Datum: 22.05.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal klein
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20. März 2025
2 Straßenbenennung im Baugebiet Nr. 147 "Föching-Nordost"
3 Bauleitplanung
3.1 Aufhebung Bebauungsplan Nr. 108 für ein Gebiet westlich Piesenkamer Straße - Satzungsbeschluss
3.2 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 für das Gebiet an der Kohlstattstraße / Wilhelm-Liebhaber-Straße - Satzungsbeschluss
3.3 1X. Teilfortschreibung „Kapitel B X Energieversorgung 3.3 Windkraft“ - Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG)
4 Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid
4.1 Tektur-Antrag Teilabbruch und Wiederaufbau eines Gebäudeteils zur Vergrößerung einer bestehenden Wohnung in einem ehemals landwirtschaftlichen Anwesen auf dem Anwesen Kurzenberg 2b (Fl. Nr. 2194/2 Gemarkung Hartpenning)
4.2 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Hauptstraße 43 (Fl. Nr.: 19/3 Gemarkung Föching)
5 Unvorhergesehenes
6 Informationen
7 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 20. März 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss-Sitzung 22.05.2025 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Bauausschuss-Sitzung vom 20. März 2025 wird genehmigt.

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2. Straßenbenennung im Baugebiet Nr. 147 "Föching-Nordost"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss-Sitzung 22.05.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Bebauungsplangebiet Nr. 147 „Föching-Nordost“ wird derzeit eine neue Straße erstellt, die von der Hauptstraße vor der Autobahnbrücke am Ortsausgang von Föching in Richtung Fellach, nördlich abzweigt. Die Straße dient der Erschließung dieses Baugebietes. Im Bereich dieser Straße werden demnächst Wohngebäude errichtet.

Um eine spätere rasche und zuverlässige Orientierung sicherzustellen, ist es wichtig, dass Straßennamen eindeutig erkennbaren Straßenzügen und Gebäude den sie erschließenden Straßen zugeordnet werden. Gemeinden haben nach Art. 56 Abs. 2 GO für den ordnungsgemäßen Gang der Geschäfte und damit auch für eine rasche und zuverlässige Orientierung im Gemeindegebiet Sorge zu tragen. Die Gemeinde gewährleistet dadurch insbesondere für Notfälle einen effektiven Einsatz der Rettungsdienste, der Polizei, sie erleichtert amtliche Zustellungen aber auch den privaten Besucherverkehr. Für die gerade in Bau befindliche Straße empfiehlt die Verwaltung daher eine Straßenbenennung.

Die Straßenbezeichnungen im Umfeld weisen keine einheitliche Benennungssystematik auf. Die Straßen sind nach historischen Flurnamen (Kirchfeldstraße), vorhandener oder historischer Ortsstruktur (Schmiedstraße, Schulstraße, Hauptstraße) benannt. Für eine Straßenbenennung zu naheliegenden alten Flurbezeichnungen bieten sich folgende Möglichkeiten an:
  • „(An der) Kirchfeldbreite“
  • „Am Kirchfeldring“
Auch denkbar wäre der Bezug zum Hausnamen des landwirtschaftlichen Anwesens: 
  • - „Unterkrainstraße“
  • - „Beim Unterkrain“. 

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat, für die Straße im Bebauungsplangebiet Nr. 147 die Straßenbezeichnung „…“ zu beschließen.

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3. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss-Sitzung 22.05.2025 ö vorberatend 3
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3.1. Aufhebung Bebauungsplan Nr. 108 für ein Gebiet westlich Piesenkamer Straße - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss-Sitzung 22.05.2025 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Bauausschuss der Marktgemeinde Holzkirchen hat in seiner Sitzung am 21.11.2024 auf Antrag die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 108 für ein Gebiet „westlich der Piesenkamer Straße“ beschlossen.

Die Aufhebung dient zur Realisierung eines Bauwunsches, welcher derzeit nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes übereinstimmt.
Mit Beschluss vom 20.03.2025 des Bauausschusses der Marktgemeinde Holzkirchen wurde der Planentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 108, angefertigt vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, in der Fassung vom 20.03.2025 bewilligt und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 28.03.2025 bis einschließlich 12.05.2025 durchgeführt.
In der Bauausschusssitzung am 22.05.2025 werden die eingegangenen Stellungnahmen behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:
Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass von den vorgenannten Trägern öffentlicher Belange, keine Rückmeldung, Anregungen, Einwendungen, Bedenken oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorgebracht wurden und beschließt, dass die Verwaltung keine weiteren Schritte veranlassen muss.

