1. Änderung des Bebauungsplans Buch Nr. 6 „Östlich des Ammerseeufers – Teilbereich A, zwischen Schlossstraße, Hangweg und An der Seeleite“, i.d.F. vom 07.06.2016; Billigung und Auslegungsbeschluss für eine 2. Teiländerung


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Gemeinderates, 07.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 37. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2017 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Planentwurf vom 07.03.2017, zur Änderung des Bebauungsplans 1. Änderung des Bebauungsplans Buch Nr. 6, i.d.F. vom 07.06.2016 und beschließt das Bauleitplanverfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB als vereinfachtes Verfahren, durchzuführen. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Folgende Zielvorstellungen werden verfolgt:

  1. Der Geltungsbereich im Teilbereich A umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 210/2, 205 Teilfläche und 206/2 Teilfläche, Gmkg. Buch.
  2. Die Bezeichnung des BP lautet: 2. Änderung des BP Buch Nr. 6, „Östlich des Ammerseeufers – für den Teilbereich A, zwischen Schlossstraße, Hangweg und An der Seeleite“, mit den Fl.Nrn. 210/2, 205 Tfl. und 206/2 Tfl., Gmkg. Buch.
  3. In den textlichen Festsetzungen Nr. 4.1 wird der zweite Halbsatz „die Geltung des Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB“ ersatzlos gestrichen.
  4. Die Begründung wird entsprechend angepasst.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

  1. Die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.
  2. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ermittelt, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2017 08:56 Uhr