Einbeziehungssatzung Bachern "Fischerstraße 18" - Billigungs-/Auslegungsbeschluss gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 41. Sitzung des Bauausschusses, 23.04.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) | 42. Sitzung des Gemeinderates | 17.01.2023 | ö | beschließend | 4 |
Bauausschuss (Gemeinde Inning a. Ammersee) | 35. Sitzung des Bauausschusses | 29.08.2023 | ö | beschließend | 5 |
Bauausschuss (Gemeinde Inning a. Ammersee) | 41. Sitzung des Bauausschusses | 23.04.2024 | ö | beschließend | 3 |
Beschluss
Die im Ergebnis der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen in den Stellungnahmen hat der Bauausschuss – mit den in der Anlage 1 „Abwägungskatalog“ aufgeführten Ergebnissen – geprüft. Der Bauausschuss beschließt den Abwägungskatalog als Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
Der Bauausschuss billigt nach Einarbeitung der Änderungen/Ergänzungen den aktuellen Entwurf der Einbeziehungssatzung „Fischerstraße 18“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 16.04.2024.
Es ist die erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme soll in angemessener Weise verkürzt werden. Die Stellungnahmen sollen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.02.2025 09:16 Uhr