Antrag auf Ablöse von der Pflicht zur Erstellung eines Spielplatzes nach Satzung zum Bauvorhaben Errichtung eines Büro- und Wohngebäudes in 82266 Inning a. Ammersee, Rudolf-Diesel-Ring 10, Fl.Nrn. 294 und 296, Gmkg. Inning
Daten angezeigt aus Sitzung: 58. Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) | 58. Sitzung des Gemeinderates | 20.02.2024 | ö | 8 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass nach § 6 der gemeindlichen Spielplatzsatzung mit einer Ablösesumme von 17.043,- Euro die Pflicht zur Erstellung eines Spielplatzes auf eigenem Grund abgegolten ist. Dem Antragsteller wird eine entsprechende Kostenrechnung gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.03.2024 19:03 Uhr