Beratung und Beschlussfassung über den a) Haushaltsplan 2018 mit Stellenplan b) Finanzplan und das Investitionsprogramm zum Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021, gem. Art. 65 Abs. 1 GO c) Erlass der Haushaltssatzung 2018 mit Anlagen, gem. Art. 65 Abs. 1 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 53. Sitzung des Gemeinderates 10.04.2018 ö beschließend 6

Beschluss 1

Zu a):
Der Gemeinderat beschließt, den Haushaltsplan 2018 einschließlich Stellenplan, mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern, festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu b):
Der Gemeinderat beschließt, der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm zum Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021, gemäß Art. 65 Abs. 1 GO, zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu c):
Der Gemeinderat beschließt, nachfolgende Haushaltssatzung 2018 mit Anlagen, gem. Art. 65 Abs. 1 GO, zu erlassen:

Auf Grund der Art. 63ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Inning a. Ammersee folgende

Haushaltssatzung

der Gemeinde Inning a. Ammersee
Landkreis Starnberg
für das Haushaltsjahr 2018


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt. Er schließt ab
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit               11.707.600 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit     11.678.900 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf                        2.900.000 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe        (A)        320 v.H.
       Grundsteuer für die Grundstücke                                        (B)         320 v.H.
2.        Gewerbesteuer                                                                330 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf             1.000.000 €

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2018 07:22 Uhr