Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Garage und eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1497 der Gemarkung Jetzendorf (Pfarrer-Spreng-Str. 10, Jetzendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 (Jetzendorf Süd III) der Gemeinde Jetzendorf.
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:
- Die Garage wird mit einem Pultdach mit einer Dachneigung von 7° errichtet.
- Das Gartenhaus wird außerhalb der Baugrenze errichtet.
- Die Grenzbebauung beträgt 8,99 m, anstatt der im Bebauungsplan festgesetzten 6,50 m.
- Das Pultdach wird mit der Farbe anthrazitgrau, anstatt rot ausgeführt.
Die Garagen und Nebengebäude sind dem Hauptgebäude in Dachform, Dachdeckung, Putz und Anstrich anzupassen. Zulässig sind Satteldächer mit einer Neigung von 27 – 44°.
In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Nebengebäude an der Grenze und mit einer abweichenden Dachneigung und -form zugelassen.
Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO dürfen Nebengebäude mit einem Bruttorauminhalt bis 75 m³ verfahrensfrei errichtet werden. Deshalb ist für die Erteilung der isolierten Abweichung die Gemeinde zuständig.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Beschluss
Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird wie beantragt zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.05.2025 10:21 Uhr