraben Feld- und Waldweg Nr. 9
4 Antrag der SPD zum Verbot der Durchfahrt für Kfz im Ortsteil Marschall, Amalie-Hohenester-Weg
5 Unvorhergesehenes
6 Informationen
7 Wünsche und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13. März 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Orts- und Verkehrsplanungsausschuss Orts- und Verkehrsplanungsausschuss 08.05.2025 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Orts- und Verkehrsplanungsausschuss-Sitzung vom 13. März 2025 wird genehmigt.

zum Seitenanfang

2. Tempo 30 Miesbacher Straße - Anfrage aus Bürgerversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Orts- und Verkehrsplanungsausschuss Orts- und Verkehrsplanungsausschuss 08.05.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung am Mittwoch, den 26. Februar 2025 wurde der Antrag vorgebracht, die Situation für Fußgänger und Radfahrer entlang der Miesbacher Straße zu verbessern und Tempo 30 umzusetzen. Die Verkehrssituation in der Miesbacher Straße war bereits des Öfteren Thema in der Bürgerversammlung, Gremien und der Zeitung. Auch gab es diesbezüglich eine Online-Petition um gerade die Verkehrssicherheit für Schulkinder zu verbessern.
Bekannter Weise ist die Miesbacher Straße sanierungsbedürftig. Bröckelnde Bordsteine, tiefe Risse und Schlaglöcher und vor allem viel zu schmale Gehwege sind eine Gefahr für Autofahrer, Radfahrer und vor allem Fußgänger.
Insbesondere die zahlreichen Schulkinder sind in den Morgen- und Mittagsstunden stark gefährdet, wie viele Bürgerinnen und Bürger der knapp 100 Unterzeichner der eingangs erwähnten Online-Petition kommentiert haben.
Für die Bundesstraße 13 (Miesbacher Straße) an sich, ist das StBA Rosenheim zuständig. Bereits seit längerem ist die Sanierung der Deckschicht angedacht. Jedoch ist die Gemeinde an einer Gesamtlösung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer in enger Zusammenarbeit mit dem StBA Rosenheim interessiert. 
Aus diesem Grund sieht die Marktgemeinde eine Verbreiterung der Gehwege sowie die Errichtung von Querungshilfen vor. 
Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist wiederum das Landratsamt Miesbach zuständig.
Aufgrund der derzeit laufenden Überplanung des Abschnittes, wurden nur kleinere Sanierungsarbeiten an den Bordsteinen vorgenommen. Eine Verbesserung der Gesamtsituation ist derzeit noch nicht erfolgt. Da die Gespräche mit dem StBA Rosenheim schon vor einigen Jahren begonnen haben und der Fortschritt und Planungsergebnis lange auf sich warten lies, fordert der Antrag in der Bürgerversammlung eine sofortige Umsetzung von Tempo 30 in diesem Bereich. 
Der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung kann sich in diesem Zusammenhang u.a. auf § 45 Abs. 9 StVO berufen, da nicht nur eine Gefahrenlage besteht, sondern es sich zudem auch um einen hochfrequentierten Schulweg ohne Ausweichroute handelt. 
Die gesetzlichen Möglichkeiten, welche explizit auch für Bundesstraßen bereits heute vorhanden sind, sind zum Schutz der Verkehrsteilnehmer und insbesondere der Schulkinder voll auszuschöpfen.

Beschlussvorschlag

Der Orts- und Verkehrsplanungsausschuss beschließt, dass eine Regulierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 im Bereich der Miesbacher Straße erst nach Verabschiedung des Lärmaktionsplans weiter verfolgt werden soll, da hier eine höhere Wahrscheinlichkeit der Umsetzung im Sinne der Bürger gegeben ist.

zum Seitenanfang

3. Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der öffentlichen Feld- und Waldwege für Föching - hier: Großer Abergweg-Teufelsgraben Feld- und Waldweg Nr. 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Orts- und Verkehrsplanungsausschuss Orts- und Verkehrsplanungsausschuss 08.05.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der „Große Abergweg-Teufelsgraben“ ist im Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege für Föching unter der Nr. 9 eingetragen. Er zweigt im Süden von der Westermeierstraße (öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 10) bzw. vom Abergweg (öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 8) ab und mündet im Norden im öffentlichen Feld- und Waldweg Abergweg (Nr. 28 im Bestandsverzeichnis der Feld- und Waldwege von Hartpenning). 

Der tatsächliche Wegeverlauf in der Örtlichkeit weicht vom gewidmeten Wegeverlauf ab.
Die Abweichung entstand durch ein Bauvorhaben auf dem Anwesen Westermeierstr. 5 (Neubau eines Rinderstalles) im Jahre 2008. Hierbei wurde eine Verpflichtungserklärung des Bauherrn unterzeichnet, wonach der Weg verlegt wird und neu eingemessen wird. Die Wegeverlegung fand in der Örtlichkeit offensichtlich statt. Die Einmessung erfolgte nicht. 

