Datum: 03.06.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 03. April 2025
2 Bebauungsplan Nr. 150 zwischen Tölzer Straße und Baumgartenstraße - Einstellung des Verfahrens
3 Miesbacher Straße - Überplanung der Straße und Gehwege - Genehmigung der Entwurfsplanung und Vergabe weiterer Planungsleistungen
4 Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2023/2024 über das Eisstadion
5 Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2024 der Frischeküche Holzkirchen
6 Frischeküche Holzkirchen: Antrag auf Befreiung der Haftungsbegrenzung für die Frische Kiosk GmbH
7 Betrauungsakt für die Grundstücke an der Maitz zur Sicherstellung der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Interessen in der Marktgemeinde Holzkirchen durch die Baugenossenschaft Vielleben eG
8 Straßenbenennung im Baugebiet Nr. 147 "Föching-Nordost"
9 Unvorhergesehenes
10 Informationen
11 Wünsche / Anfragen

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1. Genehmigung Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 03. April 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 03.06.2025 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 3. April 2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung/Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

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2. Bebauungsplan Nr. 150 zwischen Tölzer Straße und Baumgartenstraße - Einstellung des Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 03.06.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2019 beschlossen für das oben genannte Gebiet ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten. 

Zuletzt wurde in der Sitzung des Markgemeinderates am 14. Dezember 2023 die erneute Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese fand im Zeitraum vom 15. Februar 2024 bis 22. März 2024 statt. 

Durch den Markt Holzkirchen wurde ein städtebaulicher Vorvertrag angestrebt, welcher die grundsätzlichen Regelungen wie z. B. Bauverpflichtung, Vertragsstrafen, Kostenübernahmen regeln sollte. Hierzu fand eine Besprechung am 23. September 2024 mit allen Beteiligten im Rathaus statt. Durch die Eigentümer im zukünftigen Bereich des Hofes 2 wurde in diesem Termin angeregt die Situierung der Gebäude im Hof 2 zu ändern. 

Durch die Verwaltung wurde in Abstimmung mit dem Architekturbüro SPP Architekten eine erneute Umplanung des Hofes 2 vorgenommen. In Abstimmung mit den jeweiligen Fraktionen des Markgemeinderates handelte es sich hierbei um einen letztmaligen Vorschlag. 

Dieser wurde nicht durch alle Beteiligten angenommen. Infolgedessen ist aus Sicht der Verwaltung eine Realisierung des Gebietes unter diesen Voraussetzungen nicht mehr durchführbar.

In der Marktgemeinderatssitzung am 3. Juni 2025 soll nun das Bebauungsplanverfahren eingestellt werden. 

Beschlussvorschlag

Der Markgemeinderat beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 16. Juli 2019 und damit die förmliche Einstellung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 150 für ein Gebiet zwischen der Tölzer Straße und Baumgartenstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung/Beschluss
Marktgemeinderatsmitglied Michael Wohlschläger war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Ratssaal anwesend. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

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3. Miesbacher Straße - Überplanung der Straße und Gehwege - Genehmigung der Entwurfsplanung und Vergabe weiterer Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 03.06.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Beschluss zur Ausschreibung der Überplanung der Miesbacher Straße zwischen der „Kriege-Kreuzung“ (Tegernseer Straße / Frühlingsstraße / Miesbacher Straße) und der Aral-Tankstelle inkl. der Gehwege wurde am 10. Oktober 2023 gefasst. 

Am 3. Dezember 2024 erfolgte der Beschluss zur Vorentwurfsplanung der Überplanung Miesbacher Straße und Gehwege. Der Beschluss umfasst die Beauftragung der Leistungsphase 3 zur Überplanung der Straße und Gehwege mit erweitertem Planungsumgriff sowie die Beauftragung einer Baugrunduntersuchung und einer ergänzenden Vermessung. 

Dem Ingenieurbüro SAK aus Traunstein wurde der weitere Planungsauftrag für die Lph 3 erteilt.

Am 8. Mai 2025 fand ein Abstimmungstermin mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim (Straßenbaulastträger der Miesbacher Straße / B13), dem Landratsamt Miesbach (Verkehrsbehörde), der Polizei, der GEA, dem Ingenieurbüro SAK und Vertretern des Tiefbaus vom Markt Holzkirchen im Rathaus Holzkirchen statt, um die vorläufige Entwurfsplanung abzustimmen und die Anmerkungen der gemeindlichen Beauftragten abzuwägen und einzuarbeiten. 

