Zinsfestsetzungen im Rahmen der Realsteuererhebung durch die Gemeinden bis zur Klärung der Rechtslage, entweder im a) Festsetzungsverfahren oder im b) Widerspruchsverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Sitzung des Gemeinderates, 11.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 58. Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Zinsen (Nachzahlungs- und Erstattungszinsen) gem. §165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i.V.m. § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO, sowie ggf. Zinsfestsetzungen auf Abgaben nach dem KAG, ab dem 01.04.2015 bis zur Klärung der Rechtslage vorläufig festzusetzen. Die Formulierung für den Vorläufigkeitsvermerk erfolgt gem. Vorschlag des Bayerischen Städtetags gem. Schreiben vom 21.06.2018. Die Handlungsweise der Gemeinde wird der Vorgehensweise der Finanzämter angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2018 07:52 Uhr