Datum: 06.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Inning a. Ammersee
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 22:48 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sitzungseröffnung
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung
4 Ausbau Salzstraße und Landsberger Str.; Ausführung Barrierefreiheit
5 Bebauungsplan Wörthseeufer Teil II, 2. Änderung für den Teilbereich östlich der Fl.Nr. 759, Gemarkung Buch; Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung
6 Bebauungsplan Wörthseeufer Teil II, 2. Änderung für den Teilbereich östlich der Fl.Nr. 759, Gemarkung Buch; Erlass einer Veränderungssperre
7 Antrag für das Förderprogramm "Erhebung der Innenentwicklungspotentiale"; Grundsatzbeschluss
8 Errichtung eines Kinderspielplatzes in Schlagenhofen
9 Kostenübernahme für das landkreisweite MVV Ruftaxi
10 Bekanntgaben
11 Anträge, Anregungen

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1. Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 60. Sitzung des Gemeinderates 06.11.2018 ö beschließend 1
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 60. Sitzung des Gemeinderates 06.11.2018 ö informativ 2
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3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 60. Sitzung des Gemeinderates 06.11.2018 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt gemäß Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.10.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Ausbau Salzstraße und Landsberger Str.; Ausführung Barrierefreiheit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 60. Sitzung des Gemeinderates 06.11.2018 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschießt, beim Ausbau der Salzstraße und der Landsberger Straße aufgrund der geringen Gehwegbreite auf einen zusätzlichen inneren Leitstreifen zu verzichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan Wörthseeufer Teil II, 2. Änderung für den Teilbereich östlich der Fl.Nr. 759, Gemarkung Buch; Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 60. Sitzung des Gemeinderates 06.11.2018 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 2. Änderung für den Bebauungsplan Wörthseeufer Teil II, für den Teilbereich östlich der Fl.Nr. 759, Gemarkung Buch. Das weitere Verfahren wird gemäß § 8 Abs. 3 Buchst. a) der Geschäftsordnung auf den Bauausschuss übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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6. Bebauungsplan Wörthseeufer Teil II, 2. Änderung für den Teilbereich östlich der Fl.Nr. 759, Gemarkung Buch; Erlass einer Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 60. Sitzung des Gemeinderates 06.11.2018 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i.V.m. Art. 23 GO eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 2. Änderung des Bebauungsplanes Wörthseeufer Teil II mit folgendem Inhalt als Satzung:

§ 1        Anordnung der Veränderungssperre
Zur Sicherung der Planungen im Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 2. Änderung des Bebauungsplanes Wörthseeufer Teil II, östlich der Fl.Nr. 759, Gemarkung Buch, wird eine Veränderungssperre angeordnet.

§ 2        Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre
  1. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst das Gebiet, für das die Gemeinde Inning a. Ammersee am 06.11.2018 die Aufstellung einer Bebauungsplanänderung beschlossen hat.
 
  1. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Lageplan, der als Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung ist. Der Geltungsbereich ist in diesem Lageplan fett umrandet dargestellt.

§ 3 Inhalt und Rechtswirkungen der Veränderungssperre; Ausnahmen
  1. Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:
  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 BauGB);
  2. keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Analgen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ist vorgenommen werden (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BauGB).

  1. Vorhaben, die vor dem In-Kraft-Treten der Veränderungssperre baulich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechtes Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem In-Kraft-Treten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

  1. In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

§ 4        Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Die Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 16 Abs. 2 BauGB in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn und soweit die 2. Änderung des Bebauungsplanes Wörthseeufer Teil II in Kraft getreten ist, spätestens nach Ablauf von zwei Jahren (§ 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB). Die Verlängerung ihrer Geltungsdauer nach § 17 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 BauGB bleibt unberührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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7. Antrag für das Förderprogramm "Erhebung der Innenentwicklungspotentiale"; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 60. Sitzung des Gemeinderates 06.11.2018 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich die „Erhebung der Innenentwicklungspotentiale“ für das gesamte Gemeindegebiet durchzuführen, um die Baulücken im Innenbereich systematisch zu erfassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

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8. Errichtung eines Kinderspielplatzes in Schlagenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 60. Sitzung des Gemeinderates 06.11.2018 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Anregung  für einen Kinderspielplatz in Schlagenhofen und beauftragt die Verwaltung, mögliche Standorte vorzuschlagen und die Umsetzbarkeit zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Kostenübernahme für das landkreisweite MVV Ruftaxi

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 60. Sitzung des Gemeinderates 06.11.2018 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die im Rahmen des Probebetriebes des RufTaxis anfallenden Kosten anteilsmäßig bis Dezember 2022 zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 60. Sitzung des Gemeinderates 06.11.2018 ö beschließend 10
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11. Anträge, Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 60. Sitzung des Gemeinderates 06.11.2018 ö beschließend 11
Datenstand vom 06.12.2018 11:00 Uhr