Datum: 07.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Inning a. Ammersee
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:33 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung
2 Energiecoaching, Mehrzweckhalle Schornstraße 5; a) Vorstellung des Abschlussberichtes über das Energiecoaching durch Herrn Veh, IB Steinbacher Consult b) Beratung und Beschlussfassung über den Austausch der vorhandenen Beleuchtung c) Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe von In-genieurleistungen zum Austausch der Beleuchtung
3 Bauanträge
4 Vollzug der Baugesetze; Beratung und ggf. Beschlussfassung zum Erlass einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB auf Teilflächen von Fl.Nr. 242, Gmkg. Inning, Nähe Birkenweg
5 1. Änderung des Bebauungsplans Buch Nr. 6 „Östlich des Ammerseeufers – Teilbereich A, zwischen Schlossstraße, Hangweg und An der Seeleite“, i.d.F. vom 07.06.2016; Billigung und Auslegungsbeschluss für eine 2. Teiländerung
6 Bebauungsplan Nr. 55/1955 „Nördlich der Staatsstraße nach Landsberg und westlich der Moosstraße“, i.d.F. vom 30.06.1955, mit Tekturgenehmigung, vom 07.07.1961 und Tekturgenehmigung, vom 20.08.1964; Billigung der Einwendungen zum Aufhebungsverfahren und Einzelbe-schlussfassungen
7 Bebauungsplan 1. Änderung BP Schorn Nord, Teil 2 Süd, i.d.F. vom 11.03.2008, in Kraft seit dem 10.07.2008; Antrag vom 20.12.2016, auf Bebauungsplanänderung für das Grund-stück Fl.Nr. 1372/89, Gmkg. Inning
8 Vollzug Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG); Antrag der Gemeinde Inning a. Ammersee auf Zielabweichung gem. Art. 4 BayLplG zur Erweiterung der Gärtnerei Hübsch
9 Bauleitplanung der Gemeinde Herrsching; Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Wartaweil“, in der Entwurfsfassung vom 12.12.2016, im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1720, Gmkg. Herrsching
10 Bauleitplanung der Gemeinde Herrsching; Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans „Schulgelände“ in der Entwurfsfassung vom 23.01.2017, mit den Fl.Nrn. 615/5, 616, 616/2, 616/4, 616/6, 618/1, 619/2, 622/1, 623, und 624/6, Gmkg. Herrsching
11 Bauleitplanung der Gemeinde Seefeld; Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans „Spitzstraße“, Gmkg. Hechendorf, in der Entwurfsfassung vom 17.01.2017
12 neue BVZweckvereinbarung vom 08.04./13.04.2010, zwischen der Gemeinde Inning a. Ammersee und dem Zweckverband interkommunaler Gewerbepark Inning/Wörthsee zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben; Änderung der Zweckvereinbarung
13 Erweiterung Rathaus, Umbau- und Sanierungsarbeiten im Altbau; a) Beratung und Beschlussfassung über die Nutzung des geplanten Besprechungsraums im Erdgeschoss als Sitzungssaal b) Beratung und Beschlussfassung über die Heizung, Lüftung und Klimatisierung des Besprechungsraums bzw. Sitzungssaals c) Beratung und Beschlussfassung über die weitere technische Aus-stattung des Besprechungsraums bzw. Sitzungssaals d) Kenntnisnahme über die Bemusterung und Materialauswahl im Be-standsgebäude durch den Bauausschuss
14 Erweiterung Rathaus; a) Genehmigung Nachtrag Nr. 1 Bodenbeläge b) Genehmigung Nachtrag Nr. 2 und Nr. 3 Trockenbau
15 Ausbau Salzstraße; Auftragsvergabe Planung
16 Bekanntgaben, Anträge, Anregungen

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 37. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.02.2017, gemäß Art. 54 Abs. 2 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Nicolodi betritt nach der Abstimmung den Sitzungssaal und nimmt an der Sitzung teil.

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2. Energiecoaching, Mehrzweckhalle Schornstraße 5; a) Vorstellung des Abschlussberichtes über das Energiecoaching durch Herrn Veh, IB Steinbacher Consult b) Beratung und Beschlussfassung über den Austausch der vorhandenen Beleuchtung c) Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe von In-genieurleistungen zum Austausch der Beleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 37. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2017 ö beschließend 2

Beschluss 1

Zu b)

Der Gemeinderat beschließt, die Beleuchtung im gesamten Gebäude Mehrzweck-halle auf LED umzurüsten und ggf. eine Lichtsteuerung mit nachzurüsten. Ebenfalls soll untersucht werden, welche Möglichkeiten hinsichtlich der Notstromversorgung mit Notbeleuchtung vorhanden sind, insbesondere in wie weit der Aufbau einer eigenen Notbeleuchtung wirtschaftlicher ist, als die bisherige Lösung.

