Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2017; Finanzplan 2016 bis 2020; Beratung und Beschlussfassung über den a) Haushaltsplan 2017 mit Stellenplan b) Finanzplan und das Investitionsprogramm zum Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020, gem. Art. 65 Abs. 1 GO c) Erlass der Haushaltssatzung 2017 mit Anlagen, gem. Art. 65 Abs. 1 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Sitzung des Gemeinderates, 30.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 40. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2017 ö beschließend 2

Beschluss

Beschluss zu a):
Der Gemeinderat beschließt, den Haushaltsplan 2017 einschließlich Stellenplan, mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern festzusetzen.
Beschluss zu b):
Der Gemeinderat beschließt, der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm zum Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020, gem. Art. 65 Abs. 1 GO, zuzustimmen.

Beschluss zu c):
Der Gemeinderat beschließt, die nachfolgende Haushaltssatzung 2017 mit Anlagen, gem. Art. 65 Abs. 1 GO, zu erlassen:

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Inning a.
Ammersee folgende

Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt. Er schließt ab

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        10.965.600 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        10.541.000 €

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf         2.900.000 €

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)         320 v.H.
       Grundsteuer für die Grundstücke (B)         320 v.H.
2.        Gewerbesteuer         330 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf        1.000.000 €

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2017 08:59 Uhr