Den gemeindlichen Beauftragten wurden die Unterlagen am 25. Februar 2025 zur Stellungnahme übermittelt. 

Der Baubeginn befindet sich am Knotenpunkt der B13 – Staatsstraße 2573. Östlich der Maßnahme grenzt der Knotenpunkt B13 – B318 an. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 580 m. Es ist ein Vollausbau der Straße geplant.

Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der B13 wird eine Fahrbahnbreite von 3,50 m gefordert. Im Bereich der Querungsinseln beträgt die Breite je Fahrspur 3,75 m. Die Linksabbiegespuren erhalten eine Breite von 3,00 m.

Im westlichen Bauabschnitt vom „Kriege-Eck“ bis Bahnübergang wird ein beidseitiger Gehweg hergestellt. Je nach örtlichen Gegebenheiten wird eine Breite von 1,50 m bis 2,50 m realisiert. 

Im östlichen Bauabschnitt entfällt der südseitige schmale Gehweg. Am nördlichen Fahrbahnrand wird stattdessen ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit 3,00 m Breite hergestellt. Zur Querung in diesem Bereich wird eine Querungsinsel (auf Höhe Miesbacher Straße 17-23) hergestellt. In diesem Bereich kommt es zu einer leichten Verschwenkung der Fahrbahn. 

Ziel des ganzen Vorhabens ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer. Durch die Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweges ortseinwärts (Steigungsstrecke) wird dies sichergestellt. Um den Radverkehr sicher ortsauswärts zu führen (Gefällestrecke), werden Rad-Piktogramme angeordnet. 
Des Weiteren wird die „Kriege-Kreuzung“ barrierefrei hergestellt.  

Überdies war ein Ziel die bestehende Straßen- und Gehwegentwässerung der Miesbacher Straße zu überplanen und auf den aktuellen Stand der Technik auszulegen. Im Bestand liegt ein Mischwasserkanal und einzelne Sickerschächte vor. Geplant ist eine Trennung von Schmutz- und Regenwasser mit einer Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers. 

Durch den vorhandenen Bahnübergang teilt sich die Entwässerung in zwei Abschnitte.

  • westlich der Bahn: Rigolen Versickerung mit vorgeschalteten Sedimentationsanlagen und Weiternutzung bestehender Sickerschächte

  • östlich der Bahn: zentrale Versickerungsanlage auf dem gemeindlichen Flurstück Nr. 417, Gemarkung Holzkirchen. Mit Stauden, Gräsern und Blühpflanzen soll das Becken gestalterisch aufgewertet werden. 

Sparten
Die einzelnen Versorgungsträger wurden bereits über die Planung der Maßnahme informiert, sodass die Vorhaben ihrerseits koordiniert werden können. Bereits bekannt sind Sanierungs- und Neuverlegungsmaßnahmen von Strom, Wasser, Fernwärme, Straßenbeleuchtung, Kanal und Glasfaser. 

Kostenberechnung
Es erfolgt eine Kostenteilung zwischen dem Staatlichen Bauamt Rosenheim und dem Markt Holzkirchen. 
Die vorläufige Kostenteilung ist wie folgt:
Das Staatliches Bauamt Rosenheim übernimmt die Kosten für: 

  • den Vollausbau der Bundesstraße 13 (Miesbacher Straße)
  • -  die Hälfte des gemeinsamen Geh- und Radweges
  • - einen Anteil der Niederschlagsentwässerung 
  • - die Lichtsignalanlage

Der Markt Holzkirchen trägt die Kosten für 
  • - die Gehwege
  • - die Hälfte des gemeinsamen Geh- und Radweges
  • - einen Anteil der Niederschlagsentwässerung



Aufgrund des größeren Umgriffs und des nun zusätzlichen Vollausbaus der Miesbacher Straße steigen die Baukosten und somit auch die Planungskosten.

Für die Verkehrsanlage werden die Leistungsphasen 3 und 4 nach der Kostenberechnung, die restlichen Leistungsphasen nach der Kostenfeststellung abgerechnet.

