Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1531 der Gemarkung Jetzendorf (Prof.-Gamperl-Str. 17)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 (Jetzendorf Süd III) der Gemeinde Jetzendorf. 
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:
  • Das Gartenhaus wird mit einem Flachdach errichtet. Außerdem sollen die Wände mit einer Holzschalung versehen werden. 
  • Das Gartenhaus überschreitet die Baugrenze Richtung Süden um ca. 1 m.

Die Garagen und Nebengebäude sind dem Hauptgebäude in Dachform, Dachdeckung, Putz und Anstrich anzupassen. Zulässig sind Satteldächer mit einer Neigung von 27 – 44°.

In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Nebengebäude an der Grenze und mit einer abweichenden Dachneigung und -form zugelassen.

Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO dürfen Nebengebäude mit einem Bruttorauminhalt bis 75 m³ verfahrensfrei errichtet werden. Deshalb ist für die Erteilung der isolierten Abweichung die Gemeinde zuständig.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes wird wie beantragt zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2022 07:28 Uhr