Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2017; Finanzplan 2016 bis 2020; Beratung und Beschlussfassung über den a) Haushaltsplan 2017 mit Stellenplan b) Finanzplan und das Investitionsprogramm zum Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020, gem. Art. 65 Abs. 1 GO c) Erlass der Haushaltssatzung 2017 mit Anlagen, gem. Art. 65 Abs. 1 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: 40. Sitzung des Gemeinderates, 30.05.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) | 40. Sitzung des Gemeinderates | 30.05.2017 | ö | beschließend | 2 |
Beschluss
Beschluss zu a):
Der Gemeinderat beschließt, den Haushaltsplan 2017 einschließlich Stellenplan, mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern festzusetzen.
Beschluss zu b):
Der Gemeinderat beschließt, der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm zum Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020, gem. Art. 65 Abs. 1 GO, zuzustimmen.
Beschluss zu c):
Der Gemeinderat beschließt, die nachfolgende Haushaltssatzung 2017 mit Anlagen, gem. Art. 65 Abs. 1 GO, zu erlassen:
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Inning a.
Ammersee folgende
Ammersee folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt. Er schließt ab
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.965.600 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.541.000 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 2.900.000 €
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.H.
Grundsteuer für die Grundstücke (B) 320 v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 1.000.000 €
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.09.2017 08:59 Uhr