Datum: 07.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haus der Vereine
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Inning a. Ammersee
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:15 Uhr bis 23:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung
2 Bauanträge; a) Beschlussfassungen b) Kenntnisnahmen
3 Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet östlich der B 471 und südlich des Verkehrskreisels“, in der Entwurfsfassung vom 15.09.2015; Billigung der eingegangenen Einwendungen und Einzelbeschlussfassungen, ggf. Auslegungsbeschluss
4 Bauleitplanung zum Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Weiher“, in der Fassung vom 12.10.1999; Antrag vom 23.12.2016 auf Bebauungsplanänderung zugunsten der Grundstücke Fl.Nr. 768/7, Gmkg. Inning und Fl.Nr. 769, Gmkg. Inning westliche Teilfläche
5 Bauleitplanverfahren Gemeinde Seefeld; Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zur erneuten Offenlegung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“, Gmkg. Oberalting-Seefeld, in der Entwurfsfassung
6 Bauleitplanung Gemeinde Seefeld; Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbepark Seefeld“ in der Entwurfsfassung vom 19.04.2016, Gmkg. Oberalting-Seefeld
7 Vollzug der Wassergesetze; Stellungnahme zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Verlegung des vorhandenen namenlosen Bachs auf dem Grundstück Fl.Nr. 770/16, Gmkg. Buch
8 Ausbau Fuchsweg und Wolfgasse; Beratung und Beschlussfassung zum Ausbau der Straßen, sowie der Planung mit den Regelquerschnitten
9 Erweiterung Rathaus; a) Genehmigung Schlussrechnung für das Gewerk Fassade/Türen Aluminium b) Genehmigung Schlussrechnung für das Gewerk Erdbau/Verbau
10 Erweiterung Rathaus; Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zum Einbau eines zu öffnenden Brandschutzfensters im Erdgeschoss
11 Rathaus; a) Beratung und Beschlussfassung über weitere Umbauarbeiten am Bestand b) Beratung und Beschlussfassung über weitere Unterhaltsmaßnahmen am Bestand
12 Inninger Gemeindeblatt; Beratung und ggf. Beschlussfassung zum Erlass von Redaktionsrichtlinien
13 Vollzug der Geschäftsordnung (GO) der Gemeinde Inning a. Ammersee; Beratung und Beschlussfassung zum Antrag der Fraktionen BIZ und Bündnis 90 – Die Grünen, vom 20.01.2017, auf Einrichtung eines beschließenden Bauausschusses
14 Hochbauplanung Fl.Nr. 194, Gmkg. Buch, Schlossstraße 5 in Buch; Beratung und ggf. Vergabe von Planungsleistungen
15 Ortsdurchfahrt Staatsstraße 2067; Beratung und ggf. Beschlussfassung über eine Bauvereinbarung mit dem staatlichem Bauamt Weilheim zur grundhaften Erneuerung der Ortsdurchfahrt
16 Bekanntgaben, Anträge, Anregungen

