Der Gemeinderat beschließt, nachfolgende Haushaltssatzung 2025 mit Anlagen, gem. Art. 65 Art. 1 GO, zu erlassen:
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Inning am Ammersee folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt:
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 19.155.000 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 22.028.700 Euro
§ 2
Für das Haushaltsjahr 2025 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 3.192.000 Euro
§ 5
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Nachrichtliche Angaben:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v. H.
- für die Grundstücke (B) 370 v. H.
- Gewerbesteuer 340 v. H.
Inning am Ammersee, den
Gemeinde Inning am Ammersee
(Siegel)
Walter Bleimaier
Erster Bürgermeister