Für die Planung des Ingenieurbauwerks werden die Leistungsphasen 1 bis 4 nach der Kostenberechnung und die Leistungsphasen 5-9 nach der Kostenfeststellung abgerechnet.
Das voraussichtliche Honorar (ermittelt anhand der vorliegenden Kosten) beläuft sich auf ca. 112.500,00 € brutto für die Verkehrsanlagen und 64.350,00 € brutto für das Ingenieurbauwerk (Niederschlagswasserbeseitigung). Die Kosten für die örtliche Bauüberwachung liegen bei ca. 100.000,00 € brutto. Das tatsächliche Honorar kann abweichend sein, da die tatsächlichen Baukosten noch nicht feststehen.

Des Weiteren wird es als sinnvoll erachtet, Sickerversuche in den bestehenden Schächten sowie auf dem Grundstück für das Versickerungsbecken durchzuführen, um eine genauere Planungsgrundlage zu erhalten. Die Kosten für die Sickerversuche liegen bei ca. 5.000,00 brutto EUR.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1
Der Marktgemeinderat genehmigt die vom Planungsbüro SAK vorgestellte Entwurfsplanung inkl.
der Kostenberechnung.
Abstimmung: 18 : 0
Abstimmungsbemerkung:
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

Beschlussvorschlag 2
Der Marktgemeinderat ermächtigt den Bürgermeister mit der weiteren stufenweisen Beauftragung 
der Ingenieurleistungen zur Planung und Ausführung des Straßenbaus und der 
Straßenentwässerung im Bereich Miesbacher Straße mit erweiterten Umgriff sowie der 
Beauftragung von Sickerversuchen.
Abstimmung: 18 : 0
Abstimmungsbemerkung:
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

Beschlussvorschlag 3
Der Marktgemeinderat ermächtigt den Bürgermeister die auf Grundlage der Entwurfsplanung
erstellte Ausführungsplanung zu genehmigen sofern die Kostenfortschreibung die
Kostenschätzung um nicht mehr als 15 % übersteigt.
Abstimmung: 18 : 0
Abstimmungsbemerkung:
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

Beschlussvorschlag 4
Der Marktgemeinderat ermächtigt den Bürgermeister mit dem Abschluss der Bauvereinbarung mit 
dem StBARO. 
Abstimmung: 18 : 0
Abstimmungsbemerkung:
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

Beschlussvorschlag 5
Der Marktgemeinderat ermächtigt den Bürgermeister die Bauverträge abzuschließen sofern
die Ausschreibungsergebnisse die Kostenfortschreibung um nicht mehr als 10 % übersteigen.
Abstimmung: 18 : 0
Abstimmungsbemerkung:
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung/Beschluss
Abstimmungen siehe Einzelbeschlüsse.

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4. Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2023/2024 über das Eisstadion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 03.06.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Beim Eisstadion Holzkirchen handelt es sich um einen Eigenbetrieb des Marktes Holzkirchen.

Der Betrieb des Eisstadions schloss in der Saison 2023/2024 bei einer Bilanzsumme von 551.407,37 EUR mit einem Jahresverlust von 316.017,54 EUR ab (Vorjahresergebnis: 285.000,21 EUR Verlust).

Nach Verrechnung der Jahresabschreibungssumme von 29.995,61 EUR zu Lasten des Eigenkapitals verbleibt ein Restfehlbetrag 334.811,55 EUR (Vorjahr: 261.192,23 EUR), der als Betriebskostenfehlbetrag aus der Marktkasse abzudecken ist. Die aktivierungspflichtigen Investitionen beliefen sich im Berichtsjahr auf 48.789,62. EUR

Die Umsatzerlöse waren mit 64.995,62 EUR gegenüber dem Vorjahr (70.894,20 EUR) um 5.898,58 EUR bzw. 8,32 % geringer. 

Die witterungsbedingten Ausfallzeiten lagen bei 48,75 Stunden bzw. 2,04 % der Gesamtnutzungszeit.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Aufsichtsrats der Gemeindewerke Holzkirchen GmbH, den Jahresabschluss 2023/2024 über das Eisstadion an den gemeindlichen Prüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung/Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

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5. Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2024 der Frischeküche Holzkirchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 03.06.2025 ö informativ 5

Sachverhalt

Mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 9. April 2025 wurde der Jahresabschluss der Frischeküche Holzkirchen zum 31. Dezember 2024 mit einem Verlust von 234.127,56 EUR für die Frischeküche gKU des Landkreises Miesbach und dem Markt Holzkirchen festgestellt.