Beschlussvorschlag

Der Orts- und Verkehrsplanungsausschuss beschließt die entsprechenden Berichtigungen im Straßenbestandsverzeichnis für den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 9 „Großer Abergweg-Teufelsgraben“ zu veranlassen und den neuen Wegeverlauf auf den Fl.Nrn.: 470, 471, 469 Teilfläche und 469/2 Teilfläche, je der Gemarkung Föching, zum öffentlichen Feld- und Waldweg zu widmen.

zum Seitenanfang

4. Antrag der SPD zum Verbot der Durchfahrt für Kfz im Ortsteil Marschall, Amalie-Hohenester-Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Orts- und Verkehrsplanungsausschuss Orts- und Verkehrsplanungsausschuss 08.05.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 1. April ging in der Verwaltung ein Antrag der SPD zum Erlass eines Verbotes der Durchfahrt für Kraftfahrzeuge im Ortsteil Marschall, Amalie-Hohenester-Weg, ein.

Der Antrag wurde mit folgendem Inhalt eingereicht:

Aktuelle Situation
Nach Hinweisen von in Marschall wohnhaften Bürgern über unhaltbare Zustände auf dem Amalie-Hohenester-Weg habe ich mir an einem Wochentag selbst einen Eindruck verschafft.

Ergebnis:
Innerhalb einer Stunde haben ca. 40 KFZ den Weg befahren; Bei Begegnungsverkehr wurde auf angrenzende Wiesengrundstücke ausgewichen, wobei nicht alle Fahrzeuge verlangsamten oder gar anhielten. Einige fuhren aneinander vorbei mit beidseitiger Befahrung der Wiese bzw. des Ackers; Auch ein Reisebus hat den Weg befahren, obwohl dieser für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gesperrt ist;

Die einzige befestigte Ausweichbucht war die ganze Zeit über durch ein parkendes KFZ belegt; Alle Fahrzeuge Richtung B13 haben nach dem Ortsausgangsschild deutlich beschleunigt.
Da die Fahrbahnbreite nur 3,50 Meter beträgt, sind die Auswirkungen deutlich zu sehen. Die Wiesenstreifen sind abschnittsweise buchstäblich umgepflügt, der Amalie-Hohenester-Weg ist von der Einfahrt an der Kapelle bis zur ausgebauten Straße am Bauhof in keinem guten Zustand.

Beurteilung
Vermutlich ist der Bau des neuen Bauhofs mit seiner großzügigen Anbindung an die B13 dafür ursächlich, dass ein geteerter Feldweg widersinnig als Abkürzung genutzt wird.
Neben den Auswirkungen auf die Fahrbahnränder durch den Begegnungsverkehr und der fehlenden Geschwindigkeitsbeschränkung sind Fußgänger und Radfahrer gleichsam gefährdet. Führt doch der Amalie-Hohenester-Weg von Marschall über eine Querungshilfe über die B13 auf Holzkirchen den Rad- und Gehweg sowohl nach Holzkirchen als auch in Richtung Darching und wird von Radfahrern und Fußgängern entsprechend genutzt.

Mit einer Verhinderung der Durchfahrt zwischen Marschall und der B13 blieben die Fahrbahnränder unzerstört, der Amalie-Hohenester-Weg den Fußgängern und Radfahrern sowie den wenigen Anliegern vorbehalten. Für den Autoverkehr ist die Nutzung der B318, die nur ca. 100 Meter weiter östlich parallel verläuft, als kleiner Umweg zumutbar. Für den Gemeindehaushalt zumutbar sind auch die Kosten für eine Absperrung mittels Pfosten sowie einer entsprechenden Beschilderung.

Beschlussvorschlag

Der Orts- und Verkehrsplanungsausschuss beschließt aufgrund der zu befürchtenden Verfestigung des derzeitigen unguten Zustandes die Verhinderung von Durchfahrten durch eine Absperrung an der Stelle, an der der Feldweg in die Zufahrt zum Bauhof übergeht. Dazu eine Beschilderung „Sackgasse", „keine Wendemöglichkeit" an beiden Einfahrten. Der Orts- und Verkehrsplanungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der Maßnahmen in die Wege zu leiten.

zum Seitenanfang

5. Unvorhergesehenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Orts- und Verkehrsplanungsausschuss Orts- und Verkehrsplanungsausschuss 08.05.2025 ö informativ 5
zum Seitenanfang

6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Orts- und Verkehrsplanungsausschuss Orts- und Verkehrsplanungsausschuss 08.05.2025 ö informativ 6
zum Seitenanfang

7. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Orts- und Verkehrsplanungsausschuss Orts- und Verkehrsplanungsausschuss 08.05.2025 ö vorberatend 7
Datenstand vom 30.04.2025 08:00 Uhr