Beschlussvorschlag 2:
Der Bauausschuss der Marktgemeinde Holzkirchen nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 3:
Der Bauausschuss der Marktgemeinde Holzkirchen nimmt die Stellungnahme der Bayernets Erdgas GmbH zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 4:
Der Bauausschuss der Marktgemeinde Holzkirchen nimmt die Stellungnahme der DB Immobilien und DB AG zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 5:
Der Bauausschuss der Marktgemeinde Holzkirchen nimmt die Stellungnahme der Polizeiinspektion Holzkirchen zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 6:
Der Bauausschuss der Marktgemeinde Holzkirchen nimmt die Stellungnahme der VIVO Kommunalunternehmen zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 7:
Der Bauausschuss der Marktgemeinde Holzkirchen beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 108 für ein Gebiet westlich der Piesenkamer Straße und die Begründung in der beigefügten Fassung vom 20.03.2025 als Satzung.

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3.2. 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 für das Gebiet an der Kohlstattstraße / Wilhelm-Liebhaber-Straße - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss-Sitzung 22.05.2025 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Eigentümer der Grundstücke mit den Flurnummern 3894 und 3894/71 (Gemarkung Hartpenning) möchte das Bestandsgebäude abbrechen und stattdessen zwei parallele Baukörper mit Geschosswohnungsbau errichten. Der Antragsteller plant auf diese Weise ca. 12 neue Wohneinheiten zu errichten. Mit der 10. Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dichtere Bebauung auf der ehemaligen Hofstelle an der Kohlstattstraße geschaffen werden.  
Die beiden oben genannten Grundstücke haben zusammen eine Größe von ca. 1.170 m² und befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 84, 7. Änderung, aus dem Jahr 2003. Der Bebauungsplan setzt ein Reines Wohngebiet fest. Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet ebenfalls als Reines Wohngebiet dar.
Im nordwestlichen Bereich setzt der Bebauungsplan die Kubatur des Bestandsgebäudes (ehemalige Hofstelle) mit einer max. Grundfläche von 330 m² und zwei Vollgeschossen fest, eine darüberhinausgehende Bebauung ist in diesem Bereich derzeit nicht möglich. Das Baurecht für eine städtebauliche Nachverdichtung kann somit nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes geschaffen werden. 
Auf den im Süden und Osten angrenzenden Grundstücken besteht Baurecht für fünf Doppelhäuser. Die Gebäude sowie die Erschließungsstraße sind zum Teil bereits errichtet worden. 
In der Bauausschusssitzung am 30.01.2025 wurde die Verwaltung beauftragt mit dem gefertigten Entwurf vom 30.01.2025 die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Diese fand im Zeitraum vom 27.02.2025 bis 04.04.2025 statt.
In der Bauausschusssitzung am 22.05.2025 werden die eingegangenen Stellungnahmen behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:
Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass von den vorgenannten Träger öffentlicher Belange, keine Rückmeldung, Anregungen, Einwendungen, Bedenken oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorgebracht wurden und beschließt, dass die Verwaltung keine weiteren Schritte veranlassen muss.

Beschlussvorschlag 2:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Kreisbrandrats zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 3:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Polizeiinspektion Holzkirchen zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 4:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Fuß- und Radbeauftragten zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 5:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 6:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des AELF Holzkirchen, Bereich Landwirtschaft, zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 7:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des VIVO Kommunalunternehmen zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 8:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Rosenheim zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 9:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Unteren Straßenverkehrsbehörde vom LRA Miesbach zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 10:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 11:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Gesundheitsamtes vom LRA Miesbach zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 12:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme vom Bürger 1 zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Beschlussvorschlag 13:
Der Bauausschuss beschließt die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 für ein Gebiet an der Kohlstattstraße / Wilhelm-Liebhaber-Straße und die Begründung in der beigefügten Fassung 22.05.2025 als Satzung.