Laut Gewinnabführungsvertrag ging der Gewinn der Kiosk GmbH im Jahr 2024 in Höhe von 42.146,86 EUR vollständig an die Frischeküche über und ist dort im Jahresergebnis bereits berücksichtigt worden.

Gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 10 der Unternehmenssatzung der Frischeküche Holzkirchen gKU ist der Verwaltungsrat zuständig für die Entlastung des Vorstands, nachdem die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt ist. 

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat für den Jahresabschluss am 18. März 2025 für die Frischeküche Holzkirchen gKU und die Frische Kiosk GmbH seinen Bestätigungsvermerkt erteilt. 
Die Entlastung des Vorstands erfolgte im Verwaltungsrat am 9. April 2025.

Der Jahresabschluss und Lagebericht des Jahres 2024 der Frischeküche gKu wird gemäß § 27 Abs. 3 der Verordnung für Kommunalunternehmen ordnungsgemäß bekannt gegeben.

Die beiden geprüften Jahresabschlüsse der Frischeküche Holzkirchen gKU und der Frische Kiosk GmbH vom 18. März 2025 wurden dem Marktgemeinderat zur Information zur Verfügung gestellt.

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6. Frischeküche Holzkirchen: Antrag auf Befreiung der Haftungsbegrenzung für die Frische Kiosk GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 03.06.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Kaufvertrag vom 6. Dezember 2016 wurde die Frische Kiosk GmbH durch die Frischeküche Holzkirchen gKU (gemeinsames Kommunalunternehmen mit dem Landkreis Miesbach) übernommen. Am gleichen Tag wurde zwischen der Frische Kiosk GmbH (beherrschtes Unternehmen) und der Frischeküche gKU (beherrschendes Unternehmen) ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

Im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages übernimmt die Frischeküche Holzkirchen gKU seither die wirtschaftlichen Ergebnisse der Frische Kiosk GmbH. Mit der Übernahme der wirtschaftlichen Ergebnisse ist zeitgleich auch die gesetzlich geforderte Haftungsbegrenzung ausgehebelt.

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hatte damals als bestellter Abschlussprüfer in seinem Prüfbericht über das Wirtschaftsjahr 2018 der Frischeküche Holzkirchen gKU bemängelt, dass durch den bestehenden Ergebnisabführungsvertrag die gesetzlich geforderte Haftungsbegrenzung nach Art. 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayGO bzw. Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayLKrO ausgehebelt wurde und die Gewährträger des gKU umfassend in der Haftung für die Ergebnisse der GmbH stehen.

Art. 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 1.HS BayGO erlaubt es, sich an Unternehmen in privater Rechtsform zu beteiligen, wenn die Haftung der öffentlichen Hand auf einen bestimmten, ihrer Leistungsfähigkeit begrenzten Betrag begrenzt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde (Regierung von Oberbayern) kann von der geforderten Haftungsbegrenzung gem. Art. 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 2. HS BayGO befreien.  

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, bei der Regierung von Oberbayern die Befreiung von der Haftungsbegrenzung für die Frische Kiosk GmbH zu beantragen. Der Markt Holzkirchen ermächtigt den Ersten Bürgermeister zur Antragsstellung.

Die Frischeküche Holzkirchen übernimmt durch den bestehenden Ergebnisabführungsvertrag die wirtschaftlichen Ergebnisse der Frische Kiosk GmbH. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung/Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

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7. Betrauungsakt für die Grundstücke an der Maitz zur Sicherstellung der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Interessen in der Marktgemeinde Holzkirchen durch die Baugenossenschaft Vielleben eG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 03.06.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die beiden gemeindlichen Grundstücke mit den Flurnummern Nr. 3828/5 (988 m²) und 3917/9 (1.288 m²) in der Maitz stehen für eine Bebauung zur Verfügung. Der Bebauungsplan Nr. 138 „An der Maitz“ sieht auf den Grundstücken insgesamt zwei Baufenster für jeweils ein Mehrfamilienhaus vor.

Das Ortsentwicklungskonzept sieht neben kommunalen Wohnungsbau, der Wohnraumförderung und dem Bau von Werkswohnungen die Vergabe von Grundstücken für den genossenschaftlichen Wohnungsbau als Möglichkeit zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum vor. Um sich die Option zu sichern auf zukünftige Bedarfe gegebenenfalls reagieren zu können, wurde ein Modell in Erbpacht favorisiert.