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 36. Sitzung des Gemeinderates 07.02.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung, vom 10.01.2017, gemäß Art. 54 Abs. 2 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bauanträge; a) Beschlussfassungen b) Kenntnisnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 36. Sitzung des Gemeinderates 07.02.2017 ö beschließend 2
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3. Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet östlich der B 471 und südlich des Verkehrskreisels“, in der Entwurfsfassung vom 15.09.2015; Billigung der eingegangenen Einwendungen und Einzelbeschlussfassungen, ggf. Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 36. Sitzung des Gemeinderates 07.02.2017 ö beschließend 3
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4. Bauleitplanung zum Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Weiher“, in der Fassung vom 12.10.1999; Antrag vom 23.12.2016 auf Bebauungsplanänderung zugunsten der Grundstücke Fl.Nr. 768/7, Gmkg. Inning und Fl.Nr. 769, Gmkg. Inning westliche Teilfläche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 36. Sitzung des Gemeinderates 07.02.2017 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt dem Antrag vom 23.12.2016, auf Bebauungsplanänderung zugunsten der Grundstücke Fl.Nr. 768/7, Gmkg. Inning und Fl.Nr. 769, Gmkg. Inning westliche Teilfläche, stattzugeben, sofern vom Planungsbegünstigten durch das Bauleitplanverfahren entstehende Kosten getragen werden. Folgende städtebaulichen Änderungen werden erforderlich:
  1. Im Bebauungsplan werden im Baugebiet MI 2, die Baugrenzen auf den bebauten Grundstücken Fl.Nrn. 768/7 und 769 neu festgesetzt.
  2. Die östliche Baugrenze auf Fl.Nr. 768/7 wird nach Osten mit 19,0 m x 19,0 m, erweitert.
  3. Die zulässige Wandhöhe wird für die Baugebiete MI 1 und MI 2  von 6,5 m auf 7,0 m erhöht.
  4. Im Übrigen bleiben die Festsetzungen des Bebauungsplans GEWERBEGEBIET „Am Weiher“, in der Fassung vom 12.10.1999, sowie der 4. Teiländerung vom 01.07.2003, bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanverfahren Gemeinde Seefeld; Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zur erneuten Offenlegung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“, Gmkg. Oberalting-Seefeld, in der Entwurfsfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 36. Sitzung des Gemeinderates 07.02.2017 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, bei der erneuten und verkürzten Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“, in der Entwurfsfassung vom 17.01.2017, keine Einwendungen geltend zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung Gemeinde Seefeld; Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbepark Seefeld“ in der Entwurfsfassung vom 19.04.2016, Gmkg. Oberalting-Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 36. Sitzung des Gemeinderates 07.02.2017 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, bei der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbepark Seefeld“ in der Entwurfsfassung vom 17.01.2017, Gmkg. Oberalting-Seefeld, keine Einwendungen geltend zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Vollzug der Wassergesetze; Stellungnahme zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Verlegung des vorhandenen namenlosen Bachs auf dem Grundstück Fl.Nr. 770/16, Gmkg. Buch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 36. Sitzung des Gemeinderates 07.02.2017 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt als Träger öffentlicher Belange Kenntnis vom Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Verlegung des vorhandenen namenlosen Bachs auf dem Grundstück Fl.Nr. 770/16, Gmkg. Buch und beschließt keine Einwendungen geltend zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Ausbau Fuchsweg und Wolfgasse; Beratung und Beschlussfassung zum Ausbau der Straßen, sowie der Planung mit den Regelquerschnitten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 36. Sitzung des Gemeinderates 07.02.2017 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss 1 aus der öffentlichen Sitzung vom 10.05.2016, TOP 15, zu ändern:  Die südliche Wolfgasse mit Wendeeinrichtung wird nicht mehr als eine unselbständige Stichstraße und somit Bestandteil vom Fuchsweg eingestuft. Sie stellt eine selbständige Erschließungsanlage dar. Im Übrigen bleibt der Beschluss unverändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Bauer nimmt wegen persönlicher Beteiligung, an der Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 Abs. 1 GO, nicht teil.

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9. Erweiterung Rathaus; a) Genehmigung Schlussrechnung für das Gewerk Fassade/Türen Aluminium b) Genehmigung Schlussrechnung für das Gewerk Erdbau/Verbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 36. Sitzung des Gemeinderates 07.02.2017 ö beschließend 9

Beschluss 1

Zu a)
Der Gemeinderat genehmigt die Schlussrechnung vom 22.12.2016, mit der vom Ing. Büro Reitberger geprüften und freigegebenen Summe in Höhe von 152.890,51 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu b)
Der Gemeinderat genehmigt die Schlussrechnung vom 22.12.2016, mit der vom Ing. Büro Reitberger geprüften und freigegebenen Summe in Höhe von 82.079,70 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Erweiterung Rathaus; Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zum Einbau eines zu öffnenden Brandschutzfensters im Erdgeschoss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 36. Sitzung des Gemeinderates 07.02.2017 ö beschließend 10

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Brandschutzfenster an die Firma, Greimel GmbH & Co. KG, 82211 Herrsching / Breitbrunn gemäß Angebot vom 24.01.2017, zum Preis von 11.576,32 € brutto, zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Bauer nimmt wegen persönlicher Beteiligung, an der Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 Abs. 1 GO, nicht teil.