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3.3. 1X. Teilfortschreibung „Kapitel B X Energieversorgung 3.3 Windkraft“ - Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss-Sitzung 22.05.2025 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberland hat in seiner Sitzung am 24.03.2025 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 1X. Teilfortschreibung „Kapitel B X Energieversorgung 3.3 Windkraft“ beschlossen. Mit dieser Fortschreibung sollen die Festlegungen zur Windenergienutzung im Regionalplan neu gefasst werden.
Damit verbunden ist die vollständige Aufhebung der bisherigen Festlegungen zur Windenergienutzung.
Der Bedarf zur gegenständlichen Fortschreibung des Regionalplanes Oberland ist insofern gegeben, als eine Anpassung an das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 01.09.2013, zuletzt geändert am 16.05.2023, erforderlich ist, welches im Ziel 6.2.2 festlegt, dass in jedem Regionalplan im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen im erforderlichen Umfang festzulegen sind. Der erforderliche Umfang ergibt sich ebenfalls aus dem LEP 6.2.2 Z, welches als Teilflächenziel für jede Region 1,1 % der Regionsfläche bis zum 31. Dezember 2027 festlegt, sowie aus dem § 3 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), in welchem bayernweit ein Flächenbeitragswert von 1,8 % bis zum 31.12.2032 bestimmt ist. 
Mit den bereits im Regionalplan Oberland festgelegten Vorranggebieten (aus der 9. Fortschreibung des Regionalplans) können die vorgegebenen Flächenziele des LEP nicht erreicht werden, weshalb die gegenständliche Fortschreibung notwendig ist. Im Gegensatz zu den bestehenden Festlegungen zur Steuerung der Windenergie im Regionalplan Oberland fußt die gegenständliche Fortschreibung auf einem positivplanerischen Ansatz. Rechtlich ist bei der Erreichung der o. g. Flächenziele damit die Wirkung verbunden, dass innerhalb der Vorranggebiete Windenergieanlagen baurechtlich privilegiert zulässig sind.
Insgesamt ergeben sich im Zuge der gegenständlichen 1X. Fortschreibung 75 Vorranggebiete mit einem Flächenumgriff von insgesamt ca. 7.062 ha. Dies entspricht einem Flächenanteil von ca. 1,8 % der Regionsfläche.
Im Gemeindegebiet Holzkirchen kommen zwei Teilflächen der Vorranggebiete WE 58 und WE 64 zu liegen. 

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Vorranggebiet WE 58 zur Kenntnis und stimmt den aufgeführten Bedenken der Verwaltung zu. 
Beschlussvorschlag 2:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Vorranggebiet WE 64 zur Kenntnis und stimmt dieser zu.
Beschlussvorschlag 3:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu den Vorranggebieten WE 60 und WE 66 zur Kenntniss und stimmt den aufgeführten Bedenken der Verwaltung zu.

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4. Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss-Sitzung 22.05.2025 ö vorberatend 4
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4.1. Tektur-Antrag Teilabbruch und Wiederaufbau eines Gebäudeteils zur Vergrößerung einer bestehenden Wohnung in einem ehemals landwirtschaftlichen Anwesen auf dem Anwesen Kurzenberg 2b (Fl. Nr. 2194/2 Gemarkung Hartpenning)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss-Sitzung 22.05.2025 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Am 11. April 2025 ging bei der Bauverwaltung der Tektur-Antrag zum Teilabbruch und Wiederaufbau eines Gebäudeteils zur Vergrößerung einer bestehenden Wohnung in einem ehemals landwirtschaftlichen Anwesen (13,90 m x 9,20 m x 6,20 m DN: 30,6° profilgleich zum Bestand) auf dem Anwesen Kurzenberg 2b (Fl. Nr. 2194/2 Gemarkung Hartpenning) ein.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss erteilt zum Tektur-Bauantrag zum Teilabbruch und Wiederaufbau eines Gebäudeteils zur Vergrößerung einer bestehenden Wohnung in einem ehemals landwirtschaftlichen Anwesen auf dem Anwesen Kurzenberg 2b, Fl. Nr. 2194/2 Gemarkung Hartpenning, das gemeindliche Einvernehmen.

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4.2. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Hauptstraße 43 (Fl. Nr.: 19/3 Gemarkung Föching)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss-Sitzung 22.05.2025 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Am 11. April 2025 gingen bei der Bauverwaltung Austauschpläne zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (21,50 m x 13,00 m; WH 6,00 m) mit ca. 8 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Anwesen Hauptstr. 43, Fl. Nr. 19/3 der Gemarkung Föching ein.

Die ursprüngliche Planung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (20,00 m x 12,00 m; WH 6,80 m) wurde aufgrund der Wandhöhe und der Grundfläche insgesamt für diesen Bereich als zu massiv angesehen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss erteilt zur geänderten Planung zum Vorbescheids Antrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Hauptstraße 43, Fl. Nr. 19/3 der Gemarkung Föching das gemeindliche Einvernehmen.

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5. Unvorhergesehenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss-Sitzung 22.05.2025 ö informativ 5
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6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss-Sitzung 22.05.2025 ö informativ 6
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7. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss-Sitzung 22.05.2025 ö vorberatend 7
Datenstand vom 16.05.2025 09:02 Uhr