Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 492/10 der Gemarkung Triefing (Triefinger Str. 10 a, Habertshausen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 26.09.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Nr. 5 (Habertshausen) der Gemeinde Jetzendorf. Das Baugebiet ist als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Der Bauantrag weicht von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung in folgenden Punkten ab:
  • Die Baugrenze wird mit den Stellplätzen überschritten
  • Die Traufhöhe wir um 0,85 m überschritten.

Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sind über den privaten Zufahrtsweg gesichert.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt. 

Beschluss

Ein Beschluss der Gemeinde ist nicht mehr notwendig. Der Antrag wurde zwischenzeitlich zurückgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2025 10:12 Uhr