Bauleitplanverfahren „Anger“; Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung des Geltungsbereichs


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 43. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2017 ö beschließend 13

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die nachfolgende Änderung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan „Am Anger, südlich der St2070 und westlich der Brucker Straße“.
  1. Im Norden entfällt die Fläche für einen Verkehrskreisel. Dafür wird die St 2070 von der Einmündung zur B471 nach Westen bis auf Höhe des Inninger Bachs um eine noch zu bestimmende Fläche für eine zukünftige Linksabbiegespur verbreitert.
  2. Der südliche Teil des Geltungsbereichs wird erweitert um die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 786, 787, 787/4, 787/9, 788, 36, 38, 39, 41, 42, 45, 45/2, 46, 47, 48, 48/1, 49, 53 Teilfläche und 54/1, Gmkg. Inning. Die östliche Grenze vom neuen Geltungsbereich liegt an den westlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 786, 787 und vom Inninger Bach Fl.Nr. 533/46 Teilfläche, die südliche und östliche Grenze endet an der Verkehrsfläche Brucker Straße, Fl.Nr. 229/5 Teilfläche.
  3. Die gemeindliche Anliegerstraße mit den Fl.Nrn. 787/4 und 48/1 wird von gegenwärtig 3,0 m auf 4,50 m verbreitert und im Westen mit einer ausreichend großen Wendeeinrichtung geplant.
  4. Auf der Ostseite des Inninger Bachs wird das geplante ca. 8,0 m breite Schutzgrün entlang vom Bach bis zur vorgenannten Anliegerstraße fortgeführt. Auf der Westseite wird südlich der Gärtnerei ein 3,0 m breites Schutzgrün festgesetzt.
  5. Im Übrigen gelten die städtebaulichen Zielvorstellungen des Gemeinderats aus der Sitzung vom 28.07.2015 unverändert fort.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Wanzke wird aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 11.10.2017 07:04 Uhr