Haushalt 2025; Erlass der Haushaltssatzung 2025 mit Anlagen, gem. Art. 65 Abs. 1 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  76. Sitzung des Gemeinderates, 08.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 76. Sitzung des Gemeinderates 08.04.2025 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, nachfolgende Haushaltssatzung 2025 mit Anlagen, gem. Art. 65 Art. 1 GO, zu erlassen:

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Inning am Ammersee folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt:

er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        19.155.000 Euro

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit         22.028.700 Euro

§ 2

Für das Haushaltsjahr 2025 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf         3.192.000 Euro

festgesetzt.

§ 5

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.


Nachrichtliche Angaben:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                320 v. H.
    2. für die Grundstücke (B)                                                370 v. H.

  1. Gewerbesteuer                                                                340 v. H.


Inning am Ammersee, den



Gemeinde Inning am Ammersee
                       (Siegel)

Walter Bleimaier
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2025 19:21 Uhr