Haushalt 2022; Erlass der Haushaltssatzung 2022 mit Anlagen, gem. Art. 65 Abs. 1 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Sitzung des Gemeinderates, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 30. Sitzung des Gemeinderates 03.05.2022 ö beschließend 12

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, nachfolgende Haushaltssatzung 2022 mit Anlagen, gem. Art. 65 Art. 1 GO, zu erlassen:

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Inning a. Ammersee folgende Haushaltssatzung:

Haushaltssatzung

der Gemeinde Inning a. Ammersee
Landkreis Starnberg
für das Haushaltsjahr 2022


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im 

Verwaltungshaushalt         in den Einnahmen und Ausgaben mit        13.647.900 €
und im
Vermögenshaushalt         in den Einnahmen und Ausgaben mit        11.079.600 €


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 3.043.000 €


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe        (A)  320 v.H.
    Grundsteuer         b) für die Grundstücke                                        (B)  320 v.H.
2. Gewerbesteuer                                                                       330 v.H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben 
nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf                                 1.000.000 €


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2022 09:47 Uhr