Antrag auf Baugenehmigung zur Nachgenehmigung einer dritten Wohneinheit und Errichtung eines Balkons und zweier Stellplätze auf dem Grundstück Fl.-Nr. 418/41 der Gemarkung Volkersdorf (Sonnenhang 37 a, Priel)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Jetzendorf (Priel-Ost).
  • Die Garage und die neuen Stellplätze sind ausserhalb des vorgesehenen Bauraums.
Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Ortsstraße „Sonnenhang“ gesichert.
Das Gebäude ist an die öffentliche Wasserversorgungs- und an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen. 
Der Lageplan weist keine Mängel auf. Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Nach den Bauzeichnungen soll mit dem Vorhaben eine neue Wohnung geschaffen werden. 
Die dazu erforderlichen zusätzlichen 2 Stellplätze sind im Lageplan nachgewiesen. Für die bestehenden 2 Wohnungen wurden zwei weitere Stellplätze im Bauantrag nachgewiesen. Ein Stellplatz in der Garage und ein Stellplatz vor der Garage. Dies ist gemäß der geltenden Stellplatzsatzung nicht zulässig. Der Stauraum vor einer Garage ist freizuhalten.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt. Die Stellplätze sind jedoch zu berichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2025 10:19 Uhr