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11. Rathaus; a) Beratung und Beschlussfassung über weitere Umbauarbeiten am Bestand b) Beratung und Beschlussfassung über weitere Unterhaltsmaßnahmen am Bestand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 36. Sitzung des Gemeinderates 07.02.2017 ö beschließend 11

Beschluss 1

Zu a):
Der Gemeinderat beschließt, die weiteren Umbauarbeiten durchzuführen, inkl. der bisher ersichtlichen zusätzlich erforderlichen Arbeiten im Bereich der Räume (EG 06 und 07) gemäß dem Sachvortrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu b):
Der Gemeinderat beschließt, erforderliche Unterhaltsmaßnahmen auch in den von Umbauarbeiten nicht betroffenen Räumen durchzuführen, gemäß dem Sachvortrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Inninger Gemeindeblatt; Beratung und ggf. Beschlussfassung zum Erlass von Redaktionsrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 36. Sitzung des Gemeinderates 07.02.2017 ö beschließend 12

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vollinhaltlich Kenntnis vom Entwurf der Redaktionsrichtlinien und beschließt die Richtlinien zum Gemeindeblatt der Gemeinde Inning a. Ammersee

  1. Zweckbestimmung

  1. Das Gemeindeblatt ist das kommunale Medium der Gemeinde Inning a. Ammersee, das insbesondere zur Kommunikation zwischen der Gemeindeverwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern dient. Damit gehört das Gemeindeblatt nicht zur Meinungspresse. Diesem besonderen Charakter ist bei allen Veröffentlichungen gerecht zu werden. Das Gemeindeblatt wird an sämtliche Haushalte in der Gemeinde Inning a. Ammersee kostenlos verteilt.

  1. Die presserechtliche Verantwortung trägt die Gemeinde Inning a. Ammersee, vertreten durch den Ersten Bürgermeister.

  1. Der Rechtsanspruch auf Aufnahme nicht amtlicher Veröffentlichungen und Anzeigen besteht nicht.

  1. Im Gemeindeblatt ist von unsachlichen Beiträgen abzusehen.

  1. Insbesondere vor Wahlen ist die Neutralität zu wahren.

  1. Inhalt

  1. Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Gemeinde Inning a. Ammersee, seiner Eigenbetriebe, Zweckverbände und Gesellschaften sowie andere öffentliche Betriebe und Stellen (ausgenommen Anzeigencharakter) sind zur Veröffentlichung berechtigt.

  1. Aufgenommen können Ankündigungen und Berichte von örtlichen, gemeinnützigen, sozialen und kulturellen Institutionen werden, unter nachfolgenden Grundsätzen:

  • Die Organisation ist nicht erwerbswirtschaftlich ausgerichtet
  • Die Artikel müssen sich auf die Ankündigung von örtlichen Veranstaltungen oder Berichte dieser beschränken
  • Die Artikel müssen knapp und sachlich gefasst sein und von allgemeinem Interesse sein. Sie dürfen keine Angriffe auf Dritte enthalten und dem Charakter des Gemeindeblattes als unabhängiges und neutrales Medium entsprechen. Beiträge, die gegen gesetzliche Vorschriften, die gute Sitten und/oder die Interessen der Gemeinde Inning a. Ammersee verstoßen, werden nicht veröffentlicht.
  • Bildmaterial inkl. Angabe der Bildunterschrift und des Copyrights kann in reprofähiger Qualität zum Abdruck eingereicht werden. Vor Einreichen des Bildmaterials hat sich der/die Verantwortliche zu vergewissern, ob die rechtlichen Voraussetzungen zur Veröffentlichung vorliegen. Die Gemeindeverwaltung entscheidet über den Abdruck.
  • Sämtliche Artikel sind der Gemeindeverwaltung bis zum im Voraus bekannt gegebenen Redaktionsschluss einzureichen. Später eingereichte Artikel oder nachträgliche Änderungen können nicht berücksichtigt werden.
  • Im eingereichten Manuskript ist der Verantwortliche anzugeben. Die Gemeindeverwaltung ist berechtigt, den Namen des Verantwortlichen beim Artikel abzudrucken.
  • Die Gemeinde Inning a. Ammersee behält sich vor, Beiträge zu kürzen sowie journalistisch zu bearbeiten.
  • Beiträge müssen in digitaler Form eingereicht werden.
  • Es gibt keinen Rechtanspruch auf Veröffentlichung von eingereichten Beiträgen und Bildern.