Zu c)

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbh & Co. KG, 86356 Neusäß/Augsburg zu vergeben, unter der Maßgabe, dass der Betrag für die Beantragung von Fördermitteln maximal 400 € netto nicht übersteigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu b)

Der Gemeinderat beschließt, die Beleuchtung im gesamten Gebäude Mehrzweck-halle auf LED umzurüsten und ggf. eine Lichtsteuerung mit nachzurüsten. Ebenfalls soll untersucht werden, welche Möglichkeiten hinsichtlich der Notstromversorgung mit Notbeleuchtung vorhanden sind, insbesondere in wie weit der Aufbau einer eigenen Notbeleuchtung wirtschaftlicher ist, als die bisherige Lösung.

Zu c)

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbh & Co. KG, 86356 Neusäß/Augsburg zu vergeben, unter der Maßgabe, dass der Betrag für die Beantragung von Fördermitteln maximal 400 € netto nicht übersteigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 37. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2017 ö beschließend 3
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4. Vollzug der Baugesetze; Beratung und ggf. Beschlussfassung zum Erlass einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB auf Teilflächen von Fl.Nr. 242, Gmkg. Inning, Nähe Birkenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 37. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2017 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt dem Antrag der Grundstückseigentümer von Fl.Nr. 242, Gmkg. Inning, vom 12.10.2016, auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für Teilflächen, gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, stattzugeben.
Folgende Festsetzungen im Sinne von § 9 BauGB werden getroffen.
  1. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche aus Fl.Nr. 242, Gmkg. Inning, mit ca. 3.050 m² zuzüglich einer Teilfläche von Fl.Nr. 240, Gmkg. Inning, als zukünftige öffentliche Verkehrsfläche.
  2. Das Maß der baulichen Nutzung wird für die Bauparzellen mit jeweils 1.000 m² Grundstücksfläche, mit absoluter GR von maximal 300 m², für die Bauparzelle mit der Grundstücksfläche von 500 m² mit absoluter GR von maximal 150 m², festgesetzt.
  3. Zulässig werden maximal zwei Vollgeschosse
  4. Die zulässige Wandhöhe wird mit maximal 6,00 m festgesetzt, gemessen bergseits von der natürlichen Geländeoberfläche. Die Oberkante des Rohfußbodens (OKRFB) des Erdgeschosses darf maximal 0,30 m über dem anschließenden natürlichen Gelände liegen.
  5. Die zulässige Dachneigung wird zwischen 15° – 30°, mit Firstrichtung West-Ost, festgesetzt. Dachaufbauten werden nicht zugelassen.
  6. Aufgeständerte Anlagen zur erneuerbaren Energiegewinnung sind weder auf dem Grundstück noch auf dem Dach zulässig.
  7. Es sind nur Einzel- oder Doppelhäuser zulässig.
  8. Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind mit ca. 670 m² außerhalb des Geltungsbereichs, vorzuhalten und vom Öko-Konto der Gemeinde gegen Kosten-erstattung abzubuchen.
  9. Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB, (vereinfachtes Verfahren) sind anzuwenden. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Die Verwaltung wird beauftragt, das Offenlegungsverfahren d urchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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5. 1. Änderung des Bebauungsplans Buch Nr. 6 „Östlich des Ammerseeufers – Teilbereich A, zwischen Schlossstraße, Hangweg und An der Seeleite“, i.d.F. vom 07.06.2016; Billigung und Auslegungsbeschluss für eine 2. Teiländerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 37. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2017 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Planentwurf vom 07.03.2017, zur Änderung des Bebauungsplans 1. Änderung des Bebauungsplans Buch Nr. 6, i.d.F. vom 07.06.2016 und beschließt das Bauleitplanverfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB als vereinfachtes Verfahren, durchzuführen. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Folgende Zielvorstellungen werden verfolgt:

  1. Der Geltungsbereich im Teilbereich A umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 210/2, 205 Teilfläche und 206/2 Teilfläche, Gmkg. Buch.
  2. Die Bezeichnung des BP lautet: 2. Änderung des BP Buch Nr. 6, „Östlich des Ammerseeufers – für den Teilbereich A, zwischen Schlossstraße, Hangweg und An der Seeleite“, mit den Fl.Nrn. 210/2, 205 Tfl. und 206/2 Tfl., Gmkg. Buch.
  3. In den textlichen Festsetzungen Nr. 4.1 wird der zweite Halbsatz „die Geltung des Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB“ ersatzlos gestrichen.
  4. Die Begründung wird entsprechend angepasst.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

