Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Inning „Westlich der Moosstraße, nördlich der Montessorieschule und nördlich der Gartenstraße“;


Daten angezeigt aus Sitzung:  39. Sitzung des Gemeinderates, 02.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 39. Sitzung des Gemeinderates 02.05.2017 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungen bzw. Ergänzungen der bisherigen Zielvorstellungen:
1.                Der Bebauungsplan Inning „Westlich der Moosstraße, nördlich der Montessori-Schule und nördlich der Gartenstraße“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan Nr. 55/1955 „Nördlich der Staatsstraße nach Landsberg und westlich der Moosstraße“, i.d.F. vom 30.06.1955, mit Tekturgenehmigung, vom 07.07.1961 und Tekturgenehmigung, vom 20.08.1964.
2.        Der Geltungsbereich wird um das Grundstück Fl.Nr. 245/5, Gmkg. Inning, ver-kleinert.
3.        Der Bebauungsplan wird als Maßnahme der Innenentwicklung im beschleunig-ten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB, aufgestellt.
4.        Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 02.05.2017 mit den im Sachvortrag wesentlich genannten Festsetzungen.
5.        Für das Grundstück Fl.Nr. 251/1, Gmkg. Inning werden folgende gesonderte Festsetzungen getroffen:
a)        Ein Bauraum von 66 m x 14 m, eine abweichende Bauweise mit einem Bau-körper über 50 m Baulänge.
b)        Für die Tiefgarage wird ein Baufenster für Nebenanlagen in der Größe von 66 m x 21 m, sowie zur Moosstraße die Tiefgaragenrampe 6 m x 13 m festge-setzt.
c)        Das TG-Baufenster ragt nach Süden über das Baufenster vom Hauptgebäu-de hinaus. Die nicht überbaute Tiefgaragendecke ist mindestens um 0,80 m mit Oberboden zu überdecken.
d) Einzelgebäude.
e) Eine Wandhöhe mit maximal 9,5 m und eine Firsthöhe mit maximal 12,5 m.
f) Maximal III VG.
g) Dachform bleibt offen, Dachneigung zwischen 15 und 20°.
h) Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze beträgt ein Stellplatz/Wohnung. Für die gesamte Wohnanlage sind zusätzlich mehr als drei Besucherstellplätze nachzuweisen.
6.        Für die Bauräume 1-9 gilt die Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde vom 28.05.2008.
7.        Die Verkehrsflächen der Anliegerstraßen Gartenstraße und Zweigstraße werden mit maximal 6 m Breite festgesetzt
8.        Die Verkehrsfläche der Anliegerstraße Moosstraße erhält eine Breite von maxi-mal 7 m, im Bereich der östlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 252 und 245, Gmkg. Inning, eine Breite von mindestens 6 m.
9.        Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
10.         Das Offenlegungsverfahren wird gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchge-führt.
11. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ermittelt, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfas-senden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2017 08:58 Uhr