Widmung Gehwege entlang der Ortsdurchfahrt Inning (St. 2067) - Ostseite
Daten angezeigt aus Sitzung: 08. Sitzung des Gemeinderates, 24.11.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) | 08. Sitzung des Gemeinderates | 24.11.2020 | ö | beschließend | 12 |
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass der Weg, bestehend aus den Grundstücken mit den Flurnummern 28/1, 69/2, 95/3, 112 (Teil), 112/10, 158, 158/8, 158/11, 177/8, 177/11. 533/23, 533/48, 1300/7, 1301/5, 1304/3 und 1304/5, Gemarkung Inning, die Voraussetzungen zur Widmung als beschränkt-öffentlicher Weg erfüllt und beauftragt die Verwaltung, das Widmungsverfahren durchzuführen. Der Weg soll unter der Bezeichnung „Gehweg entlang der Ortsdurchfahrt Inning (St. 2067) – Ostseite“ eingetragen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.01.2021 09:51 Uhr