  1. Die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.
  2. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ermittelt, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan Nr. 55/1955 „Nördlich der Staatsstraße nach Landsberg und westlich der Moosstraße“, i.d.F. vom 30.06.1955, mit Tekturgenehmigung, vom 07.07.1961 und Tekturgenehmigung, vom 20.08.1964; Billigung der Einwendungen zum Aufhebungsverfahren und Einzelbe-schlussfassungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 37. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2017 ö beschließend 6

Beschluss

Siehe Sachvortrag

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Siehe Sachvortrag

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7. Bebauungsplan 1. Änderung BP Schorn Nord, Teil 2 Süd, i.d.F. vom 11.03.2008, in Kraft seit dem 10.07.2008; Antrag vom 20.12.2016, auf Bebauungsplanänderung für das Grund-stück Fl.Nr. 1372/89, Gmkg. Inning

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 37. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2017 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag vom 20.12.2016 auf Bebauungs-planänderung für das Grundstück Fl.Nr. 1372/89, Gmkg. Inning und beschließt die-sem stattzugeben, sofern vom Planungsbegünstigten die hierbei anfallenden Pla-nungskosten vollumfänglich getragen werden.

Begründung:
Das im Angebotsbebauungsplan vergebene Maß der baulichen Nutzung für die Par-zelle 69.1 berücksichtigt bereits, dass unter normalen Umständen diese Parzelle un-ter Berücksichtigung der Mindestgrundstücksfläche von 800 m² nicht weiter teilbar ist. Demzufolge hat es gegenüber Bauparzellen, die nur die Mindestgröße einhalten können und unter Berücksichtigung der Erhaltung des Bestandsgebäudes, ein adä-quat höheres Baurecht erhalten. Mit der Zustimmung zur Bebauungsplanänderung würde das neue Grundstück Parzelle 69.1 im Nutzungsmaß gegenüber den anderen vergleichbaren Parzellen übervorteilt werden, da es auf der Mindestgrundstücks-größe ein erheblich höheres Nutzungsmaß erhält.

Zudem gibt es mit der abgeschlossenen Umsetzung des Angebotsbebauungsplans im ganzen Baugebiet keine Bauparzelle, auf der die seitliche Abstandsfläche zwi-schen Außenwand und Grundstücksgrenze geringer als 3,00 m ist.
Die durch den Grundstückseigentümer beauftragte Grenzziehung erfolgte nicht aus städtebaulichen Erwägungen, sondern ausschließlich aus gewinnorientierten Grün-den, ohne das gemeindliche städtebauliche Konzept u. a. mit dem vorgenannten seitlichen Abstand zur Grundstücksgrenze zu berücksichtigen. Durch diese unmit-telbare Nähe werden soziale Konflikte der Nachbarn, z. B. durch eine grenznahe Be-pflanzung, geradezu herausgefordert. Dies gilt umso mehr, wenn notwendige Repa-raturen an der südlichen Hauswand des Wohnhauses Schornstraße erfolgen müs-sen, die im konkreten Fall nur über das Nachbargrundstück erfolgen können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17

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8. Vollzug Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG); Antrag der Gemeinde Inning a. Ammersee auf Zielabweichung gem. Art. 4 BayLplG zur Erweiterung der Gärtnerei Hübsch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 37. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2017 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt bei der zuständigen obersten Landesplanungsbehörde, einen Antrag auf Zielabweichung gem. Art. 4 BayLplG zu stellen. Die hierbei entstehenden Verfahrenskosten und die Kosten einer anwaltlichen Beratung der Gemeinde gehen zu Lasten der Planungsbegünstigten, der Gärtnerei Hübsch.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Diethelm verlässt den Saal und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

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9. Bauleitplanung der Gemeinde Herrsching; Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Wartaweil“, in der Entwurfsfassung vom 12.12.2016, im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1720, Gmkg. Herrsching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 37. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2017 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, bei der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Wartaweil“, in der Entwurfsfassung vom 12.12.2016, im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1720, Gmkg. Herrsching, keine Einwendungen geltend zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderatsmitglieder Dietz und Diethelm sind nicht im Sitzungssaal und nehmen daher an der Beschlussfassung nicht teil.

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10. Bauleitplanung der Gemeinde Herrsching; Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans „Schulgelände“ in der Entwurfsfassung vom 23.01.2017, mit den Fl.Nrn. 615/5, 616, 616/2, 616/4, 616/6, 618/1, 619/2, 622/1, 623, und 624/6, Gmkg. Herrsching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 37. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2017 ö beschließend 10

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, bei der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans „Schulgelände“, in der Entwurfsfassung vom 23.01.2017, mit den Fl.Nrn. 615/5, 616, 616/2, 616/4, 616/6, 618/1, 619/2, 622/1, 623, und 624/6, Gmkg. Herrsching, keine Einwendungen geltend zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Bauleitplanung der Gemeinde Seefeld; Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans „Spitzstraße“, Gmkg. Hechendorf, in der Entwurfsfassung vom 17.01.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 37. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2017 ö beschließend 11