Am 16. Juli .2019 beschloss der Marktgemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung die Vergabe der oben genannten Grundstücke an eine Baugenossenschaft in Erbpacht. Hierfür wurden in enger Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen mit Beratung durch die stattbau münchen GmbH sowie die Kanzlei Döring Spieß diverse Weichenstellungen vorgenommen und Entscheidungen getroffen. Als Grundlage für die Ausschreibung des Grundstücks musste zunächst ein Wertgutachten in Auftrag gegeben werden, welches den Grundstückswert und daraus abgeleitet den Ausgangswert für den Pachtzins ermitteln sollte.

In der Marktgemeinderatssitzung am 7. Dezember 2021 wurde beschlossen, auf Empfehlung des Vergabegremiums das Bewerbungskonzept der Genossenschaft in Gründung „geMaitzam wohnen“ im Rahmen einer Reservierungsphase zu vergeben und weiterzuentwickeln. Mit Beschluss vom 6. Dezember 2022 erfolgte der Zuschlag an das Bewerbungskonzept der Gruppe „geMaitzam Wohnen“ zusammen mit einer Dachgenossenschaft (Vielleben eG).

Aufgrund der anschließend eintretenden globalwirtschaftlichen Unsicherheiten (Krieg, Corona-Krise, etc.) musste die Wertermittlung nochmals korrigiert werden. Dieser Vorgang und die juristische Prüfung kommunalrechtlicher und beihilferechtlicher Belange, sowie die Ausarbeitung des Erbbaurechtsvertrages haben mehr Zeit in Anspruch genommen als ursprünglich geplant. Am 8. Mai 2025 erfolgte schließlich die Beurkundung des Erbbaurechtsvertrages.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt den beigefügten Betrauungsakt des Marktes Holzkirchen zur Sicherstellung der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Interessen in der Marktgemeinde Holzkirchen durch die Vielleben eG.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung/Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

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8. Straßenbenennung im Baugebiet Nr. 147 "Föching-Nordost"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 03.06.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Im Bebauungsplangebiet Nr. 147 „Föching-Nordost“ wird derzeit eine neue Straße erstellt, die von der Hauptstraße vor der Autobahnbrücke am Ortsausgang von Föching in Richtung Fellach, nördlich abzweigt. Die Straße dient der Erschließung dieses Baugebietes. Im Bereich dieser Straße werden demnächst Wohngebäude errichtet.

Um eine spätere rasche und zuverlässige Orientierung sicherzustellen, ist es wichtig, dass Straßennamen eindeutig erkennbaren Straßenzügen und Gebäude den sie erschließenden Straßen zugeordnet werden. Gemeinden haben nach Art. 56 Abs. 2 GO für den ordnungsgemäßen Gang der Geschäfte und damit auch für eine rasche und zuverlässige Orientierung im Gemeindegebiet Sorge zu tragen. Die Gemeinde gewährleistet dadurch insbesondere für Notfälle einen effektiven Einsatz der Rettungsdienste, der Polizei, sie erleichtert amtliche Zustellungen aber auch den privaten Besucherverkehr. Für die gerade in Bau befindliche Straße empfiehlt die Verwaltung daher eine Straßenbenennung.

Die Straßenbezeichnungen im Umfeld weisen keine einheitliche Benennungssystematik auf. Die Straßen sind nach historischen Flurnamen (Kirchfeldstraße), vorhandener oder historischer Ortsstruktur (Schmiedstraße, Schulstraße, Hauptstraße) benannt. Für eine Straßenbenennung zu naheliegenden alten Flurbezeichnungen bieten sich folgende Möglichkeiten an:
  • „(An der) Kirchfeldbreite“
  • „Am Kirchfeldring“

Auch denkbar wäre der Bezug zum Hausnamen des landwirtschaftlichen Anwesens: 
  • „Unterkrainstraße“
  • „Beim Unterkrain“.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat folgt der Empfehlung des Bauausschusses, für die Straße im Bebauungsplangebiet Nr. 147 die Straßenbezeichnung „Beim Unterkrain“ zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung/Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

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9. Unvorhergesehenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 03.06.2025 ö informativ 9
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10. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 03.06.2025 ö informativ 10
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11. Wünsche / Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 03.06.2025 ö vorberatend 11
Datenstand vom 10.06.2025 13:36 Uhr