Erlass einer Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung (EBS)der Gemeinde Inning a. Ammersee vom 14.04.2020 für die Erschließungsmaßnahme "nördliche Wolfgasse"
Daten angezeigt aus Sitzung: 04. Sitzung des Gemeinderates, 21.07.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) | 04. Sitzung des Gemeinderates | 21.07.2020 | ö | beschließend | 5 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Abweichungssatzung zur Abweichung von den Merkmalen der erstmaligen Herstellung nach § 9 Abs. 1 Ziffer 4 zur Erschließungsbeitragssatzung vom 03.06.2020 für die Erschließungsmaßnahme „nördliche Wolfgasse“
. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift beizufügen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.09.2020 06:49 Uhr