  1. Nicht veröffentlicht werden:

  • Mitteilungen, Kommentare sowie Anzeigen, die die Persönlichkeitsrechte Einzelner verletzen, die gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder die Interessen der Gemeinde Inning a. Ammersee verstoßen oder feindselige Aussagen enthalten.
  • Leserbriefe oder sonstige Äußerungen einzelner Personen und Gruppen.
  • Parteipolitische Beiträge ohne örtlichen Bezug
  • Wahlwerbung
  • Anzeigen gewerblicher Organisationen
  • Private Gesuche oder Angebote
  • Anonyme Schriftsätze
  • Beiträge politischer Gruppen, die ihren Sitz nicht in Inning a. Ammersee haben

  1. Der Redaktionsschluss für die einzelnen Ausgaben wird in der Ausgabe des jeweiligen Vormonats bekannt gegeben.


  1. Gewährleistung

Eine Gewährleistung für die Platzierung von Beiträgen insbesondere ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit im Abdruck wird nicht garantiert. Eine Haftung der Gemeinde Inning a. Ammersee für Folgen einer unvollständigen oder falschen Meldung ist grundsätzlich ausgeschlossen.


  1. Inkrafttreten

Die Richtlinien für das Gemeindeblatt der Gemeinde Inning a. Ammersee wurden am 07.02.2017 durch den Gemeinderat beschlossen. Sie werden am xx.xx.xxxx auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und treten ab diesem Zeitpunkt in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

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13. Vollzug der Geschäftsordnung (GO) der Gemeinde Inning a. Ammersee; Beratung und Beschlussfassung zum Antrag der Fraktionen BIZ und Bündnis 90 – Die Grünen, vom 20.01.2017, auf Einrichtung eines beschließenden Bauausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 36. Sitzung des Gemeinderates 07.02.2017 ö beschließend 13

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag der Fraktionen BIZ und Bündnis 90 – Die Grünen, vom 20.01.2017, auf Einrichtung eines beschließenden Bau- und Um-weltausschusses und beschließt die hierzu erforderliche Änderung der Geschäfts-ordnung des Gemeinderates in der Fassung vom 14.05.2014, in Kraft seit dem 15.05.2014. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah die entsprechenden rechtlichen Schritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

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14. Hochbauplanung Fl.Nr. 194, Gmkg. Buch, Schlossstraße 5 in Buch; Beratung und ggf. Vergabe von Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 36. Sitzung des Gemeinderates 07.02.2017 ö beschließend 14

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Architektenleistungen / Gebäude-planung an das Architekturbüro Stefan Schmid, 82266 Inning a. Ammersee, gemäß den Konditionen im Sachvortrag vorläufig mit den Leistungsphasen 1 – 3, zu verge-ben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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15. Ortsdurchfahrt Staatsstraße 2067; Beratung und ggf. Beschlussfassung über eine Bauvereinbarung mit dem staatlichem Bauamt Weilheim zur grundhaften Erneuerung der Ortsdurchfahrt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 36. Sitzung des Gemeinderates 07.02.2017 ö beschließend 15

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Bauvereinbarung und stimmt dieser voll-inhaltlich zu. Bürgermeister Bleimaier wird beauftragt diese Vereinbarung mit dem mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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16. Bekanntgaben, Anträge, Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 36. Sitzung des Gemeinderates 07.02.2017 ö beschließend 16
Datenstand vom 22.09.2017 08:56 Uhr