Zusammenarbeit der Gemeinde Jetzendorf mit dem Kommunalunternehmen Energie und Infrastruktur des Lkr. PAF zur Umsetzung und Begleitung der Energiewende und Projekten im Bereich Energieerzeugung, Vermarktung und Bürgerbeteiligung Gäste: Hr. Arthur Kraus (Vorstand KEI) und Hr. Andreas Herschmann (Vorstandsvorsitzender Bürgerenergie Pfaffenhofen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 26.09.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Herr Arthur Kraus und Herr Andreas Herschmann stellten anhand einer Powerpoint-Präsentation das neu gegründete Kommunalunternehmen und die Bürgergenossenschaft Pfaffenhofen vor und erklärten, wie eine Zusammenarbeit mit der Gemeinde Jetzendorf möglich sei.

Zur weiteren Projektentwicklung im Gemeindebereich wird die Gemeinde Jetzendorf mit dem landkreiseigenen und 100 %igen Kommunalunternehmen für Energie und Infrastruktur (KEI) und der Bürgerenergiegenossenschaft im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm eG (BEG) vertrauensvoll und vorrangig zusammenarbeiten.
 
Über die BEG ist eine direkte finanzielle Bürgerbeteiligung möglich.
 
Fachliche Expertise und weitere Projektunterstützung wird im Benehmen mit den Projektpartnern fallweise hinzugeholt. Es wird dabei die generelle Kostenteilung über die Beteiligungsverhältnisse oder bei dessen Fehlen im Drittelverhältnis angestrebt. 

Die Kommunikation nach außen wird abgestimmt geführt. 

Über das jeweilige Einzelprojekt wird eine Vereinbarung geschlossen, welche insbesondere die Projektbeschreibung und -zielstellung, die möglichen Beteiligungsverhältnisse, den avisierten Projektierungszeithorizont und einen groben Business Case aufzeigt. 

Über die drei vorrangigen Projektpartner – Gemeinde, Landkreis und BEG ist jeweils schon zu Anfang sichergestellt, dass eine maximal mögliche Bürgerbeteiligung und 100% öffentlich recht-liche Beteiligungsverhältnisse vorliegen. Eine gesellschaftsrechtliche Fremdinvestorenbeteiligung wird grundsätzlich nicht ins Auge gefasst.
 
Der produzierte Strom soll generell und nach Möglichkeit einer gemeindlichen und/oder land-kreisbegrenzten Vermarktung zugeführt werden. 

Die Flächensicherung wird im Benehmen und mit Erstzugriffsrecht durch die Gemeinde durch-geführt. Dabei soll die Gemeinde von ihrer Planungshoheit Gebrauch machen.

Beschluss

Der Gemeinderat Jetzendorf stimmt einer Zusammenarbeit mit der Kommunalunternehmen Energie und Infrastruktur und der Bürgergenossenschaft zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2025 10:12 Uhr