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, bei der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans „Spitzstraße“, Gmkg. Hechendorf, in der Entwurfsfassung vom 17.01.2017, keine Einwendungen geltend zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. neue BVZweckvereinbarung vom 08.04./13.04.2010, zwischen der Gemeinde Inning a. Ammersee und dem Zweckverband interkommunaler Gewerbepark Inning/Wörthsee zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben; Änderung der Zweckvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 37. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2017 ö beschließend 12

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die

  1. Änderung der Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Inning a. Ammersee und dem Zweckverband interkommunaler Gewerbepark Inning/Wörthsee zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben

§ 1

Die Zweckvereinbarung vom 08.04.2010/13.04.2010 wird wie folgt geändert:

  1. In der Überschrift wird das Wort „Verwaltungsaufgaben“ durch das Wort „Aufgaben“ ersetzt.

  1. § 1 erhält folgende Fassung:
§ 1
Übertragung von Aufgaben

Der Zweckverband überträgt der Gemeinde die Besorgung der laufenden Verwaltungsangelegenheiten, die für den Zweckverband keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen sowie den Winterdienst im Verbandsgebiet.

  1. Dem § 3 Absatz 1 wird folgende Nr. 3 angefügt:

Durchführung des Winterdienstes entsprechend den Vorgaben des Räum- und Streuplans der Gemeinde.

4.        § 5 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:

Die zu erstattenden Kosten setzen sich aus den Personalkosten und den Sachkosten zusammen. Die Personalkosten für „ehemalige Angestellte“ werden anhand der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband jeweils veröffentlichten Kosten eines Büroarbeitsplatzes (Personalvollkosten) jährlich ermittelt. Die Personalkosten für „ehemalige Arbeiter“ werden anhand der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband jeweils veröffentlichten durchschnittlichen Personalkosten zzgl. eines Verwaltungsgemeinkostenzuschlags von 15 % jährlich ermittelt. Die Gemeinde ist berechtigt, halbjährliche Vorauszahlungen auf die zu erwartenden Kosten zu erheben.

§ 2

Diese Zweckvereinbarung tritt zum 01.12.2016 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Erweiterung Rathaus, Umbau- und Sanierungsarbeiten im Altbau; a) Beratung und Beschlussfassung über die Nutzung des geplanten Besprechungsraums im Erdgeschoss als Sitzungssaal b) Beratung und Beschlussfassung über die Heizung, Lüftung und Klimatisierung des Besprechungsraums bzw. Sitzungssaals c) Beratung und Beschlussfassung über die weitere technische Aus-stattung des Besprechungsraums bzw. Sitzungssaals d) Kenntnisnahme über die Bemusterung und Materialauswahl im Be-standsgebäude durch den Bauausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 37. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2017 ö beschließend 13

Beschluss

Siehe Sachvortrag

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Erweiterung Rathaus; a) Genehmigung Nachtrag Nr. 1 Bodenbeläge b) Genehmigung Nachtrag Nr. 2 und Nr. 3 Trockenbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 37. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2017 ö beschließend 14

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat genehmigt den Nachtrag vom 14.02.2017 mit der vom Ing. Büro Reitberger geprüften und freigegebenen Summe in Höhe von 3.273,28 € brutto.


  1. Der Gemeinderat genehmigt den vom Ing. Büro Reitberger geprüften und freigegeben Nachtrag Nr. 2 vom 15.02.2017 in Höhe von 1.416,10 € brutto und den Nachtrag Nr. 3 vom 17.02.2017 in Höhe von 1.022,51 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Gemeinderat genehmigt den Nachtrag vom 14.02.2017 mit der vom Ing. Büro Reitberger geprüften und freigegebenen Summe in Höhe von 3.273,28 € brutto.


  1. Der Gemeinderat genehmigt den vom Ing. Büro Reitberger geprüften und freigegeben Nachtrag Nr. 2 vom 15.02.2017 in Höhe von 1.416,10 € brutto und den Nachtrag Nr. 3 vom 17.02.2017 in Höhe von 1.022,51 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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15. Ausbau Salzstraße; Auftragsvergabe Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 37. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2017 ö beschließend 15

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an das Ingenieurbüro Lais PartG mbB, Hauptstraße 2, 82293 Mittelstetten, gemäß den Konditionen im Sachvortrag zu vergeben. Der Einmündungsbereich Salzstraße / Landsberger Str. wird mit beauftragt. Die Ausführung ist Zeitgleich mit der Salzstraße geplant. Die Beauftragung durch die Verwaltung hat stufenweise zu erfolgen, je nach Erfordernis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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16. Bekanntgaben, Anträge, Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Inning a. Ammersee) 37. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2017 ö beschließend 16
Datenstand vom 22.09.2017 08:56 Uhr