Der Gemeinderat beschließt, nachfolgende Haushaltssatzung 2024 mit Anlagen, gem. Art. 65 Art. 1 GO, zu erlassen:
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Inning a. Ammersee folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Inning a. Ammersee
Landkreis Starnberg
für das Haushaltsjahr 2024
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 16.880.700 €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.188.400 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 3.000.000 €
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.H.
Grundsteuer b) für die Grundstücke (B) 320 v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 1.000.000 €
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.